GeZ

SorayaAmidala

weiser Botschafter
Was haltet ihr eigentlich von der GEZ......meine welche erfahrungen habt ihr damit gemacht .....ich bezahl jeden monat brav meine Gebühren , weiß aber leider nicht warum ,wenn ich seh was im Fernseher läuft.......

stand schonmal einer auf eure Matte oder seit per Kontrollanruf oder Brief mal angeschrieben worden ....ist es überhaupt erlaubt von seiten der Herren oder Damen einfach bei einen einzukehren..
 
kurz nach meinem letzten umzug stand aufgrund des behördlichen datenabgleichs ein netter herr von der GEZ bei mir vor der tür und fragte mich in sehr nettem tonfall ob ich einen fernseher oder ein radio besitzen würde..

in meiner unnachahmlich charmanten art forderte ich ihn darauf hin auf sich von hinnen zu scheren..

ihr müsst diese kontrollfuzzis nicht reinlassen..
aber falls die mal hartnäckig werden und mit vertretern der staatsgewalt auftauchen sieht die lage natürlich anders aus..


greetz

Riker
 
Auch ich bezahle meine GEZ-Gebühren, frage mich aber ähnlich wie Bina, wofür. Zumal schaue ich in letzter Zeit eh weniger fern, wenn dann aber in der Regel die Privaten, für die die GEZ ja nichts eintreiben muß. Der Anteil der Öffentlich-Rechtlichen beschränkt sich bei mir auf gelegentlich Nachrichten oder den Sport.

Was ich sowieso nicht verstehe, warum ich Gebühren bezahlen muß, obwohl ich noch nicht mal eine eigene Wohnung habe und an dem Anschluß meiner Mutter den Fernseher angeschloßen habe...... :confused:

Bezahlen tue ich auf jeden Fall ausschließlich dank meiner Mutter! :rolleyes:
Eines Tages stand ein Mann vor der GEZ da und fragte, ob ich denn einen Fernseher besitzen würde. Ich fragte ihn erstmal, wer er überhaupt sei, er stellte sich vor und erneuerte seine Frage. Völlig unauffällige rammte sie mir daraufhin ihren Ellenbogen ins Kreuz (warum stand sie eigentlich noch hinter mir?!?!) und sagte "Nein, mein Sohn hat keinen Fernseher."
Sein wissendes Lächeln und mein ziemlich genervter Blick sagten dann alles...... :rolleyes:

@Riker
Aber die wahrscheinlichkeit, daß die Leute von der GEZ mit zB der Polizei kommen, wenn Du sie hinausbittest, erhöht sich dann gewaltig.... ;)
 
Ich zahle auch brav meine Bebühren. Allerdings nicht per Lastschriftverfahren. Dioe sollen mir schön brav eine Rechnung an mein Zweitwohnsitz schicken. Wenn ich denn mal dort bin, bekommen die auch ihr Geld überwiesen. Besonders nervig finde ich, dass die mich die ganze Zeit 1x im Jahr fragen, ob ich eine Glotze besitze. Die brauche ich nämlich in meinem Zweitwohnsitz nicht.

Hätte ich die Wahl, würde ich mir einfach alle gebührenpflichtigen Sender abklemmen lassen (auch TV im Erstwohnsitz). Meiner Meinung nach sind Gebühren in dieser Höhe absolut nicht gerechtfertigt. Man sollte wenigstens die Wahl haben, ob man diese Sender bekommen möchte oder nicht.

mtfbwy,
Yado
 
Original geschrieben von Yado
Hätte ich die Wahl, würde ich mir einfach alle gebührenpflichtigen Sender abklemmen lassen (auch TV im Erstwohnsitz). Meiner Meinung nach sind Gebühren in dieser Höhe absolut nicht gerechtfertigt. Man sollte wenigstens die Wahl haben, ob man diese Sender bekommen möchte oder nicht.

mtfbwy,
Yado


selbst wenn du dir den tuner aus deiner kiste ausbauen würdest,würdest du dich damit nicht vor den gebühren drücken können.es wurden schon musterprozesse deswegen geführt und die sind alle verloren gegangen..

@ Hora
sicherlich hast du damit recht,aber ich finde sowas immer sehr spassig.ist dasselbe wie mit diesen lächerlichen schildern an den kassen diverser einkaufsmärkte.."Auf verlangen unseres personals öffnen sie bitte ihre einkaufstaschen"

so ne kassenmaus wollte tatsächlich mal in meine tasche schauen.ich habe mich natürlich geweigert und richtig zirkus veranstaltet,so in der art in meine tasche guckt DU nicht!

fakt ist nämlich das die typen einfach nicht das recht haben in meine einkaufstasche zu sehen,es sei denn da steht ein polizist nebenan und es ist gefahr im verzug.

also hab ich dem fillialleiter gesagt wenn er in meine tasche sehen will sollte er sich der unterstützung der polizei versichern.habe ihm aber auch gleichzeitig klar gemacht das mir durch den aufenthalt ein nicht geringer schaden entstünde da ich als DayTrader an der börse spekuliere und ich seinen laden voll regresspflichtig machen werde.

nun..in der folge hat der herr mir einen schönen tag gewünscht und mich meiner wege ziehen lassen...


greetz
Riker
 
Original geschrieben von Riker
selbst wenn du dir den tuner aus deiner kiste ausbauen würdest,würdest du dich damit nicht vor den gebühren drücken können.es wurden schon musterprozesse deswegen geführt und die sind alle verloren gegangen..

