Das Problem ist, an dem Material haben aber auch Künstler Rechte, wie Autoren, Programmierer, Designer, etc. und die dürfen auch damit werben, oder sollten sie zumindest. Denn mit dieser Filterpflicht wird das für die Künstler nicht möglich. Nehmen wir einen Autor, um dein neues Buch zu bewerben musst du die Leute darüber reden lassen, dazu musst du Cover zeigen dürfen, den Titel im Internet angeben, Leseproben verschicken oder verlosen, Zitate auf den Sozialen Medien teilen oder eine kleine Lesung via Twitch halten und dich mit entsprechen Youtubern und Bloggern kurzschließen und Veranstaltungen planen, dafür musst du wieder, Cover zeigen dürfen, Titel angeben, etc. Gut und all das könnte jetzt für Buchblogger, BookTuber, Filmkritiker, Filmbloggs, etc. wegfallen weil die Uploadfilter nur sehen: Oh, das ist ja geschütztes Material und du bist nicht Disney, Warner oder sonst eine rechteinhabende Firma. Blocken wir dich mal.
Der einzige Ort wo es noch möglich wäre, wäre der Verlag der die Rechte innehat, weil der ja schlecht einen Filter für seine eigenen Werke auf seine eigene Seite stellen kann. Aber das hat nun mal eine sehr kleine Reichweite.
Gut das ist das Worst-Case-Scenario, aber wenn das so umgesetzt wird wie es gerade in den Artikel 11 und 13 steht, dann steht uns das bevor.