Für Kinder verboten?

Das klingt wie einer dieser typischen Sätze, bei denen nur noch das Wort vegan fehlt, um auszudrücken wie nervig man diese Leute findet. Und diese Anspielungen nerven mich persönlich extrem, da ich sie allgemein auch für absolut unnötig halte. Als ob die Leute nicht trinken könnten was sie wollten. Nein, geht es um irgendeiner Art der Ernährung, egal ob glutenfrei, vegan, fettreduziert oder was auch immer, muss gefühlt andauernd irgendeine Spitze kommen, um deutlich zu machen, wie doof, störend oder was auch immer diese Leute sind.
Als ginge es hier um das, was Leute bestellen...

Das war tatsächlich als Überspitzung gedacht, da ging es aber nicht um Veganer oder sonstige Ernährngsspezialisten, sondern um nervige Eltern. Der koffeinfreie Soja-Latte hätte genauso eine extra koffeinhaltige Latte mit Extra Sahne Topping sein können oder ähnliches.

Da mein Sohn Zöliakie hat nerven mich manchmal diese Spezial Ernährungen, die momentan hip sind, wie eben glutenfrei. Denn wenn er was glutenfreies bestellt ernten wir oft ein genervtes Augenrollen und es ist schwer, dem Personal/Lehrern usw. klar zu machen, dass er krank wird, wenn etwas schief geht. Und wir reden hier von einem Krümel und weniger, der eine erneute Entzündungsreaktion auslöst.
 
Der koffeinfreie Soja-Latte hätte genauso eine extra koffeinhaltige Latte mit Extra Sahne Topping sein können oder ähnliches.
Das wäre die nettere Überspitzung gewesen, die nicht auf Kosten von Veganern oder Lactoseintoleranten gegangen wäre.
Da mein Sohn Zöliakie hat nerven mich manchmal diese Spezial Ernährungen, die momentan hip sind, wie eben glutenfrei. Denn wenn er was glutenfreies bestellt ernten wir oft ein genervtes Augenrollen und es ist schwer, dem Personal/Lehrern usw. klar zu machen, dass er krank wird, wenn etwas schief geht. Und wir reden hier von einem Krümel und weniger, der eine erneute Entzündungsreaktion auslöst.
Ja, ich verstehe das vollkommen. Ich hab Unvertäglichkeite die bei mir zwar keine Entzündung aber teils übelste Schmerzen auslösen. Und da kann ich dumme Kommentare ala "Dinkel ist doch Weizen!" , Augenrollen und weiteres auch kaum noch lächelnd hinnehmen.
 
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@Ian Dice

Sorry für das auf die Füße treten. Das war nicht meine Absicht. Mir war ehrlich gesagt gar nicht bewusst, dass das quasi auch als Spitze gegen Lactoseintolerante gesehen werden könnte. Ich weiß, wie fies das sein kann, da eine Kollegin ebenfalls stark darunter leidet.
 
Ein Restaurant ist ein Massengeschäft, das regelmäßig ohne Ansehen der Person betrieben wird. Da ist jede Argumentation in Sachen Rückzugsort in Kurorten schlichtweg hinfällig.

Ich muss mal blöd fragen: Wie sieht es eigentlich nach dem AGG mit den kinderfreien Hotels aus? Wenn ich diese Seite richtig verstehe, fallen Hotels ja ebenso unter den Begriff Massengeschäft. Besteht dann nicht auch ein Fall von Diskriminierung oder lässt sich da mit der Ausnahme des "Kurhotels" argumentieren?

Edit: Oder handelt es sich um diesen Rechtfertigungsgrund?

Nummer 3 erfasst diejenigen Fälle, in denen Personen wegen einer Behinderung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein besonderer Vorteil gewährt wird und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt. Diese Maßnahmen werden nicht als diskriminierend angesehen, sondern sie sind im Gegenteil sozial erwünscht bzw. Bestandteil einer auf Wettbewerb beruhenden Wirtschaft.

Beispiel: Rabatte für Schüler und Studenten; gezielte Ansprache von Kundenkreisen, die der Anbieter anlocken möchte.

Wäre in dem Fall nicht auch das Restaurant in meiner Heimat im Recht? Oder müsste es dazu generell keine Kinder erlauben? Mich stört halt dieses willkürlich gewählte "ab X Uhr keine Kinder ab Y Jahren"
 
Ich muss mal blöd fragen: Wie sieht es eigentlich nach dem AGG mit den kinderfreien Hotels aus? Wenn ich diese Seite richtig verstehe, fallen Hotels ja ebenso unter den Begriff Massengeschäft. Besteht dann nicht auch ein Fall von Diskriminierung oder lässt sich da mit der Ausnahme des "Kurhotels" argumentieren?

Edit: Oder handelt es sich um diesen Rechtfertigungsgrund?



