Wasserschaden in der Wohnung!

SorayaAmidala

weiser Botschafter
Mein persönlicher Alptraum , heute morgen um 5:30 klingelt unsere Nachbarain uns aus dem Bett da bei ihr Wasser durch die Decke tropfte. Wir also aufgestanden und standen Fußtief im Wasser. Ursache das Ventil unter Spüle in der Küche , wir haben es dann erstmal abgedreht und die Nachbarin hat den Notdienst gerufen.

Der konnte aber nix machen weil ja eh kein wasser mehr lief. Frage weiss jemand ob uns der Vermieter haftbar machen kann , wegen dem Ventil. Wir waren da definitiv nicht dran und heute sollte sowieso jemanden kommen wegen dem Wasser, weil der Druck nicht in Ordnung ist und wir kein richtiges Warmwasser hatten. Wir wohnen jetzt nicht ganz 2 Wochen hier und ich will eigentlich nur noch eins ausziehen.
 
@Soraya:

Ehrlich keine Ahnung. Wenn sich rausstellt, dass das Ventil einfach defekt (altersschwäche usw) ist, haftet schon der Vermieter. Die sind da eigentlich meißtens recht kulant. Wenn die aber auf den dummen Gedanken kommen ihr hättet da rumgeschraubt und es lässt sich auch nicht eindeutig nachweisen, dann könnte es übel werden. Zumal ein Wasserschaden nicht gerade ein kleines übel ist.
Ist nur die Frage, wer dann da in der Beweispflicht ist. Meine Vermieterin hat jedenfalls immer gesagt, ich solle bloß nicht eigenmächtig handeln und bei Problemen gleich bescheid geben.

Ich hoffe es löst sich bei euch bald o_O scheint ja ne Traumwohnung zu sein ^^
 
Schreib gleich Klausur, bin auch kein Spezialist im Mietrecht, allerdings wird ind em Fall sofern ich mich net irre die BEweislastumkehr genutzt, sprich der Vermieter muss dem Mieter nachweisen, dass es dessen schuld ist ( da bin ich mir aber net ganz sicher).
Ansonsten hat der vermieter für den einwandfreien Zustand der Wohnung zu sorgen und ist sowohl für Mangel- als auch für Mangelfolgeschäden regress pflichtig.
Der Mangel ist wohl bei lebensnaher Auslegung schon länger vorhanden Dichtungen gehen net in den paar Tagen in denen ihr in der Wohnung wohnt drauf.
( folglich sind §§549 iVm 536a I, 536 I BGB einschlägig ! )
Der 536 Ia schützt den Mieter auch bzgl. Mangelfolgeschäden nach herrschender Meinung( wegen dem Mieterschutz), da gerade solche Schäden wie an Leitungen in der Sphäre des Vermieters und eben nicht in der des Mieters liegen.
Ist auch analog an der alten fassung zur neuen fassung des 838 I zu sehen, wo vom schadensersatz wegen nichterfüllung auf reinen schadensersatz geändert wurde.
ferner gehen m.E. auch schadensersatz ansrpüche über §823 BGb wegen unerlaubterhandlung ( in form von einem unterlassen des handels bei einer verkehrssicherungspflicht seitens des vermieters ) glatt durch.

hab das jetzt nur schnell asud em gedächtniss runtergeleiert, ohne in´s gesetz zu schauen aber so grob müsste es scho stimmen

Versuch es erst mal so, auf die nette Art mit ihm zu regeln, wenn net als erstes mit Anwalt drohen, wenn dasnet zieht ein Schreiben vom Anwalt an den Vermieter schicken lassen, danach halt den normalen Rechtsweg gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da haut der Thrawn direkt mal ein paar Gesetze raus, mann, Dein Gedächtnis möchte ich haben :lol:

Bevor aber hier gestreut wird, erstmal klaren Kopf bewahren, und keine voreiligen Schlüsse ziehen.

Zuallererst sollte mal klar sein, was das "Ventil" ist. Ich nehme mal an, dass Ihr ein Untertischgerät als Quelle für Warmwasser habt ? Dann habt Ihr ein Ventil, in welches Ihr mittels einer Quetschverschraubung den Kaltwasserzulauf zum Untertischgerät eingeschraubt haben müsst. Da das Wasser ja noch über das Ventil abzustellen war, kann von einem Defekt des Ventils nicht ausgegangen werden. Eher ist die Verbindung zum Untertischgerät, oder wenn es sich um eine Warmwasserzuleitung handelt zur Mischbatterie defekt gewesen.

Wenn Ihr GAR NICHTS mit der Küche und deren Einrichtung zu tun gehabt habt, dann seid Ihr aus dem Schneider. Wie schon vorher gesagt, innerhalb von zwei Wochen wird sowas nicht abgenutzt.

Falls die Küche doch von Euch eingebaut wurde, dann solltet Ihr Euch an Eure Haftpflichtversicherungspolice halten, und schauen, ob Wasserschäden abgedeckt werden.

