17 Jährige Kinder

Darth Ki Gon

Sithlord und ein Freund von Darth Vader
Aufgrund eines EU - Rahmenbeschlusses müssen die Mitgliedsstaaten, ihre Gesetze zur Bekämpfung von Kinderpronographie drastisch ausweiten.

Gegen Kinderpornographie vorzugehen ist natürlich wichtig, doch was die Vorschläge hier vorsehen ist sehr drastisch.

In der Diskussion wird mitunter vom "Moralischen Kolonialismus" gesprochen, denn die EU - Definition von Kinderpornographie, kommt direkt aus unserem Lieblingsland :)

Somit sind künftig alle Personen unter 18 Kinder.
Dies schränkt die Sexuelle Autonomie von Jugendlichen stark ein.

Es gab heftige Proteste von österreichischen und deutschen Sexualforschungsverbänden. Es erfolgte der Hinweis, dass die derzeitigen Altersgrenzen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Mit Hinblick auf die früher einsetzenden Pupertät, ging die Diskussion in Deutschland eher dahin die Altersgrenzen zu senken.

In dem Vorschlag sind viele Absurditäten:

So steht es den Mitgliedstaaten frei nicht nur Personen unter 18 Jahren zu erfassen, sondern auch solche, die wie unter 18 aussehen.

Die Tatbestände können auch von Jugendlichen verwirklicht werden. Somit wird der Jugendliche, wenn er Opfer wird, wie ein Kind behandelt, als Täter jedoch wie ein Erwachsener.

Hinsichtlich der Kinderpornographie scheint kein Unterschied zwischen 4 jährigen Kindern und 17 jährigen Kindern gemacht zu werden.

Ein 15 jähriger, der ein Bild von seiner (gleichaltrigen) Freundin im Bikini besitzt, macht sich unter Umständen strafbar.

Weite Teile von jugendlicher Sexualität werden kriminalisiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornographie
http://members.aon.at/graupner/documents/Graupner-paper-symp-D.pdf

Auf EU Ebene wurde das Ganze angenommen.
Die Mitgleidsstaaten müssen, den Rahmenbeschluß nun umsetzen.

In Österreich scheint man hiermit bereits sehr weit zu sein, und auch in Deutschland wird der Beschluß in kurzer Zeit umgesetzt werden.
 
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Darth Ki Gon schrieb:
Ein 15 jähriger, der ein Bild von seiner (gleichaltrigen) Freundin im Bikini besitzt, macht sich unter Umständen strafbar.

Das ist wirklich lächerlich..... kann man garnichts anderes zu sagen.....
 
lächerlich, fast wie in amiland. die sollten lieber mehr geld für die aufklärung ausgeben, denken die denn wirklich, dass sich die "kinder" dadurch von irgendwas abhalten lassen?
 
Ein 15 jähriger, der ein Bild von seiner (gleichaltrigen) Freundin im Bikini besitzt, macht sich unter Umständen strafbar.


Ein absoluter Schwachsinn! Ein Bild im Bikini von ner GLEICHALTRIGEN Freundin...strafbar?! Wer denkt sich bitte diesen Müll aus? wir sind doch nicht die Amis, die aus nem Nippel beim Superbowl den Untergang der Welt sehen!
Ich seh ja ein, dass etwas gegen Kinderpornographie getan werden muss. Denn Schweinen, die sowas produzieren, gehören die Nahkampfstachel abgeknickt!! Aber sowas ist doch nun wirklich lächerlich! Ich mein, ein 15-jähriger produziert doch keine Kinderpornos, wenn er von seiner Freundin ein Foto im Bikini am Strand macht! Diese Gedanken kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen...und will das auch garnicht!
Genauso find ich es SCHWACHSINN, 17-jährige Menschen in der Rolle des Opfers als Kinder, in der Rolle des Täters als Erwachsenen zu sehen. Dabei stellt sich schon die Frage, ob ein 17-jähriger überhaupt Kinderpornos publizieren will! Ich denke: NEIN!
Das alles ist völliger Mumpitz, die Unterlagen, die sowas vorsehen gehören in den Schredder!!!

MfG und Möge die Macht mit euch sein!
KyleKartan ;obi
 
Ab wann soll den der scheiss den kommen ? Heist das, das es bald verboten ist eine Freundin unter 18 Jahren zu haben ?

Bin ich jetzt etwa ein Kinderschänder weil ich eine 16-jährige Freundin habe, wenn ich mit ihr was mache ?

