Tagespolitik allgemein

Damit meinte ich keine Staatsbürger . Das wäre natürlich Schwachsinn . Mit oder auch nicht meinte ich andere die nicht unserem Staat angehören. Da haben wir uns wohl missverstanden.
Deutsche Straftäter werden natürlich hier im Lande bestraft.

Die Beschaffenheit des Grundrechts mal außen vor gelassen (eigentlich ja schon ziemlich absurd) - wo sollen diese Personen dann hin und wie willst du Verbrechen von Deutschen und Nicht-Deutschen gesetzlich differenzieren?
 
Vorallem muss du dann die Strafe für die Tat ggf. gegen das grundlegende Recht auf Leben aufwiegen. Je nach dem natürlich wohin sie abgeschoben werden würde.
Die deutsche Justiz entscheidet da eher in Richtung Grundrecht.

Also, wenn es sich um eine dementsprechend schwere Straftat handeln würde, was für mich alle Sexualdelikte sind (unabhängig warum diese gemacht werden), dann würde ich die Typen im Falle einer Verurteilung dorthin schicken, wo sie herkommen. Unabhängig davon, was ihnen dort droht. Sorry, wer den Schutz im Aufnahmeland genießt, der hat soetwas nicht zu tun. Der weiß auch m.E., diesen Schutz nicht zu schätzen. Pech gehabt.

Übrigens wurden die Ereignisse der silvesternacht, aber schon relativiert. Zu lesen hier: http://orf.at/stories/2317497/2317502/

Frag mich aber gerade, ob das die Wahrheit ist, oder ob da nur der Kritik an Merkels:"Ja wir schaffen das"-Politik der Wind aus den Segeln genommen werden soll.
 
Die Beschaffenheit des Grundrechts mal außen vor gelassen (eigentlich ja schon ziemlich absurd) - wo sollen diese Personen dann hin und wie willst du Verbrechen von Deutschen und Nicht-Deutschen gesetzlich differenzieren?
Verbrechen sind Verbrechen , egal ob die ein Deutscher macht oder nicht.Da kann man nicht differenzieren.
Man kann aber prüfen ob die Möglichkeit besteht ,jene dort hin zurück zu führen, wo sie her kommen.
Wenn es eine Überführung gibt, muss man den Fall entsprechend behandeln.
 
Also, wenn es sich um eine dementsprechend schwere Straftat handeln würde, was für mich alle Sexualdelikte sind (unabhängig warum diese gemacht werden), dann würde ich die Typen im Falle einer Verurteilung dorthin schicken, wo sie herkommen. Unabhängig davon, was ihnen dort droht. Sorry, wer den Schutz im Aufnahmeland genießt, der hat soetwas nicht zu tun. Der weiß auch m.E., diesen Schutz nicht zu schätzen. Pech gehabt.

Ich kann deine Meinung absolut nachvollziehen, allerdings ist es dann doch nicht so leicht wie du dir das vorstellst.
Du hast grade denjenigen im Kopf, der quasi grade angekommen ist und dann eine Straftat begeht. Es gibt aber auch diejenigen, die hier aufgewachsen sind und ihr ,,Heimatland´´ nur aus Erzählungen kennen.
Der zweite Punkt ist der, dass besonders Menschen den in ihren Heimatländern der Tod droht nicht abgeschoben werden. Der Schutz des ist einer der höchsten, wenn nicht das höchste Rechtsgut, das wir in Deutschland haben. Ich persönlich möchte es unter keinen Umständen angetastet sehen.
 
Wo wird Deiner Meinung nach die Würde des Menschen hier verletzt?

Jemanden irgendwo hinzuschicken und zwar "unabhängig davon, was ihnen dort droht" ist eine ganz konkrete Forderung nach einer Entwürdigung des Menschen zu einer versandfähigen Sache, die hier nur Platz wegnimmt und an der vorbeischlendernde Europäer sich verletzen könnten.
 
