Paypal?

Du hast die Möglichkeit, wenn die Person gar nicht reagiert, Strafanzeige zu erstellen. Schreib ihr eine Mail mit der Bitte, das Geld binnen 14 Tagen zurück zu überweisen. Paypal ist raus aus der Nummer, wenn es um Freunde und Familie geht.
 
Ich glaub der Wink mit einem Anwalt reicht wahrscheinlich schon aus. Aber ob es sich lohnt einen Anwalt wirklich einzuschalten musst du natürlich wissen, rentabel wird das natürlich erst ab einer drei bis vierstelligen summe. Bei einer zweistelligen lohnt sich der aufwand wohl nicht.
 
Ich glaub der Wink mit einem Anwalt reicht wahrscheinlich schon aus. Aber ob es sich lohnt einen Anwalt wirklich einzuschalten musst du natürlich wissen, rentabel wird das natürlich erst ab einer drei bis vierstelligen summe. Bei einer zweistelligen lohnt sich der aufwand wohl nicht.
Es dreht sich um ca 70€. Ist eine Summe bei der es etwas weh tut aber bei der sich wohl kein "Kampf" lohnt. Ich denke das drohen mit Polizei und Anwalt werde ich dennoch probieren, so als "Bluff".
 
Im Chat meinten sie bei Nichtkooperation könnten sie nichts machen weil es rechtlich gesehen eine Schenkung ist
Eine Schenkung muss von beiden Parteien auch als solche gewollt sein (§516 BGB). Rechtlich ist das also keine Schenkung. Rechtlich sieht es eher so aus, dass derjenige der sich bereichert hat beweisen muss, dass es eine Schenkung war. Du hast sogar ein Recht auf Herausgabe (§812 BGB). Das hast Du aber nur beim Empfänger und nicht gegenüber Paypal.
 
Ich glaub der Wink mit einem Anwalt reicht wahrscheinlich schon aus. Aber ob es sich lohnt einen Anwalt wirklich einzuschalten musst du natürlich wissen, rentabel wird das natürlich erst ab einer drei bis vierstelligen summe. Bei einer zweistelligen lohnt sich der aufwand wohl nicht.
Glaube nicht, dass es da einen Anwalt braucht. Mein Fall war ein anderer mit Betrug, und ich hab Strafanzeige gestellt und hab mein Geld damals schnell zurück bekommen, als die Post beim Betrüger einging. Ansonsten hat David Somerset das Wichtige genannt. Ich füge noch hinzu, dass der Empfänger verpflichtet ist, das fälschlich überwiesene Geld zurückzugeben. Denn es liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor und behält er es, macht er sich der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig.
 
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