Und das ein 15 jähriger kein Foto von seienr Freundin im Bikin haben kann ist ja der größte Blödsinn, und das Leute die wie unter 18 ausshen auch so gehandelt werden.

Das ganze ist nur dämlich.
 
Darth Ki Gon schrieb:
So steht es den Mitgliedstaaten frei nicht nur Personen unter 18 Jahren zu erfassen, sondern auch solche, die wie unter 18 aussehen.


Die Tatbestände können auch von Jugendlichen verwirklicht werden. Somit wird der Jugendliche, wenn er Opfer wird, wie ein Kind behandelt, als Täter jedoch wie ein Erwachsener.



Ein 15 jähriger, der ein Bild von seiner (gleichaltrigen) Freundin im Bikini besitzt, macht sich unter Umständen strafbar.

die drei Teile sind die besten

1 - wer entscheidet, ob jemand wie "unter 18" aussieht? außerdem, was kann man dafür, wenn man noch jünger aussieht?

2 - Logik, wo bist du?

3 - hoffentlich verfahren sie nach "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter". Ach ja, da ich keine Ahnung hab, verrät mir sicher jemand, was am Bikini pornographisch ist.
 
@ Laxi: So wie ich das verstanden habe, nicht. Vorwiegend gehts dabei ja um Kinderpornographie und nicht um einvernehmliche Beziehungen.
Ich zitiere aus einem der Links:

"Nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Rahmenbeschluss sind die Mitgliedsstaaten lediglich verpflichtet, sexuelle Kontakte mit Kindern im Kontext von Pornographie, Prostitution, Gewalt oder Verleitung unter Strafe zu stellen.
Der Entwurf erfasst aber nicht sexuelle Kontakte mit Kindern, die außerhalb von Pornographie und Prostitution gewaltlos und ohne Verleiten gesetzt werden."


*lol* Ah ja... alles klar. Rein theoretisch darfst Du Dir dann sogar eine 8jährige anlachen, wenn das nix mit Pornos und Prostitution zu tun hat und das Ganze von ihrer Seite aus freiwillig passiert.
;)

Super, sowas kann auch nur von der EU kommen...

Ach, und... pass schön auf, das es immer sie ist, die Dich verführt... sonst heißts noch, Du "verleitest" sie zu irgendwas.

Der ganze Gesetzentwurf ist nicht viel wert. Das eigentliche Problem "Kinderpornographie" wird damit nicht oder nur kaum angegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
dann dürfte ich nach diesem Gesetz in Einzelhaft *g*

aber nun mal ernst:
die spinnen total.
die habe anscheinend nix besseres zu tun, als uns den spaß zu verderben, Die Steuern zu erhöhen und uns den Urlaub wegzunehmen
 
aber was ist wen ein 30 jähriger vater von seiner 16 jährigen tochter ein bild im bikini hat ? o_O dan wirds doch mal übeslt kompliziert
 
jap.
Außerdem, was ist so schlimm dadran wenn man ein Bild von seiner Freundin, Tochter, Schwester im Bikini hat???
wenn es kein anderes gab.
es wäre ja schlimmer wenn ein Vater Nacktbilder von seiner Tochter hätte
 
Dass gegen Kinderpornographie hart vorgegangen werden muss, ist sicher jedem klar.

Aber die Altersgrenze auf 18 hochzuschrauben und Nicht-Nacktbilder als Pornographie anzusehen, ist IMO schwachsinnig. Mit Badekleidung gilt man doch als bekleidet, dann dürfte man auch keine Bilder von seiner Freundin im Wintermantel besitzen. :rolleyes:
 
Admiral DaalaX schrieb:
Ab wann soll den der scheiss den kommen ? Heist das, das es bald verboten ist eine Freundin unter 18 Jahren zu haben ?

Das Ganze wurde scheinbar im Herbst 2003 von der EU beschlossen, von diesen Zeitpunkt sollen den Mitgliedsstaaten 2 Jahre bleiben, um das Ganze im nationalen Recht umzusetzen.

Spätestens kommt es also 2005. Österrich scheint bereits einen konkreten Gesetzentwurf zu haben, es wird dort wohl sehr bald kommen. Deutschland braucht vermutlich etwas länger als Österreich.

ElfederNacht schrieb:
lächerlich, fast wie in amiland.