Jemanden irgendwo hinzuschicken und zwar "unabhängig davon, was ihnen dort droht" ist eine ganz konkrete Forderung nach einer Entwürdigung des Menschen zu einer versandfähigen Sache, die hier nur Platz wegnimmt und an der vorbeischlendernde Europäer sich verletzen könnten.
Wenn aber solche Strafen bestehen ,dann überlegen sich auch viele wie sie hier leben wollen.
Es liegt also in der Hand jedes Einzelnen.
Die Menschenwürde sehe ich da also nicht gefährdet da man hier durchaus in Würde leben kann.
 
Die Menschenwürde sehe ich da also nicht gefährdet da man hier durchaus in Würde leben kann.

Es geht aber darum, unliebsame Menschen auszuweisen, denen durch Krieg oder Rechtsprechung in ihrer Heimat der Tod droht. Das, und nichts anderes, bedeutet "unabhängig davon, was ihnen dort droht" in letzter Konsequenz. Der Staat darf sich nicht einfach hinstellen und sagen: "Wenn du dich hier nicht benimmst, dann schicke ich dich zurück in dein Verderben!".
 
Es geht aber darum, unliebsame Menschen auszuweisen, denen durch Krieg oder Rechtsprechung in ihrer Heimat der Tod droht. Das, und nichts anderes, bedeutet "unabhängig davon, was ihnen dort droht" in letzter Konsequenz. Der Staat darf sich nicht einfach hinstellen und sagen: "Wenn du dich hier nicht benimmst, dann schicke ich dich zurück in dein Verderben!".
Das gibt aber auch keinem das Recht sich hier daneben zu benehmen (ich rede von massiven Straftaten ) nur weil Ihnen hier der Tod nicht droht.
Wenn die Menschenwürde in anderen Ländern nicht gegeben ist dann liegt das auch nicht an uns.
 
Das gibt aber auch keinem das Recht sich hier daneben zu benehmen (ich rede von massiven Straftaten ) nur weil Ihnen hier der Tod nicht droht.

Das ist ja auch etwas völlig anderes. Wer Verbrechen begeht, gehört dafür auch belangt und das ist überhaupt gar kein Streitpunkt hier. So finde ich die Kritik an der laschen Rechtsprechung, die oftmals nicht den Rahmen des Möglichen ausschöpft, durchaus diskussionswürdig.
 
Der Staat darf sich nicht einfach hinstellen und sagen: "Wenn du dich hier nicht benimmst, dann schicke ich dich zurück in dein Verderben!".

Der Staat "darf" alles, was wir ihm erlauben zu tun. Denn der Staat als solcher ordnet bloß das menschliche Zusammenleben - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dazu gehört auch der Schutz des Individuums.

Wenn "wir" nun der "Meinung" sind, dass der Staat in der jetzigen Form seine Aufgabe nicht mehr erfüllt, dann wird man ihn umgestalten (Gesetzesänderung). "Wir" ist die wahlberechtigte Bevölkerung und die "Meinung" ist der Wählerwille basierend auf Wahlergebnissen.

Wenn die breite Bevölkerung also der Meinung ist, dass dies und jenes (bspw Abschiebung) getan werden muss und der Staat entsprechend von uns (!) autorisiert wird, dann kann er es.

Der Staat darf so gesehen gegebenenfalls schon Menschen, die hier (vermeintlich?) Zuflucht suchen, dabei aber Straftaten (bis hin zu Vergewaltigungen) begehen, aus dem Staatsgebiet ausweisen. Und das ist mMn auch absolut gut so.


Wer nach Europa kommt ist sicher.

Niemand wird hier gezwungen Straftaten zu begehen.

Wer allerdings Straftaten begeht, soll auch mit entsprechenden Sanktionen rechnen müssen.

Wenn es die gesellschaftliche Sicherheit erfordert, dann reichen diese Sanktionen bis hin zur Abschiebung.

Folgerichtig werden nur Straftäter erfasst.

Es hat also jeder selbst in der Hand.


Wo also ist hier das Problem?

-----

Sorry, wenn ich hier einfach so in die Diskussion platze, aber ich habe etwas mitgelesen und wollte das an der Stelle anmerken.
 
Das gibt aber auch keinem das Recht sich hier daneben zu benehmen (ich rede von massiven Straftaten ) nur weil Ihnen hier der Tod nicht droht.
Wenn die Menschenwürde in anderen Ländern nicht gegeben ist dann liegt das auch nicht an uns.

