lain
Goddess of the Wired
Furia Lynn schrieb:Fast ^^ Normalerweise muss ein Richter anordnen, dass solche Daten herausgegeben werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft darf das nur tun, wenn Gefahr im Verzug ist.
Auf den Fall der Sauger bezogen wäre das, wenn der dringende Verdacht bestünde, dass die Person die ganze Zeit nur am Saugen ist. Bei "Gelegenheitssaugern" muss sich schon ein Richter bemühen.
Hier ein Zitat meines Providers:
"Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss M"net, wie jeder andere Provider auch, bei Nachfrage durch die Staatsanwaltschaft die Kundendaten bekanntgeben. "
Und genauer: http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/kurznachrichten/posts/62.html
Es braucht also (leider) keinen richterlichen Beschluß (mehr) ....
