Tagespolitik allgemein

Auch wenn das verlockend klingt, so ist das natürlich auch nur eine Stammtischlösung, die mit geltendem Recht unvereinbar sein dürfte.

Die wirklich krasse Ironie an diesem Verein ist doch, dass genau dieser Schlag von Menschen im Dritten Reich als sogenannte Asoziale ins KZ gesteckt wurden, mit hinlänglich bekannten Folgen. Es geht mir einfach nicht auf, wie die politische Breiten- und Allgemeinbildung so gravierende Löcher bei ganzen Bevölkerungsgruppen aufweist.

Die Frage ist doch die.
Wenn sich jemand so asozial verhält,hat der dann noch das Recht sozial behandelt zu werden. Vorallen wenn der den Staat dem er die Existensberchtigung abspricht ihn durchfüttert
 
Wenn sich jemand so asozial verhält,hat der dann noch das Recht sozial behandelt zu werden. Vorallen wenn der den Staat dem er die Existensberchtigung abspricht ihn durchfüttert


Jeder hat ein Recht darauf, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn er bedürftig ist und sich an gewisse Regeln hält.

Wenn man aber jetzt jemanden diese Rechte aufgrund von wilkürlichen Entscheidungen (ab wann genau ist man z.B. "asozial"?) vorenthält, dann legitimiert und bewahrheitet sich automatische jede Kritik dieser Reichsdeppen.

Das ist ja der Running Gag bei den rechten Früchten: Dem Rechtsstaat nachzuweisen, dass dieser tatsächlich ein Unrechtsstaat sei, um dann einen anderen Unrechtsstaat auf dieser Basis etablieren zu können. Diesem Schwachsinn darf man auf keinen Fall Nährboden geben.
 
Da stimme ich Dir zu 100% zu.
Wobei ich mich wirklich manchmal frage ob diese Reichsbürger ihren Sumpf wirklich ernst meinen.

Siehe Icebär... auf der einen Seite wäre diese Lösung natürlich verlockend, all jenen, die behaupten, dieser Staat existiere nicht von staatlicher Hilfe auszuschließen, aber so einfach ist es leider -oder zum Glück, je nach Blickwinkel natürlich nicht.
Und ja, diese Vögel meinen das in der Regel alles todernst. Solche Leute steigern sich nicht selten in eine ideoloische Wahnvorstellung hinein, und einige von ihnen haben inzwischen den "Jagdschein"

C.
 
Man kann ihnen vllt. nicht die Sozialleistungen verweigern, aber Sanktionsmechanismen gibt es in jedem Fall. Ansonsten kann wohl nur Beratungsstellen und "Therapien" (wahrscheinlich muss ich das nicht einmal apostrophieren) für diese Menschen anbieten, anders kommt man an die nicht mehr heran, und für einen nicht unwesentlichen Teil wie Fitzek wird es ohnehin zu spät sein.
 
Aber würden Sanktionsmaßnahmen den Reichsbürgern und ihrer Argumentation nicht auch, vielleicht sogar noch viel stärker, in die Hand spielen - und wie sollen derartige Sanktionsmaßnahmen aussehen? Dazu kommt, was du ja schon richtig erkannt hast, dass viele dieser Menschen (gerade in den Reihen der unteren Chargen) ganz konkrete Probleme haben; sei es Überschuldung, Verlust der Existenz. Gerade bei diesen Leuten, wäre mit Beratung und Hilfe wohl tatsächlich viel mehr zu erreichen, als mit Repressalien.
 
Sofern entsprechende Verstöße (bei einem ALG II-Empfänger) vorliegen, die sanktionsfähig sind, kann der ALG II-Satz komplett gestrichen werden, siehe auch SGB II §31a. Ob das Leuten wie Fitzek wirklich wehtut, kann ich nicht abschließend beurteilen, aber ihm würde ich sogar zutrauen, dass er jegliche staatliche Unterstützung zu vermeiden versucht. Allerdings ist die Luft für ihn jüngst etwas dünn geworden - Gott sei Dank.

Was die angeht, welche definitiv vom Staat leben: sicherlich haben sie dann einen Grund mehr, von einer Unterdrückung auszugehen aber a.) glaube ich nicht, dass sich dadurch etwas merklich verschlimmert und b.) wird es dann wenigstens nicht mehr oder in geringeren Teilen u.a. aus meiner Tasche finanziert. Beratungsstellen muss es trotzdem geben, um Aussteiger aufzufangen und die zu motivieren, welche an dem ganzen Quatsch zu zweifeln anfangen, nur da man niemanden zwingen kann, ist das ein sehr mühseliges Unterfangen.
 
