was tun bei einer HAUSDURCHSUCHUNG?

Glaub mir... wenn es soweit ist, wirst Du Dich an all das nicht erinnern können. Ich hatte eine im November, nachdem jemand den ich seit 4 Jahren nicht gesehen habe erwischt wurde, wie er über ebay und Co Raubkopien im Wert von mehreren tausend Euro verkaufte. Bei der Befragung meinte er, ich hätte ihm das alles besorgt und schwups standen die vor der Tür und haben meine Bude auseinandergenommen - natürlich nichts gefunden und jetzt wurde das alles endlich eingestellt... gibt nix erniedrigenderes als sowas
 
Noch einfacher ist es einfach wenn die Polente kingelt net aufzumachen man sieht ja, wer vor der Haustür steht *g*
Wenn das irgendweche Honks sind Tür zulassen, dann können sie sich den Durchsuchungsbefehl sonst wo hinstecken, denn meistens haben die net die Erlaubniss die Tür auf zu brechen. ( Wenn ihr net grad wegen Drogen etc. den Ärger habt ^^ )
 
Mich würde mal folgendes interessieren:

Wenn die Schnittläuche eine Hausdurchsuchung machen: dürfen die sich dann aufführen, wie es ihnen in den Kram passt, alles herausreissen und eine Unordnung hinterlassen?

Oder sind die Beamten dazu angehalten, die Durchsuchung so abzuwickeln, dass hinterher wieder alles dort ist, wo es vorher war.

Wie weit dürfen die Beamten gehen?

Wenn es erforderlich ist, z.B. verschlossene Schränke aufzubrechen: Wer kommt für den Schaden auf oder auch wenn etwas anderes zu Bruch geht?

Gruss, Bea
 
Also bei Autodursuchungen muss die Polizei für jeden Schaden aufkommen den sie verursachen, außer sie finden wonach sie suchen. Ich gehe mal davon aus, dass es bei Hausdurchsuchungen genauso ist.
 
Ja.. nur wenn Du Drogen oder so im Schrank versteckt hast, sie aber das Sofa aufschneiden und dort nix finden bist Du trotzdem am Arsch. Die Jungs sollen
zwar versuchen, dass ohne Schaden durchzuführen, aber ausschliessen kann man
das nicht
 
Also bei nem Freund von mir haben sie ne Hausdurchsuchung gemacht wegen Downloads von Liedern,die haben dem einfach die Sicherung im Hausflur rausgedreht und als der sie wieder rein tun wollte standen sie schon in seiner Wohnung. Falls sie aber doch klingeln und deinen Pc mitnehmen wollen nimm die Festplatte ausm Pc hau mit einem Hammer etc. drauf und lass Wasser drüber laufen und gut is.Es ist ja nicht verboten seine Festplatte zu zerstören nichmal wenn die Polizei vor der Tür steht.
 
K-Vader schrieb:
Es ist ja nicht verboten seine Festplatte zu zerstören nichmal wenn die Polizei vor der Tür steht.
Ob man sich damit nicht leicht verdächtig macht? Ich bin mir ja nicht so sicher, ob die Polizei das so durchgehen lässt.
Außerdem bezweifle ich, dass man das in der kurzen zeit schafft, die Festplatte auszubauen.
 
Nur mal zur Info.
Als Beschuldigter bzw. Verdächtiger,der Du ja im Fall einer Hausdurchsuchung bist,darft Du straffrei jedes beweismittel vernichten,das Dich belasten könnte.
Genau so wie der Angeklagte vor Gericht als einziger lügen darf,daß sich die Balken biegen.
 
Jedihammer schrieb:
Genau so wie der Angeklagte vor Gericht als einziger lügen darf,daß sich die Balken biegen.

Das ist so nicht ganz richtig. Du darfst die Aussage verweigern, um Dich nicht selbst zu belasten, aber das, was Du sagst, muß schon der Wahrheit entsprechen.

C.
 
Wobei man als "Angeklagter" eigentlich auch ganz schon schlecht beraten ist, wenn man lügt. Sagt man die Wahrheit und zeigt man sich reumütig, dann wirkt sich das ganz entschieden auf das zu erwartende Strafmass aus. Mitunter kommt man dann mit einem blauen Auge davon.

