Scientology - Verbieten oder nicht ?

Scientology - Verbieten oder nicht ?

  • Ja, auf jedem Fall

    Stimmen: 53 67,9%
  • Nein, die Religionsfreiheit gilt auch für Scientology

    Stimmen: 16 20,5%
  • Mir egal

    Stimmen: 8 10,3%
  • Was ist Scientology ?

    Stimmen: 1 1,3%

  • Umfrageteilnehmer
    78
Du sprachst in dem Zusammenhang von psychiatrischer Behandlung aka Teufelszeug. Und hier ist es dann egal ob der Glaube als Religion anerkannt ist. Für den der daran glaubt spielt das dann keine Rolle, und er wird so oder so mit Sicherheit nicht mit dem Teufelszeug in Berührung kommen wollen. Und das ist dann der Punkt wo der freie Wille ins Spiel kommt und die Diskussion über Glaube oder Religion obsolet macht.

Hier geht es nicht um ein Individuum nur für sich alleine.
Mir geht es darum, dass unser Staat glasklare Richtlinien hat, wenn es um akut notbedürftige Mitmenschen geht. Das lernt man allerspätestens, wenn man einen Führerschein machen will, denn dann ist mindestens ein LSM-Kurs Pflicht!

Auf Scientology bezogen gibt es haufenweise Quellen, die besagen, dass Hilfsbedürftigen nicht geholfen wird, weil sie das lt. L.Ron Hubbard selbst Schuld seien!

Wer nicht hilft, weil ein Teletubby-Regelwerk dies vorschreibt, ist asozial!

Wer jemanden leiden lässt, weil sein Glaube ihm das vorschreibt, der gehört nicht hier in unser Land. Wir haben Regeln, die genau solche Dinge verhindern sollen. Diese Regeln wurden nicht formuliert, weil jemand Langeweile hatte, sondern weil wir geschichtlich gesehen extrem vorbelastet sind. Es ist unsere Geschichte, die es Scientology verwehrt, hier in unserem Land völlige Narrenfreiheit zu genießen und das ist gut so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe mich oder den Staat dennoch nicht im Recht jemanden von vorn herrein zu verbieten assozial zu sein, wenn derjenige dies sein möchte. Assoziale Handlungen zu bestrafen steht dabei selbstverständlich auf einem anderen Blatt.
Auch kann man niemanden verbieten an Dinge zu glauben, die einem selbst nicht passen. Das schließt auch den Glauben ein, dass ein Mensch der nicht krank wird, besonders gesegnet sei und dass dies die Vorraussetzung für ein hohes Amt in der Glaubensgemeinschaft erfüllt. Das muss mir nicht gefallen, dir natürlich auch nicht. Und wir nutzen auch unsere Freiheitsrechte uns solch einem Gedankengut nicht zu unterwerfen. Jedoch funktionieren diese Freiheitsrechte auch in die andere Richtung. Wem dieser Glaube gefällt, und wer meint darin seine Erfüllung zu finden, der hat auch sein Recht darauf daran zu Glauben.
Da es hier in Deutschland bestimmte Gesetze gibt, und notfalls auch denkbar ist dass auf richterlichen Beschluss gegen die Glaubensgrundsätze von Scientology gehandelt werden muss/wird, ist Deutschland halt ein karmisch (oder welches Wort auch immer Scientology dafür hat) eher schlechter Standort. Aber auch das ist ne Entscheidung des Gläubigen. Es hindert ihn ja keiner dran, in andere Länder zu ziehen.

Aber da du zu einer Gegenargumentation lieber ne politische Rede schwingst, und ich in sowas keine Grundlage für eine vernünftige Diskussion sehe, möchte ich mal das Thema auf die konsequenzen eines Verbotes ausweiten.

