Für Kinder verboten?

Riker

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Da ja einige von uns mit Kindern gesegnet sind.. Was haltet ihr von dem Trend kinderfreie Hotels Restaurants etc. einzurichten? Wer hat Erfahrungen mit nervenden Gören beim essen gemacht und befürwortet kinderfreie Zonen? Wer hält es für unmöglich und diskriminierend?
 
Bin hin und her gerissen.

Eigentlich empfinde ich es als Frechheit. Wenn ich aber höre und sehe, wie sich manche Kinder benehmen (und die Eltern nichts sagen bzw. ignoriert werden), kann ich die Betreiber manchmal auch gut verstehen.
 
Ich kann es inzwischen verstehen.
Auch wenn ich keine habe, arbeite ich ja seit Jahren mit ihnen.
Ich hatte die Situation, dass ein Mädchen völlig ausgerastet ist und ich sie, damals laut schreiend, aus dem Restaurant getragen hab. Oder das wir als Kollegendie Situation hatten, dass sich ein anderes Mädchen schreiend auf den Boden auf einem Parkplatz geworfen hat. Etc.

Ich glaube das Problem liegt hier leider an den Eltern (ja, diesmal explizit den), die nicht in der Lage sind, auf ihre Kinder einzugehen und/oder diese zu erziehen.
Eltern können nicht erwarten, dass jedes Restaurant einen Tisch mit Spielzeug etc. dabei hat. Ein Malbuch oder ähnliches mitzunehmen liegt in deren Verantwortung. Kinder die sich nicht benehmen können haben leider das Problem, dass sich Eltern nennt. Auch wenn's blöd für alle anderen Eltern ist, die 'besser in der Erziehung ihrer Kinder sind.
Für Außenstehende ist das einfach anstrengend. Ich war damals manchmal auch froh, wenn ich dann für mich Essen war und meine Ruhe hatte.
Schlimm wird's ja manchmal schon in der Bahn, oder im Einkaufladen... Da hab ich schon mehr als einmal das Bedürfnis gehabt, einzugreifen weil die Art, wie die Eltern mit dem Kind umgesprungen sind, das dann eben manchmal vielleicht gerade darauf reagiert hat, anstrengend oder auch mal völlig daneben war...
Vielleicht braucht es da eher elternfreie Restaurants.
Aber ernsthaft, wenn ein Restaurant oder was auch immer freies Wi-Fi anbietet, wundert mich eh nix mehr. Hauptsache man beschäftigt sich mit allem. Aber bloß nicht mir seinem Gegenüber.
 
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Finds gut. Ich arbeite mit Kindern und fand es im Urlaub in einem familienfreundlichen Hotel ehrlich gesagt mal schon etwas anstrengend. War nett da, die meisten Kinder auch gut erzogen, aber trotzdem nie wieder. War nicht so erholsam einfach. Ich mag Kinder - sonst hätte ich den Beruf nicht gewählt - und hab ja mittlerweile selbst eines. Trotzdem kann es mal hilfreich sein, wenn man auch mal kinderfreie Zonen hat. Würde das überhand nehmen, ja, dann sähe ich darin ein Problem, aber das wird nicht passieren, dafür ist die Zielgruppe dann doch zu groß. Und leider, das ist halt nun mal so, gibt es durchaus neben den vielen gut erzogenen Kindern, die kaum jemand zur Kenntnis nimmt, eben auch die paar Nervbolzen, die einem einen netten Abend auch ganz schön Zunichte machen können. Da kann ich auch verstehen, wenn Gäste ein Restaurant genervt verlassen - schlecht für den Besitzer, denn eventuell kommen die nie wieder.

So lange es Hotels speziell für Familien gibt, darf es imho auch Hotels speziell für Leute geben, die Pause von Kindern wollen. Genau das gleiche auch bei Restaurants.
In unserem Hotel auf Hochzeitsreise war das mMn übrigens SEHR schön gelöst, da gab es Bereiche ab 16 und ganz normale Bereiche sowie im Speisesaal die Familien vorne, die Paare hinten, so dass man da auch Ruhe hatte und die Familien nicht total Rücksicht nehmen mussten und gleichzeitig auch kurze Wege hatten. Aber den Platz hat eben nicht jedes Hotel und jedes Restaurant...
 
Absolut in Ordnung.

Gibt einfach Orte und Tätigkeiten die sind für Kinder (eher) geeignet und für Erwachsene nicht und umgekehrt.

Die Kombination "Eltern & Kind" gerät bei mir persönlich jedoch schon sehr häufig aus den mannigfaltigsten Gründen zur Geduldsprobe, am schlimmsten ist das in Bahnen, Bussen und an Haltestellen, wo ich dann nicht auch einfach so weg kann. Natürlich spielt da auch gesunder Menschenverstand bei der Bewertung und dem Umgang mit solchen Situationen rein. Da ist auch niemand wirklich Schuld oder es wäre gar böse gemeint, auf den Wecker geht es mir trotzdem. Das ist, neben den schreienden Roboteransagen für die kommende Haltestelle, mit ein Grund für Noisecanceling-Kopfhörer. Da können sich Mutter und Teenietochter ruhig gegenseitig laut angiften oder das Kleinkind im Kinderwagen lustig laut herum glucksen, weil die Bäume draußen so komisch aussehen.

