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Marvel Moon schrieb:Rechnet man wirklich alle Menschen, welche nicht arbeiten mit ein (Rentner, Kinder, sämtliche Hausfrauen/Mütter in der Schwangerschaft, nicht gemeldete etc.) Ist eine Arbeitslosenzahl von 8 Millionen und vielleicht sogar deutlich höher sogar realistisch. Aber so rechnet man eben nicht. Denn es werden nur Menschen gezählt, welche arbeitsfähig sind und dazu zählen weder Renter, noch Kinder.
Wie schön das du den Großteil aller Arbeitslosen so gut kennst... Deine Aussagen hören sich teilweise echt wie typische Fascho Parolen an. Die Arbeitslosen die du kennst, sind wahrscheinlich die welche sich in Talk Shows rumtreiben. Diese sind aber keineswegs repräsentativ. Vielleicht besteht ja auch dien Freundes- und Bekanntenkreis aus solchen Spezialisten...
Seth Caomhin schrieb:Auch viele ältere die keinen Job finden, allerdings eben nicht in die Statistik mit einfließen (die allerdings noch keine Rentner sind)
Marvel Moon schrieb:Und welche sind das? Also ich kenne "ältere" Arbeitslose Menschen und die tauchen sehr wohl in dieser Statistik auf und sind keine Rentner^^
Das ist doch mal eine Aufzählung mit der ich leben kann. Danke dafür. Wo hast du die Zahlen her?Glottis schrieb:Diejenigen, die sich nicht arbeitslos melden, weil es ihnen einfach zu peinlich ist oder die sowieso keine Chance auf Vermittlung sehen, Ehefrauen die sich aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens nicht anmelden, Frauen, die aufgrund mangelhafter Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht arbeitsfähig sind...(insgesamt laut Experten-Schätzungen mindestens 1 Million).
Diejenigen, die in zahlreichen ABM's, Förderkursen oder 1?-Jobs ausgelagert wurden (auch etwa 1 Million).
Diejenigen, die in den Vorruhestand geschickt wurden und daher nicht in der Statistik sind, obwohl sie im arbeitsfähigen Alter sind (Deutschlandweit iirc um die 900.000).
Diejenigen, die krank sind und daher Geld von der Agentur bekommen (etwa 100.000).
Insgesamt dürften in Deutschland etwa 8-9 Millionen Menschen ohne Job sein, die Arbeiten wollen oder könnten, denen aber keine Möglichkeit dafür zur Verfügung steht oder vermittelt wird.
Warte nur bis das der Threadersteller liestps: Natürlich darf sich die Bild-Zeitung nennen. Es gibt keinerlei Regelung, die eine Zeitung definiert.
Glottis schrieb:ps: Natürlich darf sich die Bild-Zeitung nennen. Es gibt keinerlei Regelung, die eine Zeitung definiert.
newman schrieb:Wenn 4 Millionen dieses "seriöse" Blatt lesen weiß man schon
mal unter welche Marke die Arbeitslosigkeit niemals sinken wird![]()
Jedihammer schrieb:Und wie es diese Regeln gibt.
Es gibt sogar ein Gerichtsurteil dazu.
Eine Zeitung muß einen gewißen Standart erfüllen,was die "Bild" nicht tut.
Die "Bild" ist ein Blatt,keine Zeitung.
Nirgens auf der "Bild" ist das Wort "Zeitung" oder "Tageszeitung" zu lesen.
Glottis schrieb:Dann nenn doch mal eine Quelle. Normalerweise liest man den Mythos übrigens in Verbindung mit "xx% Wahrheitsanteil". In Verbindung mit der Seitenzahl war er mir neu.
Auf der Bild war früher übrigens das Wort Zeitung zu lesen, es wird aber heutzutage zugunsten der lokalen Ableger (Bild-Köln,...) weggelassen.