Nein es ist sogar schlimmer. Die Definition von "Kinderpornographie" ist direkt aus einem US - Gesetz entnommen wurden.
Was die Sache mit den Personen über 18 angeht, die jünger aussehen, dies hat das Oberste Gericht in der USA stark eingeschränkt/ diese Einschränkung findet sich jedoch im Rahmenbeschluß nicht wieder.

alpha7 schrieb:
1 - wer entscheidet, ob jemand wie "unter 18" aussieht? außerdem, was kann man dafür, wenn man noch jünger aussieht?

Diese Sache ist von der EU freigestellt, ob sie umgesetzt wird. In Österreich scheint sie umgesetzt zu werden, auch Deutschland hat erklärt dies umsetzen zu wollen. Gerade der deutsche Gesetzgeber sollte es nach der Änderung des Jugendschutzgesetzes und der Einführung der Formulierung "jugendbeeinflußend" eigentlich besser wissen.

Tja, wer entscheidet das ? Da es für sowas wohl keine Sachverständigen gibt wird es an den Richtern hängen bleiben. Die werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach weigern das zu entscheiden (ich würde das tun). Deswegen wird das ganze so bald es einen konkreten Fall gibt, wohl an den BGH gegeben. Der wird eine ca. 10 Seitige Definition herstellen (die ganz in der Tradition der berühmten Eisenbahn-Definition stehen wird) über die man dann (ungeachtet der Traurigkeit) herzhaft lachen kann.

Jeane schrieb:
Der ganze Gesetzentwurf ist nicht viel wert. Das eigentliche Problem "Kinderpornographie" wird damit nicht oder nur kaum angegangen.

Ja, das Problem wird kaum angegangen, die unnützen Einschränkungen sind hingegen hoch. Das Ganze scheint mir ein Beispiel von fehlgeleiteten politischen Aktionismus zu sein.
In jedem Fall wird es jede Menge Strafverfahren geben, die letzlich aufgrund verschiedener Probleme eingestellt werden müssen. Es entstehen gewaltige Kosten, ohne das damit ein besonderer Sinn verbunden wäre.

Ich bin ja gespannt, was in Deutschland daraus letzlich gemacht wird.

@ Darth Hirnfrost:

Nein Bilder im Wintermantel sind kein Problem. Aber wenn die Freundin auf dem Bild eine enge Hose anhat, und man den Schambereich sehen kann, gibt es schon wieder Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das alles noch nicht soooo verbissen. Was wollen die überhaupt mit den sogenannten Altersschutzgrenzen machen, die es in den einzelnen EU-Ländern so gibt?! Denn eigentlich ist es z. B. in Deutschland ab 14 erlaubt, eine sexuelle Beziehung einzugehen, weil man eben nur bis 13 als Kind eingestuft wird.
Deswegen denke bzw. hoffe ich (bei der EU weiß man doch echt nie... *g*), das sich die ganze Angelegenheit wohl wirklich auf Prostitution, Pornographie und Gewaltanwendung konzentrieren wird. Das alles ist bei einer Beziehung ja normalerweise nicht der Fall. (Wobei solche Dinge wie dieses Bikini-Foto-Beispiel wirklich schwachsinnig in höchster Vollendung ist.)
Ihr wisst doch, wie das so ist mit solchen Dingen - das alles besteht auf dem Papier, aber wie wollen die das bitte in die Realität umsetzen?! Stellt euch mal vor, die würden jeder Person einen Prozeß anhängen, die ein nach dieser Definition "anstößiges" Bild besitzt... gute Nacht. Da müßten noch etliche Gefängnisse gebaut werden.^^
Fazit - einiges daran ist zwar schön gedacht, aber in der Realität im Großen und Ganzen nicht umsetzbar.
 
@Jeane: Bis jetzt ist es eh meistens sie die mich zu allen verleitet :D

Ich wäre nie auf Handschellen gekommen..... :rolleyes:

Es klingt fast, das sie laut dieser Regelung, die Person unter 18 wieder als Kind einstufen wollen, somit würde, das mit der anderen Gesetzesgrundlage die du erwähnts ja anstossen.

Was idiotisch ist. Das würde aber heisen Beziehung laut alten Gesetz darf ich habe, aber sobald ich von meienr Freundin ein Bikin.Foto habe, ist es Kinderpornographie ?

Es ist lächerlich...

Ich denke die Adam und Eva Fotos, was wir dachten fallen aus :rolleyes: :D

2005 ist sie 17. Na ja solange ich halt keine Fotos im Bikin oder leicht bekleidet von meienr Freundin habe kann dann wohl nix passieren, aber es ist schon dämlich....
 
Und was ist mit den ganzen Eltern die Fotos ihrer Kleinkinder am Stran haben oO :rolleyes:
Ich denke zwar auch, dass sich das eher auf ungewollte Kontakte bzw Kontakte mit viel älteren Leuten beschränken wird, aber die Definition das jeder unter 18 ein Kind ist, ist lächerlich, insbesondere wenn das heißt, dass es in dieser Beziehung egal ist ,wie alt das Kind ist...im Klartext heißt das viele Zusatzgesetze, die den Einzelfall regeln müssen( anstatt einer eindeutigen Defintion von Jugendlichen und Kindern für den Einzelfall immer altersgrenzen) und verwaltungtechnischer Aufwand----> noch mehr Bürokratie und davon haben wir eh schon mehr als zuviel(ich meine es genauso wie es hier steht) und Arbeit für die Gerichte.... das Beste was passieren kann, ist wenn es einfach unter die Kategorie fällt: Ist zwar Gesetz, aber wir sehen einfach nicht genau hin und solange sich keiner beschwert passiert auch nichts(z.B. Falschparker in kleinern Straßen o.Ä.). Aber selbst das ist mit großen Nachteilen verbunden: Bürokratie und eine immer geringere Akzeptanz der Gesetze und Verordnungen....:rolleyes:
 
Als Kinderpornografie gilt demnach pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter nichtechter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Als Kind gilt jede Person unter 18 Jahren. Dem einzelnen Mitgliedsstaat bleibt es überlassen, ob auch Darstellungen von Personen mit kindlichem Erscheinungsbild unter den Straftatbestand der Kinderpornografie fallen.

Den Bikini der die Schamgegend hervorhebt würde ich gerne sehen...
 
*löl* na nur gut, dass ich auf dem Foto im Bikini, dass ich meinem Freund geschenkt habe über 18 bin ...

Haben die da in der EU nix besseres zu tun ?! Hallo ? Die sollten die Gesetze straffen und nicht den Handlungsspielraum erweitern, den wie immer zu wenige Beamte dann abdecken müssen.

Muss ich jetzt demnächst zu einem Gutachter, der mir sagt ob ich über 18 aussehe oder nicht, damit ich weiter mit meinem Freund Sex haben kann ? Das ist wohl mehr als lächerlich ... Ok, mit 14 war ich auch net sexuel aktiv, das hat noch nen paar Jahre gedauert, aber mal ehrlich, ich denke nicht, dass es den "Kindern" über 14 was ausmacht, wenn die Petting oder gar Sex haben, wenn's halt in beiderseitigem Einverständnis ist und der Altersunterschied nicht allzu gravierend ist (also wenn nen 30jähriger mit ner 15jährigen ins Bett hüpft find ich das schon irgendwie pervers...).

Hat man denen nicht beigebracht, dass nicht alles was aus Ami-Land kommt gut ist und dass man nicht alles unbedingt nachmachen muss? Ich kann mich an einen Film erinnern, der auf einer wahren Geschichte basiert (ich glaube das war der wo ein kleines schwarzes Mädchen vergewaltigt wurde und der Vater Selbstjustiz übte - Die Jury ?!). Da war ein Gutachter dabei, der mal wegen "Verführung Minderjähriger" drangekriegt wurde und das natürlich auch bei dem Fall vorgebracht wurde. Dabei war er 18, sie 17 und sie haben später geheiratet (so oder so ähnlich). Da kann man doch echt nur drüber den Kopf schütteln, wenn man sowas ließt ...

Oh, ich kenne eine Frau, die müsste jetzt 29 sein oder so, die hab ich gesehen wo sie 24 war, die sah echt aus wie 14. Darf die jetzt überhaupt keinen Sex haben, weil sich keiner drauf einlässt, denn man(n) könnte ja verknackt werden?

@Darth Ki Gon: Es würde wohl auf einen Grundrechtsverstoß hinauslaufen (Art.2 oder 3 würd ich tippen) und vor dem BVerfG landen oder die ganze Richtlinie wird überprüft und es landet vor dem EuGH. Würd ich zumindest sagen ...

Ich weiß nicht, aber da krieg ich irgendwie Angst vor meinem Studienfach ...
 
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