Wäre in dem Fall nicht auch das Restaurant in meiner Heimat im Recht? Oder müsste es dazu generell keine Kinder erlauben? Mich stört halt dieses willkürlich gewählte "ab X Uhr keine Kinder ab Y Jahren"

Naja, das Hotel/Restaurant gewährt ja keinen Vorteil, sondern eine Einschränkung eines Nachteils. Ich finde das ganze aber zunächst problematisch, weil ja kein Vertrag eingegangen wird zwischen den Hotelbetreiber und dem Kleinkind, bzw. dieser verwehrt wird.
Richtig problematisch wird es, wenn Eltern in dem Restaurant essen und einen Vertrag eingehen, die Kinder nachkommen, weil Oma sie vorbei bringt und Oma dann wieder geht. Verweist der Betreiber dann die Kinder, da er ja einen Vertrag mit den Eltern hat und diese dann dazu bringt ihre Aufsichtspflicht zu verletzen? Ich finde, dass Restaurant sollte in diesem Fall aus eigener Tasche ein Smarland neben dem Restaurant eröffnen, natürlich mit gut ausgebildeten Erzieher*innen.
 
Ich muss mal blöd fragen: Wie sieht es eigentlich nach dem AGG mit den kinderfreien Hotels aus? Wenn ich diese Seite richtig verstehe, fallen Hotels ja ebenso unter den Begriff Massengeschäft. Besteht dann nicht auch ein Fall von Diskriminierung oder lässt sich da mit der Ausnahme des "Kurhotels" argumentieren?

Edit: Oder handelt es sich um diesen Rechtfertigungsgrund?
Da ist man sich uneins. Guckst du hier und da

@Banthapudu Du glaubst doch nicht, das gut ausgebildete Pädagogen da viel ausrichten können. Mal überspitzt: Die Eltern erziehen ihre Kinder nicht und das sollen Pädagogen dann in 1h tun bzw. aufholen? :nope:
 
Aaaahahahahahahahahaha!


........achso, das sollte kein Witz sein...?
Nein, natürlich nicht. Die sollen sich das was kosten lassen! Am besten das SozPäd Studium bezahlen, dann Zulagen wegen der späten Arbeitszeiten aufschlagen und dann, wenn das Restaurant wegen der Schnapsidee pleite ist, können diese Padagogen dahin gehen, wo wir sie händeringend brauchen, an den Schulen, Kitas etc. Aber da fehlt ja leider auch oft das Geld. Hm, dann könnten aber die ehemaligen Restaurantbetreiber die Schulmensa leiten und die Erzieher*innen weiter beschäftigt.

Und so fügt sich alles zusammen!
*lehnt sich zufrieden in seinen Sessel zurück, faltet die Hände und legt nachdenklich die Zeigefinger vor seinen Mund*

Da ist man sich uneins. Guckst du hier und da

@Banthapudu Du glaubst doch nicht, das gut ausgebildete Pädagogen da viel ausrichten können. Mal überspitzt: Die Eltern erziehen ihre Kinder nicht und das sollen Pädagogen dann in 1h tun bzw. aufholen? :nope:

Hmm, wenn die Eltern 7 Tage die Woche in besagtes Restaurant gehen, wären das 7 Stunden effektive Erziehung. Das ist für manche Kinder ca. die siebenfache Zeit an Erziehung, die sie sonst genießen dürfen. *Hoppala, habe mich wohl auf den Zynismusknopf gelegt*
 
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Hmm, wenn die Eltern 7 Tage die Woche in besagtes Restaurant gehen, wären das 7 Stunden effektive Erziehung. Das ist für manche Kinder ca. die siebenfache Zeit an Erziehung, die sie sonst genießen dürfen. *Hoppala, habe mich wohl auf den Zynismusknopf gelegt*

Ähm, darf ich ganz offen sein? Das finde ich, ist ziemlicher quatsch. Wenn wir hier ernst bleiben, ist es doch sehr unwahrscheinlich das jemand 7 Tage die Woche mit der Familie ins Restaurant geht. Und ganz ehrlich: Es sollte ganz sicher nicht die Aufgabe von Pädagogen sein irgendwelche Sprösslinge im Restaurant zu betreuen.
Da gibt's weitaus wichtigere "Standorte" wo sie gebraucht werden.

@Minza Mal böse gesagt ist eine 3-5 jährige Ausbildung (oder ein 3 - x Jahre Studium) nicht zwangsläufig mit "gut ausgebildet" gleichzusetzen.
 
