offizieller Sony-Konsolen ( Playstation ) - Thread

So jetzt hat es mich auch erwischt.
YLOD hat bei mir zu geschlagen und meine 60 GB , abwärtskompatible PS3 erstmal außer Gefecht gesetzt. Ich konnte sie jetzt durch den Fön-Fix wieder einschalten und mein Arkham City retten, sowie meine Spielstände auf einen USB-Stick absichern. Nun überleg ich, mich an Sony zu richten, obwohl meine Garantie schon längst abgelaufen ist.
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht wie die bei Sony reagieren oder ist es zwecklos und ich sollte lieber eine neue Slim kaufen?
 
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Also Versuchen kann mans, aber wenn eine Garantie abgelaufen ist, dann ist sie abgelaufen^^
Ich hab irgendwo gelesen man soll da was mit Wärmeleitpaste machen können.
 
...So jetzt hat es mich auch erwischt.
YLOD hat bei mir zu geschlagen und meine 60 GB , abwärtskompatible PS3 erstmal außer Gefecht gesetzt...
Bitte um Entschuldigung, bin aber so ein völlig ahnungsloser Nicht-Besitzer einer PS3, wobei mich das jetzt aber neugierig gemacht hat.
Kann mir bitte einer erklären, was YLOD ist? :confused::konfus:

Harrison Ford dreht japanische Werbespots für das PS3-Spiel "Uncharted 3: Drake's Deception" (...) (siehe auch hier) (...) Schon irgendwie interessant..:verwirrt:
Ich finde es sogar witzig! Die Spots wirken auf mich irgendwie wie "Mr. Spock" oder "Rick Deckard" plays "Indiana Jones Uncharted" :D
 
Bitte um Entschuldigung, bin aber so ein völlig ahnungsloser Nicht-Besitzer einer PS3, wobei mich das jetzt aber neugierig gemacht hat.
Kann mir bitte einer erklären, was YLOD ist? :confused::konfus:

YLOD = Yellow Light of Death.

Angelehnt an den Red Ring of Death RROD oder ROD, der die ersten Versionen der Xboxen irgendwann befallen hat und das Aus für die Konsole bedeutete (aufgrund Hitzefehler).

Die Playstation 3 leuchtet in so einem Fall dann Gelb.
 
Also Versuchen kann mans, aber wenn eine Garantie abgelaufen ist, dann ist sie abgelaufen^^

In der Regel sollte aber die Gewährleistung noch gelten und ich würde persönlich sagen, dass YLOD einen Gewährleistungsanspruch erfüllt. Ist ja kein Geheimnis, dass das mehr oder weniger ein Produktfehler und kein Selbstverschulden ist, oder?
 
Leider läuft eine Gewährleistung auch nur eine gewisse Zeit. Zwei Jahre wenn ich mich nicht irre, muss im Zivilrecht noch soviel wiederhollen :-)D). Na ja ich probier es einfach. Muss jetzt das YLOD erstmal wieder hervorrufen, weil sie jetzt noch läuft. Jedoch nur eine Frage der Zeit wann es wieder auftritt. Wenn ich so eine Ps3 Slim für 120 € bekomme, wäre das nicht schlecht.
 
Leider läuft eine Gewährleistung auch nur eine gewisse Zeit. Zwei Jahre wenn ich mich nicht irre, muss im Zivilrecht noch soviel wiederhollen :-)D). Na ja ich probier es einfach. Muss jetzt das YLOD erstmal wieder hervorrufen, weil sie jetzt noch läuft. Jedoch nur eine Frage der Zeit wann es wieder auftritt. Wenn ich so eine Ps3 Slim für 120 € bekomme, wäre das nicht schlecht.

Im dt. Zivilrecht wird an keiner Stelle erwähnt, wie lange die Gewährleistung läuft. Wenn du etwas kaufst, dass einen Mangel hat, hast du nach §437 BGB Anspruch auf Beseitigung des Mangels.
 
