Tagespolitik allgemein

Ich gebe noch folgendes zu bedenken. Würde sich ein Bundesland für unabhängig erklären und einen eigenen Staat ausrufen, wäre dieses Bundesland (bzw. Staat) völkerrechtlich weiterhin Teil des Staatsgebietes der BRD, so lange es nicht von allen fünf Veto-Mächten des UN-Sicherheitsrates als souveräner Staat anerkannt wird. Daraus lässt sich schlussendlich auch das Recht ableiten, sich dieses abtrünnige Staatsgebiet wieder einzuverleiben.
 
Ich gebe noch folgendes zu bedenken. Würde sich ein Bundesland für unabhängig erklären und einen eigenen Staat ausrufen, wäre dieses Bundesland (bzw. Staat) völkerrechtlich weiterhin Teil des Staatsgebietes der BRD, so lange es nicht von allen fünf Veto-Mächten des UN-Sicherheitsrates als souveräner Staat anerkannt wird. Daraus lässt sich schlussendlich auch das Recht ableiten, sich dieses abtrünnige Staatsgebiet wieder einzuverleiben.

Ganz so einfach ist es leider doch nicht.
Die Anerkennung eines Staates obliegt nicht nur den fünf Veto-Mächten.
Bestes Beispiel ist das Kosovo.
Die meisten westlichen Staaten(nicht alle) und deren Lakaien wie der IGH erkennen das Kosovo als eigenständigen Staat an.
Russland als Veto-Macht erkennt dieses Gebilde nicht an.
Russland mag als Veto-Macht die Aufnahme in die UNO verhindern können, aber die Anerkennung durch den Westen und seiner Lakaien kann Russland nicht verhindern.
Erfreulich nur, daß die EU-Staaten Spanien,Griechenland, Slowakei, Rumänien und Zypern das Kosovo nicht anerkennen.
Um mal die Frage des Lords aufzugreifen:
Was wäre wohl wenn einige Staaten die Abspaltung z.B. von Bayern anerkennen würden ?
Wie würde wohl unser Drecksstaat reagieren ?
Ich erinnere daran,daß die BRD einst die diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien abgebrochen hatte als Jugoslawien die DDR anerkannt hatte.
 
...Es genügt nicht sich für souverain zu erklären ob mit oder ohne Volksabstimmung...
Hier vermischt Du etwas: IN meinem Beispiel ging es wie gesagt schon darum, dass sich das besagte, als unabhängig erklärte Territorium mindestens per Volksabstimmung, wenn nicht zu 100 % einig ist und geschlossen dahinter steht.
(Würde so etwas innerhalb stattdessen eines restriktiven Systems ablaufen, statt innerhalb einer Demokratie wie der BRD, käme es mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder zu einem Volksgruppenmord durch die Staatsarmee oder einem Bürgerkrieg.)
Und mit "Volksabstimmung" bezog sich auch nicht auf eine wenn dann beispielsweise "bundesweite" Volksabstimmung. Das ergäbe nämlich keinen Sinn, sondern es bezog sich auf eine auf das entsprechend unabhängig-willige Territorium intern.

...Wenn dem so wäre könnte je jede Stadt sich morgen als freier Staat erklären...
IMO ja durchaus - solange sich alle (oder die meisten) in der Stadt da einig wären und man sich gemeinsam sozusagen dazu entschließt.
Was wäre denn die Alternativ-Reaktion auf das Unabhängigkeitsbegehren einer bestimmte Gruppe an Personen (von jetzt dann eben unbestimmter Größe)? Ihn die Waffe an den Kopf halten und sie zwingen, die zuvor für sie noch gültigen Gesetze doch anzuerkennen und sie gar zu inhaftieren, wenn sie es dann auch nicht tun? Du weißt schon, wie man so etwas nennt, oder?

...Sich selber für souverain zu erklären bedeutet noch lange nicht es auch zu sein...
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich sprach ja sozusagen von dem "perfekten Zustands-Fall", um das ganze wirklich auf die rein rechtliche Situation herunter zu brechen.
Letztlich aber - da meine ich sich keinen falschen Illusionen hinzugeben - führen in einigen (realen) Fällen so einige ganz andere Praktikabilitäten bzw. praktische Umstände und Bedingungen zur Einhaltung von Gesetzen.

...Wo kämen die Staaten denn hin wenn jedes Gebiet sich so mir nichts Dir für unabhänig erklären könnte...
In den Genuss, ein unabhängiger Staat zu sein - selbstredend dann sowohl mit allen Vor-, wie Nachteilen, die daraus resultieren? :D

...Sollte sich ein Bundesland für unabhänig von der BRD erklären würde es, ob gesetzliche Regelung oder nicht, von der BRD daran gehindert. Notfalls mit militärischer Gewalt.
Und das ist auch gut und richtig so.
Darüber lässt sich streiten, ob das gut ist oder wäre. Deutschland würde damit nur beweisen, dass es in Wahrheit gewisse alte und vermeintlich abgelegte Verhaltensstrukturen noch immer durchführen würde.