Aber würden Sanktionsmaßnahmen den Reichsbürgern und ihrer Argumentation nicht auch, vielleicht sogar noch viel stärker, in die Hand spielen

Auf eine bestimmte Art und Weise auf jeden Fall. Diese Leute sehen sich wie erwähnt ja nicht selten als "Sklaven" des Systems Bundesrepublik Deutschland. Bekommt so jemand dann noch Auflagen und Sanktionen vom Arbeitsamt auf's Auge gedrückt, wird sich diese Haltung eher noch verfestigen. Aber was soll man machen? Andererseits verhalten sich diese Spinner nunmal auch meistens so, dass diese Sanktionen gerechtfertigt sind.

Dazu kommt, was du ja schon richtig erkannt hast, dass viele dieser Menschen (gerade in den Reihen der unteren Chargen) ganz konkrete Probleme haben; sei es Überschuldung, Verlust der Existenz. Gerade bei diesen Leuten, wäre mit Beratung und Hilfe wohl tatsächlich viel mehr zu erreichen, als mit Repressalien.

Für viele sind Schulden und andere finanzielle Probleme in der Tat der Auslöser, in diese Szene abzurutschen. Wobei bei vielen eine massiver Überschuldung erst am Ende der Reichsbürgerkarriere steht. Am Anfang sind es vielleicht nur ein paar Strafzettel, die Rundfunkgebühr oder Steuern, die einem zu hoch erscheinen. Auf der Internetsuche, wie man Strafen und Gebühren umgehen und Steuern senken kann, landet man dann schnell bei den einschlägigen Seiten, die einem das Blaue vom Himmel versprechen (kein Staat, keine Steuern, Gerichtsvollzieher gibt's nicht mehr etc. pp.). Wer diesen Quatsch dann glaubt, und tatsächlich keine Gebühren, Steuern und Strafzettel mehr zahlt wacht wohl erst dann auf, wenn Haus und Hof gepfändet sind oder man sich in der Erzwingungshaft wiederfindet. HIER mal ein exemplarisches Beispiel, welchen Weg man gehen kann, wenn man sich von "Rechtssachverständigen" aus der Reichsbürgerszene bei steuerlichen Angelegenheiten beraten lässt.
Vielleicht sollte der Staat bei solchen Leuten künftig viel früher einschreiten, damit ihnen die Konsequenzen ihres Tuns bewusst werden. Dieser Fitzek ist das beste Beispiel. Zu Beginn wurde er als Spinner belächelt, aber mittlerweile hat er einen gigantischen Scherbenhaufen hinterlassen und etliche Leute um ihre Ersparnisse geprellt. Zudem darf er anscheinend noch immer lustig auf Deutschlands Straßen mit dem Auto umherfahren, obwohl er seinen Führerschein schon längst hat abgeben müssen und wegen unerlaubten Fahrens vor Gericht stand. Wären hier staatliche Stellen früher eingeschritten, hätte man etliche Menschen vielleicht davor bewahren können, ihr Geld einem solchen Spinner in den Rachen zu werfen.
Daneben ist es ja nicht nur der wirtschaftliche Aspekt, von dem Gefahren ausgehen. Viele dieser Deppen sind inzwischen an der Grenze zur Militanz, horten Waffen und Lebensmittel um den bald erwarteten Zusammenbruch der BRD zu überstehen usw. Wenn es dumm läuft, dann haben wir vielleicht bald unseren eigenen Timothy McVeigh oder Anders Breivik, dem das mit dem Zusammenbruch nicht schnell genug geht.
Zum Glück muss man sagen, dass einige Behörden inzwischen aufwachen, und ihre Mitarbeiter im Umgang mit Rechsbürgern schulen.

C.