Glaubst du denn die Scientologen würden durch ein Verbot plötzlich aufhören an ihrer Version vom Opium fürs Volk zu glauben? Da würde sich nichts ändern. Der Scientologe wird keinem Hilfsbedürftigen deswegen eher helfen. Geld wird auch weiterhin von Deutschland an die Spitze der Scientology Chruch fließen.
Einzig auf Einrichtungen könnte sich was auswirken. Aber ob da nun Scientology dann drauf stehen wird, wird für den Gläubigen jetzt sicherlich nicht das Maß aller Dinge sein. Dann mietet Hubert Maier (der natürlich Scientologe ist) eben nen Vereinssaal für ne "Privatparty".
Anders übrigens bei den Hells Angels, die du vor ein paar Seiten erwähnt hast, denn denen werden die Mitglieder davon laufen, wenn sie nicht mehr zeigen dürfen dass sie zu diesem großen Motorrad Club gehören (was auch die Zuhälter, Dealer und Waffenhändler aus diesem Club wieder zu stink normalen Kriminellen machen wird).
Ne effektive Änderung sehe ich nur soweit, dass Scientology seine Unternehmungen in Deutschland nur noch mehr verschleiern wird als es eh schon ist, und Ermittlungen schwerer werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um eins vorweg zu stellen, wie Jedi schon richtig sagte ist Scientology in Deutschland keine Kirche. Das BVerfG hat in seinem entsprechenden Urteil fest gestellt, dass diese Vereinigung weder eine religiöse noch eine wltanschauliche Aufgabe als ihr Primärziel verfolgt, sondern einem wirtschaftlichen Zweck dient, damit sind sie per eigener Definition keine Kirche, dürfen sich also nicht auf Religions- oder Glaubensfreiheit direkt berufen. Auch die Anhänger dürfen es nicht.

Worauf sich aber jeder Scientology-Anhänger berufen kann ist die Allgemeine Handlungsfreiheit.

Hier geht es nicht um ein Individuum nur für sich alleine.
Mir geht es darum, dass unser Staat glasklare Richtlinien hat, wenn es um akut notbedürftige Mitmenschen geht. Das lernt man allerspätestens, wenn man einen Führerschein machen will, denn dann ist mindestens ein LSM-Kurs Pflicht!

In einem LSM Kurs lernt man aber auch, dass man einer anderen Person Hilfe nicht aufzwingen darf, wenn die Person sie nicht annehmen will. Unterlassene Hilfeleistung kann ich also nur begehen, wenn jemand in Gefahr oder Not ist und entweder willens ist Hilfe anzunehmen, oder sich in einem Zustand befindet, der eine Willensbildung nicht zulässt UND es der helfenden Person auch nicht bekannt ist, dass die Hilfe gegen den Willen des Notleidenden geschieht. Wenn jemand sich weigert sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, oder sonstwie ärztliche Hilfe anzunehmen, dann kann ich ihn nicht zwingen, es sei denn es wurde gerichtlich ein Vormund oder Betreuer bestellt. Völlig irrelevant sind die Beweggründe, wegen derer sich die Person nicht helfen lassen will. Ich kann Schiss vor'm Arzt haben, psychiatrische Behandlung für Humbug halten, oder eben den Weisungen von Scientology folgen. Ich kann als freier, geschäftsfähiger Mensch nie von anderen Personen gezwungen werden etwas zu machen was ich nicht will. Dazu muss ich schon rechtskräftig verurteilt werden.

Und Grundrechte für den Schutz vor Scientology heranzuziehen ist rechtlich nicht wirklich schlüssig. Grundrechte sind Rechte des Bürgers gegen den Staat, nicht des Staates gegen den Bürger. Hier also mit Art. 6 GG zu argumentieren bedarf einiger, weiter Umwege. Und auch dann geht die allgemeine Handlungsfreiheit vor. Niemand kann mich zwingen Kontakt mit meiner Familie aufrecht zu erhalten, wenn ich es nicht will. Art. 6 GG gibt mir Abwehrrechte in beide Richtungen. Der Staat kann mich nicht gegen meinen Willen von meiner Familie trennen, kann mich aber auch nicht mit meiner Familie zusammensperren, wenn ich keinen Bock auf die habe.

Art 9 Abs. 2 GG ist sicherlich ein Mittel, hier ist aber die Beweisführung problematisch. Scientology als solches hat sich nicht auf die offizielle Fahne geschrieben sie wollen die BRD stürzen und dazu jeden, der ihnen über'n Weg läuft versklaven. Sie wollen Macht anhäufen und dafür brauchen sie viele Mitglieder in guten Positionen. Dass Straftaten geschehen ist durchaus denkbar, das sind aber einzelne Personen, die das machen, und nicht die Vereinigung als solche. Sonst müsste man angesichts der ganzen Missbrauchsvorfälle auch die katholische Kirche verbieten. Das sind ja unter den Geistlichen auch nicht wenige Taten an nicht wenigen Orten.