"Das liegt nicht an uns" ist doch ein eher schwaches Argument zur Rechtfertigung der Justiz in anderen Ländern....senden wir Straftäter als Betrafung dorthin zurück, so unterstützen wir ja diese Massnahmen, ob nun direkt oder indirekt macht ja keinen Unterschied.

Wenn wir also diese Justiz anzweifeln, so wäre es eigentlich logisch, Straftäter davor zu bewahren und ihre Taten so zu ahnden, wie wir es für richtig befinden. Oder mache ich da etwa einen Denkfehler? Vielleicht ist es ja doch sinnvoller, jemanden dorthin zu schicken, wo ihm die Todesstrafe droht, schliesslich wird das ja der Straftat absolut gerecht.


Wer allerdings Straftaten begeht, soll auch mit entsprechenden Sanktionen rechnen müssen.

Entsprechend. Der Straftat entsprechend. Entspricht nach deiner Auffassung das Abschneiden der rechten Hand der "entsprechenden Sanktion" für Diebstahl?
 
Entsprechend. Der Straftat entsprechend. Entspricht nach deiner Auffassung das Abschneiden der rechten Hand der "entsprechenden Sanktion" für Diebstahl?

Wer im Aufnahmeland, welches für seinen Lebensunterhalt aufkommt(!), Straftaten begeht, dem hat als entsprechende Sanktion die Abschiebung zu drohen.

Ich weiß nicht, wieso Du vom Abschneiden von Händen fantasierst.
 
Wer allerdings Straftaten begeht, soll auch mit entsprechenden Sanktionen rechnen müssen.

Also sind die Sanktionen, die unser Rechtssystem für entsprechende Straftaten festlegt, für einen Ausländer nicht zu hart, für einen Deutschen aber passend? Verstehe mich bitte nicht falsch. Diese Personen gehören bestraft. Aber doch nicht in ihrem Land, wo die Strafen aus unserer Sicht in keinster Weise mit dem Menschenrecht und unseren moralischen Werten vertretbar sind.

EDIT: @Pitti Platsch hat es glaub ich deshalb erwähnt, weil im Herkunftsland keine Möglichkeit besteht, nach unserem moralischen und rechtlichen Verständnis gerecht zu bestrafen.
 
Wer im Aufnahmeland, welches für seinen Lebensunterhalt aufkommt(!), Straftaten begeht, dem hat als entsprechende Sanktion die Abschiebung zu drohen.

Ich weiß nicht, wieso Du vom Abschneiden von Händen fantasierst.

Weil das nun mal nach der Sharia beispielsweise in Saudi-Arabien die entsprechende Strafe ist und mit deiner "Sanktion" einhergeht...? Natürlich ist das eines der rigoroseren Beispiele für die Justiz in Herkunftsländern, aber es entspricht deiner Logik.
Genauso gut kannst du einen Vergewaltiger direkt vor ein Erschiessungskommando stellen.
 
Also sind die Sanktionen, die unser Rechtssystem für entsprechende Straftaten festlegt, für einen Ausländer nicht zu hart, für einen Deutschen aber passend? Verstehe mich bitte nicht falsch. Diese Personen gehören bestraft. Aber doch nicht in ihrem Land, wo die Strafen aus unserer Sicht in keinster Weise mit dem Menschenrecht und unseren moralischen Werten vertretbar sind.

EDIT: @Pitti Platsch hat es glaub ich deshalb erwähnt, weil im Herkunftsland keine Möglichkeit besteht, nach unserem moralischen und rechtlichen Verständnis gerecht zu bestrafen.

Das Ding ist doch wenn es jetzt wirklich Ausländer waren,haben die mit ihren Taten auch nicht die Fahne der Menschenrechte hochgehalten...Es wurden doch soviel ich weiss drei Verdächtige vernommen,denen konnte man nichts nachweisen weil sie kein Diebesgut mehr dabei hatten.Was machen die drei nach der Vernehmung? Richtig,die haben sich einen Ast abgelacht.Sprich,die haben unsere Polizisten oder Gesetze nicht ernst genommen.Übrigens,mir es klar dass das auch bei Deutschen der Fall sein kann.
 
Das Ding ist doch wenn es jetzt wirklich Ausländer waren,haben die mit ihren Taten auch nicht die Fahne der Menschenrechte hochgehalten...Es wurden doch soviel ich weiss drei Verdächtige vernommen,denen konnte man nichts nachweisen weil sie kein Diebesgut mehr dabei hatten.Was machen die drei nach der Vernehmung? Richtig,die haben sich einen Ast abgelacht.Sprich,die haben unsere Polizisten oder Gesetze nicht ernst genommen.Übrigens,mir es klar dass das auch bei Deutschen der Fall sein kann.

Und du würdest Missachtung für das Menschenrecht mit menschenrechtsmissachtenden Sanktionen im Herkunftsland bestrafen? Unsere Justiz als unpassend für diese Leute erklären?
 
Also sind die Sanktionen, die unser Rechtssystem für entsprechende Straftaten festlegt, für einen Ausländer nicht zu hart, für einen Deutschen aber passend?

Kommt auf die Region an, aus welcher der Ausländer kommt.

Was die vorliegenden Fälle angeht: ja.

Verstehe mich bitte nicht falsch. Diese Personen gehören bestraft. Aber doch nicht in ihrem Land, wo die Strafen aus unserer Sicht in keinster Weise mit dem Menschenrecht und unseren moralischen Werten vertretbar sind.

Wie kommst Du darauf, dass diese Personen in einem anderen Land für Straftaten auf deutschem Boden bestraft werden? Deren Jurisdiktion wird in aller Regel nicht zuständig sein.

Die Strafe für die Straftat wird in Deutschland nach dem deutschen Recht verhängt. Nach Verbüßung der Straftat folgt dann ggf die Abschiebung.

Das Argument mit "Hand abschneiben" geht total ins Leere.

Weil das nun mal nach der Sharia beispielsweise in Saudi-Arabien die entsprechende Strafe ist und mit deiner "Sanktion" einhergeht...? Natürlich ist das eines der rigoroseren Beispiele für die Justiz in Herkunftsländern, aber es entspricht deiner Logik.
Genauso gut kannst du einen Vergewaltiger direkt vor ein Erschiessungskommando stellen.

Du missverstehst mich.

Trenne in deinem Denken die Autorität des Staates von moralisch richtigem Handeln. Auf den ersten Blick ist das einem Europäer schwer möglich, da die Grundkonzepte unserer Staaten auf Wertesystemen basieren, die im Zuge der Aufklärung herausgeformt wurden (und mMn auch weiterhin werden) und entsprechend moralisches Handeln fordern.

Insofern macht es den Anschein, dass staatliches Handeln moralisch sein "muss".

Das muss es aber nicht sein. Dabei meine ich nicht, dass es nicht so sein sollte. Damit will ich nur sagen, dass Staat und Moral nicht notwendig Hand in Hand gehen müssen, damit ein Staat "funktioniert".

Wenn also weiß Gott wo auf der Welt ein Staat das Abschlagen der Hand für einen Diebstahl vorsieht und die in dem Staatsgebiet lebenden Bevölkerung diese Strafe toleriert, dann "darf" der Staat sie auch vollziehen. Unabhängig von der moralischen Wertung. Es liegt dort in erster Linie an der Bevölkerung, die Systeme, die derart drakonische Strafen vorsehen, zu überwinden - bspw mittels Revolution (Stichwort: arabischer Frühling). Dass dies nicht von heute auf morgen geht, ist klar - siehe den europ. Aufklärungsprozess. Trotzdem muss diese Entwicklung von der dortigen Bevölkerung - also von innen heraus - geschehen.

Auf den Punkt gebracht: Bitte unterlasse es, mir auf derart plumpe Art zu unterstellen, ich würde es gut heißen, wenn jemand verstümmelt wird. Danke.

Und du würdest Missachtung für das Menschenrecht mit menschenrechtsmissachtenden Sanktionen im Herkunftsland bestrafen? Unsere Justiz als unpassend für diese Leute erklären?

Das ist absoluter Nonsens und geschieht so nicht. Du hast hier, so glaube ich, eine komplett falsche Vorstellung.

Sorry, der Ton ist evlt rauer, als gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben