Hi Leutz,
eine Äußerung des Präsidenten des Richter-Bundes Mackenroth sorgt zur Zeit für Wirbel. Zitat:
"Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu...