Wichtige Petition zum Thema "ZENSUR"!!! HEULEN BRINGT NIX!!!

Original geschrieben von Horatio d'Val
Dann dürfte Zensur in keinster Weise stattfinden, weiß auch eine legalisierung von zum Beispiel Hitler's "Mein Kampf" zur Folge hätte. Einerseits kritisiert ihr den Staat für die vermeintliche Bevormundung mündiger und intelligenter Bürger, aber andereseits heißt ihr diese dann gut?

"Mein Kampf" ist legal, bzw. der Besitz ist legal. Soweit ich weiß auch der Verkauf alter Ausgaben, nur die Reproduktion nicht.
 
Original geschrieben von BunKerFunker
"Mein Kampf" ist legal, bzw. der Besitz ist legal. Soweit ich weiß auch der Verkauf alter Ausgaben, nur die Reproduktion nicht.

nein, ist er nicht - du darfst "mein Kampf" nicht besitzen, du kannst ihn nirgendwo erwerben (selbst Lehrer müssen schriftlich einen Antrag einreichen um zu Begründen, warum sie AUSZÜGE von "Mein Kampf" einsehen (und eventl. im unterricht benutzen) wollen)
 
Original geschrieben von alpha7
nein, ist er nicht - du darfst "mein Kampf" nicht besitzen, du kannst ihn nirgendwo erwerben (selbst Lehrer müssen schriftlich einen Antrag einreichen um zu Begründen, warum sie AUSZÜGE von "Mein Kampf" einsehen (und eventl. im unterricht benutzen) wollen)

Nun ja...erstens darf JEDER "Mein Kampf" lesen! Jeder von uns kann nach München in die Staatsbibliothek und sich dort dieses Werk ausleihen...allerdings wird er natürlich registriert (Name, Anschrift, etc.).

Zweitens ist "Mein Kampf" als Unterrichtsmaterial völlig zulässig. In der zwölften Klasse haben wir haufenweise Fotokopien davon erhalten, da der Inhalt nunmal Abiturrelevant war/ist...von daher ist die Reproduktion eingeschränkt erlaubt. Gleiches gilt auch für sämtliche andere Nazi-Propanganda, allerdings darf diese nur aus historischen Interesse heraus und zur Geschichtsbildung eingesetzt, natürlich nicht beworben, vemarktet, glorifiziert, etc. werden.

Drittens: was hat dies mit dem Thema zu tun? Es ist doch mehr als nur lächerlich, dass überhaupt "Mein Kampf" in eine solche Diskussion gezogen wird... Das dieser ****** verboten wird dürfte wohl klar sein UND zwar weil es gegen die demokratische Grundordnung unserers Staates hetzt und somit verstößt! Seht ihr den Unterschied...? So, jetzt äußere ich mich diesbezüglich nicht mehr...
 
Original geschrieben von alpha7
nein, ist er nicht - du darfst "mein Kampf" nicht besitzen, du kannst ihn nirgendwo erwerben (selbst Lehrer müssen schriftlich einen Antrag einreichen um zu Begründen, warum sie AUSZÜGE von "Mein Kampf" einsehen (und eventl. im unterricht benutzen) wollen)

Soweit ich weiß muß niemand, der noch eine alte Ausgabe besitzt, diese bei irgendeiner staatlichen Stelle abliefern.
Legal erwerben kann man das Teil übrigens in fast jedem Land der Welt (auch auf Deutsch), lediglich die Einfuhr nach Deutschland (und Österreich) ist untersagt.

C.
 
Original geschrieben von Crimson
Soweit ich weiß muß niemand, der noch eine alte Ausgabe besitzt, diese bei irgendeiner staatlichen Stelle abliefern.
Legal erwerben kann man das Teil übrigens in fast jedem Land der Welt (auch auf Deutsch), lediglich die Einfuhr nach Deutschland (und Österreich) ist untersagt.

C.

Stimmt, abliefern muss man nicht.

Und das das Ding in jedem anderen Staat erlaubt ist, ist ja gerade das komisch (sofern so etwas komisch sein kann) daran.
 
Re: Gegen die verbrutalisierung der Medienlandschaft

Original geschrieben von Beatrice Furrer
Denn eines ist klar: Filme wie "Blood Feast" sind Wichsvorlagen für Menschen, die ohnehin schon über eine kranke Seele verfügen. Solche Menschen noch kränker zu machen, und darin zu bestärken, ihre morbiden Phantasien an anderen auszuleben bringt uns ganz schnell zu Ereignissen wie in Erfurt und Littleton zurück.

