Jedihammer
Generalfeldmarschall, Aktiver Foren Ältester.
@Furya Lynn
Danke für die Info.
Mit denen werde ich mich gleich mal beschäftigen.
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Ich kenne mich damit nicht so sehr aus, aber wenn man für das zweite Staatsexamen Deutscher sein muß.....werden dann die ganzen ausländischen Austauschstudenten dafür eingebürgert?!?!?!Original geschrieben von Furia Lynn
@tear: nunja, Du hast teilweise Recht, aber halt auch nicht ganz *gg* Ich hab nach meinem Studium meine Ausbildung nicht abgeschlossen und auf dem Amt sagte man mir, dass ich für höchstens 5 Jahre eine Aufenthaltsgenehmigung erhalte (es sind eigentlich insgesamt 4: die erste für 3 Monate, dann 2 für je 2 Jahre und eine für 1 Jahr) Dann ist aber meine Ausbildung noch nicht abgeschlossen, die dauert nämlich etwas länger ... Außerdem muss man für das 2te Staatsexamen Deutscher sein (sagt zumindest der Studiberater und der muss es ja wohl wissen, oder ?). Is halt alles etwas komplizierter .... *seufz*
Jupp, der war gut....und harmlos.Original geschrieben von Furia Lynn
*löl* der Spruch von Deinem Kumpel gefällt mir Horatio ^^
Wie gesagt, ich kenne mich damit nicht so aus, habe ja noch nicht mal Abi...Original geschrieben von Furia Lynn
Naja ... Austauschstudenten bleiben meistens nur ein oder 2 Semester und schließen ihr Studium dann in ihrem Heimatland ab. Sonst wären es keine Austauschstudenten, sondern "normale" ausländische Sudenten im Grundstudium.
Original geschrieben von Furia Lynn
@Blackmore: Ja, die Volksliste war "Naziwahnsinn", aber Naziwahnsinn mit System. Du musstest um in der Volksliste eingetragen zu werden, die Deutschen in deiner Abstammung bis zur 4ten Generation nachweisen. Somit ist das für die heutige Überprüfung ein Hinweis in wie weit da Deutsche im Stammbaum zu finden sind (ich glaube ab 3/4 Deutsche in der Familie gabs die Volksliste 1, aber sicher bin ich mir da nicht).