SorayaAmidala
weiser Botschafter
Das haben wir heute in Arbeitsrecht gemacht und ich dachte ich poste es mal hier. Mich würde mal intressieren wie ihr die Sachlage seht. Ich poste nachher auch die Lösung!!
B ist Geschäftsführer einer Firma und geht für 6 Wochen in den Urlaub. Vertreten werden soll er durch P der aber keine Vollmacht für Personalangelegenheiten hat. P will die Arbeitslosigkeit in Deutschland reduzieren und stellt in der Abwesenheit von B , die Sekretärin S und den Lagerarbeiter L ein . Beide fangen an zu arbeiten. B ist nach seiner Rückkehr empört. Wann kann B tun?
B ist Geschäftsführer einer Firma und geht für 6 Wochen in den Urlaub. Vertreten werden soll er durch P der aber keine Vollmacht für Personalangelegenheiten hat. P will die Arbeitslosigkeit in Deutschland reduzieren und stellt in der Abwesenheit von B , die Sekretärin S und den Lagerarbeiter L ein . Beide fangen an zu arbeiten. B ist nach seiner Rückkehr empört. Wann kann B tun?