"Nur" Totschlag für den Kanibalen

Jedihammer

Generalfeldmarschall, Pontifex Maximus des Mars.
Der sogenannte "Menschenfresser von Rohtenburg" hat "nur" Totschlag bekommen.
Haltet ihr das für in Ordnung, oder hätte er Mord bekommen sollen ?
Oder gar nur "Tötung auf verlangen" ?
 
Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wenn er wirklich getötet und aufgegesen werden wollte, wäre es eigentlich nur Tötung auf Verlangen.
 
Falscher Passus

Ich meine, dass der Passus "Mord" hier angewendet werden darf. Der Täter hat sich doch in der klaren Absicht an sein Opfer gewandt, dieses zu töten. Dass der Täter mit diesem Arrangement einverstanden gewesen ist, macht die Tat nicht weniger schlimm.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass hier ein klarer Präzedenzfall geschaffen werden muss. Nachahmern muss klar gemacht werden, dass sie im Wiederholungsfall mit der ganzen Härte des Gesetzes konfrontiert werden.


Schönen Abend...

Bea
 
Solch ein Fall ist natürlich heikel...
Natürlich sollte man vor allem Nachahmung ausschließen und den Täter in psychiatrische Behandlung stecken.
Was ich sagen würde: Irgendwie nicht ganz Mord und nicht ganz Totschlag...
 
§ 211 StGB:

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Haftstraße bestraft.

(2) Mörder ist. wer
aus Mordlust, zur Befriedung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen anderen Menschen tötet.

zu 1 Alt.: Aus Mordlust handelt derjenige, dem es alleine darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen, wer aus Mutwille oder Angeberei tötet, wer die Tötung als nervliches Stimulans oder "sportliches Vergnügen" betrachtet, wer einen anderen aus Zeitvertreib tötet.

-> Das trifft hierbei nicht zu. Also scheidet die 1. Alt. aus.

zu 2 Alt.: Befriedigung des Geschlechtstriebes

-> scheidet ebenfalls aus

zu 3. Alt.: Aus Habgier

-> ist ebenfalls nicht zutreffend

zu 4 Alt.: Sonstige Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich sind

-> 4 Alt. könnte greifen. Allerdings kommt es bei diesen Merkmal auf die Vorstellung des Täters ankommt.
Er hat ja von Anfang an jemand gesucht, der sich aufessen lassen wollte. Deshalb scheidet auch diese Alternative aus

zu 6. Alt: Grausma tötet, wer dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung als erfpderliche Maß hinausgehen.

Alles in allem gesehen, können die Tatbestandsmerkmale, die 211 II für einen Mord vorschreibt nicht auf den vorliegenden Fall angewandt werden. Deswegen scheidet Mord also aus.

§ 212 StGB:

(1) Wer einen anderen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft.

(2)In besonderen schweren Fällen ist auf eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Tatobjekt: anderer Mensch
-> trifft zu
Tathandlung: Tötung
-> trifft ebenfalls zu
Kausalität: Eintirtt des Erfolges und Verbindung zwischen Handlung und Erfolg
-> trifft ebenfalls zu
Erfolgszurechnung:
Handlung des Täters war kausal für den Erfolgseintritt
-> Er hat den Mann durch gewollte Handlung getötet
trifft als auch zu.

Also Totschlag ist richtig. Bei Mord täte ich mich auch schwer. So suspekt mir die Tat auch erscheint
 
okay, Mord ist es nciht.

Aber es ist doch viel mehr als Totschlag.

Ich bin erstaunt, dass soetwas nicht gesetzlich geregelt ist. Sonst wird dloch auch jeder Schrott geregelt.

Aber bei Kannibalismus denkt irgendwie keiner daran.



ICh denke, der Kerl sollte in den Knast und dann in die Psychatrie und das sehr lange....
 
...

Ist sowieso erstaunlich, daß sie ihn überhaupt verurteilen. Ich hatte schon fast gedacht, sie plädieren auf "Unzurechnungsfähigkeit" oder sowas...
 
die Richter werden selber nicht gewusste haben, was sie da machen. Für mich war das Tötung nach Verlangen, aber naja
 
Ich weiss gar nicht was ihr euch da so aufregt.

1. habt ihr ueberhaupt keinen Bezug zu dieser Tat

und 2. war es eine Toetung auf verlangen.

Wir leben in einem Land in dem man Menschen dahinsiechen lassen muss. Ich hab meinen Zivildienst im Altenheim geleistet. Ich weiss was es heisst sich um Menschen zu kuemmern die dahinsiechen. In Deutschland verrecken die meisten Menschen im Altenheim. Die meisten von euch haben gar keine Vorstellung davon wie es ist jemanden zu fuettern der sich nicht mal bewegen kann und 24h land die Decke anstarren muss.

