17 Jährige Kinder

Furia Lynn schrieb:
@Darth Ki Gon: Es würde wohl auf einen Grundrechtsverstoß hinauslaufen (Art.2 oder 3 würd ich tippen) und vor dem BVerfG landen oder die ganze Richtlinie wird überprüft und es landet vor dem EuGH. Würd ich zumindest sagen ...

Mhm, Gemeinschaftsrecht (EU - Recht) steht über nationalem Recht, auch über der Verfassung des Mitgliedstaates . Dies gilt auf jeden Fall, wenn das Recht nicht national übertragen werden muß (Verordnung). Hier müssen aber StGB - §§ angeglichen werden, was eine verfassungsrechtliche Bewertung durch das BVerfG wohl zuläßt. Eine Verletzung der Grundrechte könnte man am ehesten in Art. 2 sehen, denke ich. Demnach wären dann die zukünftigen Normen verfassungswidrig, wobei man allerdings das Problem hat, dass man an den Beschluß der EU gebunden ist (Konkurenz).
Das ganze müßte dann wahrscheinlich vor dem EuGH entschieden werden, über die Verfahren dort weiß ich jedoch nichts genaueres.

In jedem Fall müssen wir wohl eine ganze Zeit mit den Gesetzen klar kommen.
 
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