Tagespolitik allgemein

Ich nicht nein. War es kann ja möglich sein ohne das ich es weiß.
Obwohl ich mal glaube gelesen zu haben das der DITIB in Deutschland betreibt oder betreiben will.

In Berlin z.B. wird es schwierig sein eine extremistische Einrichtung zu betreiben. Träger von Kindertagesstätten brauchen nämlich in zu aller erst laut SGB VIII eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Die wird in Berlin also durch den Senat bzw. die Kita- und Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erteilt. Die Kita-Aufsicht ist übrigens dabei auch Ansprechpartner, wenn es mal zu sehr gravierenden Problemen zwischen Einrichtung und Elternschaft kommt, also evtl. auch Ansprechpartner bei extremistischen Eltern.

Die Betriebserlaubnis ist dabei auch nicht ganz so einfach zu bekommen, weil bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen und kann auch schnell wieder entzogen werden. Durch externe Evaluation wird regelmäßig, mindestens aber alle 5 Jahre die Qualität der pädagogischen Arbeit überprüft. Dabei wird u.a. auf die Einhaltung des Berliner Bildungsprogramms und des KitaFÖG geachtet, aber auch auf Material, Raumgestaltung und Einrichtungkonzept(ion).
Und glaub mir, die externe Evaluation ist da seeehr gründlich.. ;)
 
@Steven Crant
Jetzt mal eine blöde Frage.
Ich bin jetzt der böse Neo-Nazi dem man den Vertrag gekündigt hat.
So jetzt schliesse ich mich mit anderen Neos zusammen. Und wir sind jetzt,sagen wir mal 20 Familien.
Und wir berufen jetzt einen Thing ein. Und da wird beschlossen "Hiltrud,Du arbeitest ja nicht,wir bringen Dir ab morgen an alle unsere Kinder. Du wirst sie beaufsichtigen und im nationalen Geist erziehen bis sie in die Schule müssen.
Ich habe es mit Absicht überzogen,aber wäre so etwas in Deutschland erlaubt ?
Mich interessiert so etwas einfach einmal.
 
Also im Sinne der Meinungsfreiheit wär das sicher möglich. Im Sinne einer Nationalsozialistischen Erziehung hingegen eher nicht.
Kommt eben drauf an wo man die Grenze zieht vermute ich mal.
 
@Steven Crant
Jetzt mal eine blöde Frage.
Ich bin jetzt der böse Neo-Nazi dem man den Vertrag gekündigt hat.
So jetzt schliesse ich mich mit anderen Neos zusammen. Und wir sind jetzt,sagen wir mal 20 Familien.
Und wir berufen jetzt einen Thing ein. Und da wird beschlossen "Hiltrud,Du arbeitest ja nicht,wir bringen Dir ab morgen an alle unsere Kinder. Du wirst sie beaufsichtigen und im nationalen Geist erziehen bis sie in die Schule müssen.
Ich habe es mit Absicht überzogen,aber wäre so etwas in Deutschland erlaubt ?
Mich interessiert so etwas einfach einmal.

Jaein. In Berlin gibt es ja z.B. keine direkte Kita-Pflicht. Allerdings gibt es eine indirekte Kita-Pflicht durch das Schulgesetz in Berlin, dort müssen Kinder die einen festgestellten Sprachförderbedarf besitzen die letzten 18 Monate vor Schuleintritt zum Zwecke der Sprachförderung an 5 Tagen die Woche mindestens 5 Stunden die Einrichtung besuchen.
 
Allerdings gibt es eine indirekte Kita-Pflicht durch das Schulgesetz in Berlin, dort müssen Kinder die einen festgestellten Sprachförderbedarf besitzen die letzten 18 Monate vor Schuleintritt zum Zwecke der Sprachförderung an 5 Tagen die Woche mindestens 5 Stunden die Einrichtung besuchen.

Cool. Ein Nulltes und ein "minus 0,5tes" Schuljahr. Dafür hat man also das G9-Abi abgeschafft. Macht Sinn. In der Wirtschaft nennt man das Outsourcing. :crazy
 
Nein, das stimmt so nicht. Vor allem hat das mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Zwar gibt es die Möglichkeit, Nachbarschaftshilfe zu bieten, oder als "Nanny" zu arbeiten bzw. Babysitting zu machen, aber das hier beschriebene Szenario ist ein anderes.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Bei so vielen Kindern braucht Hiltrud eine Pflegeerlaubnis, wenn es darum geht, die Kinder über 15h in der Woche zu betreuen.
Betreut Hiltrud außerdem regelmäßig, geht sie einer gewerblichen Tätigkeit nach. Infolgedessen dürfte sie, je nach Betreuungsschlüssel, ohnehin nicht so viele Kinder betreuen. Dann müssten die Räumlichkeiten natürlich noch Bestimmungen entsprechen - alles in allem würde sie so niemals eine Genehmigung bekommen.
Wäre ja auch seltsam, wenn irgendwer sagen könnte: "So, ich mach das jetzt bei mir!"
Ohne etwa anzumelden und prüfen zu lassen geht hier gar nix. Selbst als Tagesmutter müsste sie Bestimmungen folgen und dürfte auch da nur 3-5 Kinder betreuen.

