Nur ist die Sachlage noch etwas anders. Hier handelt es sich um ein Fundstück.
Grundsätzlich gilt, dass das Fundstück 6 Monate lang aufbewahrt werden muss, ehe es in den Besitz des Finders übergeht. (<- vereinfachte Form).
Nun handelt es sich hier um einen Bon, der einen Wert hat. Und um...