Tagespolitik allgemein

Seerechtsübereinkommen und vor allem die Seerechtskonvention sind Gewohnheitsrechte. Also Übereinkommen die völkerrechtlich "zur Gewohnheit" geworden sind. Es ist ungeschriebenes Recht und eignet sich nicht als Argumentation bei einer vermeintlichen Unrechtmäßigkeit einer Partei die dieses Recht niemals ratifiziert hat. Peilt nur keiner.
Das ist jetzt nicht grundsätzlich falsch, aber nichtsdestotrotz besteht in deiner Anmerkung ein gewisser Widerspruch.
Bei Seerechtsübereinkommen bzw. Seerechtskonventionen handelt es sich um multilaterale völkerrechtliche Verträge, welche eben nur für die Parteien verbindlich sind, von denen sie ratifiziert wurden.
Da man sich außerhalb ihres Wirkungsbereichs jedoch, wie du sagtest, nicht darauf berufen oder sie zur Argumentation heranzuziehen vermag, kann es sich folglich nicht um ein Recht und somit auch nicht um ein Gewohnheitsrecht handeln.
Bestünde ein Recht und sei es nur ein Gewohnheitsrecht, so könnte man dieses gegebenfalls auch über allgemeine völkerrechtliche Vereinbarungen entsprechend geltend machen.
Insofern handelt es sich in diesem konkreten Fall vielmehr um einen rechtsfreien Raum und alles andere würde dem Begriff "Recht" in seiner Definition widersprechen.
 
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Insofern handelt es sich in diesem konkreten Fall vielmehr um einen rechtsfreien Raum und alles andere würde dem Begriff "Recht" in seiner Definition widersprechen.

Kann ja nichts dafür, dass die Seerechtskonvention als Gewohnheitsrecht gilt. Ist halt eine juristische Wortklauberei.
 
Kann ja nichts dafür, dass die Seerechtskonvention als Gewohnheitsrecht gilt. Ist halt eine juristische Wortklauberei.
Das ist durchaus denkbar, aber dann müsste so gesehen auch ein übergeordnetes völkerrechtliches Abkommen bestehen, in dessen Rahmen die Seerechtskonvention als Gewohnheitsrecht gilt.
Und sofern dies der Fall wäre und Israel auch Teil davon ist, müsste sich dieses Gewohnheitsrecht auch entsprechend geltend machen lassen, denn sonst wäre es keins.
Ein als bestehend ermitteltes Gewohnheitsrecht ist letztendlich analog zu niedergeschriebenem Recht zu behandeln, womit es an dem Begriff nicht liegen sollte.
Die Frage wäre jetzt allenfalls, ob sich dieses Gewohnheitsrecht vielleicht ausschließlich auf den Geltungsbereich der Parteien erstrecken würde, welche die Seerechtskonvention einmal ratifiziert hatten.
 
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Viel interessanter wäre es, einmal "Unrecht" zu definieren. Die Hamas ist die legitime, gewählte politische Führung der Palästinenser. Punkt.

Problem: Israel hat ein Problem damit.
Problem #2: Deutschland hat ein Problem damit, weil irgendwer gesagt hat, dass die Hamas die Holocaustleugnung begehen. Ist hierzulande eine Straftat, also darf von "unserem" Standpunkt auch niemand eine solche Meinung vertreten.
Nebeninfo: Die Beweislast, dass der Holocaust eben doch keine Lüge war, ist völlig erdrückend.
Problem #3: Es ist ein Religionskonflikt.
Endinfo: Ich unterbreche das hier, weil sich hier eine laaaaaaaange Kette historischer Unrechtsverübungen zu einem der schlimmsten aktuellen Konflikte aufsummiert.

