Einkaufen im Netz - Worauf muss ich jetzt schon wieder achten?

icebär

party pooper
Jetzt gleich (ab 13.06.2014, 0:00 Uhr) tritt ein europaweites, neues Widerrufsrecht in Kraft.

Von dieser Regelung sind ausschließlich Privatkäufer(Verbraucher) betroffen, die per Telemedium (z.B. Telefon, Fax, eMail & Internet) Kaufverträge abschließen. Diesen Leuten wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht zugestanden.

Für wen gilt KEIN Widerrufsrecht?
  • Firmen
  • Geschäftsleute
  • Menschen, die in einem Ladenlokal Güter kaufen (die können sich nämlich vom Warenzustand sofort selbst ein Bild machen)

Warum gibt es so etwas?
Weil Telemedien nicht perfekt sind. Das wohl schlimmste Beispiel sind z.B. Verträge, die per Telefon zustande kommen, weil ein Callcenter-Agent anruft und den Verbraucher solange zu labert, bis dieser schließlich "Ja" sagt.

Es gibt aber auch klare Einschränkungen für dieses Widerrufsrecht. Dieses gilt nämlich NICHT, wenn z.B. verderbliche Waren, Spezialanfertigungen (z.B. bedruckte T-Shirts mit dem Konterfei des Käufers darauf), Reisen, bestimmte Dienstleistungen (Kino- o. Konzertkarten) oder "geöffnete Datenträger-Verpackungen inkl. Inhalt" zurückgegeben werden sollen.

Wie läuft der Widerruf ab?
Es ist ab morgen NICHT MEHR AUSREICHEND, die Waren kommentarlos zum Verkäufer zurück zu schicken, um damit den Willen eines Widerrufs zu erklären. Eine Kontaktaufnahme (Telefon, eMail, Fax, Einschreiben) mit dem Verkäufer und der gleichzeitigen Kundgabe des Widerrufswillens ist ZWINGEND NOTWENDIG!

Wo genau gilt dieses neue Widerrufsrecht?
Überall da, wo ihr Verträge abschließt, ohne dabei je einem Menschen in Fleisch und Blut persönlich gegenüber zu stehen. D.h. auch eBay und Amazon WERDEN von dieser Neuregelung in ganz extremer Weise betroffen sein, denn diese beiden populärsten Verkaufsplattformen bieten eine Vielzahl von Waren an und lassen dabei Dritte mitspielen. Diese Dritten sind die eigentlichen Verkäufer der Waren und jetzt kommts:

Jeder einzelne Verkäufer wird ab morgen eine eigene AGB und ein eigenes Widerrufsrecht formuliert haben, welches ausschließlich und einzig und alleine nur für ihn selbst gilt!

Das KANN UND WIRD in vielen Fällen dazu führen, dass Rücksendekosten von Waren demnächst dem Kunden zufallen. Die sog. 40-Euro-Klausel existiert nämlich nicht mehr!


Dies dient dazu, um den Missbrauch durch Privatkäufer Einhalt zu gebieten, z.B. drei Kleider gekauft, alle anprobiert, eines in der Disko getragen und am nächsten Tag zum Händler kostenfrei (weil dieser aufgrund der 40-Euro-Grenze die Rücksende-Kosten übernehmen musste) zurückgeschickt.

Um es klar zu sagen: AB MORGEN MÜSST IHR EUCH DIE HÄNDLER, DEREN AGB UND DEREN WIDERRUFSRECHT GANZ GENAU ANSCHAUEN, VON DENEN IHR ETWAS KAUFEN WOLLT!

Und zum Schluss in eigener (und eurer) Sache: Dies ist keine Rechtsbelehrung; niemand darf sich auf mich vor Gericht berufen; Fehler meinerseits sind nicht ausgeschlossen!
 
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