Und auch wenn sie es kostenlos anbietet, läge bei dem Schlüssel wohl eine Kindeswohlgefährdung vor.
Da nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuch das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes unmittelbar beeinträchtigt oder bedroht wäre, bei so vielen Kindern.

Aber natürlich kann ich mich irren und Steven bin ich auch nicht :D


Direkt aus dem SGB VIII

§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege

(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

(2) 1Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. 2Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die


1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und

2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
3Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.

(3) 1Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. 2Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. 3Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. 4Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. 5Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. 6Die Tagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.

(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

§ 45
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

(1) 1Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. 2Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer


1. eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder ein Schullandheim betreibt,

2. ein Schülerheim betreibt, das landesgesetzlich der Schulaufsicht untersteht,

3. eine Einrichtung betreibt, die außerhalb der Jugendhilfe liegende Aufgaben für Kinder oder Jugendliche wahrnimmt, wenn für sie eine entsprechende gesetzliche Aufsicht besteht oder im Rahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes der Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen dient.
(2) 1Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. 2Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn


1. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,

2. die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie

3. zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.
(3) Zur Prüfung der Voraussetzungen hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag


1. die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung gibt, sowie

2. im Hinblick auf die Eignung des Personals nachzuweisen, dass die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt sind; Führungszeugnisse sind von dem Träger der Einrichtung in regelmäßigen Abständen erneut anzufordern und zu prüfen.
(4) 1Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 2Zur Sicherung des Wohls der Kinder und der Jugendlichen können auch nachträgliche Auflagen erteilt werden.

(5) 1Besteht für eine erlaubnispflichtige Einrichtung eine Aufsicht nach anderen Rechtsvorschriften, so hat die zuständige Behörde ihr Tätigwerden zuvor mit der anderen Behörde abzustimmen. 2Sie hat den Träger der Einrichtung rechtzeitig auf weitergehende Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften hinzuweisen.

(6) 1Sind in einer Einrichtung Mängel festgestellt worden, so soll die zuständige Behörde zunächst den Träger der Einrichtung über die Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel beraten. 134 des Neunten Buches oder nach § 76 des Zwölften Buches auswirken kann, so ist der Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, an der Beratung zu beteiligen. 3Werden festgestellte Mängel nicht behoben, so können dem Träger der Einrichtung Auflagen erteilt werden, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder Abwendung einer drohenden Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Kinder oder Jugendlichen erforderlich sind. 134 des Neunten Buches oder nach § 76 des Zwölften Buches auswirkt, so entscheidet die zuständige Behörde nach Anhörung des Trägers der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe, mit dem Vereinbarungen nach diesen Vorschriften bestehen, über die Erteilung der Auflage. 134 des Neunten Buches oder nach den §§ 75 bis 80 des Zwölften Buches getroffenen Vereinbarungen auszugestalten.

(7) 1Die Erlaubnis ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. 2Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.
 
Da ich die Woche Urlaub habe habe ich mir mal den Luxus gegönnt und mir die aktuelle Stunde im Bundestag angesehen.
Ein Sprecher der AFD warf der Polizei vor brutal gegen Kinder mit WaWes vorgegangen zu sein. Und das im November.
Ich dachte ich höre nicht gut.
Wer war noch gleich so kalt seine Kinder als Schutzschild zu missbrauchen ?
 
Da ich die Woche Urlaub habe habe ich mir mal den Luxus gegönnt und mir die aktuelle Stunde im Bundestag angesehen.
Ein Sprecher der AFD warf der Polizei vor brutal gegen Kinder mit WaWes vorgegangen zu sein. Und das im November.
Ich dachte ich höre nicht gut.
Wer war noch gleich so kalt seine Kinder als Schutzschild zu missbrauchen ?

Die AfD und Konsorten waren schon immer gut darin, sich in der Opferrolle zu suhlen. Das waren genau die Bilder, auf die diese Leute gewartet haben.
Aber schon lustig, wie diejenigen, die sonst immer nach Law-and-Order, Null-Toleranz usw. rufen, jetzt die "Polizeigewalt" beweinen, weil ihre Klientel mal ein wenig nass geworden ist, und man eine Handvoll der Demonstranten mal ein wenig härter angefasst hat.

C.
 
Eigentlich dachte ich ja die Begründungen warum Trump die Wahl verloren hat, können nicht irrer werden.
Hab mich geirrt...

Giuliani hat den Vogel abgeschossen.

"Zusammengefasst geht seine Erklärung für Trumps Niederlage so: Stimmzettel für Biden seien mehrfach eingescannt worden, weswegen Millionen Stimmen für ihn ungültig seien. Mit verwickelt in den Betrug seien Kuba, Venezuela (inklusive der 2013 gestorbene Ex-Präsident Hugo Chávez), China, große Städte in den USA, die Antifa und Tech-Unternehmen."

https://www.n-tv.de/politik/US-wahl...etzt-auf-Desinformation--article22141063.html
 
Eigentlich dachte ich ja die Begründungen warum Trump die Wahl verloren hat, können nicht irrer werden.
Hab mich geirrt...