Warum darf ein Mensch nicht sterben wenn sein Leben fuer ihn keinen Grund mehr ergibt????? Was hat man noch vom leben wenn man 24h die Decke anstarren muss und gluecklich ist wenn man alle paar Minuten ein Geraeusch hoert????? In unserem System hat keine Altenpflegerin oder Alternpfleger die Zeit sich um einen Menschen zu kuemmern. Das scheint nicht verwerflich zu sein. Ein Leben zu beenden schon. Es ist schon eine komische Welt in der wir Leben!

Vielleicht macht ihr euch mal Gedanken darueber das Menschen nun mal sterben muessen. Manche frueher als andere. Wenn ein Mensch sterben will, warum darf er nicht? Warum muss einem alten Menschen noch geholfen werden damit er wenige Wochen laenger lebt? In Qualen leben, ja das wuensche ich mir. Ihr wuenscht euch das scheinbar auch.

Ihr beschwert euch ueber jemanden den ihr nicht kennt. Ihr koennt seine Beweggruende nur Schemenhaft erfassen und ihr urteilt ueber ihn? Wisst ihr eigentlich wie Ueberheblich ihr seit?

Wenn Krieg herrscht ist es die Pflicht zu toeten. Da stoert es scheinbar keinen wenn jemand noch leben moechte aber getoetet wird. Es herrscht halt grade Krieg. Das ist ok. Wenn jemand aus freien Stuecken den Tot waehlt ist das moralisch nicht akzeptabel. Schoene neue Welt.

cu, Spaceball
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde das Urteil eigentlich gerecht.
Wieso sollte er auch zu Mord veranklagt werden, wenn es das Opfer so wollte ?!
Natürlich hört es sich ziemlich brutal an, wenn man einen Menschen ersticht, ausbluten lässt und dann isst, aber es war auf Verlangen.
Was mich allerdings stört ist, das der Verurteilte bei guter Führung bereits nach 4 1/2 Jahren wieder aus dem Knast kann.
 
Original geschrieben von Spaceball
Ich weiss gar nicht was ihr euch da so aufregt.

Warum darf ein Mensch nicht sterben wenn sein Leben fuer ihn keinen Grund mehr ergibt.... Wenn jemand aus freien Stuecken den Tot waehlt ist das moralisch nicht akzeptabel. Schoene neue Welt.

Ähm... das sind doch zwei völlig verschiedene paar Socken.

Wenn jemand - aus welchen Gründen - auch immer aus dem Leben scheiden will, bleibt ihm die Alternative, Selbstmord zu begehen oder sich einer Sterbehilfe-Institution anzuschliessen.

Im Fall des "Kanibalen von Rotenburg" ist das ein wenig anders abgelaufen. Da ging es darum, durch den eigenen Tod dem anderen einen Orgasmus zu verpassen. Die Idee, dann auch noch mit Kartoffelpurée, Broccoli und Knorr's feiner Sahnesauce für Oberschenkelschnitzel verspeist zu werden, ist gelinde gesagt "abscheulich" und sollte in keinster Weise legitimiert werden oder Mitgefühl und Verständnis wecken.

Dass Armin Meiwes für 8 1/2 Jahre hinter Gitter muss, bei guter Führung nach der Hälfte dieser Zeit entlassen wird, ist ed absurdum. Ich denke, da haben sich die Richter ganz schön von diesem Kerl um den Finger wickeln lassen, und sich nebenbei auch noch herrlich am schönen Erzählungstil von "Mister Good Gay" aufgegeilt.

Würde mich nicht wundern, wenn der "Kanibale" in naher Zukunft zum Medienstar avanciert. RTL wird sich die Rechte an seiner Biographie bestimmt schon unter den Nagel gerisssen haben.
Und von Betty Bossy wird es demnächst ein Rezeptbuch mit leckeren Häppchen aus Menschenfleisch geben. Meiweshat ja bereits angekündigt, dass er ein Buch schreiben wird.

Nein wirklich! Ich sage euch: Die Justiz hat in diesem Fall mächtig versagt. Armin Meiwes als "gemachten Mann" aus dem Gerichtssaal zu entlassen, ist ein Schlag gegen den "Hummanismus".

Ich hoffe nur, dass seine künftigen Zellengenossen mit dieser "Ausgeburt des Schrecklichen" etwas weniger feinfühlig
umgehen, als das Landgericht Kassel und diesem Meschenfeind das Lächeln für immer vergehen wird.


mit machtvollen Grüssen

Bea
 
Im Fall des "Kanibalen von Rotenburg" ist das ein wenig anders abgelaufen. Da ging es darum, durch den eigenen Tod dem anderen einen Orgasmus zu verpassen.