Sorry, aber das grenzt ja schon an eine Beleidigung für jeden, der gerne Horrorfilme sieht. :rolleyes: Nur wieder mal eine Ansammlung von haltlosen Klischees.
 
Re: Re: Gegen die verbrutalisierung der Medienlandschaft

Original geschrieben von Darth Gore
Achso, desweiteren wird dir jeder Medienwissenschaftler bestätigen, dass Filme wie z.B. "Krieg der Sterne" einen schlimmerer influss auf Kindr haben, als z.B. irgendwelche mysteriösen Insider-Horrorfilme...denn hier wird z.B. Gewalt (in Form von Lichtschwertduellen, Raumschiffkämpfen, etc.) als reine, sogennante Popcorn-Unterhaltung verpackt...diese Harmlosigkeit ist für die meisten Kids letztlich schlimmer...nicht unbedingt meine Meinung (nurnein Denkanstoss zum Thema: "Definiere Gewalt und ihre visuellen Darstellungsmöglichkeiten").
Naja, ich wage mal zu behaupten, daß wenn man einem 6jährigen Texas Chainsaw Massacre anschauen läßt, er eher ne Macke bekommt, als wenn er Star Wars sieht..

Fernsehsender dürfen von Filmen mit einer Altersfreigabe ab 16 keine Werbung mit Filmausschnitten vor 22 Uhr senden, also nur Standbilder dürfen gezeigt werden, es sei denn der Film wurde heruntergeschnitten...ABER es ist überhaupt kein Problem wenn Werbung zu Kinofilmen wie "Kill Bill Vol.2" im Nachmittagsprogramm laufen...
Der Kill Bill-Trailer hat (soweit ich mich erinnere) auch keine allzu brutalen Szenen gezeigt, oder?
Und Kinofilme wie KB kann nicht jeder 10jährige ohne Alterskontrolle anschauen, Filme im Fernsehen schon (auch wenn da eigentlich die Eltern aufpassen sollten, aber die überlassen ihre Kleinen ja meistens 24h unbeaufsichtigt der Erziehung durch die Fernsehsender...)



Craven
 
Re: Re: Re: Gegen die verbrutalisierung der Medienlandschaft

@ Craven

Naja, Filme wie TCM o.Ä. laufen ohnehin nicht im TV und wenn dann übelst gekürzt. Gegen Altersfreigaben und -kontrollen hat ja auch kein Mensch etwas. Diese Sachen machen Sinn und sollten eingehalten werden. Hier geht es allerdings um Totalverbote, die solche Filme eben nicht nur für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen, sondern eben auch für Erwachsene.

C.
 
Original geschrieben von alpha7
Stimmt, abliefern muss man nicht.

Und das das Ding in jedem anderen Staat erlaubt ist, ist ja gerade das komisch (sofern so etwas komisch sein kann) daran.

Ja, stimmt...welch eine grausame Ironie der Geschichte, dass die heutigen Neo-Nazis ihren Nazi-Mist aus Ländern wie Polen oder Tschechien herkriegen...naja...zurück zum Thema.
 
Original geschrieben von alpha7
nein, ist er nicht - du darfst "mein Kampf" nicht besitzen, du kannst ihn nirgendwo erwerben (selbst Lehrer müssen schriftlich einen Antrag einreichen um zu Begründen, warum sie AUSZÜGE von "Mein Kampf" einsehen (und eventl. im unterricht benutzen) wollen)

Klar darfst du "Mein Kampf" besitzen (ein zweifelhaftes Vergnügen) und du kannst ihn auch ohne allzugroße Probleme in Antiquariaten kaufen. Nachdrucke (und der Vertrieb von diesen) müssen allerdings (wie bei jedem anderen Druckwerk auch) vom Besitzer der Urheberrechte genehmigt werden. Und diese Rechte hat der bayerische Staat (weil Hitler das Werk in einem bayrerischen Knast geschrieben hat) und die werden (verständlicherweise) nur sehr restriktiv erteilt.

Interessant wird das Thema erst 2025, weil dann das Werk gemeinfrei wird und dann jeder damit machen kann was er will ...
 
Re: Zensur angebracht

Original geschrieben von Beatrice Furrer
Einfach das Volk als kurzsichtig und kleinkariert zu bezeichnen, weil es solche Filme nicht im Regal stehen haben will, halte ich für unangemessen, zumal es erwiesen ist, dass aufgrund solcher Filme schon Verbrechen an der Menscheheit begangen worden sind, weil sie als Vorlage dazu gedient haben, anderen ihren Frust abzureagiern. Ich denke da jetzt an das Attentat von Erfurt.
Erwiesen? Erwiesen?? OMG....dann zeig mir doch mal WO das erwiesen wurde..:rolleyes:

Manche Menschen machen es sich wirklich zu einfach...


