Zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterscheiden
@ SorayaAmidala
Bevor du hier so heikle Thesen aufwirfst, solltest du vielleicht mal einen Blick ins Gesetzbuch werfen.
Aktive Sterbehilfe ist aus einen sehr einsichtigen Grund verboten:
Das Verbot schützt uns vor Missbrauch. Wäre es zuzgelassen, Menschen bei ihrem Sterbewunsch aktiv zu unterstützen, würde die Zahl derer rapide in die Höhe schnellen, sie aus niedrigen Beweggründen ins Jenseits befördert werden: weil den Erben z.b. nicht schnell genug geht, bis sie an die Kohle kommen...
Von daher macht es abslut Sinn, die Aktive Sterbehilfe zu unterbinden. Menschen, die sich einen langen Leidensweg (Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung ect.) ersparen wollen können sich aber bei einer Sterbehilfe-Organisation anschliessen und werden im Fall der Fälle von ihren Leiden erlöst. Allerdings ist das von Land zu Land verschieden.
Man kommt in dieser Diskussion nicht darum herum, zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe zu unterscheiden.
Nicht alle Gegner der
aktiven Sterbehilfe verschließen sich völlig der Einsicht, dass der Wunsch eines Patienten nach seinem baldigen Tod unter Umständen ein berechtigter Wunsch sein kann. Aktive Sterbehilfe ist in der Regel dort entbehrlich, wo der Gesetzgeber die passive Sterbehilfe und die indirekte Sterbehilfe erlaubt. Offen bleibt dabei die Möglichkeit der Selbsttötung oder die Beihilfe zur Selbsttötung.
Kommt hinzu, dass man mit dem Thema "Euthanasie" schnell an die religöse Grenzen stösst. Die absichtliche aktive Beendigung von Menschenleben gennzeichnet in den meisten Religionen einen schweren Sündenfall. Spitzenreiter dabei ist die Katholische Kirche, die den "Selbstmord" entschieden ablehnt, und konsequenterweise auch die Beihilfe zum "Selbstmord".
Allerdings tun sich da die Fornten inzwischen etwas auf. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kirche heut zu Tage schon
auch mal dazu bereit, passive Sterbehilfe und die indirekte Sterbehilfe zuzulassen.
[COLOR/ORANGE]Passive Sterbehilfe[/COLOR] ist in diesem Fall die Unterlassung oder der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen.
Sie kann nur dann in vertretbarer Zeit zum Tode führen, wenn der Körper des Patienten in einem entsprechenden Zustand ist. Das ist aber keineswegs immer der Fall, wenn ein Mensch sterben will. Nicht bei allen Patienten mit unerträglichen Schmerzen. Schon gar nicht bei allen Patienten, die ihr Leben als sinnlose Last empfinden. Passive Sterbehilfe kann also nicht jedem Patienten zum Sterben verhelfen.
Patienten können zwar durch passive Sterbehilfe sterben ? aber auf welche Weise! Hinter der wohlklingenden Bezeichnung "passive Sterbehilfe" verbergen sich Todesarten wie Ersticken, Verdursten, Verhungern, Lungenentzündung ... Der sogenannte "natürliche Tod" ist nicht immer ein sanfter Tod.
Der Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und passiver Sterbehilfe ist für manche Patienten der Unterschied zwischen humanem Sterben und elendem Verrecken.
Im Kanton Zürich ist es seit geraumer Zeit möglich, in Alters- und Pflegeheimen sowie speziellen Sterbehospizen kontrolliert und ohne gesetzliche Nachteile
Selbstmord zu begehen. Das hat zu einer spürbaren Zunahme des Sterbetourismus geführt. An sich eine gute Sache. Die aber auch deshalb so regen Zuspruch findet, weil ältere Mitmenschen in unseren Pflegeheimen vereinsamen und isoliert sind.
Anstelle uns Gedanken darüber zu machen, wie wir unseren Liebsten einen möglichst schönen und schmerzfrien Abgang bereiten können, sollten wir uns viel mehr darum kümmern, dass unsere Alten in Würde und liebevoll umsorgt ihr Erdendasein zu ende leben können und sich nicht aus Langeweile und Vereinsamung selber um die Ecke bringen müssen.
mfg
Bea