Tagespolitik allgemein

Ein US-Soldat ist heute für ein Massaker an 16 afghanischen Zivilisten zur lebenslanger Haft verurteilt worden.

Eine Schande, der hätte die Todesstrafe verdient!

Das es nicht die Todesstrafe gibt habe ich erwartet.
Was allerdings sehr interessant werden dürfte ist die Strafbemessung für Major Nidal Hasan.
Da wurde ja jetzt ebenfalls schuldig gesprochen.
 
Major Nidal Hasan hat schon vor Beginn des Verfahrens auf einen Rechtsbeistand verzichtet weil er ihm klar war dass die Beweise eindeutig belegen dass er der Täter war. Natürlich wurde der schuldig gesprochen.

Die Todesstrafe wär doch viel zu schnell vorbei für den

Wer die Todesstrafe bekommt, sitzt in der Regel 15 bis 20 Jahre im Knast bis sie vollzogen wird. Was soll da bitte schön zu schnell vorbei sein? :rolleyes:

Vorallem hat die Todesstrafe bis heute kein einziges Verbrechen verhindert und in den USA wird immer wieder festgestellt das Unschuldige hingerichtet wurden. Kein westlicher Staat, außer den USA, hält noch an dieser primitiven Form der Bestrafung fest.
 
Major Nidal Hasan hat schon vor Beginn des Verfahrens auf einen Rechtsbeistand verzichtet weil er ihm klar war dass die Beweise eindeutig belegen dass er der Täter war. Natürlich wurde der schuldig gesprochen.



Wer die Todesstrafe bekommt, sitzt in der Regel 15 bis 20 Jahre im Knast bis sie vollzogen wird. Was soll da bitte schön zu schnell vorbei sein? :rolleyes:

Vorallem hat die Todesstrafe bis heute kein einziges Verbrechen verhindert und in den USA wird immer wieder festgestellt das Unschuldige hingerichtet wurden. Kein westlicher Staat, außer den USA, hält noch an dieser primitiven Form der Bestrafung fest.

Nein, im progressiven Rest der westlichen Staatengemeinschaft kommt man für einen Mord (Jonny K.) bzw. Kindesmissbrauch (Eschenau) nach 4,5 Jahren frei. Das fühlt sich natürlich viel gerechter an.
 
Nein, im progressiven Rest der westlichen Staatengemeinschaft kommt man für einen Mord (Jonny K.) bzw. Kindesmissbrauch (Eschenau) nach 4,5 Jahren frei. Das fühlt sich natürlich viel gerechter an.

Wir reden hier aber nicht vom progressiven Rest der westlichen Staatengemeinschaft sondern von den USA und da sitzt man mindestens 12 Jahre bevor man hingerichtet wird. Und dass Kindesmissbrauch kein Mord ist, sondern ein völlig anderes Thema, ist dir hoffentlich auch klar, oder?
 
Wir reden hier aber nicht vom progressiven Rest der westlichen Staatengemeinschaft sondern von den USA und da sitzt man mindestens 12 Jahre bevor man hingerichtet wird. Und dass Kindesmissbrauch kein Mord ist, sondern ein völlig anderes Thema, ist dir hoffentlich auch klar, oder?

Du hast selbst auf sie verwiesen; und 12 Jahre Haft mit anschließender Jagd über den Jordan sind m.E. zwar hart, aber sicherlich nicht unangebrachter (bzw. primitiver) als das, was man teilweise in Deutschland für dieselben Verbrechen bekommt, nur eben auf der anderen Seite der Skala.

Soweit ich das richtig wahrnehme, stellt benannter Staftatbestand noch vor Mord immer den ersten Grund für Menschen (in Deutschland) dar, die Todesstrafe zu fordern. Von daher gehört es zu diesem Themenkomplex durchaus dazu.
 
Du hast selbst auf sie verwiesen; und 12 Jahre Haft mit anschließender Jagd über den Jordan sind m.E. zwar hart, aber sicherlich nicht unangebrachter (bzw. primitiver) als das, was man teilweise in Deutschland für dieselben Verbrechen bekommt, nur eben auf der anderen Seite der Skala.

