hilfe im thema mietrecht, dringend!

b) Dein Vermieter hat alle Unterlagen.
Ein Anruf/Brief an deinen Arbeitgeber ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

b1) Dein Arbeitgeber darf wahrscheinich auch keine Auskunft geben, weil er dann ebenso gegen den Datenschutz verstoßen würde.
Das darf er nur bei Personen mit entsprechender Lizenz:
Polizei, Kripo.....
Ich würde beim ersteren eher von "Eindringen in die Privatsphäre ausgehen und nur beim zweiten von Verletzung des Datenschutzes. Nur durch die Nachfrage wird der Datenschutz ja noch nicht verletzt. Erst wenn der AG Auskunft gibt.
c) Dafür das der lacht gehört er eigentlich schon..........aber gut, du hättest halt mit Zeugen fragen sollen ob das ein Starktstromstecker ist und ob da auch Spannung anliegt.
Selbst mit Zeugen dürfte das meiner Ansicht nach schwierig werden, da dann im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht. Der Vermieter war ja anscheinend auch nicht allein, so wie ich das verstanden habe.
Jeder kaputte Schalter und jede kaputte Steckdose wird fotografiert.
Alle Mängel werden fortografiert und schriftlich festgehalten.
Ein Foto ist ein Beweis.
Ein Foto von einer lose aus der Wand hängenden Steckdose ist ein Beweise. Ein Foto von einer Steckdose, die normal an der Wand befestigt ist, aber nicht angeschlossen, kann sie sich ziemlich an die Hutschnur nageln würd ich meinen. Darauf wird nämlich kein Mangel ersichtlich. Von daher würde ihr das in diesem Fall auch nichts nützen.
 
Ein Anruf/Brief an deinen Arbeitgeber ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Nein ist es nicht. Das darf er!
Gibt der Arbeitgeber jedoch persönliche Daten raus, verstösst der Arbeitgeber gegen das Datenschutz gesezt.
Ist zwar nicht die feine Engliche Art, aber man kann nimanden verbieten wenn derjenige Anrufen darf und wenn nicht. Es sei denn, man erlangt ne einstweillige Verfügung.

Der einmalige "Anschluß" dürfte aber schon längst bezahlt sein - sonst würde es ihn nicht geben. Das kann der Vermieter eigentlich nicht immer wieder auf's neue verlangen. Das kann nicht sein.

Das ist aber nicht Überall so
Der TV Netzbetreiber kann für das freischalten Geld verlangen, da obwohl der Anschluss schon liegt, dieser trotzdem von einem Techniker freigeschalten werden muss.
Dabei fallen sehr oft Verwaltungskosten an.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Loki
Ok, ich meine damit sichtbare Defekte/Mängel.
Wie man die Spannung an einer Steckdose prüft, brauch man heute eigentlich auch keinem mehr zu erklären oder?
Dann die Spannung (oder Nichtspannung) welche das Messgerät anzeigt fotografieren und siehe da, unser Beweis. :)

Gibt der Arbeitgeber jedoch persönliche Daten raus, verstösst der Arbeitgeber gegen das Datenschutz gesezt.
Na dann genügt es ja vollkommen, wenn in dieser "Kette" einer gegen das Datenschuzgesetz verstößt, um den Informationsfluß zu unterbinden.
Warum sollte der Vermieter diese Informationen noch zusätzlich brauchen, wenn er Dokumente hat, an deren Echtheit wohl nicht zu zweifeln ist?
Wenn er jedoch an der Echtheit der Dokumente zweifelt muß er Personen einschalten, die das für ihn herrausfinden. Und die kosten Geld - mehr als die Information wert ist, weil er sie ja schon hat.
Also wo ist der Sinn eines Anrufes?



Das ist aber nicht Überall so
Der TV Netzbetreiber kann für das freischalten Geld verlangen, da obwohl der Anschluss schon liegt, dieser trotzdem von einem Techniker freigeschalten werden muss.
Die Frage ist, ob der Vormieter den Anschluß abgemeldet hat, bez. ob der Vermieter zwischenteitlich den Anschluß abgemeldet hat. Wenn der Anschluß nämlich garnicht abgemeldet wurde, dann gilt das gleiche wie bei einem Telefonanschluß: Ganz gleich wer ihn nutzt, die Rechnung geht an die gleiche Adresse.
Der Vermieter sollte also mal den Beweis erbringen ob der Kabelanschluß zwischenzeitlich abgemeldet war oder eine Rechnung vorweisen, mit den Kosten für einen "Neuanschluß/Wiederanmeldung" - wie auch immer das heißt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ging mir nur um die Aussage:

Ein Anruf/Brief an deinen Arbeitgeber ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Das ist falsch. Der Vermieter verstößt nicht gegen das Gesetz. Ob der Vermieter gegen ein Gesetz verstößt oder ein anderer ist ja wohl ein himmelweiter Unterschied

Also die Frage war ja ob der Vermieter das darf , und ob der Arbeitgeber auskunft geben darf.

1. Der Vermieter kann es versuchen. Sollte aber nicht auf Erfolg hoffen.
2. Der Arbeitgeber darf ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers keine persönlichen Daten rausgeben.

Also wo ist der Sinn eines Anrufes?

