§ 2 Vereinszweck, Ziele und Aufgaben
(1) Zweck des Vereins ist die Beratung der Fraktionen und politischen Entscheidungsträger in polizei-
spezifischen Fragen sowie die Mitwirkung bei der Ausgestaltung einer noch moderneren und bürgerfreundlicheren Polizei.
(2) Zweck des Vereins ist außerdem die Förderung des Austausches und des Verständnisses zwischen grüner Politik und den Belangen der Polizeibediensteten.
Dieser Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch
Durchführung von oder Mitwirkung an öffentlichen Veranstaltungen,
- Zusammenarbeit mit anderen Personen, Vereinen, Verbänden und Institutionen, die den gleichen Zweck oder Ziele verfolgen,
- Beratung der politischen Entscheidungsträger, Verbänden und Organisationen in polizeispezifischen Fragen
- Meinungsaustausch mit Personen, Vereinen, Verbänden und anderweitigen Institutionen, um die satzungsmäßigen Ziele des Vereins zu fördern,
- Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Vereinigungen, Verbänden und sonstigen Organisationen vergleichbarer Zielsetzung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(5) Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.