Eindeutig ist her vielleicht der Wortlaut des Gesetzes, dieser verlangt aber aufgrund des schwerwiegenden Eingriffs in ein Grundrecht, auf das sich Scientology als Organisation berufen kann (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), dass die vorgeworfenen Verstöße sehr schwerwiegend, von der Organisation als solche gefördert und, am allerwichtigsten, auch beweisbar sind. Und spätestens letzteres wird höllisch schwer nachzuweisen sein.

Und nein, ich bin nicht für Scientology. Ich halte jegliche Auffassung, die irgendwas über das Menschsein stellt für fanatisch und nicht haltbar. Ich sehe nur leider keine rechtliche Möglichkeit außer der Aufklärung über die Methoden der Anhängerwerbung.
 
In einem LSM Kurs lernt man aber auch, dass man einer anderen Person Hilfe nicht aufzwingen darf, wenn die Person sie nicht annehmen will. Unterlassene Hilfeleistung kann ich also nur begehen, wenn jemand in Gefahr oder Not ist und entweder willens ist Hilfe anzunehmen, oder sich in einem Zustand befindet, der eine Willensbildung nicht zulässt UND es der helfenden Person auch nicht bekannt ist, dass die Hilfe gegen den Willen des Notleidenden geschieht.

Wenn eine verletzte Person die "Behandlung", im weitesten Sinne, ablehnt ist diese Ablehnung spätestens wenn diese Person eintrübt oder bewusstlos wird obsolet. Der Bewusstlose ist nicht in der Lage seine Situation zu erfassen und jeder ist dann zur "Ersten Hilfe" verpflichtet.

Wenn jemand sich weigert sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, oder sonstwie ärztliche Hilfe anzunehmen, dann kann ich ihn nicht zwingen, es sei denn es wurde gerichtlich ein Vormund oder Betreuer bestellt.

Falsch. Man kann jemand in psychiatrische Behandlung einweisen, wenn er sich selbst oder andere gefährdet.
Desweiteren hat ein Arzt die Möglichkeit, einen Patienten zu entmündigen wenn dieser nicht in der Lage ist, die möglichen Konsequenzen einer nicht erfolgten Behandlung zu begreifen (bei Alkohol oder Drogen zum Beispiel).
 
Wenn eine verletzte Person die "Behandlung", im weitesten Sinne, ablehnt ist diese Ablehnung spätestens wenn diese Person eintrübt oder bewusstlos wird obsolet. Der Bewusstlose ist nicht in der Lage seine Situation zu erfassen und jeder ist dann zur "Ersten Hilfe" verpflichtet.
Ähm... falls Du das, was DU von mir zitiert hast, richtig lesen würdest, würdest Du erkennen, dass ich nichts anderes geschrieben habe... Folglich kann ich Dir nicht widersprechen, sehe aber auch keinen Widerspruch zu dem von mir Geschriebenen


Falsch. Man kann jemand in psychiatrische Behandlung einweisen, wenn er sich selbst oder andere gefährdet.
Zur Einweisung bedarf es trotzdem einer gerichtlichen Entscheidung. Man kann im aktuell herrschenden Rechtsstaat nicht jeden einweisen, dessen Nase einem nicht passt. Hatte ich aber auch geschrieben, dass man durch Urteile bzw. auch Beschlüsse gezwungen werden kann. Sowohl die zivilrechtliche als auch die öffentlich-rechtliche Einweisung nach dem PsychKG erfordern die Entscheidung eines Gerichtes.

Desweiteren hat ein Arzt die Möglichkeit, einen Patienten zu entmündigen wenn dieser nicht in der Lage ist, die möglichen Konsequenzen einer nicht erfolgten Behandlung zu begreifen (bei Alkohol oder Drogen zum Beispiel).
Nope, entmündigen, also verbindlich die Geschäftsunfähigkeit feststellen kann ausschließlich das Gericht, kein Arzt, kein Elternteil, Ehepartner oder sonstwer. Ein Arzt kann kurzfristig entscheiden ob jemand zur rechtlich verbindlichen Willenhsbildung fähig ist, wo wir aber wieder bei den Grundsätzen für unterlassene Hilfeleistung wären (auch wenn ein Arzt keine unterlassene Hilfeleistung begeht, sondern als echter Garant wegen dem unechten Unterlassungsdelikt dran ist).

