1. Abschiebung straffälliger Nicht-Staatsbürger
- Bei kleineren, wiederholten Delikten.
- Bei größeren Delikten, in eine Haftanstalt des jeweiligen Landes, wobei das Strafmaß von deutschen Gerichten entschieden wird, die Strafe allerdings in einer Haftanstalt im Heimatland vollzogen wird. Dazu braucht es allerdings bilaterale Verträge. Besteht kein solcher Vertrag ist die Strafe im Inland anzutreten. Desweiteren Landbann, min. 5 Jahre, max. Lebenslänglich.
2. Staatsbürgerschaft auf Probe
Nach erhalt der Staatsbürgerschaft besteht eine Probe Zeit von 5-7 Jahren, in dieser Zeit verpflichtet sich der neue Bürger keine Straftaten zu begehen, ansonsten wird ihm selbige aberkannt. Weiteres siehe Punkt 1.
3. Staatsbürger nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit, Kinder der zweiten oder dritten Generation.
Werden wie deutsche Staatsbürger behandelt.