@Hora: Wie gesagt, das Land BaWü hatte schonmal Studiengebühren erhoben (ich glaube das waren so 300 DM, aber sicher bin ich mir nicht). Das wurde so 3 oder 4 Jahre vor dem Verfassungsgericht verhandelt und als ich im ersten Studienjahr war abgelehnt (sonst hätte ich von Anfang meines Studiums blechen müssen, sprich die Semester wo es net erhoben werden durfte nachzahlen und dann halt normal). Nun aber schreibt das Bundesverfassungsgericht folgendes:
Zwar könnten sich die Zugangschancen zu den Hochschulen in einzelnen Ländern verschlechtern, wenn Studiengebühren aufgrund ihrer Höhe zu einer sozialen Selektion der Studierenden führten; dies gelte aber nicht bei sozial verträglichen und über Stipendienmodelle und Befreiungsmöglichkeiten abgefederten Gebühren, die neben den sonstigen Kosten eines Hochschulstudiums nicht entscheidend ins Gewicht fielen.
Nicht ins Gewicht fallen? Nungut, rechnen wir mal durch (Beispiel an meiner selbst):
Unterkunft für 6 Monate: 1200 EUR (Studentenwohnheim, normalerweise ist in HD ein Zimmer unter 230 EUR seeeh schwer zu bekommen)
Telefon (war da nicht was mit lebensnotwendigen DIngen?): Ca 25 bis 30 EUR im Monat, was bei 6 Monaten 180 EUR macht
Essen: zwischen 60 und 100 EUR, bei einem Semester=600 EUR
Bücher, Schreibwaren, Mappen usw: also da komme ich für ein Semester auf mindestens 200 EUR, wenn ich nächstes Sem noch nen Repetitorium anfange belaufen sich meine Ausgaben zusätzlich noch auf 840 EUR pro Semester
Fahrten zu Eltern: das hängt natürlich vom Studienort, Heimatort und den Beförderrungmöglichkeiten. Für mich kostet eine Fahrt nach Hause, hin und zurück ca 100 EUR (18 Stunden Bus...). Heißt, wenn ich 2 Mal im Sem heim Fahre (kommt im Schnitt hin), sind das wieder 200 EUR
Fahrten zur Uni: Studententicket beträgt zur Zeit 80 EUR, innerhalb der nächsten 2 Jahre will man es auf 120 EUR erhöhen.
Damit wären wir beim Nötigsten angelangt und schließen Kino, Kneipen, Feiern, neue Klamotten, Schuhe, Wohnungsbedarf usw. aus. diese Kosten würde ich für ein Semester bei ca 500 EUR ansetzen (Durchschnittlicher Verbrauch!)
Zusammen: 3300 EUR (mit den sonstigen Ausgaben 3800)
Also bei 3300 fallen 500 EUR nicht so sher ins Gewicht, oder? Wenn man jetzt noch bedenkt, dass es Studis gibt, die in Süddeutschland wohnen, aber aus dem Norden kommen und auch öfter heim fahren, weil das ist ja näher und schneller zu erreichen... Eine Bahnfahrt von HD nach zB OL kostet knapp 90 EUR (einfach). Man fährt aber öfter und holt sich die Bahncard 50 (100 EUR für Studis). Somit kann man für 90 EUR hin und zurück fahren. Das macht man dann so 5 Mal im Semester und schon ist man bei 450 EUR (plus Bahncard 550 EUR). Damit steigert sich der Bedarf für ein Semester auf 3650 EUR (abzüglich der von mir zuerst berechneten 200 EUR, die ich zahlen würde). Dann hat man vielleicht noch ein Auto (zur Vereinfachung der Rechnung unterstelle ich, dass es nur am Studienort genutzt wird). Der Unterhalt eines Wagens kostet auch Kohle und ein Studi ist in der Regel Anfang 20, da sind die Versicherungen nicht gerade billig, selbst wenn da Auto auf die Eltern läuft, denn die müssen ja auch angeben, dass ein unter 23jähriger das Auto fährt und da wirds dann teuer... Wenn ich bedenke, dass für mein Auto die Versicherung knapp 1000 EUR beträgt würde ich mal schätzen, dass so ne versicherung für nen Kleinwagen, evtl älteres Baujahr, nicht mehr so viel Wert, ca 300 EUR beträgt. Dann kommen noch die Laufenden Kosten... Nehmen wir an, die lägen dann auch so bei 300 bis 400 EUR (n ewnig Benzin, ne Inspektion, TÜV Abnahme, Steuer usw.). Da wären wir bei unserem Studi aus OL, der in HD studiert schon bei 4250 EUR. Also bitte, DA sind 500 EUR doch wirklich vergleichweise wenig
EDIT: Ich hab das jetzt mal nachgelesen und das Land BaWü hatte damals keine Studiengebühren, sondern Rückmeldegebühren erhoben (100 DM). Dies wurde wegen einiger Fehler im Gesetz als unvereinbar mit dem GG und vor allem der Finanzverfassung (Verwaltungsgebühren dürfen nur die Höhe der aufkommenden Kosten decken, nicht aber darüber hinaus gehen) erklärt. Das Land BaWü hat sich dann wohl in den Gesetzen der anderen Länder, die schon eine Rückmeldegebühr hatten, umgesehen und das Gesetz nach einer Änderung so verabschiedet. Seitdem muss ich nämlich zusätzlich zum Studentenwerksbeitrag 40 EUR Verwaltungsgebühr zahlen. Somit lag da der Fehler anscheinend auch im Gesetz und nicht in der Sache an sich.