Das alles brauch ich aber ganz sicher nicht an Orten, die mir zur Erholung dienen sollen und wofür ich auch noch nicht gerade wenig Geld ausgebe. Und da muss ich einfach sagen, dass ein Hotel ohne Kinder definitiv was für sich hat.
 
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Ich habe kein Problem damit, wenn ein Betreiber im individuellen Fall Gebrauch von seinem Hausrecht macht und einzelne Eltern-Kinder-Kombinationen der Örtlichkeit verwiesen werden. Genau dafür ist das Hausrecht ja auch gedacht. Kinder generell auszuschließen, ist und bleibt aber Diskriminierung aufgrund des Alters. Besonders frech finde ich's im aktuellsten Fall übrigens, dass Hunde in dem betreffenden Rügener Restaurant sogar nicht nur in den Räumlichkeiten gestattet sind, sondern auch noch gesondert verköstigt werden.
 
Ich finde das eigentlich eine sehr positive Entwicklung.
Wenn ich mit dem Partner in den Urlaub gehe, möchte ich vom Alltag abschalten und mich entspannen. Damit ist es aber schnell vorbei, wenn ich schon beim Frühstück Geqängel und Geschrei ertragen muss. Ganz davon abgesehen dass in den entsprechenden Hotels Kinder im Wellness- /Saunabereich sowieso nix zu suchen haben; da kann man dann einfach auch das ganze Hotel zur kinderfreien Zone erklären.
Es gibt ja schöne Familienhotels mit tollen Angeboten für Kindern; aber ich finde man muss den Leuten die das aktiv vermeiden wollen auch eine Chance geben
 
Besonders frech finde ich's im aktuellsten Fall übrigens, dass Hunde in dem betreffenden Rügener Restaurant sogar nicht nur in den Räumlichkeiten gestattet sind, sondern auch noch gesondert verköstigt werden.

Wobei aber gerade dieses Restaurant Kinder erst ab 17 Uhr für unerwünscht erklärt. Ob es das jetzt besser oder schlechter macht, weiß ich nicht. Sachlich ist das Diskriminierung. Aber wenn eine Diskothek oder eine Cocktailbar z.B. den Jugendschutz vorschieben kann, um Kunden unter 18 Jahren generell außen vor zu lassen, dann ist das im Ergebnis auch nichts anderes.
 
Aber wenn eine Diskothek oder eine Cocktailbar z.B. den Jugendschutz vorschieben kann, um Kunden unter 18 Jahren generell außen vor zu lassen, dann ist das im Ergebnis auch nichts anderes.

Das hat vielleicht auch eher etwas damit zu tun, dass sich die Betreiber unangenehme Frage gefallen lassen müssen, wenn die Prüfung des Alters in Verbindung mit Alkoholkonsum umgangen oder nicht gründlich genug ausgeführt wurde.

Zumindest ist das meine Erfahrung aus einer Großstadt, in der viele Inhaber irgendwann abgewogen haben, dass der Gewinnausfall wichtig ist als der potentielle rechtliche Ärger.
 
Als ganz schreckliche Veranstaltungen, die man am Besten meidet, wenn man zumindest einen letzten Rest an Geschmack und Würde besitzt... :verwirrt::konfus:

Well played! :D

Dann hab ich noch ein anderes, letztes Beispiel:

Nämlich Geschäfte, die Männer nur in Begleitung von Frauen bedienen.

Nach meinem Wissensstand gehört es bis auf wenige Ausnahmen nämlich auch zur Vertragsfreiheit, einen Vertrag gar nicht erst eingehen zu müssen.
 
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Da es sich bei solchen Zielgruppenveranstaltungen üblicherweise nicht um sog. Massengeschäfte handeln dürfte, die regelmäßig ohne ein Ansehen der Person zustande kommen, wird diese Ungleichbehandlung auch nicht vom AGG erfasst.

Also ist das ein reines Definitionsproblem, nach dem Altersdiskriminierung mal okay ist und mal nicht? Demnach braucht man als Restaurant eben nur eine Zielgruppenveranstaltung zu einem festgelegten Zeitpunkt festmachen. ;)

Im Ernst:

Mein Gefühl sagt mir da bei dieser Geschichte, dass ein Restaurantbetreiber in einem anerkannten Kurort ziemlich gute Karten mit der Argumentation haben könnte, wenn er anbringt dass er abends Ruhe und Entspannung für seine Gäste gewährleisten will, die wenigstens anteilig überhaupt nur deswegen dort sind, weil ihr Arzt sie in eine Kur geschickt hat. Ich denke, dass der Gesetzgeber einen stressenden Einfluss von Kindern definitiv bejaht hat, er aber eben dieses Verhalten unter besonderen Schutz gestellt hat und man dieses sonst überall eigentlich weitestgehend zu tolerieren hat. Nur: Gilt dieser Entfaltungsschutz selbst auch dann noch, wenn sogar in Kurorten kein Rückzugsort für Menschen mit Erholungsbedarf mehr möglich ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist das ein reines Definitionsproblem, nach dem Altersdiskriminierung mal okay ist und mal nicht?