Um es im Klartext zu sagen: Die ganzen Hintergründe könnten überhaupt nicht fataler sein. Hier werden Definitionen verteilt, die sich im Kern zuwiderlaufen. Man akzeptiert sich nicht gegenseitig. Aber man vertraut auf die gegnerische Unrechtmäßigkeit. Zivile Gutmenschen sind arme und irre geleitete (egal, von welchem Standpunkt aus!) Optimisten, die sofort bei jedem Versuch, etwas Gutes zu tun, aus den verschiedensten Gründen torpediert, unterminiert, verwunschen, gekapert, erschossen und gefangen genommen werden.

Unter dem Strich ist diese ganze Situation einfach nur traurig, ohne wegweisende diplomatische Ansätze unlösbar und in der nächsten Zukunft völlig stagnierend.
 
Ich dachte die letzte Wahl zum Bundespräsidenten wäre ein nicht zu überbietende Schande gewesen.
Alleine schon das Verhalten der unsäglichen Gesine Schwan.
Aber das Hickhack zur jetzigen Wahl ist ja noch peinlicher und erbärmlicher.
Die Regierungskoaltion bemontiert erst eine ihrer besten Ministerinnen und schickt dann ,it Christian Wulf einen Vertreter ins Rennen, denn im Volk eigendlich gar nicht viele wirklich wollen.
Die SPD und die GRÜNEN sicken mit Joachim Gauck einen überall akzeptierten Bewerber ins Feld, der aber nicht den hauch eine Change hat gewählt zu werden.
In meinen Augen wird Gauck hier demontiert.
Noch trauriger finde ich es, daß eine angesehene Persönlichkeit wie Joachim Gauck sich von politischen Verbrechern der GRÜNEN mißbrauchen läßt.

Und die LINKE schickt mit der Betonkommunistin Lukretia Jochimsen eine noch schlimmere Giftschlange(da ist der Vorname wohl Programm) wie es damals Frau Schwan gewesen ist ins Rennen.
Und diese teilt nach allen Seiten Schläge aus und stellt sinn und hirnlose Forderungen.


Es ist beschämend in welch Parteiengeschachere das Amt des Bundespräsidenten verkommen ist.
Es wird m.E. zeit, daß der Bundespräsident vom Volk legitimiert wird.
Und das sage ich als Anti-Demokrat.
 
Der abgeschossene Hubschrauber war ein MedEvac-Maschine der Amerikaner, auf dem Weg einem britischen Soldaten zu evakuieren. Keine 20 (talibanisch für 4), sondern vier tote US-Soldaten.

Du weißt doch, daß das erste Opfer im Krieg immer die Wahrheit ist.
Und Verluste des Gegners werden immer übertrieben dargestellt.
Dies ist kein alleiniges Mittel der Taliban.
 
Oh man... Ich habe mich heute dazu verleiten lassen mal wieder in den Nachdenkseiten zu blättern und bin natürlich zum Kommentar zu den Sparplänen der Regierung gekommen. Ich konnte da echt nicht weiter lesen... Zunächst möchte ich betonen, dass ich mit den Meinungen übereinstimme, dass man bei den Sparkursen auch an die oberen Gesellschaftsschichten hätte ran sollen. Sollen alle dafür gerade stehen, dass der Staat kein Geld hat und nicht nur diejenigen, die keine Lobby haben. Aber was ich hier zum Elterngeld lesen muss haut mich echt von den Socken... Da wird darüber gejammert, dass den armen, armen SGB II Empfängern 300 EUR monatlich weg genommen werden. Ich drück mir echt ne Träne weg...

Machen wir doch mal den Vergleich:
Familie A: beide erwerbstätig, ca. 3.500 EUR netto im Monat, Mama kriegt 1.500 und bleibt 12 Monate daheim. Diese Familie hat ihre Fixkosten und nun auch noch das zusätzliche Mäulchen zu stopfen. Da Mama daheim bleibt gibts nur noch 2.975 zuzüglich 184 Kindergeld. Insgesamt hat die Familie also 341 EUR weniger für nun anstatt 2en, 3 Personen.

Familie B:
Mama und Papa kriegen zusammen 646 EUR zuzüglich der anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Schon in der Schwangerschaft gibt es einen Mehbedarf ab dem 3. Monat in Höhe von ca 70 EUR. Wenn Spross da ist gibt es zwar auch hier Kindergeld, 184 EUR. Dazu gibt es 215 EUR Sozialgeld, worauf jedoch das Kindergeld angerechnet wird. Dazu gibt es einen Mehrbedarf für die ersten 7 Jahre !!! von monatlich 130 EUR. Familie B kommt somit auf monatlich 345 EUR mehr, als vor der Geburt des Kindes.

Fazit ist, arbeitende Personen haben nach Geburt des Kindes und Verbleib zuhause weniger Geld, SGB II Empfänger haben mehr. Hinzu kommt, dass SGB II Empfänger das Kind ab dem 3. Lebensjahr kostenfrei in den Kindergarten geben können, wofür die erwerbstätigen zahlen müssen, Kindern von SGB II Empfängern werden Schulausflüge unabhängig von der Höhe der anfallenden Kosten gezahlt. Alleinerziehende haben Anspruch auf eine größere Wohnung. Von den ganzen Sachen spricht kein Mensch, die werden aber geleistet, ohne dass man den Sinn und Zweck hinterfragt. Wieso kann das Kind von SGB II Empfängern sich (theoretisch) einen Klassenausflug nach Malta leisten, das Kind zweier berufstätiger Eltern aber nicht, weil diese nicht so viel mehr verdienen?

Außerdem wurde das Elterngeld eingeführt, damit Erwerbstätigen ein Anreiz geschaffen wird, Kinder zu bekommen und auch bei denen daheim bleiben zu können.

Und von wegen der Komentar, SGB II Eltern würde aufgedrängt werden in den Niedriglohnsektor zu gehen und nicht bei den Kindern zu sein... Würden sie arbeiten, könnten sie ja ein Jahr daheim bleiben und würden mindestens 300 EUR kriegen. Und wenn das nicht reicht, gibt es halt ergänzende SGB II Leistungen. Mehr als ein Jahr können "normale" Erwerbstätige auch nicht daheim bleiben ohne auf den Lohn verzichten zu müssen.

Wobei die Tatsache, dass man bei Vollzeit nie so wenig verdienen sollte, um noch auf SGB II Leistungen zurück zu fallen, eine andere ist, die ich voll und ganz unterstütze. Sollte nur zur Klarstellung gebracht werden, dass das kein Argument ist. Außer das Erwerbslose eben die ganze Zeit daheim bei den Kiddies bleiben wollen, aber das kann sich Otto-Normalverbraucher auch nicht leisten, s.o.

EDIT: Was ich noch vergaß, Bei Geburt des Kindes wird auch von der ARGE/Job Center die Erstausstattung an Möbeln und Haushaltsgeräten gezahlt.
 
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Familie B:
Mama und Papa kriegen zusammen 646 EUR zuzüglich der anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Schon in der Schwangerschaft gibt es einen Mehbedarf ab dem 3. Monat in Höhe von ca 70 EUR. Wenn Spross da ist gibt es zwar auch hier Kindergeld, 184 EUR. Dazu gibt es 215 EUR Sozialgeld, worauf jedoch das Kindergeld angerechnet wird. Dazu gibt es einen Mehrbedarf für die ersten 7 Jahre !!! von monatlich 130 EUR. Familie B kommt somit auf monatlich 345 EUR mehr, als vor der Geburt des Kindes.
Offenbar meinst du mit den 130 EUR den Mehrbedarf für Alleinerziehung gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II in Höhe von 129 EUR.
Dieser passt aber wiederum nicht in das Rechenbeispiel mit Mama und Papa.

