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Ob man sich damit nicht leicht verdächtig macht? Ich bin mir ja nicht so sicher, ob die Polizei das so durchgehen lässt.K-Vader schrieb:Es ist ja nicht verboten seine Festplatte zu zerstören nichmal wenn die Polizei vor der Tür steht.
Jedihammer schrieb:Genau so wie der Angeklagte vor Gericht als einziger lügen darf,daß sich die Balken biegen.
Crimson schrieb:Das ist so nicht ganz richtig. Du darfst die Aussage verweigern, um Dich nicht selbst zu belasten, aber das, was Du sagst, muß schon der Wahrheit entsprechen.
C.
Jedihammer schrieb:Nein,Du darfst lügen.Zumindest hat es mir ein Oberstaatsanwalt so erklärt.
Die Wahrheit macht sich auf das Strafmaß zwar günstig bemerkbar,aber Du wirst meines Wissens nicht für das Lügen bestraft.
Vieleicht könnte da mal einer unserer "Hausjuristen" für Klarheit sorgen.
Crimson schrieb:Das würde mich jetzt allerdings dann auch interessieren. Soweit ich weiß, ist man vor Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn man was sagt, vor allem, wenn man unter Eid steht.
C.
Beatrice Furrer schrieb:Was ich jetzt auch nicht so recht weiss: Können auch Angeklagte unter "Eid" genommen werden, oder gilt das nur für Zeugen.
Beatrice Furrer schrieb:Zeugen werden ja vor jeder Aussage zur Wahrheit ermahnt. Falschaussagen werden unter Strafe gestellt, erst recht, wenn der Zeuge unter Eid aussagen muss.
colonelveers schrieb:Da man sich nicht selbst belasten muß (das gilt auch für den zeugen). Man muß eine deratige Frage nicht beantworten.
Macht allerdings auch keinen guten Eindruck.