Arbeitsrecht

SorayaAmidala

weiser Botschafter
Das haben wir heute in Arbeitsrecht gemacht und ich dachte ich poste es mal hier. Mich würde mal intressieren wie ihr die Sachlage seht. Ich poste nachher auch die Lösung!!

B ist Geschäftsführer einer Firma und geht für 6 Wochen in den Urlaub. Vertreten werden soll er durch P der aber keine Vollmacht für Personalangelegenheiten hat. P will die Arbeitslosigkeit in Deutschland reduzieren und stellt in der Abwesenheit von B , die Sekretärin S und den Lagerarbeiter L ein . Beide fangen an zu arbeiten. B ist nach seiner Rückkehr empört. Wann kann B tun?
 
leider hätte s und l pech gehabt (denk ich mal). sie hätten überprüfen können/sollen ob p den vertrag überhaupt abschließen darf... und wenn er keine vollmachten für personalangelegenheiten hat, dann ist der vertrag nichtig...
 
Schwierig...
P hatte keine Vollmacht für Personalkram, also ein Verstoß würde ich sagen, auch wenn er mit guten Absichten gehandelt hat. Die Vertrage dürften dann ja wohl nicht gültig sein.
B ist damit wohl leider im Recht und S und L wieder arbeitslos.

Bin mir da aber nicht sicher, das wäre eine zu einfach Schlußfolgerung. Und wenn uns dieses "Rätsel" schon gepostet wird, gibts da bestimmt ne interessantere Lösung, gelle? ;)
 
Nö, S und L können nicht weiterarbeiten, haben aber anrecht auf Lohn für ihre geleisteten Tätigkeiten, die sie von der Firma erhalten müßen. Diese kann das Geld dann notfalls von P zurückverlangen.

Desweiteren dürften S und L Anspruch auf Schadensersatz von P haben, da sie durch seine Aktion definitiv geschädigt wurde (Suche nach "richtiger" Arbeit, Lebenslauf wirkt dann sehr "unglücklich" etc.).

@Bina
Fällt das eigentlich mit den Personalentscheidungen in den Bereich der Prokura?
 
selbst wenn P die vollmacht hätte, verträge zu schließen, so könnte B sie nach seinem urlaub lösen... es liegt ja noch in der probezeit und der grund wäre hiermit, P's eigenständiges handeln ohne vollmacht... sicherlich ists mies gelaufen für S und L, weil die am wenigsten dafür können, aber nunja... muss dann wohl P verantworten
 
Nein die ist gesetzlich nicht vorgeschrieben man kann auch wen einstellen ohne eine Probezeit!Wir haben unsere Dozentin gefragt und die als Anwältin muss es ja wissen.
 
Da P keine Vollmacht für Personal hat, sind die Verträge mit S und L nichtig. Nichtsdestotrotz müssen Beide für ihre getätigte Arbeit entlohnt werden. B wird P eine Abmahnung erteilen, weil er über seine Kompetenzen hinaus gehandelt hat. B kann, muss aber nicht, S und L in ihren neuen Jobs behalten.
Gruß, Reinhold \V/ MtFbwy
 
Die Probezeit muss grundsätzlich 3 Monate lang sein. Darf aber auf 6 Monate verlängert werden. Die Probezeit ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

In der Probezeit kann ein Angestellter oder Arbeiter grundlos gekündigt werden. Daher ist das für S und L gar kein grosses Problem. Das hätte den beiden in jeder anderen Firma auch passieren können. Das es natürlich unangenehm ist, ist klar. Ändert aber nix daran das das auch Leuten passiert die dummerweise in der Probezeit krank werden.

cu, Spaceball
 
Spaceball schrieb:
Die Probezeit muss grundsätzlich 3 Monate lang sein. [...] Die Probezeit ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Das stimmt so nicht:
http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/probezeit.htm schrieb:
Frage:
Ist vom Gesetzgeber eine Probezeit vorgeschrieben?
Antwort:
Gesetzlich ist eine Probezeit nur für Ausbildungsverträge vorgeschrieben. Es gibt allerdings Tarifverträge, in denen eine Probezeit und besondere Kündigungsfristen vorgesehen sind.
 
Ich gehe davon aus,wenn P keine Vollmacht hatte müssen die beiden wieder gehen.Aber gibt es da vieleicht Bestimmungen wegen "Guten Glaubens" oder so ähnliches ?
 
Die Frage heisst ja "Was kann B tun"....
Ich würde ma sagen L un S feuern (mit schweren Gewissensbissen natürlich :) )
und P "eine gelbe Karte geben".....
 
SorayaAmidala schrieb:
Das haben wir heute in Arbeitsrecht gemacht und ich dachte ich poste es mal hier. Mich würde mal intressieren wie ihr die Sachlage seht. Ich poste nachher auch die Lösung!!

B ist Geschäftsführer einer Firma und geht für 6 Wochen in den Urlaub. Vertreten werden soll er durch P der aber keine Vollmacht für Personalangelegenheiten hat. P will die Arbeitslosigkeit in Deutschland reduzieren und stellt in der Abwesenheit von B , die Sekretärin S und den Lagerarbeiter L ein . Beide fangen an zu arbeiten. B ist nach seiner Rückkehr empört. Wann kann B tun?

Mhm, ich frage mich, wieso Soraya diesen Thread eröffnet hat.

Das "Problem" mit der Vollmacht ist so offensichtlich, das es eigentlich (samt aller bekannten Konsequenzen bei fehlender Vertretungsmacht) nicht das Problem des Falls sein kann.
Da stellt sich bei mir die Frage, wieso P zwei Personen einstellt und warum diese so unterschiedlich (Sekräterin/Lagerarbeiter) sind.
Vom Gefühl her würde ich mal sagen, dass der "Gag" des Falls ist, dass es einen rechtlich relevanten Unterschied zwischen S und L gibt und diese daher unterschiedlich behandelt werden müssen.

P.S. Bitte um baldige Auflösung. :)
 
Da liegt ja der Knackpunkt, dass P keine Vollmachten über Personalentscheidungen hat. P handelt sich einen Rüffel von B ein, B kann S und L feuern, muss aber nicht. Das liegt auch in seiner Befugnis, was er macht.
@SorayaAmidala: Wo bleibt die Auflösung des Problems?
Gruß, Reinhold \V/ MtFbwy
 
Okay die lösung! Da es in einem Arbeitsvertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen geben muss und die es hier nicht gibt.
Handelt es sich um einen faktischen Arbeitsvertrag. Also Fehler AV und Vollzug des AV.
S und L müssen aber für die Arbeit entlohnt werden. Es ist keine Kündigung notwendig erforderlich sondern ein einseitige Losagung.

Das P mit Konsequenzen rechnen muss ist klar ,aber für dieses Fall nicht wirklich wichtig.
 
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