Generell fährt man besser, wenn man als Mieter haftpflichtversichert ist, was die meisten Mietverträge auch fordern, allerdings wird der Nachweis oft nicht vom Vermieter gefordert. im Schadensfall kann es ganz schnell teuer werden.

Je nach Wassermenge solltet ihr allerdings auch so schnell wie möglich die Bude trocken legen, und die Massnahmen mit dem Vermieter absprechen, da das Wasser unter den Estrich gelaufen sein wird, und sich bei unzureichender Austrocknung bei unseren momentanen Aussentemperaturen sehr schnell Schimmel bilden kann.

Gruß,
Michael
 
Ich greife Soraya und Marvel vor, aber aus finanzieller Hinsicht hat sich wohl alles geklärt, wie sie mir vorhin am Telefon sagte. Die Hausverwaltung hat den Schaden begutachtet und wird die Kosten wohl komplett tragen, da dem Mieter nicht das geringste Verschulden zukommt..... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissens müßte man euch grobe Fahlässigkeit nachweisen.
Ich hatte in unserem Freundeskreis im letzten Sommer einen Fall,da fuhr die Mieterin in den Urlaub,und da riß der Schlauch der Waschmaschine,und sie hatte das Wasser nicht abgedreht.
ich erinner mich gut daran,weil die Polizei mich morgens um vier Uhr aus dem Bett geklingelt hatte,weil unsere Nummer im Telefon unserer Freundin als erste Nummer gespeichert war.
Jedenfalls lief das Wasser bis in die Tiefgarage,die Polizei brach die Wohnung auf,und ein Geschenkeladen unter der Wohnung verlor durch das Wasser 3/4 seine Inventars.
Und bis heute hat die Versicherung jeweden Schaden bezahlt.
 
kombi.jpg
Das war der Übeltäter des ganzen. Warum wieso keine Ahnung. Jedenfalls sieht es jetzt schon besser aus. Die Küche und das Bad sind trocken. Der Parkettboden im Arsch , aber wir bekommen neuen. Das Schlafzimmer ist nur noch im Eingangsbereich etwas nass. Gott sei Dank haben die technische Geräte alle nichts abbekommen , sowie sonst irgendwelche Sachen von uns. Ein Glück wir wollten nämlich erst am Wochenende eine Hausratsversicherung abschliessen.
 
Ja also bisher wird uns gesagt, dass keinerlei Kosten auf uns zukommen werden. Hoffen wir mal das es so bleibt.
Das Parkett war sowieso schon sau alt und gehörte ausgetauscht. Sagte selbst der Hausverwalter.
Mal abwarten was in den nächsten Tagen und Wochen so auf uns zukommt...
 
Wow. Na ein Glück. Da scheint sich ja alles zum Guten zu wenden. Aber schon heftig, wenn man morgens rausgeklingelt wird und n Fussbad bekommt. Aber ein gutes hat es. Ihr kriegt n neues Parkett ^^ der vermieter hätte es von sich aus sicher nicht so ohne weiteres gemacht ^^
 
Callista Ming schrieb:
Wow. Na ein Glück. Da scheint sich ja alles zum Guten zu wenden. Aber schon heftig, wenn man morgens rausgeklingelt wird und n Fussbad bekommt. Aber ein gutes hat es. Ihr kriegt n neues Parkett ^^ der vermieter hätte es von sich aus sicher nicht so ohne weiteres gemacht ^^
Er war irgendwie ganz froh das es neues Parkett gibt. Nur zahlt es in diesem Fall eben seine Gewerbeversicherung und nicht er selber^^
 
Noch keine Info bekommen.
Aber is ja nun auch erst nen Tag her^^Ich denk ma das der sich spätestens anfang nächster Woche meldet und uns durchgibt was nun passiert.
 
hm....
das nenn ich mal schwimmend verlegt das Parkett . ;) :D

Aber scheint ja zum Glück alles gut zulaufen und bissi Zeit brauchen die immer alle,
wenn es um die Versichrung geht.


mfg
 
Krass :eek: , is das laut? Kann man das Überhaupt aushalten, und muß das auch Nachts durchlaufen?
Ich hoffe mal für euch das es bald vorbei ist

mfg
colonelvees
 
Hat den Geräuschpegel eines Staubsaugers ungefähr. Eher etwas leiser. Im Schlafzimmer hört man es kaum noch. Das störenste ist der Schlauch der Quer durch die Wohnung verteilt ist. Wir werden diese Konstuktion wohl oder übel 14 Tage ertragen müssen :( Wenn es uns aber stört pennen wir eben woanders.
 
Stören ist gar kein Ausdruck. Das Ding schalte ich nachts ab , es nervt also jeden Abend um 18:00 hat das Ding Sendepause. Dazu kommt die haben Löcher in den PVC Boden geschnitten und das wollen die hinterher nur flicken ist das rechtens. Ich will gefälligst neuen haben.
Die scheiss Fenster müssen auch die ganze Nacht offen bleiben. Also akute Lugenentzündunggefahr ist auch noch.
 
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