Tagespolitik allgemein

legal, egal, ikea Regal....
nackte Kinderbilder gehören nicht auf den Laptop eines Bundestagsabgeordneten.
War das Material für mal eben zwischendurch, hat er keinen privaten Rechner?

Wenn man extra nach Kanada ausweichen muss um solches Bildmaterial zu bekommen, da sträuben sich bei mir die Nackenhaare,
wenn dies nun als Fehler bagatellisiert wird.
 
NEIN!

Moralische Schuld als solche darf keine Entscheidungsgrundlage sein. Denn sonst wird hier demnächst auch so was wie "homosexuelle Propaganda" ganz oben auf der Abschussliste der "ethisch perfekten Musterbürger" zu finden sein.

Das Problem ist hier wirklich, dass ein Abgordneter etwas wirklich extrem Saudummes gemacht hat und man jetzt ganz allgemein vor einem argumentativen Scherbenhaufen steht.

Der Moralbegriff als solches ist leider völlig ungeeignet, um solche rechtlichen Grauzonengrenzgänger zur Strecke zu bringen. Solange man diesem Mann keine illegale Handlung nachweisen kann, ist er nun mal unschuldig im Sinne des Rechtssystems.

Ich bitte dich, doch mal spasseshalber den Paragraph 153 zu lesen. Dort ist nämlich explizit von der "Schuld des Täters" zu reden. Der Paragraph greift also nicht bei Unschuld. Und mein Kommentar bezog sich genau darauf - auf die Schuld. Ob es nun ein "Geständnis" oder eine "Erklärung" war, interesiert mich nicht. Es geht mir auch nicht um die Vorverurteilung. Mir geht es um diesen Paragraphen und seine Auswirkungen.
 
Hier geht es doch gar nicht um die moralische Schuld.

Mir geht es hier im Augenblick sehr wohl darum. Wenn man dieses Thema weiter führt, wird man früher oder später bei der zwingend erforderlichen Definition ankommen müssen, was denn nun Kinderpornographie ist und was nicht mehr. Genau dieses Detail ist meines Erachtens maßgeblich dafür entscheidend, dass Edathy hier mit einem Deal rechnen konnte.

Die Beweise der Staatsanwaltschaft sind vermutlich richtig übel und extrem peinlich für Edathy. Aber ob das Zeug jetzt wirklich strafrechtlich relevant ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Von daher hat Seth mit seiner Argumentation durchaus recht, wenn er sagt, dass hier schon fast so etwas, wie Erpressung vorliegt. Und €5000,- vs. monatelange, kostenintensive Gerichtsverhandlung ist ein ziemlicher Nobrainer.

Heißt für mich, dass ein Freispruch am Ende wohl ziemlich sicher gekommen wäre.

Dort ist nämlich explizit von der "Schuld des Täters" zu reden. Der Paragraph greift also nicht bei Unschuld. Und mein Kommentar bezog sich genau darauf - auf die Schuld. Ob es nun ein "Geständnis" oder eine "Erklärung" war, interesiert mich nicht.

Dann lies im Gegenzug auch mal §153a. Das ist nämlich die genaue Bedienungsanleitung für Staatsanwälte zum Einstellen eines Verfahrens, die das, was hier mit Edathy in rechtlicher Hinsicht geschehen ist, bis ins kleineste Detail erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
riepichiep und mir geht es hier im Augenblick sehr wohl darum.

Ich würde es begrüßen, wenn nur ich in meinem Namen spreche ...

Mistgabeln und Fackeln wieder einpacken:

http://www.mdr.de/mdr-aktuell/video256062.html

Einstellung des Verfahrens gegen Geldstrafe über 100.000 mal pro Jahr in Deutschland. Waren bestimmt alles Promis.

Das habe ich nie behauptet, dass das nur Promis waren. Und das Promi sein vor Gericht nur Vorteile hat, ist mir auch bekannt ...
 
riepichiep und mir geht es hier im Augenblick sehr wohl darum. Wenn man dieses Thema weiter führt, wird man früher oder später bei der zwingend erforderlichen Definition ankommen müssen, was denn nun Kinderpornographie ist und was nicht mehr. Genau dieses Detail ist meines Erachtens maßgeblich dafür entscheidend, dass Edathy hier mit einem Deal rechnen konnte.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft hat klar gesagt, dass es sich um Kinder -und Jugendpornogr. handelte. Und sein Schuldeingeständnis Teil des Deals ist. Und nach seinem Eingeständnis vor Gericht, streitet es sein Anwalt jetzt wieder ab und verharmlost alles. Na klasse kein Funken reue, keine empfindliche Stafe, keine Gerechtigkeit nix, nada, nothing. Das sehen übrigens auch Rechtsexperten ähnlich, dass bei der artigen Vergleichen einiges im Argen liegt.
 
Aber: Reden wir hier jetzt über "moralische Schuld" und der deswegen erforderlichen Änderung unseres Rechtssystems, oder nicht?

Du hast mit der "moralischen Schuld" angefangen, oder? Mein Post war dieser:

Genau das ist für mich der Punkt - Promi oder nicht. Aber wenn man ein Geständnis macht und dann noch als "juristisch unschuldig" gilt, ist unser Rechtsystem überarbeitungsbedürftig ...

Ein Geständnis ist für mich ein "ich habs getan" - in diesem Spezialfall durchaus ein noch zu diskutierender Begriff. (Das Video von David ab Zeitindex 3:10 zeigt, dass da noch Diskussionsmöglichkeit besteht)

Und mich als Nichtjuristen gibt es zwei Möglichkeiten: Schuldig oder Unschuldig (bzw. Unschuld aus Mangel an Beweisen). Und ich kriege als Nichtjurist nur bedingt in meinen Kopf, dass ein Geständnis (also ein "ich habe XY getan") zu einem "Unschuldig" führen kann (und auch führt, nicht nur in dem Fall, sondern in tausend anderen auch). Und deswegen ist an dieser Stelle in meinen Augen was zu tun - nicht, weil ich diesen besonderen Fall gerne anders bestraft hätte, sondern, weil es in meinen Augen nur bedingt nachzuvollziehen ist.*

Man könnte natürlich das ganze nun mit der Vorverurteilung durch die Medien gegenrechnen (dann wären wir auch bei der Moral endlich angekommen), aber auch da macht ja minus + minus nicht plus.

* Habe ich zu viele amerikanische Krimis gesehen? Vielleicht! Dort führt ein Geständnis oft zu einer Strafminderung, aber zu einem "unschuldig"? Dann habe ich da einen Krimi wohl verpasst ...
 
Es gibt aber ganz offensichtlich keine Rechtsgrundlage für einen Schuldspruch. Dafür hat die Staatsanwaltschaft selbst gesorgt. Und Edathy hat gesagt, dass er was gemacht hat. Er hat aber nicht gesagt, dass er gegen ein Gesetz verstoßen hat. Das ist ja der ganze Eiertanz hier:

Es gibt keinen Kläger.
Es gibt keinen Angeklagten.
Es gibt keinen Richter.
Und vor allem es gibt es überhaupt gar kein Urteil!
 
Es gibt aber ganz offensichtlich keine Rechtsgrundlage für einen Schuldspruch.

Doch, die gab es eben sehr wohl, sonst hätte das LG Verden die Anklage überhaupt nicht erst zugelassen - das geschieht nämlich i.d.R nicht, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte freigesprochen wird. Weiterhin kann auch immer noch nicht die Rede davon sein, dass alles was Herr Edathy getan hat, rechtlich einwandfrei nur eben moralisch verwerflich war. Es konnte nachgewiesen werden, dass er von seinem Arbeitsplatz im Bundestag eine bekannte russische Seite mit kinderpornografischem Inhalt angesteuert hat, allein das erfüllt einen Straftatbestand. Das Problem ist nur, dass der Rechner bzw. Laptop, welchen er zu diesem Zweck verwendet hat, angeblich gestohlen wurde. Fakt ist aber auch, dass es vermutlich die absolut beste Entscheidung war, dieses Schmierentheater - zumindest strafrechtlich - endlich zu beenden. Edathy ist sicherlich nicht der größte Fisch im Teich und durch die ganze Affäre um seine Person auch bis an sein Lebensende bestraft.
 