EDIT: Nochmals Pegida... Es ist grauenvoll. Immerhin finden sich 10.000 Menschen, die "Islamkritik" sagen, aber wohl meistenteils generelle Ausländerfeindlichkeit meinen, die für die Verschärfung des Asylrechtes (was will man da nach 1993 eigentlich noch verschärfen) auf die Straße gehen, und einem Demagogen zujubeln, der seinerseits vorbestraft ist und als krimineller Ausländer in Südafrika auffällig wurde. Armes Deutschland!

http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-12/pegida-dresden-innenminister
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auch viele Leute in Deutschland die nicht Erwerbstätig sind und trotzdem nirgendwo gemeldet sind, nicht mal in der Stillen Reserve.
Es gibt neben dem ALG I und II immer noch eine allgemeine Sozialhilfe, ALG III, Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, welche unabhängig vom Hartz IV sind. Geregelt ist dies alles über SGB 12

Hier mal ein Zitat aus Wikipedia wer alles die Hilfe zum Lebenunterhalt beantragen kann.

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
Folgende Personen haben im Bedarfsfall Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt unmittelbar nach dem SGB XII:

  • Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die Voraussetzungen zum Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, andererseits keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, weil das Merkmal der Dauerhaftigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII[3] nicht erfüllt ist.
  • Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten (§ 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II).
  • Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Beziehern von Grundsicherung leben (z. B. bei den Großeltern) und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
  • Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG[4] erteilt wurde, dies sind z. B. Ausländer, bei denen ein Abschiebehindernis festgestellt wurde, weil ihnen im Herkunftsstaat Folter droht oder aus anderen Gründen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass dieser Personenkreis auch Leistungen nach dem SGB II erhalten kann. Die Unterscheidungskriterien sind die gleichen wie bei deutschen Staatsangehörigen (bspw. Einschränkung der Erwerbsfähigkeit etc.)
  • Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, weil die Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Der Träger der Sozialhilfe kann die Leistung in diesem Fall auf das „zum Lebensunterhalt Unerlässliche“ kürzen (§ 26 SGB XII); in der Praxis wird eine Kürzung des Regelsatzes um 20 bis 30 Prozent vorgenommen.
  • Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte (in Alten-, Pflege- oder Behindertenwohnheimen), deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen (Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 35 SGB XII)

Dann sollte man noch die §67-69 des SGB XII bedenken. Die für den ganzen Rest vorgesehen ist, für Menschen in besonders Sozialen Schwierigkeiten. Eine Art der unterstützung wird es immer geben. Was auch gut so ist. Ein wirklicher guter Sozialstaat wird auch ein paar "Mitläufer" tragen können, immerhin sind die regelmäßigen Überprüfungen und bis man sich durch den Bürokratischen Dschungel gekämpft hat, schon eine ziemliche Hürde die genommen werden muss. Schon allein bis man Pflegegeld bekommt kann dies ziemlich lange und anstrengend sein.

Auf der Anderen Seite gibt es dann aber auch solche Leute: Angeklagter täuscht zwei Jahre lang Koma vor - Spiegel Online
 
Sofern entsprechende Verstöße (bei einem ALG II-Empfänger) vorliegen, die sanktionsfähig sind, kann der ALG II-Satz komplett gestrichen werden, siehe auch SGB II §31a.

Ah, so war das gemeint. Ja, klar. Diese Sanktionsmöglichkeiten sind mir bekannt - ich dachte, du meintest Sanktionen die darüber hinausgehen. Darum meine Nachfrage. Inwieweit eine gänzliche Streichung des ALG II Früchte tragen würde, bleibt fraglich und gerade den Pool von Mitläufern und unteren Chargen wird sowas nur weiter "radikalisieren". Das ist natürlich kein Grund, auf diese Sanktionen zu verzichten, allein schon, weil man diese Menschen wegen der heißen Luft in ihren Köpfen nicht anders behandeln darf, als Menschen die aus anderen Gründen sanktioniert werden.

In der FAZ gibt es übrigens einen sehr lesenswerten Artikel zum Thema Ist-halt-so-ist-die-Wahrheit-Verschwörungsjournalismus alá Ken Jebsen & Co.
Frankfurter Allgemeine Zeitung - Verschwörungstheoretiker formieren sich in Deutschland
 
Es gibt auch viele Leute in Deutschland die nicht Erwerbstätig sind und trotzdem nirgendwo gemeldet sind, nicht mal in der Stillen Reserve.
Es gibt neben dem ALG I und II immer noch eine allgemeine Sozialhilfe, ALG III, Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, welche unabhängig vom Hartz IV sind. Geregelt ist dies alles über SGB 12
Sorry, aber diese Aussage ergibt nun wieder überhaupt keinen Sinn. Es gibt ein klar geregeltes Verhältnis dieser Leistungen zueinander und insbesondere die spezialgesetzlichen Leistungen wie Wohngeld oder BAföG sind definitiv nicht im SGB XII geregelt. Von ALG III hab ich auch noch nie etwas gehört.
 
Ah, so war das gemeint. Ja, klar. Diese Sanktionsmöglichkeiten sind mir bekannt - ich dachte, du meintest Sanktionen die darüber hinausgehen. Darum meine Nachfrage. Inwieweit eine gänzliche Streichung des ALG II Früchte tragen würde, bleibt fraglich und gerade den Pool von Mitläufern und unteren Chargen wird sowas nur weiter "radikalisieren". Das ist natürlich kein Grund, auf diese Sanktionen zu verzichten, allein schon, weil man diese Menschen wegen der heißen Luft in ihren Köpfen nicht anders behandeln darf, als Menschen die aus anderen Gründen sanktioniert werden.

In der FAZ gibt es übrigens einen sehr lesenswerten Artikel zum Thema Ist-halt-so-ist-die-Wahrheit-Verschwörungsjournalismus alá Ken Jebsen & Co.
Frankfurter Allgemeine Zeitung - Verschwörungstheoretiker formieren sich in Deutschland

Ich weiß auch nicht, ob es zwingend etwas bringt - also dahingehend, dass sich ihr Weltbild verändert. Das wird ohne Weiteres aber auch nicht passieren, wenn sie weiterhin staatliche Unterstützung erfahren und über Jahre damit durchkommen, Ämter zu ignorieren. Dann von mir aus noch eine Schippe verkorkster und dafür pleite.
 
Das Thema Sanktionen kommt in den Härtefällen übrigens gar nicht erst zum Tragen, da es dort bereits auf Versagung wegen fehlender Mitwirkung hinausläuft, bevor überhaupt eine Sozialleistung gewährt wird, die mit Sanktionen belegt werden könnte. Und argumentativ spielt man diesen braunen Esoterikern in jedem Fall in die Hände, da sie ALG II einfach in eine (Teil-)Gewährung einer reichsdeutschen Sozialleistung umdeuten. Im Umgang mit solchen Psychopathen kann man eigentlich nur seinen behördlichen Pflichten nachkommen und darauf warten, bis sich diese Leute selbst zugrunde richten.
 
Wenn die BRD kein Staat ist,dann kann sie auch keinen Staatsrechtlichen Hoheitsrechte ausüben folglich auch keine Kriegsgefangene behmen.
Und in welcher Streitmacht hollen die Vögel denn gedient haben ?
Naja,sellig sind die,die da arm im Geiste.
 
Natürlich der BRiD GmbH, die das immer noch besetzte Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 treuhänderisch verwaltet.

Naja, letztlich aber schon eher von den Alliierten. Die "Logik" geht ja so, dass es ohne Friedensvertrag keinen Frieden gibt, und da seit 1945 niemals ein Dokument unterzeichnet wurde, auf dem oben mit Wachsmalkreide "Friedensvertrag" stand, wähnen sich diese Vögel natürlich immer noch im Krieg. Dass es bestimmt dutzendweise bi- und multilaterale Verträge mit den ehemaligen Kriegsgegnern gibt, die den Kriegszustand faktisch und auch juristisch einwandfrei beenden, ignorieren diese Trottel natürlich. Genauso wie die Tatsache, dass man nur als Kombattant ordentlicher Streitkräfte in Kriegsgefangenschaft geraten kann. Aber bei der Auslegung von Gesetzen sind diese Leute ja ohnehin sehr speziell unterwegs.

C.

EDIT:
Skandal... da wird man als besorgter Bürger und Pegida-Teilnehmer von der pöhsen Mainstreampresse einfach so als Nazi abgestempelt, obwohl man doch nur zu einem gewaltsamen Putsch aufgerufen hat, und die "jüdisch-polnische" Kanzlerin Mussolini-like öffentlich aufknüpfen möchte... :crazy

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Zuletzt bearbeitet:
So was ist dieser Novo Julius Caesar so blöd.
Der Duce wurde nicht erhängt sondern erschossen.
Lediglich seine Leiche wurde in Mailand an einer Tankstelle aufgehängt.
 
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