Ähm, darf ich ganz offen sein? Das finde ich, ist ziemlicher quatsch.
Du darfst immer offen sein, ich bitte darum und ja, das ist Quatsch und sollte so auch aufgefasst werden. Wobei ich keinesfalls (!!) Erzieher*innen, sondern dieses Kinderverbot auf's Korn nehmen wollte. Erzieher*innen genießen in der Regel meinen größten Respekt und ich habe berufsbedingt nur wenige Krücken und viele engagierte Profis kennengelernt! MbMn lernen Erzieher*innen das Wichtigste für ihren Beruf in den ersten Praxisjahren.

Also ja, mein Beitrag war Quatsch!
 
MbMn lernen Erzieher*innen das Wichtigste für ihren Beruf in den ersten Praxisjahren.

...oder auch nicht. Die halbjährliche Personalversammlung ist voller Erzieher, die in den ersten Praxisjahren nichts gelernt haben und in kommenden Jahren nur lernen werden, noch inkompetenter zu sein.

Aber das gehört hier nicht her :kaw: Heb ich mir für die nächste Personalversammlung auf :kaw:
 
Besteht dann nicht auch ein Fall von Diskriminierung oder lässt sich da mit der Ausnahme des "Kurhotels" argumentieren?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stuft das eindeutig als Diskriminierung ein, allerdings gab's, meine ich, sogar mal ein Urteil des LG Hannovers bezügl. kinderfreien Hotels; die Argumentation der Richter war, dass Kinder ein anderes Erholungsbedürfnis besäßen, als erwachsene Gäste und damit ein sachlicher Grund für den Ausschluss vorläge. Auch wenn ich das definitiv anders ausgelegt hätte, kann ich der Argumentation hierbei allerdings immerhin folgen - für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus aber auch keine Änderung, allein schon, weil ein Restaurant kein Hotel ist.
 
Schon okay, auch wenn du gleich mehrere Füße getroffen hast :D

Wahnsinnstrefferquote ohne Zielabsicht.... da können sich die Sturmtruppen eine Scheibe abschneiden :-D

Zum Thema Erzieher: da habe ich in insgesamt 8 Jahren die gesamte Bandbreite erlebt. Aber richtig ist auch, dass die Erzieher in Kita oder Krippe nicht alles ausbügeln können, was zuhause verhunzt wird.

Zum Topic: wie ist „Kinderfreie Zone“ eigentlich definiert? In vielen Adults only Hotels (was sich irgendwie recht schlüpfrig anhört) sind Menschen ab 12 bzw. 14 „zugelassen“. Dann sind sie aber per Definitionem immer noch Kinder.
 
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Ich finde das gut. Nicht wegen der Kinder, sondern wegen der Eltern.
Hätte ich mich als Kind so aufgeführt wie das manche Kinder heute tun, dann hätten mir meine Eltern klar und deutlich unter Androhung von Sanktionen zu verstehen gegeben, dass das so nicht geht.
Heute eröffnen Eltern bei jeder "Abweichung" ein Diskussionsforum und ballern das arme Kind mit Worten voll, von dem es sowieso nur die Hälfte versteht. Außerdem hat ein normales Kind sowieso nur die Aufmerksamkeitsspanne eines Eichhörnchens und hört nach drei Sätzen nur noch BlaBlaBla. Im Kopf ist es dabei schon wieder ganz woanders.
Ich bin übrigens selbst Vater...

Genau wie diese nervigen Hundebesitzer. Es interessiert mich einen Scheiß, ob der Hund "nichts tut". Er hat weder mich, noch mein Kind anzuspringen oder sonst was. Und das wird auch nicht besser, wenn der Hundehalter seinen Hund dann bittet in Zukunft damit aufzuhören.
Wir Menschen haben uns offenbar in eine Richtung entwickelt, in der Autorität und Rangordnung keine Rolle mehr spielen und der Gedanken, dass die flachste Hierarchie die beste ist dominiert.

Also bitte sperrt sie alle aus. Am besten zusammen mit ihren Eltern und Haltern. Dann habe ich endlich meine Ruhe.
 
Ist jemandem bekannt ob es zu dem Thema möglicherweise eine EU Richtlinie gibt?

Es gibt als übergeordnete Rechtsnorm die EU-Menschenrechtskonvention, genauer Artikel 14:

Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

https://dejure.org/gesetze/MRK/14.html

Und dann gibt es noch die EU-Richtlinie 2000/78/EG, die explizit eine Altersdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf unterbindet, aber auch sogleich wieder einschränkt:

(25) Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters stellt ein wesentliches Element zur Erreichung der Ziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien und zur Förderung der Vielfalt im Bereich der Beschäftigung dar. Ungleichbehandlungen wegen des Alters können unter bestimmten Umständen jedoch gerechtfertigt sein und erfordern daher besondere Bestimmungen, die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können. Es ist daher unbedingt zu unterscheiden zwischen einer Ungleichbehandlung, die insbesondere durch rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarktes und der beruflichen Bildung gerechtfertigt ist, und einer Diskriminierung, die zu verbieten ist.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32000L0078
 
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