Mistgabeln und Fackeln wieder einpacken:

http://www.mdr.de/mdr-aktuell/video256062.html

Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage über 100.000 mal pro Jahr in Deutschland. Waren bestimmt alles Promis.
Das dies so üblich zu sein scheint, macht es aber auch nicht besser, eher im Gegenteil. Wobei es ja auch fraglich ist wo der Vergleichswert hier liegt. Schließlich könnte es sich bei den 10000 Fällen um alles möglich handeln, wie leichtem Diebstahl, Beleidigung, und sonstigem was das Strafgesetzbuch so abdeckt. Wobei mich am Fall Edathy jetzt nicht mal die Anklagepunkte selber so sehr interessieren, (wenn der Mann auf kleine Jungen steht dann bräuchte er ohnehin etwas anderes als eine Gefängnisstrafe...) Mich interessiert eher was da hinter den Kulissen so abgegangen ist, ob Edathy nun von einem Parteifreund vor dem Verfahren gewarnt wurde usw. und es ihm deshalb gelang die Beweise vorzeitig zu beseitigen. Dies ist meiner Meinung nach das Schlimme in diesem Fall und das bräuchte Aufklärung. Die vorzeitige Verfahrenseinstellung schiebt dem aber meiner Meinung nach schon im vornherein einen Riegel vor, da die begangene Straftat ja nun "nicht so schlimm war" und er quasi mit ein paar Schlägen auf die Finger und einer Verwarnung aka. Bußgeld Geldauflage davon kommt. Da ja keine eindeutigen Beweise mehr vorhanden sind...
Wobei juristisch gesehen das eine mit dem anderem ja nicht viel zu tun hat, weshalb ich hoffe das dies trotzdem noch in einem anderem Verfahren weiter verfolgt wird. Wobei das Verfahren gegen Friedrich, ebenfalls wegen geringer Schuld eingestellt worden ist. Oppermann, Zierke, und andere Beteiligte die darin verwickelt sind, werden aber wohl auch nichts zu befürchten haben.
 
Das dies so üblich zu sein scheint, macht es aber auch nicht besser, eher im Gegenteil.
Wenn man will, dass die Justiz jeden einzelnen Fall im Hauptverfahren verhandelt, müsste man sie aber nunmal zunächst personell dazu überhaupt in die Lage versetzen. Mittlerweile wird aber ja aufgrund der ohnehin klammen Personallage bereits bei der Verteilung der Fälle an Strafrichter und Staatsanwälte erwartet, dass von den Verfahren ein gewisser Teil eingestellt wird, weil man ansonsten mit der Arbeit überhaupt nicht fertig werden würde. Die Einstellung ist einzig und allein da, um die Justiz eben von den kleineren, weniger drastischen Verfahren zu entlasten, bevor sie noch mehr Arbeitsaufwand mit sich bringen.

Zu sagen, dass man das Verfahren nicht hätte einstellen sollen, wenn man selbst nicht derjenige ist, der sich diese zusätzliche Arbeit dann machen muss, ist vielleicht etwas zu einfach und vor allem sehr bequem.
 
Wenn man will, dass die Justiz jeden einzelnen Fall im Hauptverfahren verhandelt, müsste man sie aber nunmal zunächst personell dazu überhaupt in die Lage versetzen. Mittlerweile wird aber ja aufgrund der ohnehin klammen Personallage bereits bei der Verteilung der Fälle an Strafrichter und Staatsanwälte erwartet, dass von den Verfahren ein gewisser Teil eingestellt wird, weil man ansonsten mit der Arbeit überhaupt nicht fertig werden würde. Die Einstellung ist einzig und allein da, um die Justiz eben von den kleineren, weniger drastischen Verfahren zu entlasten, bevor sie noch mehr Arbeitsaufwand mit sich bringen.

Das glaube ich ja - aber das Geschmäckle bleibt. Zumal ja bei der Lehrerin, die eine Loriot-Staue zum Abschied geschenkt bekam, auch bis zum (bitteren) Urteil verhandelt wurde ...

Wenn "die Justiz" also überarbeitet ist und das Mittel der Einstellung wählen muss, dann würde ich mir mehr Augenmaß wünschen, welcher Fall eingestellt wird (und vor allem(!), welcher durchverhandelt wird - siehe die Lehrerin)

Meine grundsätzliche Skepsis bei dem Einstellen bleibt aber erstmal noch bestehen ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja das mit der Lehrerin ist schon irgendwie ein Posse.....
eingestielt von einem Rachelüstling....Beamtenrecht halt.
Obwohl dies doch auch eingestellt wurde.....

Bei Edathy hat dies alles natürlich Geschmäckle, besonderes was im Vorfeld alles noch so passiert sein mag.
UNd wenn im deutsches Recht nun mal nackte Kinderbilder nicht ausreichend sind, das ist das halt so rechtens.
Dank des zufällig geklautem Laptops...... und Anmerkungenvon Parteifreunden.
 
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