moses
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... euch dieser text den ich gefunden habe weiter.
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche
Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen
sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:
(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen,
bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offen zulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich
meine Adresse <deine Adresse>(siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich, sollten Sie dieses Schreiben
ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.
Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3 BDSG
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Weiterhin hilft der kleine Hinweis am Telefon auf den § 123 StGB (Hausfriedensbruch) meistens ist nach dem Ausspruch nur noch ein Klick vom Auflegen zu hören.
Wer die entsprechende Telefon- bzw. Faxnummer sucht, hier gibt es zu der entsprechenden 0180 die entsprechende "normale" Nummer:
http://www.tk-anbieter.de/index.php