Soweit Personen ihren Willen bezüglich Sterbehilfe eindeutig festgelegt haben (z.B. in Form der bereits genannten Patientenverfügung) bin ich der Ansicht, dass diesem Folge geleistet werden sollte. Dies liegt in der Natur der Angelegenheit, zeigt Respekt gegenüber dem Betroffenen und beendet...