Soweit ich das richtig wahrnehme, stellt benannter Staftatbestand noch vor Mord immer den ersten Grund für Menschen (in Deutschland) dar, die Todesstrafe zu fordern. Von daher gehört es zu diesem Themenkomplex durchaus dazu.

Evt sollte man diese Diskussion im entsprechendem Thread, den es ja schon länger gibt, fortführen. ;)
 
Major Nidal Hasan hat schon vor Beginn des Verfahrens auf einen Rechtsbeistand verzichtet weil er ihm klar war dass die Beweise eindeutig belegen dass er der Täter war. Natürlich wurde der schuldig gesprochen.

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.Ich habe nicht an Nidals Schuld gezweifelt.Es ging mir um die Strafbemessung.
Major Nidal hat 13 US-Soldaten ermordet.Robert Bales 16 Afghanen.In der Mehrheit Kinder. Er bekam dafür nur lebenslänglich.Mal sehen was Nidal bekommt.

Vorallem hat die Todesstrafe bis heute kein einziges Verbrechen verhindert

Und woher weißt Du das ?
Das kann man durch nichts beweisen.
Die Todesstrafe hat bisher kein Verbrechen verhindert die begangen wurden und in den USA passieren Morde trotz Todesstrafe.All das ist richtig.
Aber wer weiß denn ob sich der eine oder andere nicht doch noch dazu entschieden hat keinen Mord zu begehen weil die Spritze droht.


in den USA wird immer wieder festgestellt das Unschuldige hingerichtet wurden. .

Da hätte ich doch gerne einmal einen konkreten Fall genannt.
Wo und wann wurden festgestellt(nach der Exekution) daß ein Hingerichteter unschuldig war,das Urteil aufgehoben und der Täter nachträglich freigesprochen ?
Das müßte ja leicht sein,denn es passiert ja "immer wieder"
Denn nur mit der Behauptung "der war unschuldig" ist es nicht getan.
Ich will da mal ein Beispiel nennen :

Immer wieder wird behauptet die im Jahre 1927 hingerichteten Anarchisten Ferdinando Sacco und Bartolomeo Vanzetti wären "bewiesen" unschuldig gewesen.Als Beweis wird eine sogenannte Ehrenerklärung erwähnt die der damaligeGouverneur von Massachusetts Michael Dukakis im Jahre 1977 abgab. Doch in dieser Ehrenerklärung ist nur davon die Rede das die beiden wohl keinen nach fairen Prozeß bekommen haben.Von erwiesener Unschuld ist da mit keinem Wort die Rede.





Kein westlicher Staat, außer den USA, hält noch an dieser primitiven Form der Bestrafung fest.

Oh doch.
 
Jeder Gefangene, der im sogenannten Todestrakt sitzt, kann ein Gnadengesuch einreichen und auch der Anwalt hat noch viele Möglichkeiten.
Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass Unschuldige hingerichtet werden.
 
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.Ich habe nicht an Nidals Schuld gezweifelt.Es ging mir um die Strafbemessung.
Major Nidal hat 13 US-Soldaten ermordet.Robert Bales 16 Afghanen.In der Mehrheit Kinder. Er bekam dafür nur lebenslänglich.Mal sehen was Nidal bekommt.

Naja, Bales hat auf schuldig plädiert, wodurch die Todesstrafe vom Tisch war. Dafür hat der Richter Bewährung nach 20 Jahren ausdrücklich untersagt. Nidal hat zwar gestanden, aber wegen seiner ideologischen Überzeugungen auf unschuldig plädiert, weshalb die Todesstrafe - soweit ich weiß - noch möglich ist.


Da hätte ich doch gerne einmal einen konkreten Fall genannt.
Wo und wann wurden festgestellt(nach der Exekution) daß ein Hingerichteter unschuldig war,das Urteil aufgehoben und der Täter nachträglich freigesprochen ?
Das müßte ja leicht sein,denn es passiert ja "immer wieder"

Einige Fälle zum Schmökern:
Wrongful execution - Wikipedia, the free encyclopedia

Man muss aber bedenken, dass es in den USA extrem starken Druck gibt, bei bereits vollstreckten Hinrichtungen nicht wieder zu ermitteln. Während es seit den 70ern schon weit über 100 (oder 200?) Freisprüche für bereits verurteilte Leute im Todestrakt gab (darunter aber natürlich auch vielleicht Schuldige, die nur kein faires Verfahren hatten), wurde im gleichen Zeitraum kein einziges bereits vollstrecktes Todesurteil revidiert, nicht einmal im Fall Garrett, wo man heute DNA-Beweise und ein Geständnis eines tatsächlichen Täters hat. In Virginia wurde sogar einmal die Vernichtung von DNA-Spuren richterlich angeordnet, die für einen anderen Täter sprachen...
 