Das müsste man den Vermieter fragen. Es gibt halt Menschen die Dinge tun, die nicht Sinnvoll sind

Die Frage ist, ob der Vormieter den Anschluß abgemeldet hat, bez. ob der Vermieter zwischenteitlich den Anschluß abgemeldet hat. Wenn der Anschluß nämlich garnicht abgemeldet wurde, dann gilt das gleiche wie bei einem Telefonanschluß: Ganz gleich wer ihn nutzt, die Rechnung geht an die gleiche Adresse.
Der Vermieter sollte also mal den Beweis erbringen ob der Kabelanschluß zwischenzeitlich abgemeldet war oder eine Rechnung vorweisen, mit den Kosten für einen "Neuanschluß/Wiederanmeldung" - wie auch immer das heißt.

Den Beweiss erhält man, in dem man beim Kabelfernseh-Betreiber anruft und nachfrägt. Wahrscheinlich ist das der Fall. Der Vermieter muss das genauso wie auch beim Telefon nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er einen Boiler hat,dann kann er gar keine Warmwasserabrechnung bekommen.Dann bekommt er lediglich Kaltwasser,das in dem Boiler erhitzt wird.
Und die Kosten für den Boiler,bzw. dessen Betrieb laufen über die Stromkosten.

Gut hast recht. Aber auch da isses das gleiche Prinzip. Stände merken, gucken was die kilowattstunde kostet und voilà .. ^^
 
Nein ist es nicht. Das darf er!
Gibt der Arbeitgeber jedoch persönliche Daten raus, verstösst der Arbeitgeber gegen das Datenschutz gesezt.
Ist zwar nicht die feine Engliche Art, aber man kann nimanden verbieten wenn derjenige Anrufen darf und wenn nicht. Es sei denn, man erlangt ne einstweillige Verfügung.



Das ist aber nicht Überall so
Der TV Netzbetreiber kann für das freischalten Geld verlangen, da obwohl der Anschluss schon liegt, dieser trotzdem von einem Techniker freigeschalten werden muss.
Dabei fallen sehr oft Verwaltungskosten an.

genau das ist richtig.

und zum anderen fall: du kannst die miete mindern wegen fehlendem warmen wasser, jedoch NICHT einfach die zahlung für die nebenkostenabrechnung/wasserrechnung verweigern.
mahngebühren sowie evtl berechnete verzugszinsen hast du nun zu berappen und solltest es auch tunlichst tun um mehr ärger zu vermeiden.
 
Ich buddel diesen Thread mal aus um eine aktuelle Frage zu behandeln. Ich habe meine Traumwohnung gefunden, ein schickes Loft mit Kamin und allem Schnick Schnack für einen super Preis NUR will der Vermieter mir die Auflage aufdrücken keine Tiere halten zu dürfen. Wäre ansich kein Problem für mich hätte ich da nicht meinen ein Jahr alten Hasen den ich nur sehr ungern abgeben würde.

Ich habe mal aufgeschnappt das einem Kleintiere nicht verboten werden können oder darf der Vermieter mit seinem Hausrecht diese Regel doch bestimmen?
 
Ich buddel diesen Thread mal aus um eine aktuelle Frage zu behandeln. Ich habe meine Traumwohnung gefunden, ein schickes Loft mit Kamin und allem Schnick Schnack für einen super Preis NUR will der Vermieter mir die Auflage aufdrücken keine Tiere halten zu dürfen. Wäre ansich kein Problem für mich hätte ich da nicht meinen ein Jahr alten Hasen den ich nur sehr ungern abgeben würde.

Ich habe mal aufgeschnappt das einem Kleintiere nicht verboten werden können oder darf der Vermieter mit seinem Hausrecht diese Regel doch bestimmen?

Der Vermieter kann dir erstmal im Mietvertrag alles verbieten was er möchte sofern dies nicht sittenwiedrig ist. Ich wage es auch zu bezweifeln das es ein Verbot für ein Kleintierverbot gibt, wobei ein Hase jetzt meiner Meinung nach ohnehin kein Kleintier ist.

Ich denke:

1.: Das der Vermieter dir dies sehr wohl durch den Mietvertrag verbieten kann(bzw durch die in diesem anerkannte Hausordnung).

2.: Das er dir im Zweifelsfall die Wohnung gar nicht geben wird wenn du durchblicken läßt das du mit dem Kleintierverbot nicht einverstanden bist.

3.: Das er dir die Wohnung fristlos kündigen kann wenn du doch dagegen verstoßen solltest.

Aber auch hier gilt: Fachkundigen Rat einholen, am besten beim Mieterbund.
 
Gut um die Info richtig zu stellen, ich nenne mein Zwerkaninchen in diesem Thread fälschlicherweise Hasen (der ansich größer ausfällt und meiner Meinung nach auch nicht mehr als Kleintier gelten kann). Obwohl ansich ist auch ein Zwergkaninchen grenzwertig. Naja was die Wohnung angeht, ich habe gar nicht erwähnt das ich ein Tier besitze und werde wenn überhaupt nicht erst versuchen das Tier hinein zu schmuggeln. Und ich denke du hast auch recht mit der Annahme das "die" mir die Wohnung sicher nicht geben wenn ich direkt Theater mache.

Ich werde mir wohl tatsächlich aus reiner Neugierde Fachkundige Infos einholen und dann mal weiter sehen.
 
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
www.verbraucher-urteile.de - Tierhaltung in Mietwohnungen, Tipps, Hinweise und Urteile

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