Zoll beschlagnahmt Master Replicas Mini Schwerter wegen "Grauimport"

Horatio d'Val schrieb:
Und wenn die Teile Original sind, ist es völlig latte......denn dann ist es weder Produktpiraterie noch Grauimport (da private weitergabe), Tim. Ich bin zwar kein Anwalt, aber freue dich schonmal darauf, daß du die Teile - wenn auch mit Verzögerung - bald in deinen Händen hälst. Und wenn dir dadurch kosten entstanden sind, würde ich diese vom Zoll bzw. Lucasfilm zurückverlangen.

Ich glaube nicht, dass ich die Teile kriege, weil laut Brief vom Zoll kan ich das nur noch von einem Gericht regeln lassen, und ich hab besseres zu tun als mich mit den Herrn Beamten ueber Lichtschwertchen im Wert von je 20 Dollar zu streiten.

Tim
 
hmm warum hast du sie nicht einfach bei lichtschwerter.de bestellt?

*EDIT*
Heisst du wirklich Müller oder war das jetzt ironie?^^
 
es gibt waren, die nur von zugelassenen versendern oder empfängern gehandelt werden dürfen
anscheinend liegt da so ne lizenz vor
privat gibts im regelfall ausnahmen
aber das müsste dann von seiten des zolls vernünftig begründet werden

tim ich denke dein bekannter ausm deutschen prop board kann da schon bissl nachschnüffeln was sache is
wenn nich dann hilft vielleicht die bild zeitung
 
Master Kenobi schrieb:
Tim Ketzer heißt wirklich Tim Ketzer und ist sowas wie eine deutsche Fandom-Ikone in Sachen Modellbau und Repliken.


wieder was gelernt.

Der Zoll hatte mal 3 Wochen lang meine Herr der Ringe CDs aus Singapur "gecheckt" angeblich seien es Raubkopien. Nach 3 Wochen sollte ich sie abholen kommen. Gesagt, getan... 3 Zerkratzte Cds bekommen... nie wieder Cds im Ausland gekauft.... **** Zoll
 
dies soeben vom Anwalt von Lucasfilm aus Muenchen:
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Sehr geehrter Herr Ketzer,

wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens vom 18. April 2006.

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, daß die vom Zoll beschlagnahmten
Spielzeugschwerter entsprechend der einschlägigen Vorschriften nicht mehr
freigegeben werden können. Die Schwerter werden nun endgültig
eingezogen und vernichtet.

Mit freundlichen Grüßen

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Tim
 
Das ist ja der Hammer, hätte ich nicht gedacht. Also spielen die lieben Beamten wohl selber damit:D
Tut mir trotzdem leid für dich.

@uzth4s
Hast du meine PN gelesen?
 
carextwo schrieb:
Das ist ja der Hammer, hätte ich nicht gedacht. Also spielen die lieben Beamten wohl selber damit:D
Tut mir trotzdem leid für dich.

@uzth4s
Hast du meine PN gelesen?

Die Nachricht ob ich nich ein paar andere Master Replicas Schwerter tauschen will? Ja. Danke, aber ich sammel die Dinger nicht. Ich wollte nur dieses eine (yweimal) fuer meinen Sohn zum Geburtstag.

Tim
 
da kauf ich mir lieber in zukunft ne kopie als daß ich mir in zukunft was orginales aus den staaten bestelle
da hat es der anwalt von LFL wohl mal etwas übertrieben
 
Neues vom Anwalt von Lucasfilm:

in kurzform:
Das Laserschwert ist von Lucasfilm nur fuer den Verkauf in den USA gedacht ist.

Ich werd das mal an Master Replicas weiter leiten die das Zeug naemlich dann illegalerweise nach Deutschland verkaufen.

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Sehr geehrter Herr Ketzer,

Wir beziehen uns auf Ihre Email vom 25. April 2006 und teilen Ihnen
mit, daß es sich bei den beschlagnahmten Laserschwertern um Spielzeug
handelt, welches von unserer Mandantin nur für den US-amerikanischen Markt
lizenziert worden war und dementsprechend nur in den USA vertrieben
werden durfte. Durch die Einfuhr nach Deutschland haben Sie unerlaubten
grenzüberschreitenden Handel betrieben und damit die Kennzeichenrechte
unserer Mandantin gemäß § 146 MarkenG verletzt. Vorsorglich weisen wir
darauf hin, daß der Handel von STAR WARS-Artikeln stets solchen
Beschränkungen unterliegt.