Ich gebe noch folgendes zu bedenken. Würde sich ein Bundesland für unabhängig erklären und einen eigenen Staat ausrufen, wäre dieses Bundesland (bzw. Staat) völkerrechtlich weiterhin Teil des Staatsgebietes der BRD, so lange es nicht von allen fünf Veto-Mächten des UN-Sicherheitsrates als souveräner Staat anerkannt wird. Daraus lässt sich schlussendlich auch das Recht ableiten, sich dieses abtrünnige Staatsgebiet wieder einzuverleiben.
Tja, und was wäre, wenn dennoch eben dieses besagte Hypothese-Territorium dann weiterhin auf seine Unabhängigkeit besteht?
Denn vom Grundverständnis her kann eben das um Unabhängigkeit bemühte Gebiet auch sagen, sie pfeifen darauf, ob die fünf Veto-Mächte das nun anerkennen oder nicht.
Was wollen diese Mächte denn ihrerseits dann machen? Auch da einmarschieren oder die "bösen, bösen Freiheitsliebenden" internieren oder was?

Ich stelle noch einmal die Frage: WAS würde DAS über das Verhältnis so mancher demokratischer Großstaaten und -Mächte also bitte aussagen?
Mehr frage ich ja gar nicht - und ich sage wie gehabt auch sehr bewusst, dass die Realitäten hierbei ganz eigene bindende bis verbindliche Rollen spielen. DAS hat aber IMO dann NICHTS mehr mit Recht und Gesetz zu tun - zumindest nicht moralisch oder ideell bzw. wenn man sagt, dass demokratische Rechte auf humanistischen Prinzipien der Menschenwürde oder dem Recht auf Selbstbestimmung beruhen!
Das nur mal ebenfalls zum Beispiel dieses hypothetischen Falles!
 
Was wäre denn die Alternativ-Reaktion auf das Unabhängigkeitsbegehren einer bestimmte Gruppe an Personen (von jetzt dann eben unbestimmter Größe)? Ihn die Waffe an den Kopf halten und sie zwingen, die zuvor für sie noch gültigen Gesetze doch anzuerkennen und sie gar zu inhaftieren, wenn sie es dann auch nicht tun? Du weißt schon, wie man so etwas nennt, oder?

Wenn das Unabhängigkeitsbegehren des Gebietes dem Recht des Mutterstaates zuwiderläuft, nennt man das Gesetzeshütung. Genauso, wie wenn dich die Polizei auf frischer Tat ertappt. ;)

In den Genuss, ein unabhängiger Staat zu sein - selbstredend dann sowohl mit allen Vor-, wie Nachteilen, die daraus resultieren? :D

Dem man also auch den Krieg erklären kann. Damit könnte der Mutterstaat den Seperatistenstaat angreifen und annektieren. :braue
Das dreht sich doch im Kreis.
 
Hier vermischt Du etwas: IN meinem Beispiel ging es wie gesagt schon darum, dass sich das besagte, als unabhängig erklärte Territorium mindestens per Volksabstimmung, wenn nicht zu 100 % einig ist und geschlossen dahinter steht.
(Würde so etwas innerhalb stattdessen eines restriktiven Systems ablaufen, statt innerhalb einer Demokratie wie der BRD, käme es mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder zu einem Volksgruppenmord durch die Staatsarmee oder einem Bürgerkrieg.)

Ich empfehle mal einen Blick auf die freien und demokratischen USA zu werfen, und wie diese 1861 auf eine Sezession einiger südlicher Landesteile reagiert haben. ;)

C.
 
Dies wäre eine gute Lösung des Problemes.
*Ja-ne, is' klar... :konfus::rolleyes:* ACK, stimmt: Das WÄRE eine Lösung des Problems. Die Lösung in ihrer Art i_wie zu bewerten bzw. gar als "gut" zu bewerten... *öööhm-tja ... Nö*, da fällt mir nichts ein, was diese Prädikat in diesem (hypothetischen) Fall rechtfertigen würde.

