Einspruch einlegen

Erstmal: Willkommen im Forum.

Hallo an alle,
ich hab gelesen (https://www.punkte-flensburg.de/bussgeldbescheid/) dass man Einspruch einlegen kann gegen ein Bußgeldbescheid. Jetzt meine Frage: wenn ich geblitzt wurde, dann gibt es doch Beweise, dass ich zu schnell gefahren bin??? Warum sollte ich da Einspruch einlegen. Macht das Sinn??

Lg

Es steht doch da, wieso man einen Einspruch einlegen kann.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und müssen dementsprechend nicht gezahlt werden. Oft handelt es sich dabei um Formfehler. Eine falsche Angabe der Tatzeit führt z. B. dazu, dass der Bescheid unwirksam wird. Tippfehler bei Name oder Adresse des betroffenen Fahrers werden jedoch nicht als Fehler akzeptiert. Meist kann der Fahrer durch das Kennzeichen trotzdem einwandfrei identifiziert werden und der Bußgeldbescheid bleibt bestehen.
 
Hahaha nein. Bin aber froh, dass ich das Forum gefunden habe. Das "Sonstige" Forum ist anscheinend sehr vielfälig bei euch und deshalb dachte ich frage ich mal.

Vielen Dank :)
 
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