Lowbacca schrieb:
Grundsätzlich halte ich eine EU-Verfassung für richtig und wichtig. Aber ich würde gerne wissen, was genau da drin steht.
WERTE UND ZIELE: Die Verfassung verpflichtet die Europäische Union zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Statt eines direkten Gottesbezuges enthält der Text einen Verweis auf die religiösen und kulturellen Traditionen Europas.
GRUND- UND BÜRGERRECHTE: Die EU-Grundrechtecharta ist Bestandteil der Verfassung. Sie enthält die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte, die justiziellen Grundrechte sowie die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Prinzipien, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten und anderen Übereinkommen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Sozialcharta von EU und Europarat ergeben. Ferner wird eine europäische Unionsbürgerschaft geschaffen und die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens eingeführt.
EU-PRÄSIDENT: An der Spitze der Europäischen Union steht künftig ein Präsident. Er soll von den EU-Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre gewählt werden, deren Arbeit im "Europäischen Rat" koordinieren und EU-Gipfel vorbereiten. Die bislang halbjährlich zwischen den Mitgliedsländern rotierende EU-Ratspräsidentschaft wird damit abgeschafft. Der EU-Präsident soll die Union auch nach außen vertreten, dabei aber die Zuständigkeiten des EU-Außenministers beachten.
EU-AUßENMINISTER: Neu geschaffen wird der Posten eines EU-Außenministers. Er soll dem Rat der nationalen Außenminister vorsitzen und gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission sein. Ernannt werden soll der EU-Außenminister von den Staats- und Regierungschefs, wobei die Zustimmung des EU-Kommissionspräsidenten erforderlich ist.
MINISTERRAT: Im EU-Ministerrat, in dem die jeweiligen Fachminister der EU-Staaten sitzen, soll in mehr Politikbereichen als bisher mit Mehrheit entschieden werden. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit. Für einen Beschluss ist die Zustimmung von 55 Prozent der Länder notwendig, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Für ein Veto sind mindestens vier Mitgliedsstaaten erforderlich.
EU-KOMMISSION: Jeder Mitgliedsstaat stellt in der EU-Kommission bis 2014 einen Kommissar. Danach wird die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitliedsländer reduziert; ihre Benennung geschieht nach dem Rotationsprinzip. Der Kommissionspräsident wird auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs vom Europaparlament gewählt.
EUROPAPARLAMENT: Die Mitbestimmung wird wesentlich erweitert. So wählt das Parlament nicht nur den Kommissionspräsidenten, sondern billigt auch die gesamte EU-Kommission. Ferner wird das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments in der EU-Gesetzgebung weiter ausgebaut, unter anderem im Haushaltsrecht sowie im Agrar- und im Justizbereich. Die Zahl der Europaparlamentarier wird ab 2009 auf 750 begrenzt, wobei kleine Mitgliedsstaaten mindestens 6 Abgeordnete, große höchstens 96 stellen sollen.
ZUSTÄNDIGKEITEN: Im Verhältnis zwischen der Union und ihren Mitgliedsstaaten gilt grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip. Die EU soll also nur tätig werden, soweit die Mitgliedsstaaten der Union in der Verfassung Aufgaben zuweisen und sofern diese am besten auf der europäischen Ebene gelöst werden können. Gegen etwaige Verletzungen dieses Prinzips kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt werden.
STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT: Auf Vorschlag der EU-Kommission stellt der Ministerrat ein übermäßiges Haushaltsdefizit eines Landes fest. Die Einleitung des Defizitverfahrens wird auf Empfehlung der EU-Kommission von einer qualifizierten Mehrheit der Länder im Ministerrat getroffen, die mindestens drei Fünftel der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.
SYMBOLE: Als Symbole der Europäischen Union werden die blaue Fahne mit den zwölf Sternen als Europaflagge, Beethovens "Ode an die Freude" als Hymne und der 9. Mai als Europatag festgeschrieben. Das Motto der EU lautet: "Einig in Vielfalt".
Quelle: ddp