kennt sich jemand mit Gesetzen aus!

Lord Kyp Durron

Botschafter
Hi hab da ne Frage. Kennt sich jemand Sehr Gut mit Gesetzen aus?

Ich bräuchte wenn es geht den Auszug aus dem Gesetzbuch was die Preisauszeichnungspflicht angeht.

Hatte heute folgendes Problem:

Die Mutter meiner Freundin hat gestern in einem BAUHAUS Prospekt gesehen das es dort Teichfolie "relativ günstig" gibt. Da stand halt
Artikelnummer 6m Breite 1mm dick und dann einfach nur noch 3,95?
aber nicht ob das pro meter m² oder sonst was ist. Da ich eh jeden Tag am BAUHAUS vorbei fahr bot ich ihr an das ich es mitnehmen kann. Ich also absoluter Laie was Baumärkte angeht rein in den Laden, mir ne Verkäuferin geschnappt ihr das Prospekt gezeigt und gesagt das ich von dem Ding 3m haben will. Die zur Rolle mir 3 m abgeschniten den zettel für die Kasse in die Handgedrückt. Ich bin dann zu Kasse und dann kam der Schock statt 11,85? die ich dachte steht da 71,10? ich guck auf das Makerl steht da 3,95m². Ich an der Kasse hinter mir haufenweise Leute und vor mir die Kassierin ( die wirkklich nett war ). Hab ich halt das Ding gekauft kann ja schlecht sagen das ich es jetzt nicht mehr will.

Naja soweit so gut hab dann mittag meine Freundin angerufen und ihr die Sache geschildert die meinte dann ich soll das Ding umtauschen da es zu teuer sei.

Nun meine Frage in wie weit verstößt der BAUHAUS hier gegen die Preisauszeichnungspflicht? Ich mein die Prospekte liegen überall im Laden rum und da steht auf der ganzen Seite nirgendswo auf was sich die 3,95? beziehen.

MFG Kyp
 
Lord Kyp Durron schrieb:
Nun meine Frage in wie weit verstößt der BAUHAUS hier gegen die Preisauszeichnungspflicht? Ich mein die Prospekte liegen überall im Laden rum und da steht auf der ganzen Seite nirgendswo auf was sich die 3,95€ beziehen.

Ja machen sie. Scheint auch nichts ungewöhnliches zu sein das Baumärkte dagegen verstossen. Fahr doch mal zur Verbraucher-Zentrale. Die können dir das genau sagen.

http://www.vzbv.de/go/

cu, Spaceball
 
Eigentlich beziehen sich alle Angaben meist auf den m² Preis, auch im Prospekt
sollte dies irgendwo stehen, oder ein verweiß, Stern oder ne Zahl.

Sollte dies aber nicht zu erkennen sein, kann man es getrost umtauschen da es
ein Irreführung ist.
Aber,so meine Ehrfahrung, achtet Baushaus darauf, allein wegen der Tiefpreisgarantie.

Aber es ist der m² preis, da 3x6 18 sind.


6m breit davon 3 m in der länge gekauft.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Kyp Durron schrieb:
kann ja schlecht sagen das ich es jetzt nicht mehr will.
Doch. Auf den Umstand "da steht auf der ganzen Seite nirgendswo auf was sich die 3,95? beziehen" hinweisen und sagen daß es irreführend ist. Und wenn irgend einer frech wird, einfach den Laden verlassen. Es wird dir niemand hinterher rennen und dir dein Geld wegnehmen wollen. ;)
 
Draht Vater schrieb:
Eigentlich beziehen sich alle Angaben meist auf den m² Preis, auch im Prospekt
sollte dies irgendwo stehen, oder ein verweiß, Stern oder ne Zahl.

Sollte dies aber nicht zu erkennen sein, kann man es getrost umtauschen da es
ein Irreführung ist.
Aber,so meine Ehrfahrung, achtet Baushaus darauf, allein wegen der Tiefpreisgarantie.

Aber es ist der m² preis, da 3x6 18 sind.


6m breit davon 3 m in der länge gekauft.

mfg

Es ist oft so das der normale Verkaufspreis angegeben wird. Dann steht drüber ein überteuerter Phantasiepreis der dann als, vom Hersteller, empfohlener Verkaufspreis angegeben wird. Schaut man dann beim Hersteller nach steht da ein Preis der teilweise niedriger ist als der angegebene Verkaufspreis des Händlers. Das ist in der Branche scheinbar völlig normal. Das ist eine offensichtliche Täuschung. Also fremd ist denen das garantiert nicht, einfach etwas nicht ganz so richtiges in Prospekte zu schreiben.

Steht in dem Fall von Kyp wirklich nirgends auf dem Prospekt was von m² Preis ist das wirklich ne Täuschung. Umtauschen sollte man sowieso generell können, egal ob die nen Fehler gemacht haben oder nicht.

cu, Spaceball
 
Hey Kyp,

altes Sprichwort : "Augen auf, oder Beutel auf !" ;-)

Ich kann verstehen, dass das ein Schock für jemanden sein muss, der nicht jeden Tag Teichfolie kauft, aber wenn Du Dich mal umschaust, dann wirst Du feststellen, dass der Preis nicht sooo hoch ist. Und dass man 18 m² 1mm starke Folie jedweden Materials nicht für knapp 12 Euro bekommen kann, sollte einem schon irgendwie klar sein.

Hier als Beispiel :

http://ww2.schwab.de/is-bin/INTERSH...oryName=&SpecialShopID=&SpecialShopName=&ls=0

Etwa doppelt so teuer.

Deine Mom hat sicher mit dem Kauf nicht gewartet, bis sie irgendwann mal Teichfolie für superbillich bekommt, sondern bis zum Frühjahr, um im Gartenteich ein wenig zu renovieren. Oder hat sie irgendwas anderes damit vor (lästige Nachbarn entsorgen, Alternativbodenbelag fürs Wohnzimmer ausprobieren) ? ;-)

Ich würde an Deiner Stelle nicht direkt nach dem Gesetzbuch greifen, sondern mal in mich gehen, und dann prüfen, woran es tatsächlich gelegen hat. Wenn Du ehrlich bist, dann hättest Du nämlich selber nochmal ganz bequem das Preisschild direkt an der Rolle checken können. Die Verkäuferin hat ja durch Dein sicheres Auftreten annehmen müssen, dass Du genau weisst, was Du willst, und sich deshalb bestimmt nicht mehr gefragt, ob du weisst, wieviel die Folie kostet.
Ausserdem ist es auch noch ein Weg bis zur Kasse, auf dem Du den Dir ausgestellten Zettel mit dem Preis hättest anschauen können, und wenn es nur zur Kontrolle der berechneten Menge geht.

Sorry das sagen zu müssen, aber bei jedem Kauf, den man abschliesst, gibt es auch eine Sorgfaltspflicht des Käufers, vorher abzuchecken, ob er den Artikel auch bestimmt haben will.

Also, wenn es Dir und Deiner Mutter als Kauf zu viel war, dann würde ich es als Lehrgeld verbuchen, und die Folie im Teich einbauen ;-) Ansonsten kannst Du immernoch auf die Kulanz des Baumarktes bauen. Das wäre sicherlich vor dem Kauf einfacher gewesen, hinterher ist es vielleicht unangenehm, aber bei Vorlage des Prospektes (der sicher ganz hinten den Hinweis "Irrtümer vorbehalten" enthält) und einem Gespräch mit dem Marktleiter, kriegst Du das sicherlich auch noch hin, die Folie los zu werden.

Gruß,
Michael
 
So war grad im BAUHAUS hab mit dem Abteilungsleiuter gesprochen der mir erst die ware nicht umtauschen wollte da er ja nix mit zugeschnittener ware anfangen kann. Ich hab dann auf das Prospekt und den kassenzettel beharrt wo nix drauf steht das zugeschnittener ware vom umtausch ausgeschloßen.

Daraufhin wollt er mir nicht den vollen Preis geben sondern nur 50?. Naja ich hab dann gesagt das es ja schließlich sein Fehler ist wenn er Fehlerhafte Prospekte auslegt. Daraufhin ist es pampig geworden und hat gemeint das er noch so einen Fall hatte und es ja Pflicht des Kunden ist sich Selber zu infomieren und er mit dieser Folie doch nix anfangen kann. Darauf bin ich dann richtig sauer geworden und hab gemeint das ich das Ding auch einfach so vor dem Kauf hätte wegstellen können und dann er auch auf der Ware sitzen geblieben wäre und dies auch ohne Probleme jetzt auch mir was neues zuschneiden könnte und es nicht zahlen müsste. Naja daraufhin hat er mir den vollen Preis als Gutschein gegeben. Zwar auch nichts Bares aber meine Freundin wollte eh irgendwelche Blumen kaufen die soll mir dann das Geld geben.

Ich weis schon warum ich nicht gern Leuten was mitnehem...

Trotzdem regt mich sowas total auf das man so ein Prospekt dem Kunden zumutet.
 
Wo ist denn euer Problem? Wenn du 6 x 3 m kaufst, dann macht das 18m² und wenn jeder m² 3,95 € kostet, dann kommt man auf einen Preis von 71,10 €. Also wurde alles richtig gemacht!

Und der Laden MUSS dir das nicht umtauschen. Das die meisten Läden das machen ist reiner Kundenservice und ist nicht gesetzlich festgeschrieben. ALso kannste froh sein, noch was bekommen zu haben.
 
Wo ist denn euer Problem? Wenn du 6 x 3 m kaufst, dann macht das 18m² und wenn jeder m² 3,95 ? kostet, dann kommt man auf einen Preis von 71,10 ?. Also wurde alles richtig gemacht!

Wie wärs wenn du nochmal den Thread liest?

Im prospekt stand nur 3,95 nix m² sondern einfahc nur 3,95

Da kann ma ja alls darunter verstehen.

Das wiederspricht auch der Preisauszeichnungspflicht.

Da könnt ich ja genau so gut hinschreiben. Salami 2? und keiner weis jetz ob es pro 100g pro gramm pro kilo oder sonst was ist.
 
Death Fire schrieb:
Wo ist denn euer Problem? Wenn du 6 x 3 m kaufst, dann macht das 18m² und wenn jeder m² 3,95 € kostet, dann kommt man auf einen Preis von 71,10 €. Also wurde alles richtig gemacht!

Es wurde weder angegeben ob der laufende Meter oder der m² so viel kostet. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Und der Laden MUSS dir das nicht umtauschen. Das die meisten Läden das machen ist reiner Kundenservice und ist nicht gesetzlich festgeschrieben. ALso kannste froh sein, noch was bekommen zu haben.

Wenn man in einem Ladengeschäft einkauft ist es richtig das das auf die Kulanz des Geschäfts ankommt. Allerdings hat dieses Geschäft einen Fehler gemacht. Von daher ists fraglich ob der Umtausch dann immer noch ausgeschlossen ist. Eher nicht.

cu, Spaceball
 
Schlaue Menschen erkundigen sich vor einem Kauf noch einmal wenn etwas unklar ist :rolleyes:
Ich kauf doch auch nicht einfach drauflos Oo
Wenn da nur ne Zahl im Prospekt steht, dann frag ich doch wohl vorher, was genau das bedeuten soll. Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis.
 
Also ich ha ne Weile in nem Holz- und Baustoff Fachhandel gearbeitet und alle Auszeichnungen gerollte Folie betreffend bezogen sich auf die gesamte Folienbreite bei einem Meter Länge(es wurde per laufendem Meter abgerechent). Und auch in den AGBs festgehalten das diese Ware nur Meterweise verkauft wird, also so komische Maße wie 6m Parkettfolie und 73,8976cm lang haben wir nicht verkauft, nur 6m mal glatte Meterwerte.
 
Zuletzt bearbeitet:
ToNIC schrieb:
Schlaue Menschen erkundigen sich vor einem Kauf noch einmal wenn etwas unklar ist :rolleyes:
Ich kauf doch auch nicht einfach drauflos Oo
Wenn da nur ne Zahl im Prospekt steht, dann frag ich doch wohl vorher, was genau das bedeuten soll. Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis.
So seh ich das auch. Wenn ich nicht weiß was genau der Preis ist, dann frag ich halt nach. Und wenn Dir das vor der Kasse aufgefallen ist, dass das ein Quadratmeterpreis ist, dann hast Du das, rechtlich gesehen, gewusst bevor Du den Vertrag eingegangen bist, somit hat man Dich nicht einmal arglistig getäuscht, da Du es ja vorher wusstest. Allerdings gilt auch hier - dreist kommt weiter.

Ansonsten würde ich sagen, dass das ein einfaches Lockmittel des Unternehmes ist, denn man muss ja in den Baumarkt gehen um zu wissen worauf sich der Preis denn bezieht, oder zumindest mal im nahegelegenen Bauhaus anrufen und fragen. Ich würde auch schätzen, dass auf dem Preisschild im Baumarkt drinn schon drauf stand worauf sich der Preis genau bezieht (Mutmaßung!!), denn die haben so Schilder meistens schon vorgefertigt und ändern nur die Zahlen.

Außerdem beziehen sich Preise auf Folien, Fließen, Holz und sonstige "Schnittware" meistens auf den Quadratmeter. Ich hab's zumindest nie anders gesehen, es sei denn es waren Restposten.
 
Schau mal guck hier

hier hast du das Preisauszeichnungsgesetz, nur bringt dir das im Endefekt nix, da er der Baumarkt seagen kann das es ein Druckfehler gewesen ist, was jedoch aus meiner Erfahrung so sehr sehr selten vorkommt, eher hätte anstelle von qm, Meter, oder cm dort gestanden, daher gehe ich nict von einem Druckfehler aus

Ich Arbeite auch im Handel (Lebensmittel) und ich find es meist ziemlich lustig wie sich leute aufregen können wegen sachen die GANZ KLAR falsch abgedruck worden sind.
z.B hatten wir einmal in unserem Prospekt Lammfleisch stehen, für 1.89 100g, nur leider ist aus dem 100 g ,100kg geworden <---- gamz klar ein fehler, wo bekommt mann bitte 2,5 Lämmer für 1,89???
Nur sind ca 8 Kunden gekommen, die das für den Preis haben wollten, der beste war ein großkunde, der 600kg Lamm haben wollte.

Zu der Rücknahme der Ware, ja, ein geschäft ist Verpflichtet ware zurück zu nehem, wenn sie einer Schaden hat der nicht zu ersehen war als das Produkt gekauft worden ist. Jedoch muss der Kunde dem Geschäft möglickeit zur ausbesserung geben, das heisst, reparieren lassen (noch gibet kein Geld zurück)
nach dem dritten Versuch der Ausbesserung, kann der Kunde das Geld in Form einer warengutscheins, oder durch umtausch eines Gleichguten Artikels bekommen.

Fast alles war zurück genommen wird geschied auf Kulanzbasis, und ist Kundenservice.

Denn nichtnur der Kunde hat Rechte, auch das Geschäft.
 
@ Kandalar:

Und was ist mit dem 14-Tage Umtauschrecht? Wenn mir ein Geschäft Ware verkauft die kaputt ist und ich das leider erst zu Hause feststellen kan habe ich 14 Tage lang volles Umtauschrecht. Ich hab bei Mediamarkt schon den ein oder anderen Terror gemacht weil die mir Sachen die die mit kaputt verkauft haben auch noch für sech Wochen einschicken wollten und nicht einsehen wollten das das inakzeptabel war. Wenn man den Geschäftsführer verlangt funktionieren plötzlich Sachen gaz von allein die die Kundendiesntlier aus irgendeinem Grund nicht machen wollen/dürfen. Gerade bei Mediamarkt wird oft gegen geltendes Recht verstoßen. Z.B.: Kunden werden zu Reparaturen gedrängt die sie nicht machen lassen müssen, man wird nicht richtig informiert und Preisauszeichnungen mit überhöhten UVPs sind bei Mediamarkt an der Tagesordnung(was laut PC-Praxis Betrug ist und somit eine Straftat).
 
Kandalahr Valur schrieb:
...
Zu der Rücknahme der Ware, ja, ein geschäft ist Verpflichtet ware zurück zu nehem, wenn sie einer Schaden hat der nicht zu ersehen war als das Produkt gekauft worden ist. Jedoch muss der Kunde dem Geschäft möglickeit zur ausbesserung geben, das heisst, reparieren lassen (noch gibet kein Geld zurück)
nach dem dritten Versuch der Ausbesserung, kann der Kunde das Geld in Form einer warengutscheins, oder durch umtausch eines Gleichguten Artikels bekommen.

Hm, da bin ich mir nicht so sicher.

Ich kann es momentan nicht nachprüfen, aber mir ist es folgendermassen in Erinnerung geblieben,was zur Zeit Reklamationen angeht.

1. Umtausch oder Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen (zumindest bei Online-Geschäften). Oft sind Einzelhändler aber auch sehr kulant, vor allen Dingen, wenn man eine Rückgabe vor dem Kauf vereinbart (natürlich am besten schriftlich).
2. Ware innerhalb von 3 Monaten defekt, dann direkter Ersatz durch neuwertige Ware durch den Hänbler, Reparatur muss nicht unbedingt akzeptiert werden.
3. Ware innerhalb von 6 Monaten defekt, Händler muss Reparaturversuch durchführen können. Ein Verweis auf den Hersteller ist nicht korrekt.
3a. Wenn nach dreimaligem Versuch keine Reparatur möglich war, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Obige Aussagen sind ohne Gewähr.

Denn nichtnur der Kunde hat Rechte, auch das Geschäft.

Genau, und das ist gut so. Ich hasse diese beinahe amerikanische Mentalität, die jegliche Eigenverantwortung weitestmöglich ausschliesst.
Als bestes Beispiel sollten einem die Hinweise auf Mikrowellenherden dienen, damit kein Idiot versucht, darin seinen Pudel zu trocknen.

Vielleicht sollte an Geschäftseingängen ein Schild angebracht werden, das auf mögliche Fehler in Prospekten nochmals ausdrücklich hinweist ;-)

Gruß,
Michael
 
1. Wie bereits erwähnt ist ein Prospekt nie verbindlich, da sie sich stets absichern indem sie irrtümer druckfehler bla bla bla vorbehalten o.Ä. drauf schreiben.
2. Wenne s nicht explizit dabei steht wird von dem ausgegangen was normal üblich ist, und bei folin ist es üblich den preis in qm an zu geben, also hast du da auch keine handhabe.
3. hättest du jederzeit fragen können bi der netten frau, wenn ich mir bei was nicht sicher bin und es solche preisunterschiede ausmachen würde würd ich definitiv fragen *g*
 
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