@Alema
Danke für Deine Antwort,aber da Du mich wohl noch nicht kennst kurz eine allgemeine Erklärung :
1.Ich spreche kein Englisch.
2.Ich erkenne die Fehlerquelle nemanes Wikisonstwie nicht als Quelle an.
Ich habe zu viele Einträge auf diesem Müllwerk als Fehler entlarvt.

Wenn jemand unschuldig hingerichtet wurde erkenne ich dies erst an,wenn ein US-Gericht das Urteil aufgehoben hat und den Täter rehabilitiert hat. Solange dies nicht passiert ist zählt die Hinrichtung für mich als berechtigt. Egal was irgendwelche auusergerichtlichen Vereine sagen oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erkenne die Fehlerquelle nemanes Wikisonstwie nicht als Quelle an.

Musst du auch gar nicht, da stehen überall die Quellen dabei.

Wo und wann wurden festgestellt(nach der Exekution) daß ein Hingerichteter unschuldig war,das Urteil aufgehoben und der Täter nachträglich freigesprochen ?

Timothy Evans. Fälschlich angeklagt, verurteilt und hingerichtet. 17 Jahre später rehabilitiert.

http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/london/4015283.stm
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo und wann wurden festgestellt(nach der Exekution) daß ein Hingerichteter unschuldig war,das Urteil aufgehoben und der Täter nachträglich freigesprochen ?

Thomas & Meeks Griffin, 1915 für den Mord an einem Bürgerkriegsveteranen in South Carolina hingerichtet, 2009 nach 94 Jahren nachträglich begnadigt und rehabilitiert.

Lena Baker, 1945 in Georgia hingerichtet, weil sie einen weißen Mann tötete, der sie entführt hatte. 2005 posthum begnadigt und rehabilitiert.
 
Thomas & Meeks Griffin, 1915 für den Mord an einem Bürgerkriegsveteranen in South Carolina hingerichtet, 2009 nach 94 Jahren nachträglich begnadigt und rehabilitiert.

Lena Baker, 1945 in Georgia hingerichtet, weil sie einen weißen Mann tötete, der sie entführt hatte. 2005 posthum begnadigt und rehabilitiert.

Wenn diese Leute wirklich unschuldig waren,warum wurden sie nicht posthum freigesprochen sondern lediglich begandigt ?
Begnadigt wird doch nur ein Schuldiger und kein Unschuldiger.
 
Wenn diese Leute wirklich unschuldig waren,warum wurden sie nicht posthum freigesprochen sondern lediglich begandigt ?
Begnadigt wird doch nur ein Schuldiger und kein Unschuldiger.

Diese Leute wurden begnadigt, aufgrund neuer Beweise für ihre Unschuld ("pardon by the governor based on new evidence of innocence"). Ein Verfahren in dem sie nachträglich hätten freigesprochen werden können, ist in diesen beiden Fällen aufgrund des hohen Zeitraumes schlichtweg unmöglich.

Im Fall von Lena Baker wurde in der Begnadigung allerdings festgestellt, dass sie für ein geringeres Vergehen (manslaughter) hätte verurteilt werden müssen, welches mit max. 15 Jahren Haft bewehrt war. Sie wurde also nur nachträglich von den Vorwürfen freigesprochen, die zu ihrer Exekution beigetragen haben. Vollkommen unschuldig war diese Dame wohl nicht.
 
@ Jedihammer

Tut mir leid, ich wusste nicht, dass du kein Englisch sprichst. Aber auf Deutsch finde ich nichts wirklich Gutes dazu.