Außerdem wurde das Elterngeld eingeführt, damit Erwerbstätigen ein Anreiz geschaffen wird, Kinder zu bekommen und auch bei denen daheim bleiben zu können.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu.
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung während einer ein- bis zweijährigen Kindererziehungszeit, womit ein Anspruch für Erwerbslose dieser grundsätzlichen Konzeption von vornherein widersprochen hat.
Eine Kritik an dieser Streichung ist in etwa so deplatziert wie die an der vollständigen leistungsmindernden Anrechnung der Kindergelderhöhungen zum Jahresbeginn, denn auch davon sind SGBII-Leistungsempfänger nicht die Zielgruppe, sondern allenfalls von der an die Rentenerhöhung gekoppelten Regelsatzerhöhung.
Aber leider denken zahlreiche SGBII-Leistungsempfänger erfahrungsgemäß nicht in solchen Zusammenhängen, sondern lieber in Geldbeträgen und lassen sich von derartigen populistischen Äußerungen der Medien nur allzu leicht beeinflussen.

Und von wegen der Komentar, SGB II Eltern würde aufgedrängt werden in den Niedriglohnsektor zu gehen und nicht bei den Kindern zu sein... Würden sie arbeiten, könnten sie ja ein Jahr daheim bleiben und würden mindestens 300 EUR kriegen. Und wenn das nicht reicht, gibt es halt ergänzende SGB II Leistungen. Mehr als ein Jahr können "normale" Erwerbstätige auch nicht daheim bleiben ohne auf den Lohn verzichten zu müssen.
Da erwerbsfähige Leistungsempfänger gemäß § 2 SGB II sowieso verpflichtet sind, jederzeit ihre eigene Arbeitskraft im Rahmen zumutbarer Arbeitsgelegenheiten zur Verminderung ihrer Hilfebedürftigkeit einzusetzen, scheitert auch dieser Vorwurf schon im Ansatz.
 
Hey....Geert Wilders hat in der gestrigen Wahl in den Niederlanden gut aufgeholt....Was sagt PSW zu diesem Holländer?
 
Hey....Geert Wilders hat in der gestrigen Wahl in den Niederlanden gut aufgeholt....Was sagt PSW zu diesem Holländer?

Nun, nicht nur in den Niederlanden ist in den letzten Jahren eine Hinwendung zu rechten Populisten zu verzeichnen.
Gutes Beispiel ist hier Dänemark oder gar Ungarn.
Man sollte sich in der hohen Politik einfach mal die Frage nach dem Warum stellen.
 
Ganz einfach...Wenn man sich mal anschaut was für Gesindel sich in Europa breitgemacht hat wird die Bevölkerung ihre Regierung einen Denkzettel verpassen wollen.

Geert Wilder ist da nicht anders...er hat halt den Nerv getroffen...


UPDATE:

Der Antrag zur Änderung der Eidesformel im NRW-Landtag des Grünenpolitikers Arif Ünal wurde einstimmig angenommen.

Es heißt nicht mehr "Zum Wohle des Deutschen Volke"...Sondern "Zum Wohle der Bevölkerung von NRW"
 
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Sry die MSM (Mainstream Medien) haben dazu nichts....ich habs auch aus einer anderen Quelle...

Aber die Abstimmung wurde Live im NRW Landtag-TV gezeigt....

Ich glaube wir alle haben von diesem Vorhaben gehört welches eigentlich zum Jahresende beschlossen werden sollte...das hat man jetzt aber ganz schlicht und klammheimlich schnell durchgeboxt...
 
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Juristischer Paukenschlag: Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung im Fall "Emmely" sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,699966,00.html


Wohin führt nur der Weg dieses Staates und seiner Justitz ?
Da begeht diese Kassiererin einen Diebstahl, versucht die Schuld auch noch Koleginnen in die Schuhe zu schieben.
Die Kündigung wird in zwei Insstanzen bestätigt, und jetzt von Bundesarbeitsgericht aufgehoben.
Zuvor wurde "Emmely" von verschiedenen Körperschaften und Privatpersonen zur Heldin erklärt und ihr Arbeitgeber ist der Leibhaftige selber.
Wie so oft wird der Täter in die Rolle des Opfers gedtellt.
Der Schaden sei "zu gering" um die Kündigung zu rechtfertigen.
Wo soll denn das hinführen ?
Darf ich jetzt im Betrieb bis zu einem gewißen Wert klauen ?
Wo ist den hier die Grenze ?