Grundsätzlich spricht ja nichts gegen Jugendschutz, aber das WIE ist hier die große Frage. Soviel ich weiß, gibt es kein anderes Land außer Deutschland, in dem es so ein bescheuertes Zensur/Indizierungsverfahren gibt, wie in Deutschland. Imo harmlose Computerspiele werden indiziert, aber Spiele wie Alien vs. Predator II sind immernoch unzensiert in jeder Familienvideothek erhältlich....lol.
Nach dem Vorfall in Erfurt haben auch alle Medien davon berichtet wie schlimm doch die Computerspiele sind und dass der Amokläufer Spiele wie Counterstrike zum Vorbild genommen hat (dabei hatte er dieses Spiel gar bei sich Zuhause gehabt :eek: ) Der Indizierungsantrag für Counterstrike kam dann auch ziemlich schnell und die BPJM hat das Spiel doch tatsächlich NICHT indiziert....das war schon eine ziemliche Sensation, aber das war leider nur eine von wenigen guten Entscheidungen der Prüfstelle.
Aber solange es weiter Leute wie Beatrice Furrer gibt, die keine absolut keine Ahnung haben und meinen, dass alles was nicht in ihre Vorstellung von einer heilen Welt passt, verboten werden muss, wird sich daran in Deutschland in absehbarer Zeit wohl nichts ändern...
 
Re: Re: Zensur angebracht

Original geschrieben von flavaflav

Nach dem Vorfall in Erfurt haben auch alle Medien davon berichtet wie schlimm doch die Computerspiele sind und dass der Amokläufer Spiele wie Counterstrike zum Vorbild genommen hat (dabei hatte er dieses Spiel gar bei sich Zuhause gehabt :eek: ) Der Indizierungsantrag für Counterstrike kam dann auch ziemlich schnell und die BPJM hat das Spiel doch tatsächlich NICHT indiziert....das war schon eine ziemliche Sensation, aber das war leider nur eine von wenigen guten Entscheidungen der Prüfstelle.

Nun, aber soweit ich weiß, wurde Counterstrike auch nur nicht indiziert, weil es einen großen Aufschrei der Fangemeinde gab, die ja wohl sehr groß ist... daraus sollten wir eigentlich lernen, dass solche Petitionen schon was bringen können, aber gegen dieses ganze System wird es trotzdem schwierig bzw. unmöglich... :(
 
Mit Indizierungen tut sich keine Regierung einen wirklichen Gefallen. Zumindest wirtschaftlich gesehen erleidet man einen Schaden, wieviele Filme und vor allem Videospiele werden illegal irgendwo runtergeladen, damit man das Original besitzt, mit allem was dazu gehört?

Allerdings halte ich es - wie Darth Gore sagte - für unwahrscheinlich, dass Kinder von SW gucken eher bescheuert werden, als von realistischen Horror oder Splatterfilmen.
Schliesslich ist es sehr viel einfacher, jemandem mit nem Küchenmesser zu enthaupten, als mit einem selbstgebastelten Lichtschwert...
 
@ Crimson
Was Fakt ist entscheided in einer Demokratie das Volk und das Verfassungsgericht ist ein demokratisches Instrument ;)
Was in den 70er Jahren in Sachen Film passiert ist, war sicher oft falsch, aber wenn mich nicht alles täuscht, sind die von dir aufgeführten Filme mittlerweile alle nicht mehr beschlagnahmt, sondern lediglich indiziert.
In Vertriebsverträgen gibt es eine "droits morale" Klausel, in der der Regisseur festlegen kann, dass der Film in keiner Weise verändert werden darf. In der Regel wird aus wirtschaftlichen Gründen darauf verzichtet. Wenn Regisseure dann heulen, dass ihr Werk verändert worden ist, dann ist das Heuchelei.

@ Gore
Ich hab ein bisschen viel Ahnung von der Thematik, sozusagen Berufsbedingt ;)
und dass z.B. "A Better Tomorrow III" bei uns in einer verkrüppelten 84 Minuten Fassung erschienen ist, hat nichts mit Schnittauflagen der FSK zu tun.
Und du wirst doch sicher nicht abstreiten, dass die FSK notwendig ist. Bevor ein Film auf den Markt kommt, muss er von irgendwem geprüft werden, und da ist es mir lieber, dass Vertreter der Filmindustrie das machen, als eine staatliche Zensurbehörde.

