Aber wäre es dann von Seiten des THW(wem untersteht das THW eigendlich ? ) nichts anderes, als daß man humanitäre Hilfe nur unter Bedinungen gewährt und dies notfalls einfach unterläßt ?
THW ist ne Bundesanstalt und untersteht dem Bundesministerium des Inneren.
Also erstmal geht es darum, das die Spezialeinheiten (SEEWA, SEEBA, SEB-ABC, SEELIFT) keine eigentluchen Einheiten sind. Sondern nur temporäre, deren Mitglieder auch so noch im aktiven Dienst bei technischen Zügen oder Fachgruppen sind.
Das "Spezial"-Material dieser Einheiten steht dann bei irgendeinem Ortsverband in der Halle und wird nicht angetastet, damit die immer Einsatzbereit sind.
Anderes Material wie z.b. Aggregate und Werkzeuge können die Einheiten von anderen OV zusammenziehen, was z.b. bei uns der Fall war, als die SEEBA nach Asien ist.
Hintergrund ist dass das THW ewig für Beschaffungen braucht und daher immer bedacht ist seine Materialien zusammen zuhalten.
Unterlassene Hilfeleistung kann man da nicht vorwerfen, denn sie sind ja da und Einsatzbereit.
Das THW kann ja erst mit dem Auftrag durch
a) dem Antrag des betroffenem Land beim A-Amt
oder
b) durch ein UN Mandat
mit der Operation beginnen. Hier war das erste der Fall. Wenn das THW aber nicht ins Land gelassen wird, kann es auch nix daran ändern. Ist ja Teil des BMI und hat nur innerhalb Deutschlands hoheitliche Aufgaben und Rechte.
Wir können ein anderes Land schließlich unsere Hilfe nicht aufzwingen.
Lieferungen von Hlfsgütern und ähnlichem ist die Aufgabe vom Auswärtigem Amt und Organisationen wie dem roten Kreuz usw.