Also ich kenn auch nur eine Gewährleistungsfrist von 24 M. gegenüber dem Händler.
Steht auch in § 438 BGB... :)

Sonst könnt ich noch meinen alten Phillips-Röhren TV zurück bringen.. :D
 
Oh Lawd. Tatsächlich. Asche auf mein Studentenhaupt.

Edit: Ich schäme mich gerade wirklich. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
YLOD = Yellow Light of Death.

Angelehnt an den Red Ring of Death RROD oder ROD, der die ersten Versionen der Xboxen irgendwann befallen hat und das Aus für die Konsole bedeutete (aufgrund Hitzefehler).

Die Playstation 3 leuchtet in so einem Fall dann Gelb.
*Ah, THX für die Aufklärung* (->"Yellow Light of Death")
Auch demnach hier handelt es sich also um ein gelb aufleuchtendes Warnsignal an der PS3, welches angibt, dass eine (Hardware - ??)-Komponente des Gerätes lt. Bedienungsanleitung kaputt, ausgefallen und/oder überhitzt ist!
(Anmerkung dazu: Der von mir hier gepostete Link ist mit Vorsicht zu genießen. Er beinhaltet eine mögliche Beschreibung, wie man im Überhitzungsfall den "Geräteausfall" selbst beheben kann! Aber ACHTUNG: Sehr bewusst weist der Poster dort darauf hin, dass er das Gerät öffnete, weil er sich zeitlich bereits AUSSERHALB der Gewährleistung/Garantie befand. -Genau DANN ist das nämlich weitgehend egal - bzw. nach wie vor aber auch nach eigenem Ermessen vorgenommen! Wird das Gerät privat WÄHREND der Gewährleistungs-/Garantiefrist geöffnet, hat der Hersteller/Anbieter [der Gewährleistung/Garantie] das Recht, diesen Anspruch als gegenstandslos zu betrachten. In einem solchen Fall dürfte der Hersteller/Anbieter eine mögliche Reparatur bzw. einen Austausch des Gerätes in Rechnung stellen! ;))
Wichtig können AFAIK auch sonst im Übrigen so manche Hinweise in der Bedienungsanleitung bzgl. des Gewährleistungs-/Garantieanspruchs sein - selbst, wenn ein solcher Effekt wie YLOD innerhalb dieser Frist eintritt! Hier kann es z. B. durchaus sein, dass ein Hersteller "Stolperfallen" einbaut.
Interessant wäre z. B. die Frage, ob lt. Bedienungsanleitung tatsächlich entweder ein Defekt ODER die Überhitzung einer der Geräte-Komponenten gemeint ist, oder ob es sich auch um eine Kombination von beidem handeln darf (Defekt UND Überhitzung). Wenn in der Bedienungsanleitung irgendwo auf eine mögliche Überhitzung des Gerätes hingewiesen wird und in diesem Zusammenhang vor einer bestimmten Dauer des Gerätebetriebs (also sinngemäß "...verwenden Sie deshalb das Gerät nicht kontinuierlich länger über einen Zeitraum von ...blablabla... Stunden..." o. Ä.), kann es z. B. sein, dass der Hersteller/Anbieter sich hiermit in einem solchen Fall aus der Gewährleistung/Garantie nimmt. Heißt: Eine kontinuierliche Verwendung des Gerätes über einen längeren als in der Bedienungsanleitung angegebenen Zeitraum kann ebenfalls zum Nichtgreifen der Gewährleistung/Garantie führen, selbst wenn deren Frist noch nicht abgelaufen ist! (Unsachgemäße/r Verwendung/Einsatz des Gerätes!!!)

Im dt. Zivilrecht wird an keiner Stelle erwähnt, wie lange die Gewährleistung läuft. Wenn du etwas kaufst, dass einen Mangel hat, hast du nach §437 BGB Anspruch auf Beseitigung des Mangels.

Also ich kenn auch nur eine Gewährleistungsfrist von 24 M. gegenüber dem Händler (...) Steht auch in § 438 BGB...
*Hach, ich liebe solche Gesetzestexte... :konfus:* Also - mir ist an den $$ 437 + 438 BGB erst einmal klar geworden, dass...

mir nichts daran klar geworden ist! :crazy :-)D)

So, wie ich das mal gelernt und verstanden habe, heißt das jedoch IIRC erst einmal auf jeden Fall, dass man unter bestimmten Voraussetzungen (Ausfall des Gerätes, Defekt des Gerätes! -*??*) eine gesetzliche Gewährleistung von i. d. R. 2 Jahren hat.
Die gesetzlich geregelte Gewährleistung ist hierbei nicht mit einer/-m Garantieeinräumung/-angebot seitens des Herstellers bzw. Anbieters zu verwechseln, denn die Gewährleistung von mind. 2 Jahren (s. ansonsten Ausschlussregelungen der entspr. Gesetzestexte dazu) gilt IMMER! Die Garantie ist somit sozusagen ein freiwilliges (Service- ??)Angebot, was sich aber AFAIK heute aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen in der Praxis so kaum noch bis gar nicht mehr findet!

Ich sollte es ja langsam wissen. Nächstes Jahr Examen und ich bekomm es immer noch nicht auf die Reihe...
Na, ich drücke Dir auf jeden Fall dafür alle mir so zur Verfügung stehenden Daumen!!! :)
Wie gesagt - wenn ich mir dieses Gesetzes-Blablabla da durchlese, habe ich danach verstanden, dass ich so absolut erst einmal überhaupt nichts verstanden habe!!!
Ich meine, wenn man sich mal alleine solche Formulierungen anschaut:

"...Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist..."

Quelle: $ 437 BGB@dejure.org
fragt man sich doch, was das nun eigtl. soll, oder? :verwirrt::konfus:
Das soll doch nun eigtl. ein Gesetz zum Schutz bzw. zur Wahrung der Käufer-Rechte sein, oder nicht? -Was heißt denn dann hier bitteschön eine Ein-/Beschränkung wie "...und soweit nicht ein anderes bestimmt ist..." -??
Das heißt doch im Grunde, dass ich mir vor Kauf eines Gerätes jedesmal die AGBs und sonstigen schriftliche Anmerkungen und Hinweise im "Kaufvertrag" durchlesen müsste (Kassenzettel, Quittung, Hinweise in der Bedienungsanleitung auf etwaige Garantie oder gar gesondert verschriftlichte Garantie-Beilagen-Zertifizierungen o. Ä.), in wieweit ich bei Kauf eines Produktes mit Abschluss der Kaufabwicklung als Kunde/Käufer hier einen Vertrag eingegangen bin, der die gesetzliche Gewährleistung wohlmöglich wieder aushebelt, oder was? :wallb
 
Das kann doch nicht jeder wissen!

Das Problem ist: spätestens zum Examen, muss ich es wissen! :D


Ich sollte es ja langsam wissen. Nächstes Jahr Examen und ich bekomm es immer noch nicht auf die Reihe. Also kein Grund zu schämen. Zivilrecht halt. :D

Da sagst du was. Privatrecht ist seit Studienbeginn meine Nemesis. Hab mich da immer stets mit Ach und Krach durch die Klausuren gequält.


fragt man sich doch, was das nun eigtl. soll, oder? :verwirrt::konfus:
Das soll doch nun eigtl. ein Gesetz zum Schutz bzw. zur Wahrung der Käufer-Rechte sein, oder nicht? -Was heißt denn dann hier bitteschön eine Ein-/Beschränkung wie "...und soweit nicht ein anderes bestimmt ist..." -??
Das heißt doch im Grunde, dass ich mir vor Kauf eines Gerätes jedesmal die AGBs und sonstigen schriftliche Anmerkungen und Hinweise im "Kaufvertrag" durchlesen müsste (Kassenzettel, Quittung, Hinweise in der Bedienungsanleitung auf etwaige Garantie oder gar gesondert verschriftlichte Garantie-Beilagen-Zertifizierungen o. Ä.), in wieweit ich bei Kauf eines Produktes mit Abschluss der Kaufabwicklung als Kunde/Käufer hier einen Vertrag eingegangen bin, der die gesetzliche Gewährleistung wohlmöglich wieder aushebelt, oder was? :wallb