Zum Thema überall ist es besser, als in Deutschland:
In Malaysia wurde "Zoolander" verboten, weil Ben Stiller einen Anschlag auf den malaiischen Präsidenten plant und in Ägypten ist Bruce Almighty wegen Blasphemie verboten.
Aber auch in unseren Breiten gibt es solche Beispiele. In Irland war eine Zeit lang "Das Leben des Brian" verboten und in UK "Die Rocky Horror Picture Show". Das in England sowieso gerne Sexszenen geschnitten werden, dürfte allgemein bekannt sein.
Frankreich hat eine äußerst restriktive Medienpolitik mit Quotenregelungen, um einheimische Produktionen zu fördern und strengen Auflagen für ausländische Produktionen, was einen Vertrieb von Special Interest Programmen auf andere Weise behindert. Kürzlich wurden in Frankreich zwei Kommissar Rex (!) Folgen wegen übertriebener Gewalt für die Ausstrahlung im TV verboten.
Und die allerschlimmsten sind wohl die Amerikaner. Ich sag nur Ozzy *peep* Osbourne oder Nippelgate.
Von Aspahlt Cowboy (der Schlesinger Klassiker mit Dustin Hoffmann und Jon Voight) gibt es fürs Fernsehen eine neue Synchronfassung wegen der "Obszönitäten" und allgemeinen "bad language".
Diese Liste lässt sich endlos fortsetzen...
 
Re: Re: Re: Re: Gegen die verbrutalisierung der Medienlandschaft

Original geschrieben von Crimson
Gegen Altersfreigaben und -kontrollen hat ja auch kein Mensch etwas. Diese Sachen machen Sinn und sollten eingehalten werden. Hier geht es allerdings um Totalverbote, die solche Filme eben nicht nur für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen, sondern eben auch für Erwachsene.

C.

gegen die beschlagnamung wg §131 (gewaltverherlichung) kann der rechteinhaber einspruch einlegen. nur wird dies seltenst getan, sondern die filme werden über's ausland nach D vertickt.
im übrigen macht die FSK auf antrag auch neuprüfungen (omen-trilogie, brazil von fsk18 indiziert --> fsk 16), nur wird dies scheinbar nur von grossen label'n genutzt. die kleinen scheinen eher an fsk18 & indiziert logo's interessiert zu sein, fördert dies doch den verkauf.
 
Original geschrieben von Batou
@ Crimson
Was Fakt ist entscheided in einer Demokratie das Volk und das Verfassungsgericht ist ein demokratisches Instrument ;)

In einer Demokratie sollte jeder selbst entscheiden können, was in seinen Augen ein "Machwerk" ist, und was nicht. Dazu brauche ich keine Richter und keine Moralapostel, die davon keine Ahnung haben.

Was in den 70er Jahren in Sachen Film passiert ist, war sicher oft falsch, aber wenn mich nicht alles täuscht, sind die von dir aufgeführten Filme mittlerweile alle nicht mehr beschlagnahmt, sondern lediglich indiziert.

Dann täuscht es Dich, denn diese Filme sind alle noch bundesweit beschlagnahmt. Lediglich von Tanz der Teufel ist in einer geschnittenen Fassung Anfang der 90er - nach einem 10 jährigen Rechtsstreit - wieder freigegeben.

In Vertriebsverträgen gibt es eine "droits morale" Klausel, in der der Regisseur festlegen kann, dass der Film in keiner Weise verändert werden darf. In der Regel wird aus wirtschaftlichen Gründen darauf verzichtet. Wenn Regisseure dann heulen, dass ihr Werk verändert worden ist, dann ist das Heuchelei.

Naja, bei vielen Filmen, die beschlagnahmt sind, handelt es sich um 20-30 Jahre alte Independentproduktionen, bei deren Herstellung bestimmt kein ausgeklügeltes Vertragswerk vereinbart wurde. Wenn außerdem ein Film so ziemlich überall auf der Welt ungeschnitten laufen darf, außer in Deutschland, so würde mich das als Regiesseur auch gewaltig anstinken, egal, was in meinem Vertrag steht.

Ich hab ein bisschen viel Ahnung von der Thematik, sozusagen Berufsbedingt und dass z.B. "A Better Tomorrow III" bei uns in einer verkrüppelten 84 Minuten Fassung erschienen ist, hat nichts mit Schnittauflagen der FSK zu tun.

