alpha7 schrieb:
es geht aber um Eigentumswohnungen in einer Wohnungsanlage
Auch da gilt die Hausordnung, die von der Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft zu Beginn der Hausgemeinschaft erstellt worden ist. In der Regel sind dies Standard-Hausordnungen, die das Zusammenleben erleichtern sollen. Zitat aus Standardmietvertrag von "Haus und Grund e.V."
"Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwohnens aller Hausbewohner ist gegenseitige Rücksichtnahme und Sorgfalt erforderlich". Ein Spruch, der sich sicherlich in dieser oder anderer Form weltweit in Hausordnungen finden lässt. Eigentlich würde dieser Spruch als Hausordnung ausreichen.
Und mal ehrlich, man kann sich und anderen viel Ärger ersparen, wenn man mal ein wenig darüber nachdenkt, was einen selber in einer bestimmten Situation stören könnte, dann entstehen aus Kleinigkeiten keine Probleme.
Zu solchen "Kleinigkeiten" gehört dann auch das nach 20h unter erheblicher Geräuschentwicklung stattfindende Renovieren von Wohnungen. Das muss nicht unbedingt sein, und wenn dann doch, dann geht man (genau wie bei einer bevorstehenden Party) durch das Haus, und kündigt an, daß mal für fünf Minuten mit der Bohrmaschine aus triftigem Grund nach 20h (vielleicht nicht gerade um 21h) gearbeitet werden muss.
Es können ja zum Beispiel kleine Kinder im Haus sein, die um diese Zeit schon schlafen. Oder man ist selber erst um 20h von der Arbeit gekommen, und total abgespannt, will man da von nebenan eine Bohrmaschine kreischen hören ? Nen, das muss nicht wirklich sein.
Mit ein wenig Nachdenken und Einfühlungsvermögen lässt sich vieles an Ärger umschiffen.
Gruß, und viel Erfolg beim Zsuammenleben,
Michael