Der Bundesgerichtshof wird jetzt möglicherweise die Verurteilung des Versandhändlers,welcher gegen der Verwendung von "Nazi-Symbolen" verurteilt wurde,aufheben,da selbst die Generalbundesanwaltschaft Freispruch gefordert hat.
Der Bundesgerichtshof wird die umstrittene Strafbarkeit des Verwendens von Anti-Nazi-Symbolen voraussichtlich deutlich einschränken. Das zeichnete sich in einer Karlsruher Verhandlung über die Revision eines Versandhändlers ab, der wegen des Vertriebs von Ansteckern, Kleidungsstücken und anderen Artikeln mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
Nicht nur sein Verteidiger, sondern auch Bundesanwalt Gerhard Altvater beantragte seinen Freispruch. Der BGH verkündet sein Urteil am kommenden Donnerstag (15.3.).
Nach den Worten des Bundesanwalts stellen die Embleme ganz überwiegend eine «verkörperte Verunglimpfung von NS-Symbolen» dar, womit unmissverständlich eine Ablehnung der Nazi-Ideologie zum Ausdruck komme. Ein Missbrauch solcher Kennzeichen durch die rechtsextreme Szene sei nicht vorstellbar: «So etwas sollte in einem demokratischen Rechtsstaat nicht bestraft werden», sagte Altvater. Voraussetzung für eine Straflosigkeit sei aber, dass die Kennzeichen eindeutig eine Distanzierung vom Nationalsozialismus deutlich machten.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Angeklagten Jürgen Kamm, einen erklärten «Antifaschisten» aus dem baden-württembergischen Winnenden, im September 2006 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht gestand dem 32-Jährigen zwar zu, dass er gegen die Nazi-Ideologie eintrete. Allerdings sollten solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - möglichst aus dem öffentlichen Raum verbannt werden, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden.
In der Verhandlung waren sich Verteidiger und Bundesanwalt darüber einig, dass bei einer Lockerung der Strafbarkeit ein Missbrauch durch Rechtsextremisten ausgeschlossen werden muss: «Es kommt entscheidend darauf an: Kann das Symbol dahin interpretiert werden, dass es die Nationalsozialisten unterstützt?» erläuterte Altvater. Die allermeisten Embleme, die das Landgericht inkriminiert hatte, bringen aus Sicht des Bundesanwalts allerdings eindeutig eine Ablehnung des Nationalsozialismus zum Ausdruck.
Zweideutig erschien in der Verhandlung lediglich ein CD-Cover der Szene-Band «Schleimkeim». Es zeigt Adolf Hitler unter der Reichsstandarte auf dem Reichsparteitag in Nürnberg - darunter steht das Wort «Drecksau». Rechtsanwalt Thomas Fischer räumte ein, dass hier die Grenze des Zulässigen überschritten sei. Sein Mandant habe - trotz der eindeutigen Nazi-Gegnerschaft in den Liedtexten - die CD wegen des zweideutigen Covers aus dem Sortiment genommen.
Weiter habe ich eine Frage an unsere Hausjuristen,und will deswegen kein neues Thema eröffnen :
Ein par rechte Spinner haben eine sogenannte Sonnenwendfeier abgehalten(ich bezweifle das dieses Spackos den Sinn einer solchen Feier verstanden haben,aber gut).
Im Verlauf dieser feier warfen sie mehrere Exemplare des Buches "Das Tagebuch der Anne Frank" ins Feuer.
Dafür wurden sie jetzt vom Amtsgericht Schönebeck wegen Volksverhetzung und dem Verletzen des Andenken Verstorbener verurteilt :
Fünf Männer wegen Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch verurteilt
Magdeburg (dpa) - Wegen der öffentlichen Verbrennung eines Anne- Frank-Tagebuchs hat das Amtsgericht Schönebeck fünf Männer zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 24- bis 29-Jährigen die Tat im Juni 2006 in Pretzien im Rahmen einer «Sonnenwendfeier» gemeinsam geplant hatten. Sie wurden wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt. Zwei Angeklagte wurden frei gesprochen. Der Fall hatte bundesweit Empörung ausgelöst.
Meine Frage :
Was ist daran Volksverhetzung,wenn ich mein Buch,welches mein Eigentum ist verbrenne ?
Wenn ich ein Buch besitze,und wische mir damit den Hintern ab,so ist dies doch meine Sache,oder ?
Und warum Verletzung des Andenkens Verstorbener.
Was geschehe denn,wenn ich morgen das Buch "Mein Kampf" in aller Öffendlichkeit verbrenne?
Der "Autor" dieses Werkes ist auch schon nicht mehr am Leben.
Werde ich dann auch wegen dem Verunglimpfen des Andenkens eines Verstorbenen angeklagt ?
Denn vor dem Gesetz sind doch alle Menschen gleich,oder ?