SorayaAmidala
weiser Botschafter
Ich habe hier noch mal einen intressanten Arbeitsrecht Fall! Der m übriegen wahr ist.Der F ist Filialleiter bei den Gebr. A er ist unter anderem zuständig die Tageseinnahmen ,
Abends zur Bank zu bringen. An einem Mittwochabend sind die Einnahmen durch das Sonderangebot an Pc besonders hoch. Sie betragen 50000?.
Abends auf dem Weg zur Bank beschließt F sich für den anstregenden Tag zu entlohnen. Er hält deshalb im Rotlichtviertel an und bleibt für etwa 1 Stunde . Das Geld lässt F im unverschlossenen PKW. Nach einer Stunde ist das Geld weg.
F verdient 4000? brutto im Monat. Wie ist die Rechtslage?
Abends zur Bank zu bringen. An einem Mittwochabend sind die Einnahmen durch das Sonderangebot an Pc besonders hoch. Sie betragen 50000?.
Abends auf dem Weg zur Bank beschließt F sich für den anstregenden Tag zu entlohnen. Er hält deshalb im Rotlichtviertel an und bleibt für etwa 1 Stunde . Das Geld lässt F im unverschlossenen PKW. Nach einer Stunde ist das Geld weg.
F verdient 4000? brutto im Monat. Wie ist die Rechtslage?