Gesetzestexte sind in der Tat nicht sonderlich präzise verfasst bzw. meist weit gefasst; das hat teilweise etwas damit zu tun, dass man nicht für jeden kleinen Furz ein eigenen Artikel/Paragraphen erlassen kann/soll. Aber, weil es eben Interpretationsraum gibt, gibt es Juristen die sogenannte Kommentare zu einzelnen Gesetzen verfassen, welche dann gesammelt und für teuer Geld (ich musste mir dieses Semester für Verfassungsrecht einen Kommentar für 70 Euro zulegen) an andere Juristen verkauft werden, die dann quasi eine fertige Interpretation vorliegen haben.

Im vorliegenden Paragraphen, bezieht sich der Teil und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, meines Erachtens, einerseits auf Fälle, in denen der Verkäufer eine längere/umfassendere Gewährleistung von sich aus anbietet, oder auf Fälle, in denen eine Gewährleistung eben ausgeschlossen wird, weil z.B ein Artikel über eBay privat verkauft wird.
 
Das Problem ist: spätestens zum Examen, muss ich es wissen! :D
Absolutes ACK! Und ich drücke Dir die Daumen, dass es gut hinhaut!
Ist viel trockener Theorie-Stoff, oder? Und wenn diese zivilrechtlichen Sachen alle so herrlich umschweifig und mittelbar abgefasst sind ... *bah, schüttel*
Aber was muss, das muss! Ein Examen ist eben nicht mehr so, als würde man in der 8. Klasse mal eben eine Gemeinschaftskunde-Klausur schreiben! *mitfühl* :)

...Aber, weil es eben Interpretationsraum gibt, gibt es Juristen die sogenannte Kommentare zu einzelnen Gesetzen verfassen, welche dann gesammelt und für teuer Geld (ich musste mir dieses Semester für Verfassungsrecht einen Kommentar für 70 Euro zulegen) an andere Juristen verkauft werden, die dann quasi eine fertige Interpretation vorliegen haben...
Kenn mich damit ehrlich gesagt gar nicht aus, ist aber interessant, was Du schreibst! Gelten solche erläuternden Kommentare denn dann eigtl. schon annähernd präzedenziell - weil ich mir vorstelle, dass solche Kommentare ja wahrscheinlich auch nicht von irgendwelchen Juristen geschrieben werden, sondern von solchen, die da eine gewisse Praxis-Reputation zugrunde legen können!
(Würde mich jetzt nur mal so interessieren! ;))

...Im vorliegenden Paragraphen, bezieht sich der Teil und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, meines Erachtens, einerseits auf Fälle, in denen der Verkäufer eine längere/umfassendere Gewährleistung von sich aus anbietet, oder auf Fälle, in denen eine Gewährleistung eben ausgeschlossen wird, weil z.B ein Artikel über eBay privat verkauft wird.
Stimmt, könnte sein, dass sich das dann auf Kulanzangebote wie darüber hinausgehende Garantie-Einräumungen bezieht! Ich finde das so umständlich formuliert, dass man erst einmal nur verständnislos darüber die Stirn runzelt! *seufz* :D
 
Mein Wissensstand ist wie folgt:
24 Monate bei Neuwaren vom Händler gegenüber Privat.
12 Monate bei Gebrauchtwaren " " " .
5 Jahre bei Herstellung von Möbeln gegenüber Privat.
2 Jahre bei gewerblich zu gewerblich (Mein Fall, ich bin Tischler):D
(Solche aussagen natürlich immer ohne Gewähr.):)

Garantie hat nix mit Gewährleistung zu tun, Garantie ist freiwillig vom Hersteller,
Gewährleistung ist gesetzlich gegeben.
 
