Tagespolitik allgemein

Wollen wir jetzt Beginnen die Art der Verbrechen aufzuwiegen und gucken, was schlimmer ist? Axt oder Erwürgen? Mit der Machete angreifen, oder erschießen?
Wieso ist das so abwegig? Alles sind scheußliche Verbrechen, keine Frage -
Einen Menschen zu erwürgen oder sogar mit einer Axt anzugreifen wiegt für mich aber schwer, als jemanden zu erschießen, weil erstere Verbrechen deutlich brutaler sind und (das kann ich nur vermuten) deutlich mehr Aktivität vom Täter erfordern, als einen Abzug zu drücken.
 
Wieso ist das so abwegig?

Weil jedes Verbrechen für sich alleine steht, für sich alleine bewertet werden muss und seine eigenen Umstände, Voraussetzungen und Folgen nach sich zieht. Verschiedene Verbrechen mögen zwar vergleichbar sein, aber sie sind weder identisch, noch zueinander relativierbar.

Am Ende dieses Weges stünde dann, um mal ein Möglichst krasses Beispiel auszumalen, womöglich der Holocaust in Relation zu einem räuberischen Banküberfall und das kann es dann wohl auch nicht sein, oder?
 
Aber dass es eine redaktionelle Selektion gibt, ist nicht von der Hand zu weisen, denn die "Polizeiliche Kriminalstatistik 2015" weist für das letzte Jahr ganze 2116 (2014: 2179) Delikte unter "Mord und Totschlag" aus. Das wären 5,7 Fälle pro Tag, über die aber eben nicht auf den Titelseiten der Leitmedien berichtet wird.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2016/pks-2015.pdf?__blob=publicationFile

An der Stelle möchte ich mal Niklas Luhmann zitieren, der mal folgendes sagte:

"Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben wissen, wissen wir durch die Massenmedien."

Gut, es gibt auch Dinge, die wir anders erfahren, aber auf das hier besprochene Trifft es wohl zu.
 
Wieso ist das so abwegig? Alles sind scheußliche Verbrechen, keine Frage -
Einen Menschen zu erwürgen oder sogar mit einer Axt anzugreifen wiegt für mich aber schwer, als jemanden zu erschießen, weil erstere Verbrechen deutlich brutaler sind und (das kann ich nur vermuten) deutlich mehr Aktivität vom Täter erfordern, als einen Abzug zu drücken.

Das ist ganz einfach schon allein deshalb abwegig weil dieses - verzeih - scheiß Vergleichen am Ende nur dazu führt, das ein Verbrechen klein gerdet wird und das vor allem für das Opfer und die Hinterbliebenen. Sobald wir eine Sache um so viel schlimmer betrachten, als die andere, schaden wir vor allem denen, die leiden. Das fängt im Kleinen schon an. Wenn für Person X schlimm ist, wenn Y passiert, muss es das für person Z nicht sein. Na und?

Und wenn jemand einen geliebten Menschen von dir angreift, verletzt oder tötet, will ich nicht sehen ob du noch sagst: Ach, das war ja eine Schusswaffe, ist ja keine Axt gewesen.

EDIT: Ich hab das editiert, bitte f5 klicken, das sollte nicht so missverständlich rüberkommen.
 
Weil jedes Verbrechen für sich alleine steht, für sich alleine bewertet werden muss und seine eigenen Umstände, Voraussetzungen und Folgen nach sich zieht. Verschiedene Verbrechen mögen zwar vergleichbar sein, aber sie sind weder identisch, noch zueinander relativierbar
Ein Mord ist aber Mord und das ist in der Gesetzelage auch klar formuliert.
Man kann meiner Meinung nach sehr wohl innerhalb eines Strafdeliktes (Mord) vergleichen, welches Verbrechen schwer wiegt: Ein Straftäter der sein Opfer mit einer Axt richtet ist als brutaler anzusehen, als ein Straftäter der mit einer Pistole sein Opfer erschießt. Selbst wenn der Täter durch ein Gutachten beispielsweise als psychisch krank eingestuft wird, so bleibt der Mord mit der Axt doch immer noch brutaler und rücksichtsloser.