Wir gehen davon aus, daß wir Ihre Anfrage hiermit abschließend
beantwortet haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
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Tim
 
Ich halte die Argumentation seitens Lucasfilm mit meinem beschränkten juristischen Fachwissen immer noch für unrichtig. Es handelt sich deiner Aussage nach nicht um eine gewerbliche Einfuhr und somit auch um keinen Vertrieb im angesprochenen Sinne - also kein HANDEL. Es ist eine Schenkung bzw. eine weitergabe unter Freunden. Niemand darf eine solche Weitergabe verbieten, solange es sich nicht um offensichtliche illegale oder strafrechtlich relevante Dinge handelt (als Beispiel nenne ich einfach mal geschützte oder gefährliche Tiere oder verbotene Materialien wie "Mein Kampf" ;) ).

Solltest Du die finanziellen oder rechtsschutztechnischen Rahmenbedingungen haben, würde ich an deiner Stelle gegen diese Entscheidung vorgehen
 
@horatio

es ist gestzlich verboten sich diese sachen nach deutschland schicken zu lassen
egal ob geschenkt oder für teures geld erstanden
andererseits ist es aber erlaubt/geduldet, kopierte neue kinofilme in tschechien zu kaufen und mit nach deutschland zu bringen
klingt unlogisch
aber das gesetz ist numal so

wer jetzt zb eine komplette sw rüstung von einem bekannten händler aus den usa bestellt, und diese dann am flughafen verzollt wird, dann ist das lustigste passiert was passieren kann.
da würde sich der zöllner theoretisch strafbar machen



vom logischen menschenverstand sicherlich eins der hirnverbrantesten gesetze die es gibt
aber auch dafür ist irgendwo ein grund vorhanden
 
es ist vollkommen egal ob ich die Dinger gekauft oder geschenkt bekommen hab.

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Sehr geehrter Herr Ketzer,

Wir beziehen uns auf Ihre Email vom 25. April 2006 und teilen Ihnen
mit, daß es sich bei den beschlagnahmten Laserschwertern um Spielzeug
handelt, welches von unserer Mandantin nur für den US-amerikanischen Markt
lizenziert worden war und dementsprechend nur in den USA vertrieben
werden durfte. Durch die Einfuhr nach Deutschland haben Sie unerlaubten
grenzüberschreitenden Handel betrieben und damit die Kennzeichenrechte
unserer Mandantin gemäß § 146 MarkenG verletzt. Vorsorglich weisen wir
darauf hin, daß der Handel von STAR WARS-Artikeln stets solchen
Beschränkungen unterliegt.

Wir gehen davon aus, daß wir Ihre Anfrage hiermit abschließend
beantwortet haben und verbleiben
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Demnach darf nicht mal Master Replicas die DInger nach Deutschland verkaufen.

Er hat mir am Telefon noch erklaert dass auf dem Karton der Aufkleber "fuer Kleinekinder ungeeignet" fehlt. Steht zwar auf Englisch drauf, nicht aber auf Deutsch.

Tim
 
Ich hab letztens einen ähnlich blöden Fall gehört. Und zwar hat einer einen bestimmten badischen Käse Freunden mitgebracht. Er hat nicht gehandelt, sondern quasi den Weg für die Freunde zum Supermarkt gespart. Trotzdem hat ein Staatsanwalt Anklage erhoben, weil er der Ansicht ist, dass der Kerl gegen irgendein Gesetz verstoßen hat, dass den Handel mit Käse (ich glaub aus Frischmilch oder so, ging um einen bestimmten Käse, der auf eine bestimmte Art und Weise hergestellt wird) nur staatlich linzensierten Stellen erlaubt.

Im Prinzip also so ähnlich. In dem Käsefall hat das Amtsgericht den Fall eingestellt, die Richter haben sich drüber tot gelacht.

Bei dem Fall mit den Lichtschwertern bin ich persönlich überfragt. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass solange das kein Kauf war, sondern das Ganze von einem Freund geschickt, dann dürften diese Gesetze nicht greifen, denn was ist mit einem Ami, der sich das Zeug in den USA kauft und dann ins Ausland zieht, darf der dann das Zeug auch nicht mitnehmen? Andererseits werden illegale Kopien auch von Privatpersonen bei grenzüberschreitendem Verkehr abgenommen, egal ob im Ursprungsland Produktpiraterie strafbar ist oder nicht.

Wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast und auch Lust hast, dann würd ich zumindest zu nem Anwalt gehen, der sich damit auskennt und den bezüglich der Rechtslage fragen.
 
Furia Lynn schrieb:
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass solange das kein Kauf war, sondern das Ganze von einem Freund geschickt, dann dürften diese Gesetze nicht greifen, denn was ist mit einem Ami, der sich das Zeug in den USA kauft und dann ins Ausland zieht, darf der dann das Zeug auch nicht mitnehmen? Andererseits werden illegale Kopien auch von Privatpersonen bei grenzüberschreitendem Verkehr abgenommen, egal ob im Ursprungsland Produktpiraterie strafbar ist oder nicht.


wie ich schon geschrieben habe
eine ausnahme für privatpersonen gibt es auf dem postweg nicht
und dieser ami der umzieht darf es mitnehmen
außer er schickt es mit der post
 
saemtliche Sendungen die einen Warenwert von 40 Euro nicht ueberschreiten und darueber hinaus als Geschenk deklariert sind , muessen nicht versteuert werden. Siehe den offiziellen Link vom Zoll . Weiterhin hilft es oft den deutschen Zoll zu umgehen wenn der Artikel als Karneval bzw Faschings artikel deklariert ist, denn dann fallen keine Zollsteuern an , nur die MWST , und auch das nur falls das Packet dem Zoll vorgelegt wird. http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/b0_gestbefrsend/a0_privatsendung/index.html
 
Es geht ja auch nicht um das verzollen der Schwerter,sondern um die Einfuhr an sich. Und die scheint ja nicht "legal" zu sein. Zudem kann das falsche Deklarieren der Ware böse Folgen haben. Wenn das rauskommt,ist das vorsetzliche Steuerhinterziehung. Aber sonst hast du recht!
 
Neues von Amy (Master Replicas).

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Master Replicas has the worldwide license for prop replicas and has the right to sell these items in Europe. We have distributors and Authorized Retailers throughout Europe. Unfortunately, MR cannot control who US retailers and/or private parties sell to on e-bay. So, the German customs is not holding these minis for licensing issues.

The CE marking is required for products sold in 25 European Union (EU) and 3 European Free Trade Association (EFTA) member states that are classified in 22 groups of products. The closest category that the minis would fall into is toys. However, the definition of “toys” in this directive is “any product or material designed or clearly intended for use in play by children of less than 14 years of age.” Our packaging for the minis are clearly marked that these are adult collectibles and not intended for children. Therefore the “CE Marking” is not required on this product.

We are working with our contacts in Lucas Licensing to ensure that this is clarified.

Once again, we are sorry for the inconvenience this has caused.
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Hab langsam keine Lust mehr.

Tim
 
Darth Vader schrieb:
wieder was gelernt.

Der Zoll hatte mal 3 Wochen lang meine Herr der Ringe CDs aus Singapur "gecheckt" angeblich seien es Raubkopien. Nach 3 Wochen sollte ich sie abholen kommen. Gesagt, getan... 3 Zerkratzte Cds bekommen... nie wieder Cds im Ausland gekauft.... **** Zoll

A) brauchst du dich ned wundern wenn du in Singapur bestellst und B) hat der Zoll das Recht dein Eigentum zu beschädigen. Der Zoll prüft alles was in Richtung Produktpiraterie gehen könnte und Asien ist nunmal für Raubkopien von Videos bekannt. Auch Uhren und T-Shirts werden vom Zoll auf Echtheit geprüft. Das ist imho zwar reichlich unsinnig aber leider darf der Zoll das.

Ich hab bisher zweimal beim Zoll vorbeischauen müssen. Einmal wegen meiner EP1 Laserdisk und das zweite mal wegen meiner Widescreen Trilogie auf Laserdisk. Die haben beide Pakete nicht aufgemacht. Viel besser war noch die Tatsache das die gar nicht wussten was das ist.

@Tim

Hast du denen das schon mal gezeigt. Vielleicht lassen sie sich dann umstimmen. Mein Sachbearbeiter sind da immer recht lässig drauf wenn ich bei den Jungs vorbei schauen muss.

@captainpizzahut

Haben die die Grenze geändert. Ich musste für meine Ep1 Laserdisk bezahlen und ich hab sie für 30,-Dollari ersteigert. Das ist weit unter 45,-€.

cu, Spaceball
 
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