Nein.

Mein Gefühl sagt mir da bei dieser Geschichte, dass ein Restaurantbetreiber in einem anerkannten Kurort ziemlich gute Karten mit der Argumentation haben könnte [...]

Mein rechtliches Wissen sagt mir, dass es für den feinen Herrn sehr knapp werden könnte, wenn's irgendein überengagierter Elternteil darauf anlegt, Einlass zu erhalten und nach der Verweigerung damit vor Gericht geht. Vor allem, weil er ja Kinder nicht einmal gänzlich ausschließt, sondern nur ab 17 Uhr.

Nur: Gilt dieser Entfaltungsschutz selbst auch dann noch, wenn sogar in Kurorten kein Rückzugsort für Menschen mit Erholungsbedarf mehr möglich ist?

Ein Restaurant ist ein Massengeschäft, das regelmäßig ohne Ansehen der Person betrieben wird. Da ist jede Argumentation in Sachen Rückzugsort in Kurorten schlichtweg hinfällig. Besonders, wenn bis zu einer bestimmten Uhrzeit auch jeder Person Einlass gewährt wird.
 
Das Schlimmste an der ganzen Sache ist doch, dass der Laden vollkommen abartiges Essen in geringer Größe zu unglaublich übertriebenen Preisen anbietet und nun noch kostenlose und bundesweite Publicity bekommt.

Die ganze Aktion ist neben einer geplanten Aufregung auch noch sowas von daneben. Wie wäre es gewesen, betreffenden Gästen ein Hausverbot zu erteilen? Entsprechende Hausregeln sollten sich doch aufstellen lassen.
 

Dann musst du mir aber sagen, durch was sich eine Diskothek im Sinne eines Massengeschäfts von einem Restaurant denn nun unterscheidet? Verschiedene Quellen reden nämlich ganz eindeutig davon, dass auch Diskotheken im Zweifelsfall zu den Massengeschäften zählen. Geht's hier um die ausnahmsweisen Veranstaltungen, in deren Rahmen man willkürliche Altersgrenzen festlegen kann?

Ein Restaurant ist ein Massengeschäft, das regelmäßig ohne Ansehen der Person betrieben wird. Da ist jede Argumentation in Sachen Rückzugsort in Kurorten schlichtweg hinfällig. Besonders, wenn bis zu einer bestimmten Uhrzeit auch jeder Person Einlass gewährt wird.

Wieso ist das hinfällig, wenn ein Restaurant Kurortbesuchern einen Vorteil nach §20 AGG Satz 1, Absatz 3 gewährt?

Wo ist da das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung, wenn ein deutliches Alternativangebot vor 17 Uhr besteht?
 
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Verschiedene Quellen reden nämlich ganz eindeutig davon, dass auch Diskotheken im Zweifelsfall zu den Massengeschäften zählen.

Das sind sie auch, korrekt. Ungleichbehandlungen beim Einlass in Diskotheken sind dann auch nur (EDIT: aber nicht ausschließlich) gestattet, wenn sie bspw. der Vermeidung von Gefahren dienen (wenn der Türsteher bspw. einem offensichtlich betrunkenen Mann den Einlass verweigert).

Geht's hier um die ausnahmsweisen Veranstaltungen, in deren Rahmen man willkürliche Altersgrenzen festlegen kann?

Genau. Eine Ü-30-Party ist nun einmal deshalb schon kein Massengeschäft, weil (ganz plump ausgedrückt) das Ansehen der Person ja praktisch zum Kern des Geschäfts gehört.

Wieso ist das hinfällig, wenn ein Restaurant Kurortbesuchern einen Vorteil nach §20 AGG Satz 1, Absatz 3 gewährt?

Erst einmal fällt es mir überhaupt schon sehr schwer in der generellen Benachteiligung von Kindern bzw. Eltern + Kindern einen Vorteil zu sehen. Noch dazu, wo dem Betreiber mit der Durchsetzung des Hausrechts ja ein probates Mittel zur Verfügung steht, jederzeit für Ruhe zu sorgen. Weiterhin umfasst die Gewährung besonderer Vorteile nicht den Ausschluss eines bestimmten Kundenkreises, egal ob zeitlich begrenzt oder nicht. Erfasst und gerechtfertigt sind überhaupt nur solche besonderen Vorteile, die gemeinhin nicht als verwerflich gelten und erwünscht sind. Das kann bspw. ein vergünstigter Fahrkartentarif für Senioren und/oder Schüler sein oder eine Rabattierung bestimmter Leistungen für körperliche beeinträchtigte Menschen.

Wo ist da das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung, wenn ein deutliches Alternativangebot vor 17 Uhr besteht?

Das Interesse an der Durchsetzung gründet sich schon alleine darauf, dass ein bestimmter und sogar ziemlich großer Kundenkreis ab einem bestimmten Zeitpunkt generell von der Wahrnehmung eines Geschäftes ausgeschlossen wird.
 
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