Wenn das Unabhängigkeitsbegehren des Gebietes dem Recht des Mutterstaates zuwiderläuft, nennt man das Gesetzeshütung...
Tja, und wenn die Exekutiv-Organe des Mutterstaates daraufhin den "Trägern des Unabhängigkeitsbegehrens" die "Pistole auf die Brust setzt" bzw. sie gefangen setzt, um die Einhaltung dieses Rechts zu erzwingen, welches sie nicht mehr anerkennen, nenne ich DAS Diktatur bzw. Restriktion!

nenne ich Genauso, wie wenn dich die Polizei auf frischer Tat ertappt. ;) ...
Das unterliegt prinzipiell einem völlig anderem Sachverhalt bzw. Zusammenhang, weil es hier dabei nicht um ein demokratisch-humanistisch legitimes Unabhängigkeitsbegehren geht.
Würde z. B. das um Unabhängigkeit bemühte Gebiet in sofern "geltendes Recht" des Mutterstaates verletzen, weil sie z. B. "Raubbeutezüge" von ihrem Gebiet in das des Hoheitsgebietes des Mutterstaates vornehmen oder gar mit "Raubmord-Überfälle" oder ähnliches begehen, würden sie grundsätzliche Menschen- und deren Existenzrechte ebenso damit verletzen. Erwischt sie der Mutterstaat dabei sozusagen "auf frischer Tat" oder kann auch sonst ihrer Habhaft werden, wäre es ganz klar etwas völlig anderes, dass sich hier dann die "festgesetzten Unabhängigen" der rechtstaatlichen Gesetzbarkeit des Mutterstaates zu beugen haben.

Mein hypothetisches Beispiel sprach aber - ob das nun realistisch ist oder nicht - von dem exemplarisch perfekten Fall eines völlig friedlich und grundsätzliche Menschenrechte NICHT verletzenden "Unabhängigkeitsbegehrens" bzw. entsprechenden "Begehren der Unabhängigen" .

...Dem man also auch den Krieg erklären kann. Damit könnte der Mutterstaat den Seperatistenstaat angreifen und annektieren. :braue
Das dreht sich doch im Kreis.
Da dreht sich überhaupt nichts im Kreis! Was wäre das denn für ein Fall, wenn der Mutterstaat dem Separatisten-Gebiet "den Krieg" erklärt, ohne dass diese einen solchen in irgendeiner nachvollziehbaren Weise provoziert hätten? IMO ganz eindeutig "Menschenrechtsverletzung" und in meinen Augen - so mächtig, gut situiert oder wohlständig oder sonstwie produktiv - dieser Mutterstaat wäre, er wäre ab diesem Augenblick gleichzusetzen mit einem "Schurkenstaat".
Denn: Er würde nichts anderes tun, als ein kleineres Land oder einen kleineren Staat widerrechtlich zu annektieren zu suchen.
Wie man das auch nennt? Invasion zum Zweck der Unterwerfung und somit Beugung der Freiheitsrechte!!!

Sry, ihr habt hier leider nicht eine Sache dagegen vorgebracht, die in irgendeiner Weise zu diesem hypothetischen Beispiel nachvollziehbar passend oder stimmig belegen würde, dass ich unrecht hätte.

Und was ich gar tatsächlich etwas bedauerlich finde...

Nein. Es ist schlichtweg weder erlaubt, noch verboten. Seltsam, ja. Damit müsste sich eben die Gesetzgebung beschäftigen, da aber niemand ernsthaft eine Sezession erwartet, wird es auch nie eine eindeutige gesetzliche Regelung geben...
...Du hattest hier selbstbewusst auf eine ungelöste rechtliche Situation verwiesen, die mich in sofern nicht im Geringsten wundert, dass sie noch nicht "gelöst" wurde.
Denn nicht ein "Mutterstaatengebiet" sollte hier im Einzelfall eines solchen "hypothetischen Beispiels" IMO irgendwelche staatlichen Einzelrechte besitzen dürfen, die so etwas regeln können dürfen sollten.
 
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Tja, und wenn die Exekutiv-Organe des Mutterstaates daraufhin den "Trägern des Unabhängigkeitsbegehrens" die "Pistole auf die Brust setzt" bzw. sie gefangen setzt, um die Einhaltung dieses Rechts zu erzwingen, welches sie nicht mehr anerkennen, nenne ich DAS Diktatur bzw. Restriktion!

Wieso? :verwirrt: Im Allgemeinen geht man davon aus, dass selbst ein föderalistischer Bundesstaat kein Hasenzüchterverein ist, in den man nach Belieben ein- und austreten kann.
Ich verweise nochmal auf den amerikanischen Bürgerkrieg, der u.a. ob dieser Kontorverse geführt wurde, ob einer oder mehrere Einzelstaaten das Recht haben, einen Staatenbund wieder zu verlassen, wenn sei mit der Gesetzgebung der Zentralregierung nicht einverstanden sind.

Ich würde mal behaupten, dass es in keinem Staat der Welt in der Gesetzgebung vorgesehen ist, dass sich Landesteile einfach so abspalten können.

C.
 
Wieso? :verwirrt: Im Allgemeinen geht man davon aus, dass selbst ein föderalistischer Bundesstaat kein Hasenzüchterverein ist, in den man nach Belieben ein- und austreten kann.
Ich verweise nochmal auf den amerikanischen Bürgerkrieg, der u.a. ob dieser Kontorverse geführt wurde, ob einer oder mehrere Einzelstaaten das Recht haben, einen Staatenbund wieder zu verlassen, wenn sei mit der Gesetzgebung der Zentralregierung nicht einverstanden sind.

