Zoll beschlagnahmt Star Wars Figuren

So heute war ich jetzt beim Zoll und habe mein Schwert abgeholt. Zahlen musste ich EUSt. in Höhe von 31,50 und verzollt wurde das ganze als Waffe mit einem Satz von 1,7. Allerdings wurde der Zoll nicht berechnet da ich angegeben dass es ein Deko-Stück ist. Daher zwar in die Kategorie Waffe fällt aber eine Ausnahme darstellt. (@Minza du schuldest mir einen :D)
Das liest sich so: Berechnungshinweis:"Abgaben nicht erheben für diese Abgabengruppe (außertarifliche Abgabenfeiheit)
So ist das Schwert jetzt immer noch billiger als wenn ich es in Deutschland gekauft hätte wenn die Differenz auch sehr gering ist. :rolleyes:
 
Deswegen immer aufgepasst beim Schnäppchenkauf. ;)
Man koennte auch mal statt in USA bei ebay England gucken, da fallen keinerlei Zoelle an (da EU).
 
Oder einfach den Versender bitten eine korrekte und vollständige Rechnung in das Paket zu tun. Dann übernimmt nämlich die Post für dich die Verzollung und stellt dir das Paket dann per Nachnahme zu. So läuft es nämlich bei den meisten meiner Sendungen aus dem Ausland. UPS verlangt Geld für den Service und garnicht mal so wenig (zumindest war es vor ein paar Jahren noch so).

Die Post übernimmt auch bei vollständiger Rechnung nicht zwangsläufig die Verzollung. Habe ich selbst oft genug erleiden müssen und dann 40 km zum Zollamt fahren dürfen.
UPS dagegen macht den ganzen Zollkram für Dich, auch wenn die Rechnung nur aus drei Zeilen besteht und (im übertragenen Sinne) auf Klopapier gedruckt ist. Dafür sind die schweineteuer: Die Preise liegen bei 80 - 250 € pro Paket je nach Größe. Es lohnt sich also nur, wenn man sich was teureres schicken lässt.
 
UPS dagegen macht den ganzen Zollkram für Dich, auch wenn die Rechnung nur aus drei Zeilen besteht und (im übertragenen Sinne) auf Klopapier gedruckt ist. Dafür sind die schweineteuer: Die Preise liegen bei 80 - 250 € pro Paket je nach Größe. Es lohnt sich also nur, wenn man sich was teureres schicken lässt.

Bei UPS hat man noch dazu den "Vorteil" das sie eine extra Vorlagenpauschale in Höhe von 10 Euro verlangen, die dürfen sie aber nicht generell verlangen. Es handelt sich dabei um eine Pauschale für den vorausbezahlten Zoll und dafür ggf. entstanden Unkosten (z.B. Aufnahme von Krediten...). Da sie aber keinen expliziten Auftrag zum Verzollen vom Belieferten vorliegen haben und dieser normalerweise sofort zahlt ist das ganze etwas "wackelig" und Einspruch kann erhoben werden. Genauere Infos dazu kann man im Netz nachlesen...

Gegen diese Pauschale kann man Einspruch erheben wenn der Lieferant kommt. Der Gag ist das manche der Boten das nicht wissen und einem das Paket nicht geben wollen wenn man nur den berechtigten Anteil zahlen will. Also heißt es auch noch langwierig mit UPS mailen bis der Scheck kommt - auch das dauert...

Über den Postverkehr dauert die Lieferung zwar länger aber ich muß nur den Warenwert bei Privatimport verzollen und dann sieht die Rechnung gleich deutlich anders aus. Bedenkt man, das bei den anderen Transportunternehmen die Shippingfees nicht gerade günstig sind kommt man hier durchaus auf einen höheren Wert der verzollt werden muß, als für den Artikel selber.
 
Hallo,

wenn es trotz Postsendung beim Zollamt landet, dann ist es in die Selbstverzollung gegangen. Dann konnte die Post es nicht verzollen.
Mögliche Gründe:
- es lagen keine ausreichenden Unterlagen (Pro Forma Rechnung etc.) bei
- den Zoll stört eventuell eine andere Sache...Plagiatsvorwurf etc. etc.