Entschuldigung, aber das ist Blödsinn. :rolleyes:

Zwei Gleichgesinnte haben sich zusammengetan, das "Opfer" hat sich zum Komplizen des "Täters" gemacht, und zwar von Anfang an. Das war Tötung auf Verlangen. Ok, der Fall ist etwas anders geartet als bei aktiver Sterbehilfe aus medizinischen Gründen, aber das Ergebnis ist das Selbe: Das "Opfer" wollte getötet werden. Nur aus diesem grund hat es den "Täter" aufgesucht. Und da ging es absolut nicht darum, daß dem Täter ein Samenerguss beim Schlachten abgeht.

Die beiden haben gemeinsam und einvernehmlich den Schwanz des "Opfers" gegessen, bevor es zur eigentlichen Tötung kam.

Ok, es ist eine Tat, die man sich als normaler Mensch eigentlich nicht ausdenken, geschweige denn durchführen kann.

sollte in keinster Weise legitimiert werden oder Mitgefühl und Verständnis wecken

Hä? Hab ich was nicht mitgekriegt? Der Typ wurde wegen Totschlags VERURTEILT! Der wandert in den Knast! Da wurde nichts legitimiert. Der sieht für ein paar Jahre keine Freiheit mehr.

da haben sich die Richter ganz schön von diesem Kerl um den Finger wickeln lassen, und sich nebenbei auch noch herrlich am schönen Erzählungstil von "Mister Good Gay" aufgegeilt.

Ist das der "sachliche" Stil, mit dem du auch deiner journalistischen Arbeit nachgehst? Nach dieser Bemerkung würde ich mir fast wünschen, daß man dich wegen MIßachtung des Gerichts und Verleumdung einer Justizeinrichung verklagt. Der Richter hat, wie Padme eindrucksvoll und vollständig dargelegt hat, die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Das einzige, was die Staatsanwaltschaft in der Revision noch rausschlagen kann, ist, daß man dem "Täter" eine Therapie nach seiner Haftverbüßung aufbrummt. Was ich begrüßen würde. Aber fakt ist: es war nunmal juristisch gesehen kein Mord. Und demensprechend konnte das Strafmaß auch nur so ausfallen, wie es geschehen ist.

Die Justiz hat in diesem Fall mächtig versagt. Armin Meiwes als "gemachten Mann" aus dem Gerichtssaal zu entlassen, ist ein Schlag gegen den "Hummanismus".

Gemachter Mann? Wie das? Alles verachtet ihn, er kommt in den Knast. Und deine Theorie von wegen Medienstar ist so dermaßen infantil und ohne jede Basis, daß ich langsam an deinem Beruf zweifle. Recherchier doch erstmal, bevor du irgendwelche Behauptungen aufstellst. :o Oder arbeitest du beim schweizer Equivalent der Bild-Zeitung? Dann ist es natürlich egal, dann ist dein Stil genau richtig.
 
Wie Bea schon angesprochen hat greift Punkt Alt2... es ging zwar nicht um einen Orgasmus, aber das gemeinschaftliche Verspeisen des Geschlechtsteils ist meiner Meinung nach zwar eine unglaubliche Perversion, aber ich sehe es als Befriedigung des Geshclechtstriebs... das Problem dabei nun ist, dass das Opfer den Tod wollte( aus ungeklärten Gründen) und unser Rechtssystem für einen solchen Fall gar keinen Paragraph hat, denn Mord ist es nur, wenn das Opfer nicht sterben wollte und töten auf Verlangen, gilt nur, wenn man die Leiche nicht schändet und vor Gericht wird das eigentlich nur akzeptiert, wenn das Opfer irgendwelche ersichtlichen Gründe zum Sterben hat( aber selbst wenn man das nicht einbezieht, ist die Schändung das, das dafür sorgt, dass der Tatbestand töten auf Verlangen nicht erfüllt ist :rolleyes: )Ich denke die Klapse wäre für den Mann shcon angebracht, aber ich habe ihn nicht untersucht und das beide Gutachter lügen oder nicht richtig aufgepasst haben ist mir befremdlich und man muss es widerstrebend akzeptieren...insofern würde ich behaupten, dass die Haftstrafe angebracht ist, ABER er hat den Tatbestand nicht erfüllt und töten auf Verlangen und Leichenschändung ging auch nicht, weil er ja nur für die Schändung getötet hart... prinzipiell bräuchten wir dür so einen Fall ein neues Gesetz, weil nie hat jemand mit soetwas gerechnet und dementsprechend gibt es auch keienn Paragraphen, der wirklich greift...
 
sick

Original geschrieben von Beatrice Furrer

Ich hoffe nur, dass seine künftigen Zellengenossen mit dieser "Ausgeburt des Schrecklichen" etwas weniger feinfühlig
umgehen, als das Landgericht Kassel und diesem Meschenfeind das Lächeln für immer vergehen wird.