Indirekt schon, da die Vertriebsfirma aufgrund der zu erwartenden rechtlichen Folgen in Deutschland von sich aus zur Schere gegriffen hat, wenn ich recht informiert bin. (was übrigens kein Einzelfall ist)

Und du wirst doch sicher nicht abstreiten, dass die FSK notwendig ist. Bevor ein Film auf den Markt kommt, muss er von irgendwem geprüft werden, und da ist es mir lieber, dass Vertreter der Filmindustrie das machen, als eine staatliche Zensurbehörde.

Grundsätzlich ist gegen eine Prüfstelle, die Altersfreigaben vergibt nichts einzuwenden, allerdings ist es völliger Quatsch, wenn die FSK sogar bei 18er Freigaben noch Schnittauflagen ausspricht, um die Verleiher vor dem lauernden Staatsanwalt zu schützen oder "suspekte" Filme mitunter gleich selbst an den Staatsanwalt oder die BpjM weiterleitete. Die FSK ist ja nicht einmal das Problem. Erst im Zusammenspiel mit Staatsanwaltschaft und Prüfstelle entssteht das Zensurklima in diesem Land.

Zum Thema überall ist es besser, als in Deutschland:

Ob es irgendwo anders nun schlechter ist, sollte kein Maßstab sein, besonders nicht, wenn es sich bei den Ländern z.B. um solche "Musterdemokratien" wie Malaysia oder Ägypten handelt.

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Re: Re: Re: Re: Gegen die verbrutalisierung der Medienlandschaft

Original geschrieben von moses
gegen die beschlagnamung wg §131 (gewaltverherlichung) kann der rechteinhaber einspruch einlegen. nur wird dies seltenst getan, sondern die filme werden über's ausland nach D vertickt.


...um dann am Zoll abgefangen zu werden. Im Übrigen sind Verfahren vor Gericht langwierig und teuer, und gerade kleinere Firmen verfügen oft nicht über die Mittel ein solches Verfahren durchzuhalten.


im übrigen macht die FSK auf antrag auch neuprüfungen (omen-trilogie, brazil von fsk18 indiziert --> fsk 16), nur wird dies scheinbar nur von grossen label'n genutzt. die kleinen scheinen eher an fsk18 & indiziert logo's interessiert zu sein, fördert dies doch den verkauf.

Allerdings ist jede (Neu-)Prüfung eines Filmes kostenpflichtig, egal ob nun eine Freigabe erteilt wird, oder nicht. Ob sich diese Kosten bei jedem Titel lohnen, sei mal dahingestellt.
Direkt an einer Indizierung interessiert wird wohl keine Firma sein, da das indizierte Produkt weder beworben, noch öffentlich ausgestellt oder per Post an Endkunden versendet werden darf. Bei Filmen mag das noch halbwegs zu kompensieren sein, da es hier mittlerweile eine Szene von Spezialhändlern (die nicht selten mit einem Bein im Knast stehen) und interessierte Kunden gibt. Bei Büchern oder Schallplatten kann eine Indizierung jedoch ganz schnell einem Totalverbot gleich kommen, und für kleinere Verlage oder gar die Autoren und Künstler das kommerzielle Aus bedeuten.

C.
 
So "brutal" kann kein Film sein, dass er die zweifelhafte Ehre hätte, in einem Land wie der BRD verboten zu werden.
 
Original geschrieben von Remus
So "brutal" kann kein Film sein, dass er die zweifelhafte Ehre hätte, in einem Land wie der BRD verboten zu werden.

Tja, die Realität sieht leider anders aus! Derzeit sind ca. 120 Filme - vorwiegend aus den Genres Horror und Action - in der BRD bundesweit beschlagnahmt (sprich: verboten) und ca. 2.800 weitere befinden sich als "schwer jugendgefährdend" eingestuft auf dem Index, wodurch sie mit weitreichenden Vertriebsbeschränkungen belegt sind.

C.
 
Mal kurz zu "Mein Kampf".
Man darf das Buch besitzen und auch legal erwerben.
Nur der Verkäufer darf für das Buch keine Werbung machen,er darf es von sich aus nicht anbieten und es auch nicht in die Auslage legen.
Wenn man einen Inhaber von einem Antiquariat nach diesem Buch fragt und er besitzt es,dann darf er es verkaufen.
Er darf jedoch nicht von sich aus sagen,daß er ein "gutes Buch" hat.Man muß danach fragen,dann ist es legal.
 
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