ABER: fehlen nur die Unterlagen, dann muss man da nicht hinfahren. Man kann es auch per Post senden, man bekommt Bescheid über den zu zahlenden Betrag, zahlt, es geht zurück in die Post und wartet schön zu Hause darauf....

Bei den privaten Dienstleistern kann man normalerweise bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen die Vorlagenprovision abziehen. FedEx, UPS etc. (abgesehen mal von Dienstleistern wie GdSK, die ungerne auf ihre schöne Einnahmequelle von 25 Euro verzichten.....also EMS aus China am besten vermeiden.)
Weiterer Nachteil: Die Transportkosten bei Kurierdiensten sind immer mitzuverzollen.
Im Postverkehr dagegen jedoch gilt: Bei gelegentlicher Einfuhr ohne kommerziellen Charakter (in diesem Fall heißt das, nicht für Weiterverkauf etc. bestimmt; NICHT, ob man dafür etwas bezahlt hat), dann ist der Zollwert NICHT um die Transportkosten zu berichtigen (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO i.V. mit Artikel 1 Abs. 6 ZK-DVO)

Genau genommen wäre es bei UPS und FedEx meist sogar so, dass man gar nichts zahlen müsste...man hat sie schließlcih meist nicht mit der Verzollung beauftragt (schriftlicher Auftrag VOR Verzollung). Aber ich denke, es ist fair, dass man das trägt, was man zu tragen hat....also die normalen Zollgebühren ohne Vorlagenprovision.

Gruß Scapeman
 
Oder einfach den Versender bitten eine korrekte und vollständige Rechnung in das Paket zu tun. Dann übernimmt nämlich die Post für dich die Verzollung und stellt dir das Paket dann per Nachnahme zu. So läuft es nämlich bei den meisten meiner Sendungen aus dem Ausland..

Nein, ich Post stellt es nicht per Nachnahme zu, sondern erhebt Zollgebühren, welche dann als Nachentgelte abgerechnet werden.;):D;)


Ich zumindest habe schon sehr viele Star Wars Figuren in den USA erworben und hatte im Geiste des freien Handels niemals Propleme mit dem Zoll.

ja Leute, so schnell geht es.:mad:
Hier habe ich noch die große Klappe, jetzt hat es mich auch erwischt.
Zum ersten mal mußte ich wegen einer Lieferung von SW-Figuren aus den USA beim Zoll erscheinen.
ich mußte 5,14 Euro zahlen.
Es ging um den Joker Squad.
Aber trotz Fahrtkosten und Zollgebühren war er noch um fast 20 Euro billiger, als wenn ich ihn in Deutschland gekauft hätte.
 
Nichtgewerbliche Ware = Geschenke
außer du findest ne andere offizielle definition

Hallo,

na ja....hättest dir den Gesetzestext ja anschauen können. Habe ich ja als Quelle mit angegeben. Da steht es doch. Dein Vergleich ist dafür unerheblich. Das, was du ansprichst, ist relevant für die Frage der Zollbefreiung von 22 Euro (geringwertige Sendung) oder bis 45 Euro (Geschenk)...

Hier geht es einzig um den Zweck und die Verwendung.

ZK-DVO Art. 165 Abs. 2 schrieb:
(2) Diese Gebühren geben jedoch keinen Anlaß zur Berichtigung des angemeldeten Werts bei der Bewertung von Waren, deren Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.


ZK-DVO Art. 1 Abs. 6 schrieb:
6. Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind:- Waren, deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in das Ausfuhrverfahren gelegentlich erfolgt und- die ihrer Art und Menge nach ausschließlich zum privaten Ge- oder Verbrauch durch den Empfänger oder Reisenden und Angehörige ihres Haushalts bestimmt sind oder als Geschenk überreicht werden sollen;

Gruß Scapeman
 
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