Glaub's mir einfach, wenn ich sage, dass niemand einfach so, weil wer meint, das man nicht in der Lage ist klar zu denken, einfach mal was für einen entscheiden kann. Das wurde schon mal versucht und die Ära wird hierzulande verteufelt ;)
 
Scientology sollte man auf jeden Fall verbieten, da diese Sekte das Potenzial besitzt, ganze Familien auseinanderzureissen, Gehirnwäsche zu betreiben und eine Abhängigkeit- auch in finanzieller Hinsicht- zu schaffen.

Die meisten Anhänger bieten ja sogenannte "Selbstfindungs- ,Bereinigungs- , Persönlichkeitskurse und Tests an, über die man beinahe zufällig in das Netzwerk gerät. Kurse erfordern oft kostenspielige Fortsetzungen und die Abnabelung von Außenkontakten.

Überhaupt, sobald irgendeine Vereinigung, in religiöser oder gesellschaftlicher Hinsicht, Abschottung verlangt: Finger weg!:jep:
 
Ähm... falls Du das, was DU von mir zitiert hast, richtig lesen würdest, würdest Du erkennen, dass ich nichts anderes geschrieben habe... Folglich kann ich Dir nicht widersprechen, sehe aber auch keinen Widerspruch zu dem von mir Geschriebenen.

Achso.

"....der eine Willensbildung nicht zulässt UND es der helfenden Person auch nicht bekannt ist, dass die Hilfe gegen den Willen des Notleidenden geschieht."

Auch wenn es der helfenden Person bekannt ist, dass der "Patient" eine Versorgung ablehnt, hat er Erste Hilfe zu leisten. Tut er das nicht, dann macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung zumindest verdächtig.

Ich leite übrigens die Breitenausbildung (also LSM, EH, EH am Kind) ab und an.


Zur Einweisung bedarf es trotzdem einer gerichtlichen Entscheidung. Man kann im aktuell herrschenden Rechtsstaat nicht jeden einweisen, dessen Nase einem nicht passt. Hatte ich aber auch geschrieben, dass man durch Urteile bzw. auch Beschlüsse gezwungen werden kann. Sowohl die zivilrechtliche als auch die öffentlich-rechtliche Einweisung nach dem PsychKG erfordern die Entscheidung eines Gerichtes.

Eine gerichtliche Entscheidung ist nur das letzte Glied einer langen Kette. Akute Fälle bedürfen einer akuten Entscheidung und die trifft immer derjenige vor Ort. Die Polizei kann in Absprache mit einem Arzt eine Zwangseinweisung anordnen wenn besondere Zustände gegeben sind. Erst nach 24 Stunden kann ein Richter die Entlassung oder die weitere Behandlung anordnen (in der Regel nach Absprache mit dem betreuenden Arzt). Dann kommt irgendwann eine gerichtliche Entscheidung.

Nope, entmündigen, also verbindlich die Geschäftsunfähigkeit feststellen kann ausschließlich das Gericht, kein Arzt, kein Elternteil, Ehepartner oder sonstwer. Ein Arzt kann kurzfristig entscheiden ob jemand zur rechtlich verbindlichen Willenhsbildung fähig ist, wo wir aber wieder bei den Grundsätzen für unterlassene Hilfeleistung wären (auch wenn ein Arzt keine unterlassene Hilfeleistung begeht, sondern als echter Garant wegen dem unechten Unterlassungsdelikt dran ist).

Ich meine entmündigen in dem Sinne, dass der Arzt akute Entscheidungen im besten Wissen und Gewissen für den Patienten trifft. Eine generalisierte Aussage lässt sich dort nicht treffen, da dies auf Länderebene geregelt wird.


Glaub's mir einfach, wenn ich sage, dass niemand einfach so, weil wer meint, das man nicht in der Lage ist klar zu denken, einfach mal was für einen entscheiden kann. Das wurde schon mal versucht und die Ära wird hierzulande verteufelt ;)

Ich glaub es Dir ja. Allerdings werde ich in meinem beruflichen Alltag ständig eines besseren belehrt.
Es ist einfach Fakt, dass tagtäglich Entscheidungen, besonders im medizinischen Bereich, gefällt werden ohne dass der Patient überhaupt was mit bekommt. Und das ist gut so.
Deine Aussage war mir einfach zu allgemein und kollidiert mit meinen Erfahrungen.
 
Achso.

"....der eine Willensbildung nicht zulässt UND es der helfenden Person auch nicht bekannt ist, dass die Hilfe gegen den Willen des Notleidenden geschieht."

Auch wenn es der helfenden Person bekannt ist, dass der "Patient" eine Versorgung ablehnt, hat er Erste Hilfe zu leisten. Tut er das nicht, dann macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung zumindest verdächtig.

Ich leite übrigens die Breitenausbildung (also LSM, EH, EH am Kind) ab und an.
Nee, wenn ich weiß, dass die Person Hilfe ablehnt befindet sie sich schon nicht mehr in einer Not oder Gefahrensituation bzw. man fällt dann wegen der Unzumutbarkeit der Handlung raus, je nachdem welcher juristischen Meinung man folgt. Ich mach auch Breitenausbildung und beschäftige mich mit den Gesetzen...

Eine gerichtliche Entscheidung ist nur das letzte Glied einer langen Kette. Akute Fälle bedürfen einer akuten Entscheidung und die trifft immer derjenige vor Ort. Die Polizei kann in Absprache mit einem Arzt eine Zwangseinweisung anordnen wenn besondere Zustände gegeben sind. Erst nach 24 Stunden kann ein Richter die Entlassung oder die weitere Behandlung anordnen (in der Regel nach Absprache mit dem betreuenden Arzt). Dann kommt irgendwann eine gerichtliche Entscheidung.
Ja, im Rahmen der Gefahrenabwehr kann man mit einem Verwaltungsakt, der ja ein vollstreckbarer Titel wie ein Urteil oder ein Beschluss ist, jemanden meistens bis zum Ablauf des Folgetages, also so lange wie eine normale Ingewahrsamnahme dauern könnte, "einbuchten". Aber selbst das ist aufgrund der Bereitschaftsdienste an den Amtsgerichten recht unwahrscheinlich. Und für ein nachhaltige Behandlung ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Selbst bei einem Betreuer oder Vormund muss grundsätzlich das Familiengericht seine Zustimmung erteilen.

Ich meine entmündigen in dem Sinne, dass der Arzt akute Entscheidungen im besten Wissen und Gewissen für den Patienten trifft. Eine generalisierte Aussage lässt sich dort nicht treffen, da dies auf Länderebene geregelt wird.
Klar, im Prinzip kann man das jedoch auf die Grundsätze bei unterlassener Hilfeleistung runterbrechen. Wobei hier noch weitergehende Anforderungen bei Kenntnis der Verweigerung der Behandlung gemacht werden (Stichwort Patientenverfügung)


Ich glaub es Dir ja. Allerdings werde ich in meinem beruflichen Alltag ständig eines besseren belehrt.
Es ist einfach Fakt, dass tagtäglich Entscheidungen, besonders im medizinischen Bereich, gefällt werden ohne dass der Patient überhaupt was mit bekommt. Und das ist gut so.
Deine Aussage war mir einfach zu allgemein und kollidiert mit meinen Erfahrungen.
Ich wollt jetzt auch keine Abhandlung darüber schreiben :D Klar gibt es Notfallkompetenzen im Gefahrenabwehrbereich und man kann im Rahmen der Nothilfe auch jemanden in der Gummizelle einsperren. Letztendlich muss aber entweder das Gericht ja und amen sagen, oder derjenige, der da "Behandlungsopfer" ist muss zustimmen bzw. vorübergehend nicht in der Lage dazu sein zuzustimmen.
 
Nee, wenn ich weiß, dass die Person Hilfe ablehnt befindet sie sich schon nicht mehr in einer Not oder Gefahrensituation bzw. man fällt dann wegen der Unzumutbarkeit der Handlung raus, je nachdem welcher juristischen Meinung man folgt. Ich mach auch Breitenausbildung und beschäftige mich mit den Gesetzen...

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Also, ich meine, dass wenn eine verletzte Person meint, dass sie ja gar nicht so schwer verletzte ist und daraufhin die Hilfe ablehnt wird diese Ablehnung spätestens dann nichtig (um mal einen Bogen zu meinem ersten Beispiel zu schlagen) wenn die Person merklich eintrübt oder sogar bewusstlos wird. Dann muss man trotzt vorheriger Ablehnung eben die Erste Hilfe leisten (dafür reicht ja schon das Absetzen eines Notrufs).

Aber selbst das ist aufgrund der Bereitschaftsdienste an den Amtsgerichten recht unwahrscheinlich.

Wie meinst Du das? Das Amtsgericht wird erst nach gemachten Tatsachen darüber informiert.

Letztendlich muss aber entweder das Gericht ja und amen sagen, oder derjenige, der da "Behandlungsopfer" ist muss zustimmen bzw. vorübergehend nicht in der Lage dazu sein zuzustimmen.

Natürlich. An letzter Stelle steht immer das Gericht und sollte dabei rauskommen, dass unsachgemäß gehandelt wurde, stehen dem "Opfer" auch alle Rechtsmittel zur Verfügung.
 
Nee, wenn ich weiß, dass die Person Hilfe ablehnt befindet sie sich schon nicht mehr in einer Not oder Gefahrensituation bzw. man fällt dann wegen der Unzumutbarkeit der Handlung raus, je nachdem welcher juristischen Meinung man folgt.

Der Kasus-Knacksus ist "wenn ich weiß".

Das kann man so gut wie immer vergessen, wenn es stressig wird. Es ist einfach ein Irrglaube, dass man durch Prinzipientreue alleine jedes Problem lösen kann. Wenn es drunter und drüber geht, dann "weiß" man nur noch das, was man gelernt hat! Die Umstände, nach denen Hilfe zu leisten ist, sind NIE von einem Fall zum anderen Fall gleich!

Und da man als Feuerwehrmann, Rettungsdienstler oder Arzt (und AUCH als Ersthelfer!) sowieso mit einem Bein im Knast steht, erübrigt sich jede solche Erörterung. Da MUSS einfach erstmal geholfen werden, weil man ganze zwei Sekunden Zeit für eine Entscheidung hat, die Gerichte aber reelle bis gefühlte zwei Jahre Zeit zum Auseinandernehmen haben. Diese Sichtweise ist die einzige, die wirklich funktionieren kann und halbwegs konform mit unserem Gesellschaftsbild ist.

Unter dem Strich gehe ich lieber das Risiko ein, wegen einem "Glaubensvergehen" vor dem Kadi zu landen, als wegen unterlassener Hilfeleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nee, wenn ich weiß, dass die Person Hilfe ablehnt befindet sie sich schon nicht mehr in einer Not oder Gefahrensituation bzw. man fällt dann wegen der Unzumutbarkeit der Handlung raus, je nachdem welcher juristischen Meinung man folgt. Ich mach auch Breitenausbildung und beschäftige mich mit den Gesetzen...
Wenn die Person Hilfe ablehnt und man dennoch Handlungsbedarf sieht, hat man zumindest die Verpflichtung, den Rettungsdienst zu rufen, welcher dann die "Überzeugungsarbeit" übernehmen kann.
Als Ersthelfer bzw. Privatperson da den Kopf hinzuhalten, indem man auf Wunsch des Betroffenen untätig bleibt, wäre reichlich unangebracht.
Außerdem sind Gerichte nicht an eine einzelne juristische Meinung, welcher man gerade folgt, gebunden.
So eine Meinung lässt sich allenfalls als Begründung einer Ermessensentscheidung heranziehen, ist aber noch lange kein Garant für eine Korrektheit im Einzelfall.
Alles Weitere hat icebär bereits gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist eigendlich an den Gerüchten etwas dran, daß L.Ron Hubbard ein Bewunderer
eines Aleister Crowley gewesen ist ?
 
Scientology sollte meiner Meinung nach ganz klar verboten werden.
Wenn man sich ein bisschen damit auseinandersetzt, sollte deutlich werden, dass das nichts mit Religionsfreiheit zu tun hat.

Außerdem ist Scientology nunmal keine Religion, sondern nur eine Masche, um Menschen Geld aus der Tasche zu leiern.


"Schlaue" Leute können diese Argumente jetzt natürlich auch auf anerkannte Religionen/Kirchen anwenden, aber da besteht imho schon ein deutlicher Unterschied.

Wie bei Parteien hat so ein Verbotsverfahren zwei Seiten. Scheitert es, geht die Gruppierung gestärkt hervor.
Vollkommen richtig.
Diese familienzerstörende Sekte gehört auf jeden Fall eliminiert.
 
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