Mir ist das offegestanden ein wenig suspekt. Ein Strafdelikt wirkt ja nicht weniger, nur weil man es zugegeben hat. Aber so sind die Gesetze. Und das ist wohl auch gut so, weil durch die Einsicht die Ermittlungen drastisch vereinfacht werden.

Gruss, Bea
 
Crimson schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Du darfst die Aussage verweigern, um Dich nicht selbst zu belasten, aber das, was Du sagst, muß schon der Wahrheit entsprechen.

C.

Nein,Du darfst lügen.Zumindest hat es mir ein Oberstaatsanwalt so erklärt.
Die Wahrheit macht sich auf das Strafmaß zwar günstig bemerkbar,aber Du wirst meines Wissens nicht für das Lügen bestraft.

Vieleicht könnte da mal einer unserer "Hausjuristen" für Klarheit sorgen.
 
Jedihammer schrieb:
Nein,Du darfst lügen.Zumindest hat es mir ein Oberstaatsanwalt so erklärt.
Die Wahrheit macht sich auf das Strafmaß zwar günstig bemerkbar,aber Du wirst meines Wissens nicht für das Lügen bestraft.

Vieleicht könnte da mal einer unserer "Hausjuristen" für Klarheit sorgen.

Das würde mich jetzt allerdings dann auch interessieren. Soweit ich weiß, ist man vor Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn man was sagt, vor allem, wenn man unter Eid steht.

C.
 
Naja, aber welcher angeklagter würde freiwillig die Wahrheit sagen? (wenn er es war)
Und es ist doch eh scheiss egal ob man lügt oder nicht, denn meistens kommt man dann eh in Knast und da isses doch egal ob man gelogen hat bis zum Ende oder nicht^^
 
Crimson schrieb:
Das würde mich jetzt allerdings dann auch interessieren. Soweit ich weiß, ist man vor Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, wenn man was sagt, vor allem, wenn man unter Eid steht.

C.

Was ich jetzt auch nicht so recht weiss: Können auch Angeklagte unter "Eid" genommen werden, oder gilt das nur für Zeugen. Zeugen werden ja vor jeder Aussage zur Wahrheit ermahnt. Falschaussagen werden unter Strafe gestellt, erst recht, wenn der Zeuge unter Eid aussagen muss.
Bei den Angeklagten geht man ja eh davon aus, dass sie schuldig sind. Und es liegt an der Verteidigung, zu beweisen, dass dem nicht so ist.


Zum Glück gibt es hier User, die das gaaaanz genau wissen... ;) ;) ;)

Gruss, Bea
 
Beatrice Furrer schrieb:
Was ich jetzt auch nicht so recht weiss: Können auch Angeklagte unter "Eid" genommen werden, oder gilt das nur für Zeugen.

Egal.
Da man sich nicht selbst belasten muß (das gilt auch für den zeugen). Man muß eine deratige Frage nicht beantworten.
Macht allerdings auch keinen guten Eindruck.
 
Beatrice Furrer schrieb:
Zeugen werden ja vor jeder Aussage zur Wahrheit ermahnt. Falschaussagen werden unter Strafe gestellt, erst recht, wenn der Zeuge unter Eid aussagen muss.


Jep, Meineid ist Mindeststrafe 1 Jahr!

Allerdings muss kein Zeuge sich selbst belasten, d.h. ein Zeuge kann die Aussage VERWEIGERN, wenn er sich selbst strafbar machen würde.

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Auch dem Angeklagten wird ja freigestellt, Angaben zur Sache zu geben oder nicht.

allerdings mein ich, er "dürfe lügen" - hab noch nich erlebt, dass ein Angeklagter wegen Falschaussage verurteilt wurde (also im eigenen Verfahren).

EDIT:

colonelveers schrieb:
Da man sich nicht selbst belasten muß (das gilt auch für den zeugen). Man muß eine deratige Frage nicht beantworten.
Macht allerdings auch keinen guten Eindruck.

Es DARF gar keinen Eindruch machen - das Verweigern kann dir nich negativ ausgelegt werden
 
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