Wenn diese Leute wirklich unschuldig waren,warum wurden sie nicht posthum freigesprochen sondern lediglich begandigt ?
Begnadigt wird doch nur ein Schuldiger und kein Unschuldiger.

Ah, das kann man nicht so einfach auf die USA umlegen. Ich kenne mich zwar nicht so gut damit aus, aber soweit ich weiß, darf in vielen US Bundesstaaten niemand außer dem Angeklagten selbst gegen das Urteil in einem Strafrechtsprozess berufen und der tut sich halt schwer, wenn er schon tot ist. ;) Dann bleibt eben nur die Begnadigung.


Übrigens, hast du oben (hatte ich vorher ganz überlesen) gefragt, wie man denn beweisen soll, ob die Todesstrafe Einfluss auf die Anzahl an Morden hat: Das geht theoretisch schon. Man nimmt die Verbrechensstatistik von verschiedenen Staaten mit und ohne Todesstrafe und erhebt dazu noch sozioökonomische Daten und andere Faktoren, von denen man weiß, dass sie einen Einfluss haben, und wendet dann eine statistische Methode darauf an, um herauszufinden, was sich wie stark auf die Mordrate auswirkt.

In der Praxis sind solche Untersuchungen aber ziemlich aufwendig und oft eher schlecht gemacht, meist nicht annähernd so umfassend wie eigentlich nötig und z.T. mit eher fragwürdigen Methoden durchgeführt, weshalb die Ergebnisse wohl auch so widersprüchlich sind.
 
Man kann auch vor der Verurteilung begnadigt werden, vom Präsidenten. Die einzelnen Gouverneure haben ähnliche Rechte.

Das verstehe ich nicht.
Vor einer Verurteilung ist man doch unschuldigt,zumindest in westlichen Rechtsstaaten.Wie kann man denn begnadigt werden bevor ein Gericht die Schuld feststellt ?

Diese Leute wurden begnadigt, aufgrund neuer Beweise für ihre Unschuld ("pardon by the governor based on new evidence of innocence"). Ein Verfahren in dem sie nachträglich hätten freigesprochen werden können, ist in diesen beiden Fällen aufgrund des hohen Zeitraumes schlichtweg unmöglich.

Das ist auch etwas was ich nicht verstehe.
Hier in der BRD wurden auch Verbrecher weit nach deren Hinrichtung posthum freigesprochen.
Marinus van der Lubbe z.B. oder unzählige Desserteure und Verräter.Die wurden nicht posthum begnadigt,deren Urteil wurde posthum aufgehoben.Warum sollte dies in den USA nicht möglich sein ?


Im Fall von Lena Baker wurde in der Begnadigung allerdings festgestellt, dass sie für ein geringeres Vergehen (manslaughter) hätte verurteilt werden müssen, welches mit max. 15 Jahren Haft bewehrt war. Sie wurde also nur nachträglich von den Vorwürfen freigesprochen, die zu ihrer Exekution beigetragen haben. Vollkommen unschuldig war diese Dame wohl nicht.


Immerhin eine Einschränkung.

Übrigens, hast du oben (hatte ich vorher ganz überlesen) gefragt, wie man denn beweisen soll, ob die Todesstrafe Einfluss auf die Anzahl an Morden hat: Das geht theoretisch schon.
.

Nein,das habe ich nicht gefragt.
Ich habe gesagt daß es niemand beweisen kann,daß die Androhung der Todesstrafe nicht den ein oder anderen von einem Mord den er geplant hatte abgehalten hat.
 
Hier in der BRD wurden auch Verbrecher weit nach deren Hinrichtung posthum freigesprochen.
Marinus van der Lubbe z.B. oder unzählige Desserteure und Verräter.Die wurden nicht posthum begnadigt,deren Urteil wurde posthum aufgehoben.Warum sollte dies in den USA nicht möglich sein ?

Marinus van der Lubbe wurde aber von der Bundesanwaltschaft auf Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von Amts wegen, freigesprochen. Nicht aufgrund eines richterlichen Urteils.

Grundsätzlich hast du natürlich Recht, aber die Antwort auf diese Frage ist eigentlich auch ganz einfach: die Strafjustiz der BRD ist nicht die Strafjustiz der USA. :D
 
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