So hab mich immer noch nicht entschieden was ich mache. Alle Möglichkeiten, die ich habe, gefallen mir nicht so sehr. Es lohnt sich doch wohl mehr eine neue PS3 zu kaufen. Sehr ägerlich. Wie sieht es denn mit einer Preissenkung aus. Der LONG Live Play Trailer verspricht ja einen Preis ab 250 US Dollar. Das wären umgerechnet 180 €. Kann man sowas in der nächsten Zeit erwarten oder ist es egal, ob ich sie jetzt kaufe oder vor X-Mas.
 
Also ich bin regelrecht schockiert.

Seit gut anderthalb Wochen besitze ich nun eine PS3.

Um direkt zum Punkt zu kommen:

Die Internet-"Fähigkeiten" dieser Konsole sind ein schlechter Witz.

Der mitgelieferte Browser (der sich auch durch keinen anderen ersetzen lässt und für den es auch keine Updates gibt) ist UNGLAUBLICH langsam. Da ist mein 10 Jahre alter PC deutlich schneller. Flash-Anwendungen sind ebenfalls langsam bis nicht funktionierend. Und auch JavaScript-lastige Seiten sind eine einzige Zumutung.

Die Navigation innerhalb des Browsers ist auch auf recht fragwürdige Weise gelöst worden. Anstatt den Controllertasten viel benutzte Operationen zuzuordnen, muss man sich durch lange Menüs quälen. Hier ist die Unterstützung für Maus und Tastatur zwar sehr löblich und beschleunigt das Surfen schon ganz erheblich, aber selbst hier gibt es Abstriche beim jahrzehntealten Standard:

STRG
ALT
EINFG
ENTF
Pos1
ENDE
BILD AUF
BILD AB

Funktioniert alles nicht vollständig und damit wird auch das Eintippen und Korrigieren längerer Texte zur reinen Geduldsprobe. Pfeiltasten und Backspace werden hier stark beansprucht, wenn man nicht die ganze Zeit mit der Maus zum Vertipper und Zurück navigieren will.

Ich hab es mittlerweile mehrere Male geschafft, den Browser samt Konsole sang und klanglos zum Einfrieren zu bewegen. Das geht ja mal gar nicht, zeigt es mir doch ganz deutlich, dass das Speichermanagement auf programmiertechnischer Seite vollkommen schauderhaft ist.

Die naheliegendste Lösung, nämlich einen effizenten Sony-Fork vom Firefox zu basteln, ist wohl noch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden. Hier herrscht dringender Nachholbedarf, sonst braucht sich Sony nicht zu wundern, wenn die Leute ihre Konsolen hacken wollen.
 
Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem mit meiner PS3-Slim oder beser gesagt mit der Festplatte.

Die Konsole ist mir mal hängengeblieben ( was ja mal vorkommen soll), aber sowas von das ich die garnicht mehr neustarten konnte, reagierte auf keinen einzigen Knopf mehr.

Also habe ich weil die Slim ja keinen Hauptschalter hat, den Hauptschalter meiner Stromleiste umgelegt ( ich weiss nicht die beste Idee, mache ich eigentlich auch nicht....aber naja wusste sonst nicht wie ich die Konsole hätte neustarten sollen) tja und danach ging nix mehr...

Dann Startete die PS3 und eine Fehlermeldung kam : "SYSTEMDATEI DER FESTPLATTE DEFEKT" und dann kam ein Ladebalken wo stand :"SYSTEMDATEI WIRD WIEDER HERGESTELLT" ......der lief dann durch bis auf 100% .......dann startete das System neu und dann wieder das selbe von vorn, Systemdatei defekt...blabla .....Ladebalken bis 100 % , hab ich bestimmt zehn mal durchlaufen lassen bis ich es dann mit ausschalten der Konsole frustriert beendet habe.
Jetzt meine Frage: kennt einer das Problem und gibts ne Möglichkeit die Daten zu retten oder hilft da nur noch formatieren???

Hoffe mir kann da Jemand helfen...
 
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