Springer muss entweder die "Bild" oder einen Sender verkaufen
Kartellamt will konkurrenzlosen TV-Markt verhindern
Frankfurt - Das Bundeskartellamt hat den erneuten Antrag des Axel Springer Verlags auf die geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 einem Zeitungsbericht zufolge abgelehnt. Sämtliche von Springer ins Feld geführten Gründe, die Fusion zu erlauben, reichten nicht aus, die kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen, heißt es in einem Zwischenbescheid des Kartellamts, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nach eigenen Angaben vorliegt. Da Springer es bereits zuvor abgelehnt habe, die "Bild?-Zeitung zu verkaufen oder auf einen der großen Sender der Gruppe - Sat.1 oder ProSieben - zu verzichten, sehe die Behörde "nach derzeitigem Kenntnisstand keine Möglichkeit, eine Untersagung des Vorhabens abzuwenden", hieß es demnach in dem Schreiben.
Frist bis zum 12. Januar
Das Kartellamt beabsichtige weiterhin, "den geplanten Erwerb der Mehrheit an der ProSiebenSat.1 Media AG" durch Springer zu untersagen. Springer wird dem Bericht zufolge eine Frist bis zum 12. Januar um 12 Uhr mittags eingeräumt, sich ein letztes Mal zu dem Verfahren einzulassen, in dem das Kartellamt seine endgültige Entscheidung am 20. Januar bekanntgeben will.
"Fast alle Springer-Vorschläge irrelevant"
Die lizenzrechtlichen Auflagen für die Fernsehsender, die Springer zuletzt angeboten hatte, verwirft das Kartellamt laut "FAZ" ganz. Sie seien teils gar nicht zulässig, vor allem aber nicht geeignet, die kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion auszuräumen. Die Lizenzauflagen werden eingestuft als eine von den Landesmedienanstalten zu leistende Kontrolle des Verhaltens, nicht als Änderung in der Sache, heißt es. Das Kartellamt habe mit den Landesmedienanstalten aus Bayern, Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz gesprochen und sei zu der Überzeugung gelangt, dass es "nur unzureichende beziehungsweise keine rechtlich abgesicherten Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße" gebe. Ein Lizenzentzug etwa für Sat.1 im Falle eines Verstoßes gegen Lizenzauflagen sei so gut wie ausgeschlossen.
Konkurrenzloser TV-Markt befürchtet
Springer hatte angeboten, in die Lizenzverträge von Sat.1 und Pro Sieben hineinschreiben zu lassen, dass "Bild TV" und jedwede Cross-Promotion zwischen Zeitungen, Zeitschriften und Sendern ausdrücklich untersagt seien. Die angebotene Veräußerung von rund 30 Zeitschriftentiteln, Radios und Pressevertrieben hält das Kartellamt ebenfalls für unerheblich, berichtet die "FAZ". Für beachtlich halte das Kartellamt dagegen das Angebot Springers, aus sämtlichen, gemeinsam mit Bertelsmann gehaltenen Unternehmen auszusteigen. Doch mindere dies den Einruck eines "symmetrischen", mehr oder weniger konkurrenzlosen Marktes im Fernsehen zwischen Bertelsmann/RTL und ProSiebenSat.1 nicht. Falls Springer ProSiebenSat.1 kaufe, komme es auf jeden Fall zu einer "Verstärkung des Duopols" auf dem Fernsehmarkt mit ProSiebenSat.1 auf der einen und den Bertelsmann/RTL-Sendern auf der anderen Seite. (sa/AFP)
Springer muss entweder die "Bild" oder einen Sender verkaufen
Kartellamt will konkurrenzlosen TV-Markt verhindern
Frankfurt - Das Bundeskartellamt hat den erneuten Antrag des Axel Springer Verlags auf die geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 einem Zeitungsbericht zufolge abgelehnt. Sämtliche von Springer ins Feld geführten Gründe, die Fusion zu erlauben, reichten nicht aus, die kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen, heißt es in einem Zwischenbescheid des Kartellamts, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nach eigenen Angaben vorliegt. Da Springer es bereits zuvor abgelehnt habe, die "Bild?-Zeitung zu verkaufen oder auf einen der großen Sender der Gruppe - Sat.1 oder ProSieben - zu verzichten, sehe die Behörde "nach derzeitigem Kenntnisstand keine Möglichkeit, eine Untersagung des Vorhabens abzuwenden", hieß es demnach in dem Schreiben.
Frist bis zum 12. Januar
Das Kartellamt beabsichtige weiterhin, "den geplanten Erwerb der Mehrheit an der ProSiebenSat.1 Media AG" durch Springer zu untersagen. Springer wird dem Bericht zufolge eine Frist bis zum 12. Januar um 12 Uhr mittags eingeräumt, sich ein letztes Mal zu dem Verfahren einzulassen, in dem das Kartellamt seine endgültige Entscheidung am 20. Januar bekanntgeben will.
"Fast alle Springer-Vorschläge irrelevant"
Die lizenzrechtlichen Auflagen für die Fernsehsender, die Springer zuletzt angeboten hatte, verwirft das Kartellamt laut "FAZ" ganz. Sie seien teils gar nicht zulässig, vor allem aber nicht geeignet, die kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion auszuräumen. Die Lizenzauflagen werden eingestuft als eine von den Landesmedienanstalten zu leistende Kontrolle des Verhaltens, nicht als Änderung in der Sache, heißt es. Das Kartellamt habe mit den Landesmedienanstalten aus Bayern, Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz gesprochen und sei zu der Überzeugung gelangt, dass es "nur unzureichende beziehungsweise keine rechtlich abgesicherten Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße" gebe. Ein Lizenzentzug etwa für Sat.1 im Falle eines Verstoßes gegen Lizenzauflagen sei so gut wie ausgeschlossen.
Konkurrenzloser TV-Markt befürchtet
Springer hatte angeboten, in die Lizenzverträge von Sat.1 und Pro Sieben hineinschreiben zu lassen, dass "Bild TV" und jedwede Cross-Promotion zwischen Zeitungen, Zeitschriften und Sendern ausdrücklich untersagt seien. Die angebotene Veräußerung von rund 30 Zeitschriftentiteln, Radios und Pressevertrieben hält das Kartellamt ebenfalls für unerheblich, berichtet die "FAZ". Für beachtlich halte das Kartellamt dagegen das Angebot Springers, aus sämtlichen, gemeinsam mit Bertelsmann gehaltenen Unternehmen auszusteigen. Doch mindere dies den Einruck eines "symmetrischen", mehr oder weniger konkurrenzlosen Marktes im Fernsehen zwischen Bertelsmann/RTL und ProSiebenSat.1 nicht. Falls Springer ProSiebenSat.1 kaufe, komme es auf jeden Fall zu einer "Verstärkung des Duopols" auf dem Fernsehmarkt mit ProSiebenSat.1 auf der einen und den Bertelsmann/RTL-Sendern auf der anderen Seite. (sa/AFP)
Drüsling schrieb:Allein dem Axel Springer Verlag einen Nachrichtensender in die Hand zu geben ist unverantwortlich, finde ich.
BILD schrieb:Sehr geehrter Herr ,
dieses Gerücht ist Unsinn.
Im Zuge der Entwicklung von BILD zur Marke wurde der Zusatz „Zeitung“ im Logo aufgegeben und bei der Regionalisierung durch Regional-Ausgaben-Zusätze wie „BILD Hamburg“ und „BILD Berlin“ ersetzt. Das BILD-Logo enthielt am 11.09.1971 letztmalig die Unterzeile „Zeitung“.
Weiterhin viel Spaß beim BILD-Zeitung-Lesen!
Tobias Fröhlich
Axel Springer AG
Information und Öffentlichkeitsarbeit