Ich würde mal behaupten, dass es in keinem Staat der Welt in der Gesetzgebung vorgesehen ist, dass sich Landesteile einfach so abspalten können.

C.
Sicherlich ist es von keinem Staat gewollt. Ebenso wenig das Reihenweise die Bürger auswandern. Trotzdem garantieren einem die Menschenrechte freie Ausreise, und die DDR hat es dann schlicht verboten und sich immer eine Demokratie genannt. Eine ein Parteiendemokratie. Trotzdem war es dann 1989 nach 40 Jahren der Trennung die Wiedervereinigung möglich da es zum einem das Volk der DDR es so wollte und es der Staat der DDR und auch Sowjetunion zugelassen haben. Aus verschiedenen Gründen.
Selbst auf Zypern klappt inzwischen die Koexistenz der zwei verschiedenen Staaten. Obwohl die türkische Nordseite mWn nur von der Türkei anerkannt wird...

Die USA mussten sich ihre Freiheit auch erst erkämpfen. Hätten sie verloren wären sie Teil des Commonwealth geblieben. Und hätten 1861 die Südstaaten gewonnen gäbe es halt zwei Vereinigte Staaten.

Wobei ich ziemlich sicher bin das es inzwischen zivilisiertere Möglichkeiten gibt wie sich ein Teil eines Staates trennen kann. Teile des Commonwealth haben sich ja auch wieder abgelöst und wurden unabhängig. Vieles davon auf friedliche diplomatische weise. Wobei jetzt nicht weis ob ich Hongkong als Beispiel nennen sollte. :verwirrt: Da es ja inzwischen zu China als Sonderverwaltungszone gehört und sich von den Brieten vollkommen gelöst hat.

Aber gut Staaten und Staatsgebiete sind ja mehr oder weniger ständigen Wandeln unterzogen und Grenzen werden nicht selten neu gezogen. Auch wenn sie in Europa seit 60 Jahren ziemlich stabil sind. Und da eher im Osten mal häufiger die Grenzen neu gezogen werden müssen.
Deshalb würde ich mal Deutschland und Anderen EU Staaten auch zutrauen das sie sich auf friedliche Weise von Mitgliedern, bzw Staatenteilen befassen wenn diese nach unabhängigkeit begehren. Das es gleich zu einem Krieg, bzw Bürgerkrieg kommt wen Bayern aus der Bundesrepublik austreten will, glaube ich jetzt nicht unbedingt. Da traue ich den Regierungen schon mehr zu. (Außerdem wie war das nochmal mit der Bundeswehr im Innern?) Auch wenn es sicherlich schwierig und langwierig werden würde, und letztlich die Bayern auch nicht so viel Freude daran hätten wie sie vielleicht denken...
Selbiges würde ich mal von Griechenland behaupten wenn diese sich aus dem Euro oder der EU lösen wollen/müssten. Ist ja mehr oder weniger das selbe in Grün.
 
Ich würde mal behaupten, dass es in keinem Staat der Welt in der Gesetzgebung vorgesehen ist, dass sich Landesteile einfach so abspalten können...
Macht das das (unverbriefte - ??, nicht schriftlich fixierte - ?) Recht darauf deshalb aber weniger richtig?

Da kannst Du mir gerne mit "Hasenzüchtervereinen" im Amerikanischen Bürgerkrieg kommen owe, dass ändert nichts daran. Im Gegenteil: Im Grunde muss man historisch betrachtet zum Unabhängigkeitskrieg ab 1775 gar sagen - wenn der Rest der Welt sich damals - wie auch immer das hätte möglich sein sollen - daraufhin zusammengeschlossen hätte und die um Unabhängigkeit bemühten Amerikaner regelrecht übermachttechnisch "gezwungen" hätten, ihre Bindung als britische und französische Kolonien weiterhin zu gewährleisten, sähe es sicherlich in unserer heutigen westlichen Welt generell anders aus - aber das würde unsere Rechte auf Demokratie, Liberalität und Menschenrechtlichkeit deshalb nicht falscher machen!
Entweder sind diese Werte und Prinzipien richtig oder sie sind es nicht.
Und ja, je nachdem, wie dfas so ist bzw. dann anerkannt wird, sollten dann tatsächlich nationale wie internationale Gesetze geändert, erhoben bzw. angepasst werden - und unsere westlichen Industriedemokratien aufhören herumzuheucheln, ihre Verfassungen ändern und sich auf ein Zeitalter an erneuten Bürgerkriegsunruhen oder gar ausgewachsenen Bürgeraufständen und -kriegen vorbereiten.
Viel Spaß dann dabei - ich wandere derweil in die Antarktis dann aus!

Denn ich weiß echt nicht... Wenn hier so viele so denken, können wir auch echt zur Monarchie zurückkehren. (@Jedihammer: *winke-;), Kumpel* :)) Denn das hätte in einem solchen Fall (mein wie gesagt hypothetisches Beispiel von weiter oben) nichts mehr mit der Wahrung Demokratischer und Menschenrechtlicher Prinzipien zu tun.
 
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Macht das das (unverbriefte - ??, nicht schriftlich fixierte - ?) Recht darauf deshalb aber weniger richtig?

Möglich, dass es ein moralisches Recht gibt, dass sich Landesteile vom Mutterland abspalten und fortan als unabhängige Staaten weiter existieren. Vielleicht dann, wenn sich die politischen Verhältnisse krass ändern und z.B. eine in dem sich abspaltenden Teil eine Minderheit unterdrückt oder drangsaliert wird usw.
Das ändert aber nichts daran, dass die Sezession bestimmter Landesteile in wohl keiner Verfassung der Welt vorgesehen oder rechtlich gedeckt ist, und solange die internationale Staatengemeinschaft den neu entstandenen Staat nicht völkerrechtlich anerkennt ist und bleibt eine Sezession eine innere Angelegenheit eines Staates, die dieser mit den geeigneten Mitteln beenden kann und darf.


Da kannst Du mir gerne mit "Hasenzüchtervereinen" im Amerikanischen Bürgerkrieg kommen owe, dass ändert nichts daran. Im Gegenteil: Im Grunde muss man historisch betrachtet gar sagen - wenn der Rest der Welt sich damals - wie auch immer das hätte möglich sein sollen - daraufhin zusammengeschlossen hätte und die um Unabhängigkeit bemühten Amerikaner regelrecht übermachttechnisch "gezwungen" hätten, ihre Bindung als britische und französische Kolonien weiterhin zu gewährleisten,sähe es sicherlich in unserer heutigen westlichen Welt generell anders aus - aber das würde unsere Rechte auf Demokratie, Liberalität und Menschenrechtlichkeit deshalb nicht falscher machen!

Dann betrachte das Ganze doch bitte mal "historisch" und mach Dich erstmal über den Unterschied zwischen dem Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und dem Amerikanischen Bürgerkrieg schlau. Dann gehst Du am besten nochmal ins stille Kämmerlein, und sinnierst über meinen Hasenzüchtervereins-Vergleich. Danke sehr! :)

C.
 
Mein hypothetisches Beispiel sprach aber - ob das nun realistisch ist oder nicht - von dem exemplarisch perfekten Fall eines völlig friedlich und grundsätzliche Menschenrechte NICHT verletzenden "Unabhängigkeitsbegehrens" bzw. entsprechenden "Begehren der Unabhängigen" .

Ob das die Menschenrechte verletzt oder nicht, ob das friedlich ist oder nicht, ist alles vollkommen Schnuppe, solange es gegen das Recht des Mutterstaates verstößt.
In deiner perfekten Welt müsste der Austritt erlaubt sein und der Mutterstaat kein Interesse am Gebiet haben, warum sollte er sich das sonst gefallen lassen.

Da dreht sich überhaupt nichts im Kreis! Was wäre das denn für ein Fall, wenn der Mutterstaat dem Separatisten-Gebiet "den Krieg" erklärt, ohne dass diese einen solchen in irgendeiner nachvollziehbaren Weise provoziert hätten? IMO ganz eindeutig "Menschenrechtsverletzung" und in meinen Augen - so mächtig, gut situiert oder wohlständig oder sonstwie produktiv - dieser Mutterstaat wäre, er wäre ab diesem Augenblick gleichzusetzen mit einem "Schurkenstaat".
Denn: Er würde nichts anderes tun, als ein kleineres Land oder einen kleineren Staat widerrechtlich zu annektieren zu suchen.
Wie man das auch nennt? Invasion zum Zweck der Unterwerfung und somit Beugung der Freiheitsrechte!!!

War das Königreich Großbritannien also auch ein Schurkenstaat?
Mad hat es bereits gesagt. Siehe den Unabhängigkeitskrieg der britischen Kolonien in Nordamerika.
 
Da dreht sich überhaupt nichts im Kreis! Was wäre das denn für ein Fall, wenn der Mutterstaat dem Separatisten-Gebiet "den Krieg" erklärt, ohne dass diese einen solchen in irgendeiner nachvollziehbaren Weise provoziert hätten? IMO ganz eindeutig "Menschenrechtsverletzung" und in meinen Augen - so mächtig, gut situiert oder wohlständig oder sonstwie produktiv - dieser Mutterstaat wäre, er wäre ab diesem Augenblick gleichzusetzen mit einem "Schurkenstaat".
Denn: Er würde nichts anderes tun, als ein kleineres Land oder einen kleineren Staat widerrechtlich zu annektieren zu suchen.
Wie man das auch nennt? Invasion zum Zweck der Unterwerfung und somit Beugung der Freiheitsrechte!!!