Giuliani hat den Vogel abgeschossen.

"Zusammengefasst geht seine Erklärung für Trumps Niederlage so: Stimmzettel für Biden seien mehrfach eingescannt worden, weswegen Millionen Stimmen für ihn ungültig seien. Mit verwickelt in den Betrug seien Kuba, Venezuela (inklusive der 2013 gestorbene Ex-Präsident Hugo Chávez), China, große Städte in den USA, die Antifa und Tech-Unternehmen."

https://www.n-tv.de/politik/US-wahl...etzt-auf-Desinformation--article22141063.html
Die USA ist ja irgendwo noch ein Rechtsstaat. Kann man da einfach immer und immer wieder lügen, ohne mit den Konsequenzen zu rechnen?
Und Giuliani ist auch noch Anwalt, der müsste es doch wissen.
 
Kann so jemand ein guter Anwalt sein?

Ein guter Anwalt, ja vielleicht.

Aber niemand der sich vor Gericht(!) nicht mehr an den Namen eines gegnerischen Anwalts erinnern kann, der sehr sauer auf ihn war oder einen Richter mit einem anderen Bundesrichter verwechselt oder die Bedeutung des Wortes opacity (Undurchsichtig/Intransparenz) nicht kennt:
I’m not quite sure I know what opacity means. It probably means you can see, right?”

“It means you can’t,” said U.S. District Judge Matthew Brann.

“Big words, your honor,” Giuliani said.
oder überhaupt nicht vorbereitet ist auf seinen Fall ist und Schwierigkeiten hat Fragen zum Wahlgesetz von Pennsylvania zu beantworten, ist ein guter Anwalt :braue

https://apnews.com/article/rudy-giuliani-returns-courtroom-trump-b81328c5a74ab348d8b7e21f93eed3f9
 
Trump will wohl jetzt doch mit Biden kooperieren.
Sein hin und her wag jetzt nicht souverain gewesen sein, aber den von Leuten wie Herrn Lobo fest vorraus gesagten Putsch hat es dann doch nicht gegeben.
Ebenso wenig hat ihn der auch so konservative Suprme Court im Amt belassen.
 
Ebenso wenig hat ihn der auch so konservative Suprme Court im Amt belassen.
Liegt aber auch nur daran das seine Anwälte 0 Beweise vorlegen können und praktisch alle Anklagepunkte schon in den unteren Gerichten abgewiesen wurden, und nicht mal zu den oberen Landesgerichten vorgedrungen sind.
Außerdem ging es ihm auch nur darum die Wahlergebnisse so lange wie möglich herauszögen, damit er durch ein Loophole dann selber die Wahlmänner in diesen Staaten hätte bestimmen können um sich so dann doch die Wahl anzueignen. Hat halt nicht geklappt, da es eben doch noch ein wenig Menschenverstand in den Gerichten gibt, trotz Mitch McConnels Bemühungen der letzten Jahre die Gerichte mit sogenannten "konservativen" pro Trump Richtern zu durchseuchen.
 
Trump will wohl jetzt doch mit Biden kooperieren.
Sein hin und her wag jetzt nicht souverain gewesen sein, aber den von Leuten wie Herrn Lobo fest vorraus gesagten Putsch hat es dann doch nicht gegeben.
Ebenso wenig hat ihn der auch so konservative Suprme Court im Amt belassen.

Dann ist es wohl nach der Trump University der nächste Scam, der Trump Wiederwahlfond. Wo die Gelder genau, ab welchem Betrag hinfließen scheint ja ebenso undurchsichtig zu sein wie die Steuererklärung mancher US Präsidenten.
 
Dann ist es wohl nach der Trump University der nächste Scam, der Trump Wiederwahlfond. Wo die Gelder genau, ab welchem Betrag hinfließen scheint ja ebenso undurchsichtig zu sein wie die Steuererklärung mancher US Präsidenten.
Trump erwarten 30 Anklagen laut der Nachrichtenagentur in Amerika, sobald Biden im Januar vereidigt ist. Er muss nur in einer dieser Anklagen schuldig gesprochen werden und die Wiederwahl ist hinfällig. Verurteilte dürfen in Amerika kein öffentliches Amt bekleiden. Hier ein Beitrag vom ZDF zu dem Thema.


Egal wie konservativ und Pro-Trump Richter sein mögen, in erster Linie sind sie Richter, selbst wenn Trump nur Geldstrafen erhält, ein Schuldspruch ist ein Schuldspruch, das bedeutet er ist Verurteilt und kann nicht mehr antreten.
 
Trump erwarten 30 Anklagen laut der Nachrichtenagentur in Amerika, sobald Biden im Januar vereidigt ist. Er muss nur in einer dieser Anklagen schuldig gesprochen werden und die Wiederwahl ist hinfällig. Verurteilte dürfen in Amerika kein öffentliches Amt bekleiden. Hier ein Beitrag vom ZDF zu dem Thema.

Abwarten, Trump könnte auch noch begnadigt werden-wie seinerzeit Nixon.
 
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