Wenn jemand geistig noch nicht so weit ist, das man ihn wirklich als vollwertigen Erwachsenen anerkennen kann, kann das Jugendstrafrecht unteranderm bis zum 27 Lebensjahr angewendet werden.
Die Juristische Begründung müsste ich dir jetzt natürlich erst raus suchen.
Und vielleicht ist es...