Ja, aber genau da liegt ja die Ungerechtigkeit. Inzwischen gibts mehr Private als Öffentlich Rechtliche Sender und ich könnte vom Programmangebot sehr gut auf die letzteren verzichten. Wenn dieses möglich wäre, bräuchte ich auch keine Gebühren bezahlen.
Aber - wie oben schon angemerkt - stellt sich dieses Problem bei mir gar nicht, da ich in meinem Zweitwohnsitz keine Glotze habe.

mtfbwy,
Yado
 
Unverschämt finde ich auch, dass die nun auch Geld für die TV Karte haben wollen. Ob se dass durchkriegen? Ob kurz oder lang bestimmt schon! :mad:
Krass ist auch, dass man für jeden! Fernseher und jedes Radio bezahlen muss; auch wenn er nicht angeschlossen ist!!!!
 
lol so viele Radios und Fernsehr wie hier haben.

2 Fernseher und 5 Radios oder so.


Und wir nur einen Fernseher und 1 Radio bezahlen :rolleyes
 
Kurzfassung (das Thema war neulich schon im Telepolis-Forum: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/glosse/15107/1.html )

Die Leute der GEZ sind Klinkenputzer, die sind wie Zeitungsdrücker. Die haben keine Befugnisse und es gibt keinen belegten Fall, dass sie mal mit der Polizei und einen Haussuchungsbefehl angetreten sind. Grund: "schwarzsehen" ist eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erlässt kein Richter einen Haussuchungsbefehl. Die Unverletzlichkeit der Wohung ist in Dtl. ein sehr hohes Gut.

Dann kommen die Märchen: Man hätte die Pflicht sie reinzulassen: gelogen. Sie hätten mit Peilwagen den Fernseher geortet: gelogen. Sie hätten die Antenne gesehen: Antwort: Das impliziert keine Geräte, die war da schon immer. Sie hätten die Schüssel gesehen: Antwort: Die braucht man für SkyDSL.

Die Schreiben die man kriegt muss man nur beantworten, wenn man geräte hat. Ohne Geräte besteht keine Rückmeldungspflicht. (Man hat so ein Schreiben natürlich _nie_ bekommen)

Sollte man beim Besuch eine Kontrolleurs sich doch anmelden wollen, sagt bloss net, wie lang ihr die Geräte wirklich habt, dann zahl ihr nach ohne Ende. Sagt, ihr hättet sie seit zwei Wochen (meinetwegen auch einen Monat).

Lasst nie jemanden rein, der sich nicht angemeldet hat (Versicherungsfuzzis z.B.). Die GEZler (wie gesagt: rechtlich nicht besser/anders als Zeitungsaboverkäufer) behaupten auch mal gern, sie wären eben jene TV-Zeitungsverkäufer oder machten Umfragen zum Tv-Programm usw.
 
Ausgrabung zu gegebenen Anlass:

Nun wird nach 12 Jahren der Rundfunktbeitrag für die Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten um 0,86€ auf 18,36€ pro Monat erhöht. Was an und für sich nichts ungewöhnliches ist, auch wenn sich über die Höhe und Sinn sicherlich streiten lässt. Das besondere ist aber diesmal dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen musste, da Sachsen-Anhalt dem entsprechenden Erhöhungen im neuem Staatsvertrag aus diversen Gründen nicht zustimmen wollte.
Hebelt dieses Urteil nicht in gewisserweise den Sinn und Zweck des Staatsvertrages der Länder aus? Die Begründung des BVG leuchtet mir nämlich nicht besonders ein.
 
Ausgrabung zu gegebenen Anlass:

Nun wird nach 12 Jahren der Rundfunktbeitrag für die Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten um 0,86€ auf 18,36€ pro Monat erhöht. Was an und für sich nichts ungewöhnliches ist, auch wenn sich über die Höhe und Sinn sicherlich streiten lässt. Das besondere ist aber diesmal dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällen musste, da Sachsen-Anhalt dem entsprechenden Erhöhungen im neuem Staatsvertrag aus diversen Gründen nicht zustimmen wollte.
Hebelt dieses Urteil nicht in gewisserweise den Sinn und Zweck des Staatsvertrages der Länder aus? Die Begründung des BVG leuchtet mir nämlich nicht besonders ein.

Nein. Das Urteil hebelt das nicht aus. Die Länder haben ihre Mitbestimmung beim Ausgestalten des Rundfunkstaatsvertrages. Dort können sie ihre Kritik anbringen und Änderungen am System erwirken. Ihnen steht aber nicht zu eigenmächtig den Finanzierungsbedarf zu ermitteln. Dafür ist die KEF zuständig. Sachsen-Anhalt maßte sich das aber an ... und wurde nun vom BVerfG (nicht BVG, da BVG = Bundesverwaltungsgericht) in seine Schranken verwiesen.

Grüße,
Aiden
 
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