Am Ende dieses Weges stünde dann, um mal ein Möglichst krasses Beispiel auszumalen, womöglich der Holocaust in Relation zu einem räuberischen Banküberfall und das kann es dann wohl auch nicht sein, oder?
Richtig: Völlig abwegig - Holocaust und räuberischer Banküberfall sind zwei unterschiedliche Straftaten, die in keiner Relevanz zueinander stehen.

Das ist ganz einfach schon allein deshalb abwegig weil dieses - verzeih - scheiß Vergleichen am Ende nur dazu führt, das ein Verbrechen klein gerdet wird und das vor allem für das Opfer und die Hinterbliebenen.
Nirgendwo wird etwas klein geredet und darum geht es auch gar nicht. Wenn das aktuell deine Sorge ist - In Deutschland kann aus Mord auch Totschlag werden, und dieser Delikt wird schwächer bestraft als Mord. Wie ist es da mit dem Opfer und den Hinterbliebenen?
(Ich finde diese Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag übrigens schwachsinnig, aber es geht ums Prinzip).
Ein Mord ist Mord, aber auch die Art des Mordes ist für mich entscheidend.

Und wenn jemand einen geliebten Menschen von dir angreift, verletzt oder tötet, will ich nicht sehen ob du noch sagst: Ach, das war ja
Totschlagargument. ;)
Wenn es persönlich wird, ändert sich alles.
Nur soviel: Für mich als Opfer oder als Angehöriger eines Opfers wäre es für mich selbstverständlich, dass ein Täter der brutal einen meiner Angehörigen mit einer Axt erschlagen hat, härter bestraft wird als ein anderer Täter, der jemanden erschossen hat.
 
Man kann meiner Meinung nach sehr wohl innerhalb eines Strafdeliktes (Mord) vergleichen, welches Verbrechen schwer wiegt:

Kann man. Ist aber Unsinn, weil unser Rechtssystem so nun mal einfach nicht funktioniert.

Man richtet in diesem Land anhand der Tat des Täters und nicht anhand eines Vergleichs mit einem x-beliebigen anderen Täter. Das ist der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Willkür.
 
Kann man. Ist aber Unsinn, weil unser Rechtssystem so nun mal einfach nicht funktioniert.

Man richtet in diesem Land anhand der Tat des Täters und nicht anhand eines Vergleichs mit einem x-beliebigen anderen Täter. Das ist der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Willkür.
Das mag sein - Dann ist aber in der Praxis doch aber trotzdem so, dass ein Mörder mit einer Axt härter bestraft wird, als ein Straftäter mit einer Schusswaffe - Auch wenn die beiden Verbrechen ohne einen Vergleich bestraft werden.
Der Vergleich fällt dann zwar weg, aber das Ergebnis ist trotzdem das, was ich mir erhofft hatte.
 
Ich finde, dass man zwischen den Straftaten an sich durchaus eine Abstufung sehen kann und auch sollte. Es ist freilich ein Unterschied, ob es sich um Diebstahl, nicht-letale Gewalt oder aber Mord handelt und sollte unterschiedlich bestraft werden.

Aber innerhalb der Straftaten noch zu kategorisieren, halte ich rechtlich gesehen auch nicht unbedingt für sinnvoll. Wenn ein Mensch einen anderen, oder schlimmer noch mehrere andere, tötet, dann finde ich weniger entscheidend, ob er eine Pistole, eine Axt, seine bloßen Hände, oder Wattebällchen verwendet hat: Die Tat ist und bleibt schlimm und wird durch den Tatgegenstand weder schlimmer, noch (erst recht nicht!) besser - jedenfalls für die Rechtslage und die Art und Weise der Konsequenzen, die es nach sich ziehen sollte. Auf einer persönlichen Ebene glaube ich, im Gegensatz zu dem, was hier vorhin geschrieben wurde, schon, dass es Unterschiede gibt. Wenn ich mir vorstelle, dass ein mir sehr nahestehender Mensch ermordet wird, dann ist das für mich erst einmal furchtbar, traumatisch, das ist klar, da muss noch gar nicht bekannt sein, wie er starb. Aber ich glaube auf lange Sicht könnte ich schon besser damit leben zu wissen, dass es schnell ging und die Person, die ich verloren habe, nicht lange leiden musste, als zu wissen, dass sie grausam und schmerzhaft hingerichtet worden ist. Aber wie gesagt ist das nur die persönliche Ebene, die in der juristischen Betrachtung zumindest meines Wissens nach ja auch außen vor gelassen wird, was ich nicht unrichtig finde. Denn Mord sollte immer mit der dafür vorgesehenen Höchststrafe (also in unserem Fall lebenslänglich) geahndet werden - auch dann, wenn der Täter sein Oper "gnädigerweise" schnell tötete.
 
Nirgendwo wird etwas klein geredet und darum geht es auch gar nicht. Wenn das aktuell deine Sorge ist - In Deutschland kann aus Mord auch Totschlag werden, und dieser Delikt wird schwächer bestraft als Mord. Wie ist es da mit dem Opfer und den Hinterbliebenen?
(Ich finde diese Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag übrigens schwachsinnig, aber es geht ums Prinzip).
Ein Mord ist Mord, aber auch die Art des Mordes ist für mich entscheidend.


Totschlagargument. ;)
Wenn es persönlich wird, ändert sich alles.
Nur soviel: Für mich als Opfer oder als Angehöriger eines Opfers wäre es für mich selbstverständlich, dass ein Täter der brutal einen meiner Angehörigen mit einer Axt erschlagen hat, härter bestraft wird als ein anderer Täter, der jemanden erschossen hat.

Doch Wonka, es wird in dem Moment klein geredet in dem es beim Bewerten abgestuft wird. Wenn du jemandem ein Problem anvertraust und dieser sagt: "Aber den Kindern In Afrika geht es viel schlechter!", wird dein Problem klein geredet und nicht wahrgenommen. Das ist der entscheidende Punkt.
Ja, natürlich macht es einen Unterschied, wie man stirbt, aber das Resultat Sterben bleibt und demnach ist Ein Erdrosseln so schlimm wie ein Erschiessen oder was auch immer noch.

Messerarttacken gibt es nicht erst seit dem islamistischen Terrorismus und es wäre fatal zu behaupten, dass solche Grausamkeiten nur von Islamisten verübt werden.
Ein rechts gesinnter, der ein Asylantenheim in Brand setzt (egal auf welche Art) begeht eine ebensolche Grausamkeit. Und da muss und darf nicht in Relation gesetzt werden, das X schlimmer gewesen wäre.

Klar, juristisch gibt es Unterscheidungen, Totschlag, Mord etc. Und sobald persönliche Betroffenenheit da ist, ist dir Sachlage ohnehin noch mal eine ganz andere.
 
http://www.faz.net/aktuell/politik/...on-muenchen-war-rechtsextremist-14359855.html

Wenn der Typ in München wirklich aus einem rassistischem Motiv heraus gehandelt hat, war es dann rechtextremistischer Terror?

Das Rassismus und Rechtsextremismus nicht an die deutsche Geburt gebunden sind muß ich Dir wohl nicht erklären.
Und wenn er wirklich so getickt hat wie der Artikel es beschreibt und er auch deshalb die Morde begangen hat dann kann und muß die Anwort nur JA bedeuten.
 
Das Rassismus und Rechtsextremismus nicht an die deutsche Geburt gebunden sind muß ich Dir wohl nicht erklären.

Habe ich das Gegenteil irgendwo angedeutet oder impliziert?
Natürlich sind Rassismus und Rechtsextremismus nicht an deutsche Geburt gebunden. Mir ging es hier nur um das Motiv.

Und wenn er wirklich so getickt hat wie der Artikel es beschreibt und er auch deshalb die Morde begangen hat dann kann und muß die Anwort nur JA bedeuten.

Die Ermittlungen laufen ja noch, deswegen alles noch im Konjunktiv.
 
Wenn der Typ in München wirklich aus einem rassistischem Motiv heraus gehandelt hat, war es dann rechtextremistischer Terror?

Inzwischen spricht einiges dafür: Das Gespräch mit dem Anwohner, in dem der Täter über "Schei** Türken" schwadroniert und darauf besteht, Deutscher zu sein, und die Tatsache, dass alle Opfer einen Migrationshintergrund haben. Einem Amokläufer wäre es wohl vollkommen egal gewesen, wen er über den Haufen schießt, aber hier drängt sich stark der Verdacht auf, dass er gezielt auf Menschen geschossen hat, die nicht in sein Weltbild passten.
Das Ganze erinnert mich frappierend an das Oktoberfest-Attentat 1980 in München, immerhin der schwerste Terrorakt in der Geschichte der Bundesrepublik. Hier war der Täter ebenfalls aus dem rechtsextremen Spektrum, und auch hier wurde sehr schnell von einem "verwirrten Einzeltäter" gesprochen. Ich bin gespannt, was die Ermittlungen noch zu Tage fördern...

C.
 
Habe ich das Gegenteil irgendwo angedeutet oder impliziert?
Natürlich sind Rassismus und Rechtsextremismus nicht an deutsche Geburt gebunden. Mir ging es hier nur um das Motiv.

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Hey Cedrax Sorry wenn ich die Smilies vergessen habe.:wallb
Aber mit diesem Satz war es mein Ziel Dich zu loben :D

Nee ehrlich,ich hatte es als Kompliment gemeint.
Sorry wenn es falsch rüberkamm
 
Hast du nicht hier mit dem Vergleichen angefangen?
Kannst du vielleicht einfach mal den Kontext beachten? Davon einmal abgesehen ist in meinem Beitrag überhaupt kein Vergleich.
Lies es also bitte einfach richtig. Zumal ich extra noch geschrieben habe, dass ich diese Dinge nicht mit Terrorismus gleichsetze also vergleiche.
Das, was ich bisher immer geschrieben habe war, das es viel Leid gibt und zwar nicht nur ausgehend von Islamisten.
 
Also darf ich den Straftäter tacklen und auf ihm sitzen, aber ihm nicht ins Bein schießen, damit er liegen bleibt? Ich versteh da die Unterschiede nicht, abgesehen von der Körperverletzung.

Der §127 StPO erlaubt zum Zweck der Festnahme nur die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit und damit einhergehende geringfügige Verletzungen; auch das Fixieren mittels geeigneter Utensilien (Handschellen, Schnellfesseln) ist gestattet. Zu schwerwiegenden Körperverletzungen berechtigt das sog. "Jedermann-Festnahmerecht" unter keinerlei Umständen, sehr wohl aber dürfen befugte Amtsträger solche Handlungen vornehmen. Anders gestaltet sich die Situation, wenn sich der Festzunehmende bei der unmittelbaren Festnahmehandlung wehrt, denn in diesem Fall liegt wiederum eine Notwehrsituation vor, die dann aber in der rechtlichen Bewertung von der Festnahme zu trennen ist.

Übrigens, woher stammt eigentlich diese hypothetische Schusswaffe?

Nö. Wenn die mögliche Körperverletzung eines Attentäters schwerer wiegt, als die weiterer möglicher Opfer, finde ich das nicht einleuchtend.

Nun war die konstruierte Situation aber eine Flucht des Täters, kein erneuter Angriff (und nein, das "Jedermanns-Festnahmerecht" legitimiert keine Neutralisierung eines dringend Tatverdächtigen zur Verhinderung möglicher weiterer Straftaten). Im Fall eines erneuten Angriffes wären wir schließlich wieder in einer Nothilfesituation und die ist rechtlich erstmal unproblematisch. Bliebe nur weiterhin die Frage, woher diese hypothetische Schusswaffe stammt.
 
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