mit 5 promille auf der autobahn!

moses

Botschafter
Berlin - Volle Pulle auf dem Berliner Ring. Und als die Polizei Sabine B. (41) stoppte konnte sie schon nicht mehr stehen. 4,99 Promille pustete die Weddingerin ins Alkohol-Messgerät. Ein Wert, der eigentlich als tödlich gilt.


Sabine B. brauchte mit ihrem Peugeot die gesamte vierspurige Fahrbahn, als sie sturztrunken über den Berliner Ring schoss. "Zum Glück war es tief in der Nacht, kaum jemand war unterwegs", sagt eine Polizeisprecherin. Um 0.47 Uhr wurde dann endlich eine Polizeistreife auf Sabines irre Tour aufmerksam, versuchte, sie zu stoppen. Erst reagierte die Frau nicht. Dann hielt Sabine B. doch an. Zu mehr reichte es aber nicht.

"Die Dame konnte nicht sprechen, geschweige denn gehen", sagt ein Ermittler. Aber pusten konnte sie noch ? den Rekordwert von 4,99Promille!

Zum Ausnüchtern ließen die Beamten Sabine B. in ihrem Auto sitzen, informierten ihre Familie in Berlin. Die holten sie aber erst 12 Stunden später ab.

"Mir tut das alles schrecklich leid", sagte Sabine B. gestern dem KURIER kleinlaut. "Ich habe mich schon bei der Polizei entschuldigt. Zum Glück ist nichts passiert."
QUELLE

also ich währe da schon längst tod.
 
...weil es so schön geprickelt hat in ihrem Bauchnabel

1. Frage: Was alles muss man sich in die Kehle schütten, bis man auf diese Werte kommt...:rolleyes

2. Frage: Was wird die gute Frau am Ende für ihren Ausflug ins Reich der Sterne hinblättern müssen...:rolleyes:

3. Frage: Gibt es dafür Punkte in Flensburg oder ist das schon ausserhalb der Skala...:rolleyes:


Man sieht sich...

Bea
 
LOL.....

....respekt.Die muss ja nen richtig guten Alkoholdurchsatz gehabt haben an dem Abend.Die macht das bestimmt öfters ;)

Ich glaub die bekommt ihren Führerschein nicht wieder.Ich schätze mal Verkehrsgericht+Zerschnippelung des Lappens+Geldstrafe+...was da auch sonst noch kommen mag...
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Qx²
Ich glaub die bekommt ihren Führerschein nicht wieder.Ich schätze mal Verkehrsgericht+Zerschnippelung des Lappens+Geldstrafe+...was da auch sonst noch kommen mag...


Bist du dir da sicher? Wenn ich den Beitrag von Moses richtig aufgefasst habe, dann hat die Dame ja keinen Unfall gebaut, somit also nur gegen zwei Paragraphen verstossen: Fahren im angetrunkenen Zustand und grobfahrlässige Gefährdung des Strassenverkehrs.

Darum täte es mich schon interessieren, wie das Berliner Verkehrsgericht diesen Fall ahndet.

Schönen Nachmittag...

Bea


PS. Gehört das Hormonschübe auslösende Auto auf deinem Avatar auch privat zu dir...;)
 
Vorallem muß sie schon lange und auch schon lange sehr viel trinken, sonst hätte sie das gar nicht überlebt.
den Schein sieht sie auf alle Fälle nie wieder.
Zu allem Übel ist das fahren mit soviel Promilie schon ein Verbrechen.
 
Jo....ich müsste mir auch schon mit langer vorbereitung einen hinter die Binsen kippen um "Spitzenwerte" zu erreichen.



Original geschrieben von Beatrice Furrer
Bist du dir da sicher? Wenn ich den Beitrag von Moses richtig aufgefasst habe, dann hat die Dame ja keinen Unfall gebaut, somit also nur gegen zwei Paragraphen verstossen: Fahren im angetrunkenen Zustand und grobfahrlässige Gefährdung des Strassenverkehrs.

fahren im angetrunkenen Zustand..."""LOL""".Es kommt auf jedenfall zu einem Gerichtstermin beim Verkehrsgericht und dann wird es eventuell zu einem Urteil auf "Richterrecht" kommen (Präzidenzfall).
PS. Gehört das Hormonschübe auslösende Auto auf deinem Avatar auch privat zu dir...;) [/B]

nein,ist nicht meins.Ich fahre nur einen "braven" Hartge H6s M635CSi als Sommersonntagsauto und einen leicht modifizierten Audi80 als Alltagsauto...:D
 
@Beatrice Furrer

ne ne, das ganze ist fahren im nichtfahrtüchtigem zusatnd. dies zieht immer eine anzeige mit gerichtsverhandlung nachsich.
bei derartigen pomillewerten wird grundsätzlich die eignung zum führerscheinbesitz in frage gestellt. mit glück darf die frau zum idiotentest (leberwertmessungen über 1 jahr inklusive), und wenn sie den bestehen sollte der führerschein nochmal machen.
 
Wirt macht sich strafbar

@ an Moses

Danke für die Erklärung

Ich hoffe bloss, dass euer Verkehrsgericht mit der Dame nicht zimperlich umgeht. Da sollte dann auch gleich die Zwangsverordnete Konsultation eines Pfarrers und des Psychiaters mit auf dem Urteil stehen.

Was mich da noch interessieren würde. Könnte man in so einem Fall den Verkäufer des Alkohols - sofern dieser zweifelsfrei ermittelt werden kann - mitverantwortlich machen.