Sry, ihr habt hier leider nicht eine Sache dagegen vorgebracht, die in irgendeiner Weise zu diesem hypothetischen Beispiel nachvollziehbar passend oder stimmig belegen würde, dass ich unrecht hätte.

Du hast unrecht, da bereits die Sezession einen Rechtsbruch darstellt. Eine Region eines Staates ist nicht automatisch ein neuer Staat, nur weil sie meint, sich abspalten zu müssen. Insofern handelt es sich dann auch um keine "Invasion", "Annexion" oder eine "Unterwerfung" eines fremden Staates, sondern um eine innere Angelegenheit, um eine Abspaltung zu verhindern.
Ob oder in wie weit da die Freiheits- und Menschenrechte, bzw. deren Verletzung oder Beugung eine Rolle spielen, steht auf einem anderen Blatt.
Um mal bei dem aktuellen Beispiel mit Bayern zu bleiben: Ich glaube kaum, dass die Menschen- und Freiheitsrechte der bayerischen Bevölkerung (z.B. durch den Länderfinanzausgleich) in derart eklatantem Maße beeinträchtigt und mit Füßen getreten werden, dass eine Abspaltung der Bajuwaren von der Bundesrepublik notwendig wird. :rolleyes:

Was das Beispiel Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg angeht: Hier war das damals geltende Recht auf Seiten der Briten, die versucht haben, eine Revolte in einer ihrer Kolonien niederzuschlagen. Ob es jetzt moralisch in Ordnung ist bzw. war, exterritoriale Gebiete zu kolonisieren, steht dabei ebenfalls auf einem anderen Blatt.

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
S
Selbst auf Zypern klappt inzwischen die Koexistenz der zwei verschiedenen Staaten. Obwohl die türkische Nordseite mWn nur von der Türkei anerkannt wird...

Sehr gutes Beispiel.
Nordzypern hat weder UNO noch ein anderer Staat ausser der Türkei anerkannt

Und hätten 1861 die Südstaaten gewonnen gäbe es halt zwei Vereinigte Staaten.

Nein, gäbe es nicht.
Dann gäbe es wohl heute die Vereinigten Staaten und die Konförderierten Staaten von Amerika:D


. Wobei jetzt nicht weis ob ich Hongkong als Beispiel nennen sollte. :verwirrt: Da es ja inzwischen zu China als Sonderverwaltungszone gehört und sich von den Brieten vollkommen gelöst hat.

Eher schlechtes Beispiel da Hong Kong von GB nur auf 99 Jahre gepachtet war und nach Ablauf dieser Frist Vertragsgemäß an China zurück gegeben wurde.
 
Möglich, dass es ein moralisches Recht gibt, dass sich Landesteile vom Mutterland abspalten und fortan als unabhängige Staaten weiter existieren. Vielleicht dann, wenn sich die politischen Verhältnisse krass ändern und z.B. eine in dem sich abspaltenden Teil eine Minderheit unterdrückt oder drangsaliert wird usw.
Das ändert aber nichts daran, dass die Sezession bestimmter Landesteile in wohl keiner Verfassung der Welt vorgesehen oder rechtlich gedeckt ist, und solange die internationale Staatengemeinschaft den neu entstandenen Staat nicht völkerrechtlich anerkennt...
Bis hierhin bestreite ich das auch gar nicht bzw. habe es nicht bestritten.

...ist und bleibt eine Sezession eine innere Angelegenheit eines Staates, die dieser mit den geeigneten Mitteln beenden kann und darf...

...Dann betrachte das Ganze doch bitte mal "historisch" und mach Dich erstmal über den Unterschied zwischen dem Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und dem Amerikanischen Bürgerkrieg schlau. Dann gehst Du am besten nochmal ins stille Kämmerlein, und sinnierst über meinen Hasenzüchtervereins-Vergleich. Danke sehr! :) ...
So brauchst Du mir gar nicht erst zu kommen - Deinen "Hasenzüchtervereins-Vergleich" habe ich DURCHAUS verstanden gehabt.
Und im Übrigen - ob nun der amerikanische Unabhängigkeitskrieg oder der Sezessionskrieg - bei beiden sehe ich meine prinzipiellen Verständnisansätze exemplarisch bestätigt:
Was den Unabhängigkeitskrieg betrifft mag vlt. nicht ganz klar sein, wer diesen begonnen hat (mglw. die amerikanische Seite durch Provokation durch die britische Armee - ??) und er ist eindeutig vor Proklamation der Unabhängigkeitserklärung (1776) ausgebrochen (1775 durch die Gefechte bei Concord und Lexington).
Am Kontext insgesamt ändert das relativ wenig: Hier hat ein "Mutterstaat" einen bestimmten Teil "seines Staatsgebietes" sinngemäß einen guten Grund geliefert, unabhängig zu werden bzw. dieses zu verlangen und zu verkünden. Und nein, das ganze lief natürlich NICHT friedlich ab - ganz genau - aber das braucht es auch nicht, weil historische Fallbeispiele meist häufig den Makel "exemplarisch Unperfektheit" in sich tragen.
Sezessionskrieg:
1861 griffen bei Fort Sumter die Konförderierten die Nordstaaten an und nicht umgekehrt und hier ist wieder bestätigt, was ich die ganze Zeit zu sagen versuche: Die Konförderierten waren aus der Amerikanischen Union DAVOR ausgetreten gewesen und somit "unabhängig" vom "Mutter'staat'". Als Souverän eröffneten sie hier also einen Krieg - und das muss kein Staat hinnehmen, ohne sich zu verteidigen (ungeachtet nun der ganzen Detail-Zusammenhänge, welche damals dabei ebenfalls politisch eine Rolle spielten, wie z. B. die ethische Sezession zwischen Sklaverei-Wirtschaft und Industrialisierung).

