Ich persönlich finde dass dies ein Unding ist. Die Menschen in Haiti haben ebenso ein Recht auf die Gewissheit des Todes ihres Verwandten, wie die Betroffenen bei dem Seebeben im indischen Ozean. Es kann nicht sein, dass dieses Recht mit den Füßen getretten wird, nur weil es nicht im Interesse der Industrienationen ist, weil sie davon nicht so stark von der Katastrophe betroffen sind wie 2004.
Du irrst dich! Die Opfer der Tsunamikatastrophe wurden größtenteils ebenfalls in Massengräbern bestattet bzw. gleich verbrannt! Ausserdem waren die meisten Toten des Tsunami's Einheimische.
Darth Draconis schrieb:
Dein Argument ist zutreffend, doch was mir zu denken gibt ist, dass dieselbe Gefahr auch 2004 bestand und dort es auch realisierbar war, zwar die Toten zu lagern, aber Seuchen und Krankheiten zu vermeiden.
Man kann die zwei Lagen nicht miteinander vergleichen.
In Haiti ist jegliche Infrastruktur zerstört. Strom gibt es nur für das Nötigste (Retten, Nahrung, med. Versorgung und Trinkwasser bereitstellen). Für das Kühlen von Leichen gibt es absolut keine Kapazität. Daher ist es absolut wichtig die Toten so schnell wie möglich weg zu schaffen, bevor Seuchen wie Choerla, Typhus oder Malaria enstehen können.
Mal ganz zu schweigen von den psychichen Belastung bei der Bevölkerung und den Helfern, die momentan zhwischen Leichenbergen leben müssen.
Ehrlich gesagt finde ich die "ich bin dagegen, weil alle anderen Unmenschen sind-Mentalität" die manche an den Tag legen ein Unding.
Noch vor 10 Jahren wär ein Hilfseinsatz dieser größenordnung nicht möglich gewesen, da nur wenige Staaten überhaupt die bereitschaft dazu hatten.
Im aktuellen Fall haben sogar Staaten hilfe geschickt die nicht gerade als Menschenfreunde bekant sind (z.b. China) oder Staaten die sich bisher bei Hilfsaktionen rausgehalten bzw. nicht gerade geglänzt hatten (z.b. Venezuela, Frankreich, Brasilien und die USA).
TomReagen schrieb:
Nein.
http://www.katastrophenvorsorge.de/p...202006-SKK.pdf
Diese Definition ist gültig und widerspricht der Feuerwerhdienstvorschrift, aber als übergeordnete Instanz hat das Wörterbuch der SKK auch bei Feuerwehr und Rettungsdienst Gültigkeit.
Die SKK ist eine Initiative der verschiedenen Rettungsdienste (private Organisationen) und hat im Katastrophenschutz keine Relevanz.
Gültig sind die Definitionen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bzw. die FwDV 2. da dies amtliche Dokumente sind.