Wir hatten in der Schweiz mal einen ähnlichen Fall. Allerdings hat da der alkoholisierte Lenker einen schweren Unfall verursacht, bei dem zwei Todesopfer zu beklagen waren.

Der Wirt, der dem Automobilisten die alkoholischen Getränke verkauft hatte, wurde daraufhin mit einer saftigen Geldstrafe belegt.


Auf gute Fahrt...

Bea
 
Re: Wirt macht sich strafbar

Original geschrieben von Beatrice Furrer
Was mich da noch interessieren würde. Könnte man in so einem Fall den Verkäufer des Alkohols - sofern dieser zweifelsfrei ermittelt werden kann - mitverantwortlich machen.

kaum, man müsste ja nachweisen das der verkäufer die frau zum betrunken fahren angestiftet hat.
 
Re: Re: Wirt macht sich strafbar

Original geschrieben von moses
kaum, man müsste ja nachweisen das der verkäufer die frau zum betrunken fahren angestiftet hat.

Bei uns gibt es die Regel, dass ein Wirt keinen Alkohol an bereits betrunkene Gäste mehr ausschenken darf. Hat er einen solchen
Gast in seiner Runde muss er durch Entzug der Autoschlüssel sicherstellen, dass sich der Gast nicht mehr selber hinters Steuer setzt.

Wenn der Wirt seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, und ihm selbiges nachgewiesen werden kann, muss er damit rechnen, am Schaden beteiligt zu werden.

Wenn es so etwas bei euch nicht gibt, sollte man erwägen dies einzuführen. Zumal man schon bei 2 Promille kaum davon ausgehen kann, dass der Mensch in der Lage ist, sein Eigenverantwortungsbewusstsein zu steuern.


mfg

Bea
 
Wenn der Wirt seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, und ihm selbiges nachgewiesen werden kann, muss er damit rechnen, am Schaden beteiligt zu werden.

Wenn es so etwas bei euch nicht gibt, sollte man erwägen dies einzuführen. Zumal man schon bei 2 Promille kaum davon ausgehen kann, dass der Mensch in der Lage ist, sein Eigenverantwortungsbewusstsein zu steuern.

Ich wäre strickt gegen so eine Regelung. Dann wären die Wirte in einer Kneipe oder Disco mehr damit beschäftigt sich um besoffene Kunden zu kümmern als um seinen eigenen Laden. Desweiteren würde sich so mancher Wirt überlegen ob er überhaupt noch das Risiko eingeht Alkohol zu verkaufen, wenn er für mögliche Folgeschäden mitverantwortlich gemacht werden könnte. Neenee so eine Regelung lehne ich komplett ab.
 
Re: Wirt macht sich strafbar

Original geschrieben von Beatrice Furrer
@ an Moses

Danke für die Erklärung

Ich hoffe bloss, dass euer Verkehrsgericht mit der Dame nicht zimperlich umgeht. Da sollte dann auch gleich die Zwangsverordnete Konsultation eines Pfarrers und des Psychiaters mit auf dem Urteil stehen.


Und welche Funktion sollte der Pfarrer dabei haben? :confused:

C.
 
Netz rouge

Original geschrieben von van-Keo
Ich wäre strickt gegen so eine Regelung. Dann wären die Wirte in einer Kneipe oder Disco mehr damit beschäftigt sich um besoffene Kunden zu kümmern als um seinen eigenen Laden. Desweiteren würde sich so mancher Wirt überlegen ob er überhaupt noch das Risiko eingeht Alkohol zu verkaufen, wenn er für mögliche Folgeschäden mitverantwortlich gemacht werden könnte. Neenee so eine Regelung lehne ich komplett ab.

@ an van-Keo

Genau aus diesen Gründen ist es schwierig da auf eine vernüftige Regelung zu kommen. Denn, in gewisser Weise ist der Wirt ja auch darauf angewiesen, dass er Umsatz machen kann.

Als eine Art Komprimisslösung gibt es in der Schweiz die Deinstleistung Netz rouge. Das ist ein Fahrdienst, bestehend aus zwei Personen. Vom Netz rouge können sich angetrunkene Automobilisten für einen kleinen Unkostenbeitrag heimfahren lassen. Der eine Chauffeur fährt den Gast im Taxi nach hause, der andere fährt mit dem Auto des Gastes hinterher. Auf diese Weise kommen Auto und Fahrer unversehrt nach Hause. Netz rouge hat sich in der Schweiz sehr bewährt, vor allem in der Silvesternacht und in der Faschingszeit.

Habt Ihr etwas ähnliches?

mfg

Bea
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es so etwas bei euch nicht gibt, sollte man erwägen dies einzuführen. Zumal man schon bei 2 Promille kaum davon ausgehen kann, dass der Mensch in der Lage ist, sein Eigenverantwortungsbewusstsein zu steuern.

So ein scheis was ist das dem Wirtsein problem?

jeder ist für sich selbst verantowrtlich und wenn einer dann besoffen ins Auto steigt ist er auch selber verantwortlich hätte ja net saufen müssen.

Habt Ihr etwas ähnliches?

Ja das heist Taxi

Im grunde wir die Frau eh nen 1 Jahr tauglichkeits test bekommen.

Nen freund habens auch mit 1,8 Promile erwischt der hat jetzt diesen test am hals. Er merkt jetzt wie unangenhem das ist. Weil er gar nix trinken darf. Und 1 Jahr warten muss bis er den schein wieder hat.
 
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