Tagespolitik allgemein

Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müsste ich über deutsche Gründlichkeit mal wieder schmunzeln. Lebenslange Haft, aber nach 5 Jahren gibt's den Lappen wieder zurück. Hä?:verwirrt:

Die Sperrfrist beträgt 6 Monate bis 5 Jahre. Die Alternative wäre lebenslanger Führerscheinentzug. Zudem dürfte es Bedingungen gerben wenn der Typ nochmal einen Führerschein machen will, MPU und so.
 
Die Alternative wäre lebenslanger Führerscheinentzug.
Genau. Was ja irgendwie synchron mit lebenslanger Haft wäre. Mich wunderte halt nur dieses spezielle Extra-Urteil, dass ein lebenslang Inhaftierter nach 5 Jahren seinen Führerschein zurückerhalten könnte (unter den von dir genannten Auflagen). Warum wird eine Sache gerichtlich beschlossen, die in dieser Form aber einfach nicht umgesetzt werden kann?
Das war das, was ich - nasagenwirmal - bemerkenswert fand.
 
Mich wunderte halt nur dieses spezielle Extra-Urteil, dass ein lebenslang Inhaftierter nach 5 Jahren seinen Führerschein zurückerhalten könnte (unter den von dir genannten Auflagen). Warum wird eine Sache gerichtlich beschlossen, die in dieser Form aber einfach nicht umgesetzt werden kann?

Die Fahrerlaubnis wird nicht als zusätzliche Bestrafung ("spezielle Extra-Urteil") entzogen, sondern weil §69 StGB das ganz explizit verlangt, wenn ein Täter wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs verurteilt wird. Wie in diesem Fall geschehen.
 
Dann ist das ja noch schlimmer, dass der Täter sein Tatwerkzeug bzw. die Erlaubnis, dieses zu benutzen, zurückbekommt :confuse:.
Das wäre ja so ähnlich, wie wenn man einem Mörder nach der Entlassung sein Messer oder seine Pistole zurückgibt, und sagt: "Hier, mien Jong. Musstest ja lange drauf verzichten. Hab viel Spaß damit".

Ihr habt ja beide Recht, aber ich finde das Urteil in dieser Kombination trotzdem eher seltsam :confuse:.

P.S. Vielleicht kann ich auch gerade mal wieder nicht vernünftig rüberbringen, was ich meine ... das kann ich nämlich gut ;-).
 
Das wäre ja so ähnlich, wie wenn man einem Mörder nach der Entlassung sein Messer oder seine Pistole zurückgibt, und sagt: "Hier, mien Jong. Musstest ja lange drauf verzichten. Hab viel Spaß damit".

Er hat eine Sperrfrist und Auflagen. Der kriegt also nicht sein Führerschein nach 5 Jahren wieder, er darf nach 5 Jahren wieder eine Fahrerlaubnis beantragen, wenn er die Auflagen erfüllt. Kann also sein, dass er nach 20 Jahren noch keinen Lappen hat, wenn er schon lange wieder auf freiem Fuß ist.
 
Das Problem ist, an dem Material haben aber auch Künstler Rechte, wie Autoren, Programmierer, Designer, etc. und die dürfen auch damit werben, oder sollten sie zumindest. Denn mit dieser Filterpflicht wird das für die Künstler nicht möglich. Nehmen wir einen Autor, um dein neues Buch zu bewerben musst du die Leute darüber reden lassen, dazu musst du Cover zeigen dürfen, den Titel im Internet angeben, Leseproben verschicken oder verlosen, Zitate auf den Sozialen Medien teilen oder eine kleine Lesung via Twitch halten und dich mit entsprechen Youtubern und Bloggern kurzschließen und Veranstaltungen planen, dafür musst du wieder, Cover zeigen dürfen, Titel angeben, etc. Gut und all das könnte jetzt für Buchblogger, BookTuber, Filmkritiker, Filmbloggs, etc. wegfallen weil die Uploadfilter nur sehen: Oh, das ist ja geschütztes Material und du bist nicht Disney, Warner oder sonst eine rechteinhabende Firma. Blocken wir dich mal.
Der einzige Ort wo es noch möglich wäre, wäre der Verlag der die Rechte innehat, weil der ja schlecht einen Filter für seine eigenen Werke auf seine eigene Seite stellen kann. Aber das hat nun mal eine sehr kleine Reichweite.

Gut das ist das Worst-Case-Scenario, aber wenn das so umgesetzt wird wie es gerade in den Artikel 11 und 13 steht, dann steht uns das bevor.
Hinzu kommt noch, dass die Filter nicht perfekt sind, YouTube hat seit Jahren das Problem das irgendwelche Leute die Videos von anderen Beanspruchen und als deren Eigentum betrachten, oder Kanäle versehentlich geflaggt werden, da der Filter einen Fehler macht und das z.B. ein V-Log für ein urheberrechtlich Geschützes Werk gehalten wird, wenn man das ganze Video über nur den V-Logger in seinem Zimmer sitzen sieht und der halt über irgendwas redet. Gab sogar fälle da hat jemand eine Cover Version eines eher unbekannten Musikers gemacht, dieses dann eintragen lassen und dann wurde das Original Video als Verletzung geflaggt. Gab es alles schon. In diesem Fall war es aber ein absichtlicher Betrug. Aber gut das ist ein Problem mit YouTube und deren Content ID System, und das jeder jeden beanspruchen und einen Verstoß melden darf, ohne das vorher diese Ansprüche kontrolliert werden, und diejenigen die dann einen Copyright Strike oder Demonitarisierung erhalten dann erstmal schauen können wie sie die Rechte an ihrem legalem Video wiederbekommen.

Hinzu kommt das die Filter auch gar nicht wissen können was Urheberrechtlich geschützt ist, ein x-belibiger Künstler auf Deviantart könnte ein tolles Bild Zeichnen, an dem er die alleinigen Urheberrechte hat, und irgendein anderer könnte dieses Bild dann auf YouTube als Thumbnail für sein Video benutzen, und der Filter bekommt davon gar nichts mit, da die Datenbank gar nicht so umfangreich sein kann.
Hinzu kommt das ganz gerne Fanbilder von einer Plattform auf die Anderen hochgeladen werden, ohne Einwilligung des Künstlers, noch eines Verweises auf die Quelle. Auch hier im PSW sieht man sowas im Coolen oder Lustigen Bilder Thread. Dies sind eigentlich alles Urheberrechtsverletzungen. Wobei es auch Leute gibt die Fanart, Fiction und Cosplay generelle als Urheberrechtsverletzung bezeichnen würden, da man ja geschützte Charaktere unerlaubt verwendet und diese dann auch evt. in Szene stellt die nicht so gedacht sind. (Ich erinnere nur mal daran das Olli Kahn mal EA Games verklagt hat und gewonnen hat, und die Begründung echt Göttlich war. Da ging es aber ums Persönlichkeitsrecht, aber Megakonzernen wie Disney würde ich es auch zutrauen das sie Cosplayer verklagen wenn sie Micky und Minny beim kuscheln darstellen, oder sonstwas dummes tun.)
Bisher gilt da aber eine gewisse Kulanz der Rechteinhaber. Gesetze wie Artikel 13 öffnen aber Abmahnanwälten wieder mal Tür und Tor um eine schnelle Mark zu verdienen und unwissende abzumahnen und mit Klagen zu drohen.

Eine Auflockerung des Urheberrechts mit klaren Regeln was unter "Fair Use" fällt wäre mir zehn mal lieber gewesen als Uploadfilter. Weil jetzt kann man ja Reviewer wie Channel Awesome, Cinemassacre, Game Theory und Kanäle die ein ähnliches Prinzip haben, wo sie sich selbst und dann Videomaterial eines Films/Series/Spiels zeigen bald vergessen. Jedenfalls in Europa, in den USA sind solche "Verstöße" ja noch irgendwie geschützt dank Fair Use.
 
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Das Interessante an der Urheberreform sind eigentlich nicht die Uploadfilter, die überall im Munde sind und die User auf die Straße bringen, sondern - jedenfalls in Deutschland - die Rückkehr der Lizenzsierungspflicht. Rechtinhabern (also Verlagen, Musiklabeln etc.) war es eigentlich nicht mehr erlaubt, dass Verleger eine pauschale Beteiligung an den Einnahmen der Urheber erhalten. Sowohl der BGH als auch der EuGH hatten das entschieden. Und nun kehrt genau das zurück:

https://www.wolfgangmichal.de/2019/03/25/eu-urheberrechtsreform-zensur-ist-nicht-der-zweck/

Grüße,
Aiden
 
Rechtinhabern (also Verlagen, Musiklabeln etc.) war es eigentlich nicht mehr erlaubt, dass Verleger eine pauschale Beteiligung an den Einnahmen der Urheber erhalten.

Die einzigen, die das dürfen, sind die Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA, die weitreichende Rechte haben, inkl. der sog. GEMA-Vermutung.

Das ist natürlich faktisch falsch. Das britische Parlament ist Beschlussfähig.Das hat es mehrfach bewiesen. Die Beschlüsse passen Dir nur nicht. Das ist aber ein Unterschied.

Das einzige, worauf sich dieses Parlament einigen kann, ist es, sich nicht zu einigen.

Acht verschiedene Lösungsideen und alle sind sie durchgefallen:
https://www.tagesschau.de/ausland/may-brexit-unterhaus-107.html

Die höchste Zustimmung überhaupt hat mit 268 gegen 295 Stimmen ein neues Referendum erfahren. Das ist zwar immer noch abgelehnt, aber mehr Einigkeit gibt es sonst auch für keine andere Idee. Im Klartext hat sich das Parlament damit selbst Handlungsunfähigkeit bescheinigt.
 
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Die einzigen, die das dürfen, sind die Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA, die weitreichende Rechte haben, inkl. der sog. GEMA-Vermutung.

Der Inhalt von Art. 12 der Reform war bislang auch für die Gema nicht (mehr) erlaubt. Das ergibt sich aus Art. 14 GG, weshalb die frühere Regelung (als Verwerter es noch so handhabten) durch den BGH und den EuGH gekippt worden sind. Dazu gibt's auch ein Video von Herrn Rechtsanwalt Solmecke:


Die Reform kommt in erster Linie den Verwertern zu gute. (Art. 11 der Reform - als zweites Indiz - ist ja im Endeffekt das deutsche Leistungsschutzrecht, was damals schon ein Rohrkrepierer war)

Grüße,
Aiden
 
Die einzigen, die das dürfen, sind die Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA, die weitreichende Rechte haben, inkl. der sog. GEMA-Vermutung.
Das ist ohnehin der letzte Dreck, da Radiosender und Discos ja deshalb nicht nur nachweisen müssen das sie Gema freie Musik spielen, sondern selbst auf CD-Rohlinge und USB-Sticks, SD-Karten, Festplatten usw. eine Gebühr erhoben wird, da man dort ja Musik von der Gema gespeichert haben könnte.

https://zis-usb.de/magazin/gema-gebuehren-fuer-usb-sticks/

Diese Gebühr fällt allerdings ebenfalls bei allen technischen Geräten an, die für eine Vervielfältigung der urheberrechtlich geschützten Waren verwendet werden können.

Dies sind alle digitalen Speichermedien wie Speichersticks, Festplatten oder auch CD-Rohlinge. Die Abgabe ist als Ersatz für eine Bezahlung jedes einzelnen Kopiervorgangs gedacht. Sie legalisiert jedoch nicht den Gebrauch der Kopie und ist somit eigentlich ein Widerspruch in sich.

Selbst auf Computer und Handys sind diese Abgaben fällig, und sogar auf Drucker, weshalb es schwer ist in Deutschland ein Gerät zu finden das mehr als 39 Seiten pro Minute druckt, da sonst die Gebühren der Gema enorm steigen.
http://www.linux-magazin.de/news/ur...rer-scanner-fax-festgelegt-drucker-inklusive/

Diese Vormachtstellung der Gema ist irgendwie wie eine versteckte Steuer auf Musik, die auf alle möglichen Produkte erhoben wird, nur das diese Abgaben nicht staatlich sind, sondern von einem Rechteverwerter erhoben werden und von ZPÜ durchgeführt wird.

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Diese Urheberrechtsabgaben könnte man ja eigentlich gleich zu einer generellen Gebühr machen, wie die alten GEZ Beiträge, und dann zwischen allen Rechteinhabern und Lizensfirmen aufteilen, und dann soll man die Leute gefälligst in Ruhe lassen und sie die Geschützen Werke mit einem gewissen Freiraum auch nutzen lassen.
Aber dann müsste man wohl jedes Video, jedes Bild, jedes Musikstück, jede Arbeit bei der Zitiert wird bei diesen Rechteverwertern eintragen lassen und dann hat man selbst ein geschütztes Werk. Weil der Deutsche braucht ja seine geliebte Bürokratie.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
https://www.laut.de/News/70.200-Samples-Kuenstler-legt-GEMA-mit-Musik-lahm-19-08-2008-5941
 
Der Inhalt von Art. 12 der Reform war bislang auch für die Gema nicht (mehr) erlaubt.

Es geht aber nur um pauschale Abgaben. Die GEMA kann doch auch jetzt schon für jedes konkrete Release eines Werk durch einen Verlag einen konkreten Vertrag abschließen, der klärt, wer was wofür in welcher Höhe bekommt. Darf halt nur nicht nur ein einziges Mal für alle Fälle für alle Zeiten beschlossen werden, sondern ist eben ganz spezifisch von Werk zu Werk und Release zu Release neu zu verhandeln.

Wo da jetzt das konkrete Problem dabei ist, kann insbesondere auch nicht die Textform der Rechtsanwälte WBS zu diesem Thema klären: https://www.wbs-law.de/urheberrecht...-12-verlage-sollen-wieder-mitverdienen-79805/
 
Das Problem bei Artikel 12 ist folgendes:

Eine Verwertungsgesellschaft hat nach aktueller deutscher Rechtssprechung 100 % der eingenommenen Lizenzen an ihre Mitglieder im Verhältnis deren Einzahlungen auszuschütten. (Hier gibt es beispielsweise auch eine ältere Kritik an der Gema, da Stars wie Helene Fischer überproportional mehr bekommen als kleinere Künstler)

Durch Artikel 12 soll es aber möglich werden, dass die Rechteinhaber (also Verlage und Musiklabels) einen festen Betrag an den auszuschüttenden Lizenzen erhalten. Das war durch den BGH (und EuGH) unterbunden worden.

Das nächste Problem mit der Reform ist, dass natürlich die Pauschalabgabe das favorisierte Ziel ist. Denn dadurch kommen die Rechteinhaber (nicht die Urheber) zu mehr Geld. Künstler, die nicht Teil einer Verwertungsgesellschaft sind, müssen dann entweder individuelle Lizenzverträge mit den jeweiligen Plattformen schließen oder auf den Uploadfilter setzen. Eine Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft ist dadurch unausweichlich - und führt zu höheren Lizenzerträgen durch die Verwertungsgesellschaft, was zu mehr Einnahmen bei den Rechteinhabern führt.

Daran stört man sich in meinem ersten Link von heute.

Grüße,
Aiden
 
Eine Verwertungsgesellschaft hat nach aktueller deutscher Rechtssprechung 100 % der eingenommenen Lizenzen an ihre Mitglieder im Verhältnis deren Einzahlungen auszuschütten.

Das gilt doch aber auch nur solange, wie keine andere Vereinbarung zwischen Rechteinhaber und Verlag getroffen wurde. Die BGH- und EuGH-Urteile sind doch nur reine Makulatur, wenn ein entsprechender Knebelvertrag vom Künstler unterschrieben wird.
 
Und wieder verliert May eine Brexit Abstimmung.
Ich bewundere das Durchhaltevermögen dieser Frau.
Jeder andere PM hätte dem Laden wohl bereits sein Amt vor die Füße geworfen.
Normalerweise hätte der PM,der für den Unsinn verantwortlich ist mit der Peitsche im Amt gehalten werden müssen.
Aber der hat sich feige aus dem Staub gemacht.
 
Und wieder verliert May eine Brexit Abstimmung.
Ich bewundere das Durchhaltevermögen dieser Frau.
Jeder andere PM hätte dem Laden wohl bereits sein Amt vor die Füße geworfen.
Normalerweise hätte der PM,der für den Unsinn verantwortlich ist mit der Peitsche im Amt gehalten werden müssen.
Aber der hat sich feige aus dem Staub gemacht.

Vor allem, gut ich wiederhole mich jetzt, sollte man sich vor Augen führen das May gegen den Brexit ist.
Sie hat sich aber der Verantwortung gestellt diesen durchzuführen, diesen Mut hatten die Befürworter des Brexit nicht. Farage hat sich aus der Politik zurück gezogen nach dem Brexit und Johnson nur mehr oder weniger vom Seitenrand gepoltert. May ist die - auch hier wiederhole ich mich - ärmste Sau in diesem Drama. Sie versucht den Willen der Bevölkerung durchzusetzen und beharrt auf das Referendum während das Palarment absolut keine ahnung hat was es will und einige Brexiter mit einer Arroganz reden, denken und handeln die nicht zum Ziel führt. Die haben noch nicht begriffen das sie Europa mehr brauchen als wir sie.

May hätte diesen Posten erst gar nicht annehmen sollen sondern einem Brexiter überlassen sollen. Das sie das nicht tat, das sie diese Aufgabe übernommen hat nötigt schon Respekt ab. Sie hat nen Deal ausgehandelt der nicht Ideal für England ist, das konnte er nicht sein weil die EU sich sowas nicht leisten kann. Das wußte May von anfang an, davon darf man ausgehen, und dennoch hat sie alles mögliche versucht. Es tut einem fast weh das sie in die Geschichte eingehen wird als eine der erfolglosesten MPs england.
Ich finde sie soll den Posten hinwerfen, das man sie so abfertigt wie im Moment hat sie nicht verdient. Soll sie Johnson zu ihrem Nachfolger machen, mal sehen wie blutig die Nase ist die er sich dann in Brüssel holt
 
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Eine erheiternde Posse aus der Landespolitik:

https://www.saarbruecker-zeitung.de...ifer-haben-oft-deutsche-vornamen_aid-37745459

Ich bin übrigens in der Top 5. Und ihr so?

Ich habs unter die Top 6 geschaft und lebe im Saarland. Also habt Angst vor mir :P

Aber mal im ernst: Jeder der die lokalen Ereignisse im Saarland und gerade in Saarbrücken etwas verfolgt, oder viel Abends in Saarbrücken unterwegs ist wie ich, hätte der AfD diese Antwort geben können.
Die AfD hat drauf spekuliert das viele ausländische Namen mit Doppelpass auftauchen um Munition für eine Kampange zu haben, das war nichts.
 
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