@ Loki
Ok, ich meine damit
sichtbare Defekte/Mängel.
Wie man die Spannung an einer Steckdose prüft, brauch man heute eigentlich auch keinem mehr zu erklären oder?
Dann die Spannung (oder Nichtspannung) welche das Messgerät anzeigt fotografieren und siehe da, unser Beweis.
Gibt der Arbeitgeber jedoch persönliche Daten raus, verstösst der Arbeitgeber gegen das Datenschutz gesezt.
Na dann genügt es ja vollkommen, wenn in dieser "Kette"
einer gegen das Datenschuzgesetz verstößt, um den Informationsfluß zu unterbinden.
Warum sollte der Vermieter diese Informationen noch zusätzlich brauchen, wenn er Dokumente hat, an deren Echtheit wohl nicht zu zweifeln ist?
Wenn er jedoch an der Echtheit der Dokumente zweifelt muß er Personen einschalten, die das für ihn herrausfinden. Und die kosten Geld - mehr als die Information wert ist, weil er sie ja schon hat.
Also wo ist der Sinn eines Anrufes?
Das ist aber nicht Überall so
Der TV Netzbetreiber kann für das freischalten Geld verlangen, da obwohl der Anschluss schon liegt, dieser trotzdem von einem Techniker freigeschalten werden muss.
Die Frage ist, ob der Vormieter den Anschluß abgemeldet hat, bez. ob der Vermieter zwischenteitlich den Anschluß abgemeldet hat. Wenn der Anschluß nämlich garnicht abgemeldet wurde, dann gilt das gleiche wie bei einem Telefonanschluß: Ganz gleich wer ihn nutzt, die Rechnung geht an die gleiche Adresse.
Der Vermieter sollte also mal den Beweis erbringen ob der Kabelanschluß zwischenzeitlich abgemeldet war oder eine Rechnung vorweisen, mit den Kosten für einen "Neuanschluß/Wiederanmeldung" - wie auch immer das heißt.