In der Rechtsprechung gibt es keine Saldierung von Taten!
Wenn man etwas außerordentlich Gutes getan hat, hat man keine Straftat frei.
Umgekehrt heißt das dann eben logischerweise auch, dass wenn man eine Straftat begeht, eine zweite Straftat, die gegen einen gerichtet ist, nicht mit der zuvor...