Diebstahl ist und bleibt Diebstahl. Und wer seinen Arbeitgeber beklaut der gehört auch in Interesse der übrigen Arbeitnehmer entlassen, und zwar auf der Stelle.
 
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@ Furia Lynn

Wenn es Harz 4 Empfängern wirklich so gut geht wie Du hier unterstellst frage ich mich, warum immer mehr Harz 4 Familien auf soziale Dienste wie die "Tafel" angewiesen sind.

Juristischer Paukenschlag: Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung im Fall "Emmely" sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.

Fall "Emmely": Bundesarbeitsgericht kassiert Bagatellkündigung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft


Wohin führt nur der Weg dieses Staates und seiner Justitz ?
Da begeht diese Kassiererin einen Diebstahl, versucht die Schuld auch noch Koleginnen in die Schuhe zu schieben.
Die Kündigung wird in zwei Insstanzen bestätigt, und jetzt von Bundesarbeitsgericht aufgehoben.
Zuvor wurde "Emmely" von verschiedenen Körperschaften und Privatpersonen zur Heldin erklärt und ihr Arbeitgeber ist der Leibhaftige selber.
Wie so oft wird der Täter in die Rolle des Opfers gedtellt.
Der Schaden sei "zu gering" um die Kündigung zu rechtfertigen.
Wo soll denn das hinführen ?
Darf ich jetzt im Betrieb bis zu einem gewißen Wert klauen ?
Wo ist den hier die Grenze ?

Diebstahl ist und bleibt Diebstahl. Und wer seinen Arbeitgeber beklaut der gehört auch in Interesse der übrigen Arbeitnehmer entlassen, und zwar auf der Stelle.

Man muss auch auf die Verhältnismäßigkeit achten. Diverse Bank Manager und Spekulanten haben Milliarden an Euros vergeigt und bekommen anschließend noch Millionen € an Abfindung wieder zurück.
Auf der anderen Seite werden dann kleine Angestellte wegen einem Brötchen-Diebstahl gefeuert.
Gerecht ist das auch nicht.

Natürlich haben beide Fälle nicht viel miteinander zu tun. Dennoch frage ich mich: Wenn man darauf besteht, dass ein kleiner Angestellter wegen einem 1€ Diebstahl gefeuert werden, was soll dann mit den wirklichen Verbrechern geschehen?

P.S: Nicht falsch verstehen, für eine Bestrafung bin ich auch. Aber eine fristlose Entlassung halte ich für überzogen. Zumindest beim ersten Mal.
Ein paar mahnende Worte darüber, dass es Konsequenzen geben wird wenn das noch einmal geschieht. In schlimmeren Fällen eine Abmahnung.
Mit einer fristlosen Entlassung schießt man dagegen mit Kanonen auf Spatzen, meiner Meinung nach.
 
Man muss dieses Urteil in einem ganz anderen Zusammenhang sehen, als dem Vergleich zu den Vergehen von Banken und Spekulanten oder der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Es geht hier auch nicht um die Bagatelisierung von Kleinstvergehen. Es geht um die teilweise Beendigung einer Erpressung, mit der viele Firmenchefs es bisher geschafft haben, ihre Belegschaften unterwürfig zu halten.

Mit diesem Urteil wurde einem inzwischen etablierten perversen Mechanismus zur Aushebelung von Arbeitnehmerrechten ein symbolischer Riegel vorgeschoben. Ein wunderbares Signal in der heutigen Zeit des sozialen Kahlschlags und der politikgewollten Schwächung der kleinen Leute.

Durch Leiharbeit, Zeitarbeit und Minijobs sind viele Arbeitnehmer heutzutage überhaupt nicht mehr in der Lage, ihre Position zu verbessern bzw. für ihre gesetzlichen Rechte zu kämpfen. Wenn sie aufmucken, oder auch nur höflich berechtigte Kritik äußern, kriegen die einfach keinen neuen Vertrag mehr. Ein zynischer Mechanismus, mit dem der Kündigungsschutz ausgehebelt wurde. Und wenn ein Vollzeitarbeiter, der zwar gute Arbeit leistet, "unbequem" wird, weil er seine Rechte kennt, ist es in den letzten Jahren zu einer Mode geworden, solchen Leuten eine Lapalie unterzuschieben, und sie aufgrund dieser dann zu entlassen, und so auf diesem Wege den Kündigungsschutz zu umgehen. Macht euch keine Illusionen, Personalchefs und Unternehmer lassen sich in Wochenend-Seminaren auf genau solche Praktiken und ihre juristischen Feinheiten schulen. Wie stellt man einem unbequemen Mitarbeiter eine Falle und läßt ihn reinlaufen? Wie provoziert man ihn, ein Kleinstdelikt innerhalb der Firma zu begehen? So was kann wirklich schnell und perfide ablaufen.

Dieses Gerichtsurteil hat dem eine deutliche Absage erteilt. Eine Lapalie reicht laut diesem Urteil zum Glück endlich nicht mehr aus, um einen Mitarbeiter zu entfernen. Und das ist endlich mal ein wirklich gerechtes Signal, das viel zu spät, aber immerhin, endlich mal den Wirtschaftsgrößen sagt: "So geht's nicht!!" Wenn Unternehmer das nächste mal einen Mitarbeiter loswerden wollen, der das Arbeitsrecht kennt und sich nicht alle Einschnitte bieten läßt, dann müssen sie sich nun einen stichhaltigen Grund überlegen. Und wenn der Arbeitnehmer diesen nicht liefert, weil er eben seine Arbeit ordentlich macht, dann haben sie erstmal Pech gehabt.

Ein guter Tag für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte. :)
 
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Einer Frau die schon seit 30 jahren im Betrieb arbeitet wegen zwei Leergutbons im Wert von 1,30€ zu kündigen ist auch mehr als übertrieben. Da wird doch nur ein Grund gesucht eine unliebsam gewordene Angestellte zu kündigen. Weil eine solche Lappalie ist allerhöchsten eine Abmahnung wert, wie man nach den Arbeitsgesetzen eigentlich auch verfahren sollte.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen lobte das Urteil. "Es entspricht dem tiefen Gerechtigkeitsempfinden, dass ein einmaliger kleiner Verstoß nicht automatisch mit voller Härte bestraft werden darf", sagte sie der "Passauer Neuen Presse".
Und dabei kann ich Frau von der Leyen auch nur recht geben. Mir ist auch unbegreiflich wieso die Kündigung nicht schon bei der ersten Distanz abgeschmettert worden ist.

Im allgemeine ist auch unverständlich weshalb man heute wegen ein paar Euros gekündigt wird, während Manager und andere Spitzenverdiener Millionen veruntreuen.
So gibt da auch noch diesen "Maultaschen-Fall", in dem die Angestellte eines Alterheim ein paar Maultaschen gegessen hat die noch zurück in die Küche kamen, und nach Hygenevorschrifften als Müll galten (kann man ja nicht einfach nochmal zurücklegen) und die Angestellt diese mit nach Hause nahm, anstatt sie zu entsorgen. Was formell als Diebstahl angesehen wurde und deshalb der Frau fristlos gekündigt worden ist.
Weitere Details hier.
Dieser Fall wurde inzwischen ebenfalls geklärt, und die 58 jährige erhielt eine Abfindung, die Kündigung blieb weiterhin bestehen.
 
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