War es das, was Du hören bzw. lesen wolltest? Wahrscheinlich nicht, aber bitteschön!
Ich hatte bewusst oben in meinem Posting davon Abstand genommen, mich darauf konkreter als nötig beziehen zu wollen.

Ob das die Menschenrechte verletzt oder nicht, ob das friedlich ist oder nicht, ist alles vollkommen Schnuppe, solange es gegen das Recht des Mutterstaates verstößt.
In deiner perfekten Welt müsste der Austritt erlaubt sein und der Mutterstaat kein Interesse am Gebiet haben, warum sollte er sich das sonst gefallen lassen...
Stimmt, weshalb sollte er? Aber darum geht es mir nicht, sondern schlichtweg darum, wie er im Rahmen seiner Gesetze auf das Unabhängigkeitsbegehren reagiert bzw. heutzutage IMO zu reagieren hat.
Ich sage es mal so - ein demokratischer Staat wie die BRD würde sich da wahrscheinlich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen bzw. sich undemokratischer oder gar mglw. verfassungswiedrig auslegbarer Handlungen bedienen wollen. Andere Staaten oder Länder haben andere (verfassungsrechtliche) Sitten. Nun denn...
Im Endeffekt läuft es in meine Beispiel auf das selbe hinaus: "In meiner perfekten Welt" ist irrelevant, ob der Mutterstaat irgendwelche Interessen an dem entsprechenden Gebiet hat. Was relevant ist ist, dass es IMO schlichtweg strafbar sein sollte, einem bestimmten Territorium und seinen Personen/Menschen darin, die sich mehrheitlich dazu entschlossen haben ihre Unabhängigkeit und ein eigenes Verfassungsrechtsystem friedlich und ohne andere vorsätzlich zu schaden proklamieren, den "Austritt zu verwehren" - wobei das sogar die falsche Formulierung ist!
Sie "treten nicht einfach aus" (wie aus einem Verein o. Ä.), sondern sie erklären sich inklusive Territorium unabhängig. Nicht mehr, nicht weniger! (Nicht alleine nur rechtlich sind das zwei Paar Schuhe!)

War das Königreich Großbritannien also auch ein Schurkenstaat?
Das mag für uns eine Standpunktfrage sein! Die Frage wäre, ist sie es auch noch, wenn einem z. B. NICHT gestattet wird, für Geld arbeiten zu gehen, man aber dennoch ohne großartige ausreichende Unterstützung o. Ä. Steuern an das "Mutterland" zu zahlen hat. Ist es auch dann noch eine Standpunktfrage, wenn man dann ggf. gar mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen wird, so weiter zu machen bzw. einem das, was man materiell erwirtschaftet (Nahrungsmittel z. B.) zu einem gewissen Teil weggenommen werden und etwaige eigene Ansprüche völlig abgelehnt und man somit entrechtet wird?

Du hast unrecht, da bereits die Sezession einen Rechtsbruch darstellt. Eine Region eines Staates ist nicht automatisch ein neuer Staat, nur weil sie meint, sich abspalten zu müssen...
In meinem Beispiel ging es nicht nur darum dass sie das meint, sondern auch tut bzw. umsetzt.
Und selbst wenn dass dann im (scheinbar) hoheitlichen Rahmen eines Mutterlandes geschieht, in dessen Verfassung bzw. Regierungsgesetzen verankert ist, das Sezession verboten wäre, ust das dann irrelevant. Denn genau DAS bedeutet ja die Erklärung einer eigene staatlichen Souveränität: Man erkennt schlichtweg nicht mehr an, dass der "Mutterstaat" sagt: "Das, was ihr da gemacht habt, ist illegal!" -Antwort der Souveränen: "Nicht in unseren Augen und nach den Gesetzen unserer eigenen Staatsverfassung!"