Sag mal, gehts noch ???
Das ist genau dieselbe Line die auch unsere wunderbare deutsche Medienindustrie in ihren neuesten Anti-Raubkopier Spots verfolgt, indem sie ihnen mehr oder weniger offen mit Vergewaltigung im Knast drohen.
Und aus deinem Kommentar lese ich genau das heraus ! Oder was hast du mit diesem Satz sonst bitte gemeint ?
 
Re: Falscher Passus

Original geschrieben von Beatrice Furrer
Ich meine, dass der Passus "Mord" hier angewendet werden darf. Der Täter hat sich doch in der klaren Absicht an sein Opfer gewandt, dieses zu töten. Dass der Täter mit diesem Arrangement einverstanden gewesen ist, macht die Tat nicht weniger schlimm.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass hier ein klarer Präzedenzfall geschaffen werden muss. Nachahmern muss klar gemacht werden, dass sie im Wiederholungsfall mit der ganzen Härte des Gesetzes konfrontiert werden.
Dann kan man aber auch anderweitig argumentieren:
Jeder kann das machen, zuwas er Lust hat.
Selbstverwirklichung - wenn auch in diesem Fall eine makabere Art.
Der eine wollte gegessen werden, der andere hat Hunger :rolleyes:
Sie haben niemand anderen dadurch eingeschränkt oder verletzt, alles geschah in gegenseitigem Einvernehmen.
Für was soll man den "Täter" also nun bestrafen?
Dann kann man ja gleich wieder Leute einsperren, die Suizid begehen wollten, wie es ja noch bis in die 70er Jahre möglich war.

Eine Verurteilung wegen Totschlags ist schon ok - jetzt gilt es aber nur (psychologisch) zu prüfen, ob der Mann weiterhin eine "Gefahr" darstellt und ggf. darauf durch eine Behandlung zu reagieren.

Denn in einem sind wir uns ja wohl einig - das Ereigniss war wirklich krank... :rolleyes:

Die beiden haben gemeinsam und einvernehmlich den Schwanz des "Opfers" gegessen, bevor es zur eigentlichen Tötung kam.
Sie haben's versucht - war aber zu zäh... :rolleyes:
 
Ich verstehe ehrlich gesagt den ganzen Trubel um diesen Fall nicht. Kurz nachdem die Sache rausgekommen ist, war in einer Tageszeitung ein Zweiseiten Bericht darüber und in einem kleinen Kasten ein kleiner 200 Wort Artikel über Kannibalismus in Deutschland. Da stand, dass es regelmäßig zu sexuell motivierten Morden von Männern an Frauen kommt, die diese dann auch noch verspeisen. Von diesen Fällen hört man nie etwas, oder höchstens in einer Randmeldung.
Hier wurde in gegenseitigem Einvernehmen ein Mann von einem anderen Mann getötet.
Also ist offensichtlich nicht der Kannibalismus an sich, sondern der freie Wille sich verspeisen zu lassen die große Sensation, oder?
Ich finde es richtig, dass er verurteilt wurde, aber ich sehe in ihm nicht das Monster, für das manche ihn halten. Alles eine typische Medienhetzte
 
Naja der andere wollte ja gefressen werden insofern wäre ich für Tötung auf Verlangen, zumal ich irgendwie eine Sympathie für den Menschen hab, fragt mich nicht warum...

Aber in die Psychatrie mus er definitv frei rumöaufen kann man den nciht lassen!
 
Kein Fall für den Psychiater?

@ an Gil-Celeb

Warum in die Psychiatrie? So weit ich mitbekommen habe, halten ihn die Gutachter für völlig normal...

mfg

Bea
 
*Ausgrab*

Das ganze war ganz anders als viele das hier schildern.

Armin Meiwes, der Kannibale von Rotenburg, lernte einen schwulen Mann im Netz kennen. Meiwes wollte schon immer mal jemanden essen, klingt wiederlich, ist aber leider so. Auch der Mann den er im Netz kennenlernte wollte benfalls etwas ähnliches erleben, er wollte verspeist werden. So trafen sich die beiden in Meiwes' Wohnung.


Zudem ist das ganze von Meiwes mit seiner Videokamera aufgenommen worden. Ich bemitleide die Juristen immer noch, die sich das angucken mussten...:(

Das ist unglaublich grausam und schrecklich was dort passierte, doch man kann beruhigt sein: Solche Taten sind meistens einmalig und kommen so gut wei nie vor!

Quelle: Reportage von Free Videos Online - Watch TV Online - Free Video Clips | Veoh
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben