Wookie Trix
Botschafter
Hi Leutz
Seit Tagen wird Frankfurt und das hessische Umland von einem Fall beherrscht, dem Fall "Wolfgang Daschner".
Mehr als zwei Jahre nach dem feigen Mord an dem entführten Schüler Jakob von Metzler muss sich der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner wegen schwerer Nötigung vor dem Richter verantworten. Der Beamte hatte nach eigenem Bekunden einem Kriminalhauptkommissar dazu gebracht, dem Verdächtigen, Magnus Gäfgen, Gewalt anzudrohen, um das Versteck der Geisel zu verraten.
Jede Mutter, jeder Vater hätte wohl genauso entschieden wie Wolfgang Daschner. Um das Leben des kleinen Jakob zu retten, hat der Frankfurter Polizeiführer dem Entführer mit Schmerzen drohen lassen, "die er noch nie verspürt habe". Umfragen belegen, daß die Mehrzahl der Deutschen dieses Vorgehen billigt. Doch eine solche Ermächtigung widerspricht dem Grundgesetz und verstösst gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Was meint ihr: Ist es angezigt, dass Daschners Rettungsfolter mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wird. Oder sollte in einem solchen Fall das Wohl des Opfers über dem des Täters stehen und eine Relativierung des Folterverbots möglich sein?
Bin gespannt auf eure Meinung...
Schönen Sonntag
Beatrice Furrer
Link: http://www.wams.de/data/2004/11/21/363572.html
Seit Tagen wird Frankfurt und das hessische Umland von einem Fall beherrscht, dem Fall "Wolfgang Daschner".
Mehr als zwei Jahre nach dem feigen Mord an dem entführten Schüler Jakob von Metzler muss sich der ehemalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner wegen schwerer Nötigung vor dem Richter verantworten. Der Beamte hatte nach eigenem Bekunden einem Kriminalhauptkommissar dazu gebracht, dem Verdächtigen, Magnus Gäfgen, Gewalt anzudrohen, um das Versteck der Geisel zu verraten.
Jede Mutter, jeder Vater hätte wohl genauso entschieden wie Wolfgang Daschner. Um das Leben des kleinen Jakob zu retten, hat der Frankfurter Polizeiführer dem Entführer mit Schmerzen drohen lassen, "die er noch nie verspürt habe". Umfragen belegen, daß die Mehrzahl der Deutschen dieses Vorgehen billigt. Doch eine solche Ermächtigung widerspricht dem Grundgesetz und verstösst gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Was meint ihr: Ist es angezigt, dass Daschners Rettungsfolter mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wird. Oder sollte in einem solchen Fall das Wohl des Opfers über dem des Täters stehen und eine Relativierung des Folterverbots möglich sein?
Bin gespannt auf eure Meinung...
Schönen Sonntag
Beatrice Furrer
Link: http://www.wams.de/data/2004/11/21/363572.html