Insofern handelt es sich dann auch um keine "Invasion", "Annexion" oder eine "Unterwerfung" eines fremden Staates, sondern um eine innere Angelegenheit, um eine Abspaltung zu verhindern...
Doch, ist es. Es ist KEINE innere Angelegenheit, weil der "Mutterstaat" nicht mehr für die Souveränen als solcher gilt, sondern als Nachbarstaat.
Und wenn dieser Nachbarstaat mit seinem Militär unbefugt einen Fuß über die Grenze in den neuen, souveränen Staat setzt, begeht er damit schon einmal eine illegale Handlung seinerseits (vorausgesetzt, die Souveränen halten das für illegal!).

...Um mal bei dem aktuellen Beispiel mit Bayern zu bleiben: Ich glaube kaum, dass die Menschen- und Freiheitsrechte der bayerischen Bevölkerung (z.B. durch den Länderfinanzausgleich) in derart eklatantem Maße beeinträchtigt und mit Füßen getreten werden, dass eine Abspaltung der Bajuwaren von der Bundesrepublik notwendig wird. :rolleyes: ...
Nein, DAS ist der Punkt, der "auf einem anderen Blatt steht". Denn ich spreche hier die ganze Zeit anhand eines hypothetischen Beispiels, nicht an etwaig konkreten Beispielen oder gar Fällen in unserer Tatsächlichkeit.
Und bereits auch in einem vorigen Pist hatte ich geschrieben:

...In den Genuss, ein unabhängiger Staat zu sein - selbstredend dann sowohl mit allen Vor-, wie Nachteilen, die daraus resultieren? ...
Der ironische Unterton für "Vor- und Nachteile" ist selbstredend nicht zufällig.
Die exemplarische Perfektion eines hypothetischen Beispiels ergibt sich meist gerade durch die Möglichkeit, hier bestimmte real-praktische und tatsächliche Bedingungen und Zwänge nicht berücksichtigen zu brauchen.
In Tatsächlichkeit und Praxis spielen selbstverständlich noch ganz andere Faktoren eine Rolle, die über die Möglichkeit zur Unabhängigkeit entscheiden - wie etwa sicherheits-, wirtschafts- und autonomiepolitische Voraussetzungen.
Ebenso müsste sich in der Realität auch tatsächlich eine "Volksmehrheit" zu eigentlich zumindest hochprozentig ausreichend kompetenten und souveränstabilisierenden Geschlossenheiten bilden können. Würden hier die in dem Moment ja-noch-nicht-ehemaligen Bestandteile des "Mutterstaats"-Armee oder auch der Polizei sagen, dass sie nicht wollen, würde das ebenfalls ein nicht unerhebliches Destabilisierungsrisiko darstellen.
Im Realfall wäre also erst einmal überhaupt fragwürdig, ob ein Souvernitätsbegehren praktikabel und sinnvoll wäre.
Die rechtliche Seite indes spielt dabei dennoch auf einem anderen Blatt - egal, ob es sich bei dem "Mutterstaat" um eine Demokratie oder ein Diktatur-Regime (bzw. eine Restriktion) handelt.

Was das Beispiel Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg angeht: Hier war das damals geltende Recht auf Seiten der Briten, die versucht haben, eine Revolte in einer ihrer Kolonien niederzuschlagen...
Ja sicher! Und es war britisches Recht. Nachdem, was dann dort offenbar geschehen ist (Niederschlagungsbemühungen der Revolte), brauchten die ehemaligen Kolonien spätestens danach die britischen Gesetze auch nicht mehr anzuerkennen.
Und im Übrigen - wenn wir hier schon nun historisch so konkret werden - mag zwar die eigentliche Unabhängigkeitserklärung erst etwa ein Jahr nach Kriegsausbruch stattgefunden haben. Die Anzeichen bzw. das Begehren dafür lag aber bereits längere Zeit davor vor, da die Kolonien eine eigene Währung gefordert hatten.
Jedenfalls - und durchaus völlig nach unserer heutigen rechtsstaatlichen Ansicht:

WENN ICH meine Meinung sage bzw. gar in die Tat umsetze, friedlich und ohne jemand anderem zu schaden, mein Recht auf freie Selbstbestimmung wahrzunehmen und mit dafür jemand eine Waffe an den Kopf hält, damit ich das lasse und stattdessen das tue, was er will bzw, für richtig hält, nennt man das NÖTIGUNG. Und das ist strafbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verweise nochmal auf den amerikanischen Bürgerkrieg, der u.a. ob dieser Kontorverse geführt wurde, ob einer oder mehrere Einzelstaaten das Recht haben, einen Staatenbund wieder zu verlassen, wenn sei mit der Gesetzgebung der Zentralregierung nicht einverstanden sind.

Der US-Supreme Court hat außerdem 1869, im Urteilsspruch zum Fall Texas vs. White, geurteilt, dass kein Bundesstaat das Recht zur Sezession besitzt. Der Beitritt zur Union ist unwiderruflich. :klugs
 
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