Der Fall Marco.W

Tja wer hätte das gedacht^^

Ist ja schon fast wie eine BILD-Zeitungsstory a la GZSZ...so kommt mir das jetzt vor...

Dieses gegenseitige Provozieren ist mir unverständlich...

PS:Ich selbst lebe in der Türkei und dieser politische Ruck wieder ins Islamische Mittelalter ist sehr gefährlich wobei ich sagen muss das ich froh bin das es nur die Politiker sind die Spinnen...die Menschen fügen sich..naja ich glaube sowieso nicht an eine Besserung
 
die Menschen fügen sich..naja ich glaube sowieso nicht an eine Besserung

Was heisst hier fügen sich? Die 47% für die AKP sind nicht vom Himmel gefallen. Jeder Volltrottel, der die gewählt hat, musste früher oder später damit rechnen - jetzt soll sich gefälligst keiner beschweren. Im Juli 2007 hatte man zum Überlegen schliesslich mehr als genug Zeit.
 
Nun..ich hab sie "Nicht gewählt"^^

Aber es spielt immer die Politik eine Rolle wenn Ausländer in Form von Reisenden im Land diese Tat begehen..es geht ja drum alle Seiten zufrieden zustellen...

Aber sicher...AKP ist doch nur ein Schatten von sich selbst...es läuft nicht mehr so wie zu Zeiten von Kemal^^
 
Nun wie man eben "Wahrheitsfindung" definiert^^

Natürlich gilt es die Schuld und Unschuld zu beweisen...hab mich leider nicht klar ausgedrückt...

Aber mir ist was aufgefallen...Die Eltern waren sofort von der kleinen auf 180...

Ich unterstelle hier nichts aber wenn Engländer und Deutsche Probleme haben...was dann...
Dieser Gedanke kam als man das Mädchen nicht mehr verhören konnte da die Eltern dies verweigerten oder es kam etwas "dazwischen"...

Ich stelle mir vor das diese Eltern das ganze künstlich hinausgezögert haben...und das Buch von Marco ist zu einem schlechten Zeitpunkt eingetroffen...
 
Hallo,

Witzig, hier eine Diskussion über Marco zu finden. Aber es passt, da Marco im Gefängnis wohl alle verfügbaren Star Wars Bücher verschlungen hat. Ich habe ihm damals selber einige aus meiner Sammlung geschickt.

Wenn ich mir allerdings so einige alte Beiträge anschaue, kann ich mich nur wundern, mit welcher Selbstverständlichkeit hier einige Leute schlichtweg Unsinn verbreitet haben :confused:.

Ja, das Schutzalter in der Türkei liegt bei 15 Jahren, aber das heißt natürlich bis 15 Jahre und nicht bis 16 - 1 Sekunde.

Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bezieht sich auf die Kenntnis von Gesetzen und nicht auf das Alter von Kindern. Der Gesetzgeber verlangt mitnichten hellseherische Fähigkeiten.

Eine U-Haft ist für Minderjährige immer ein besonderes Problem. Insbesondere die Länge der U-Haft muss mit der zu erwartenden Strafe in Einklang stehen. Für Petting mit Kindern werden Minderjährige aber auch in der Türkei nicht mit Gefängnis bestraft. Die Anklage hat daher versucht über eine versuchte Vergewaltigung und schweren seelischen Schäden von Charlotte eine Strafverschärfung zu erreichen und das Gericht hat der Anklage für die notwendigen Beweise unglaublich viel Zeit gelassen. Marco wurde vor allem deshalb ohne Auflagen aus der U-Haft entlassen und musste seitdem auch nicht mehr vor Gericht erscheinen, weil dem Gericht spätestens im Dezember 07 klar geworden war, dass diese Beweise nicht erbracht wurden und Marco damit bereits extrem überbestraft war.

Marco hat heute übrigens Geburtstag und wird 19 Jahre alt. Das Leben als immer noch Angeklagter ist eine unglaubliche Belastung für ihn. Vor allem, da er tatsächlich völlig unschuldig ist.

Also auch noch einmal herzlichen Glückwunsch von hier aus und möge die macht mit Dir sein ;)

Der Terraner
 
Nunja, da man mag halten davon was man will.

Was da wirklich vorgfallen ist wissen nur die beiden, was zum Teil mit der Jundend von heute so
abgeht kann sich auch jeder ein Bild von machen.

Beide haben sich wohl in Urlaubslaune gallig gemacht und er darf es allein ausbaden weil ihre Mami da Wind von bekommen hat.

So finde ich die Strafe doch etwas unangemessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Strafe jetzt nicht soooo unangemessen.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass das Mädchen mit ihren angeblichen 15 Jahren, immer noch unter der Altersgrenze lag. Sexueller Missbrauch wäre also, auch wenn man nur nach den Aussagen von Marco geht, gegeben. Kein besonders Schwerer Fall davon und definitv auch keine Vergewaltigung (wohlgemerkt nach seinen Aussagen). Aber eine Strafe die komplett zur Bewährung ausgesetzt ist, würde ich schon als sehr milde bezeichnen.
 
wie alt war der Kerl zu dem Zeitpunkt? Doch noch unter 18, oder. Sollte dies der Fall sein, wo wäre dann da der Missbrauch?

Und dafür, dass der Kerl schon ne Weile in nem türkischen Gefängnis versauern durfte, ist eine Bewährungsstrafe wohl das Geringste
 
Da machst du ein kleinen Denkfehler. Es ist egal ob der "Täter" das "Opfer" gezwungen hat. Es ist auch egal ob man Jahrzehnte, weniger Monate oder nur Tage älter ist. Es ist sogar egal ob das "Opfer" eingewilligt hat, oder nicht. Selbst der Akt muss nicht gegeben sein, solange es als sexuelle Handlung identifiziert wird. Das alles spielt keine Rolle bei der Frage nach der Schuld. Es spielt nur Rolle bei der Frage nach der schwere der Schuld und beim ermitteln des Straßmaßes.
Auch bei uns in Deutschland ist das so. Nur ist bei uns die Schutzgrenze einfach niedriger - in diesem Fall wäre das aber auch egal gewesen. Da sie zum "Tatzeitpunkt" auch bei uns noch unter der Altersgrenze lag.

Marco hat sich mit seiner Aussage da selbst ins Bein geschossen, indem er sexuelle Intension und gekuschel praktisch gestanden hat. Hätte er behauptet er hätte auch geschlafen und dabei nen feuchten Traum gehabt, hätte seine Aussage ihn m.W. in keiner Weise belastet.
 
Ich finde die Strafe jetzt nicht soooo unangemessen.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass das Mädchen mit ihren angeblichen 15 Jahren, immer noch unter der Altersgrenze lag.

welche altersgrenze?! es bestünde doch höchstens eine, wenn er zu dem zeitpunkt bereits volljährig gewesen ist? oder darf man nach türkischem Gesetz erst ab 18 dem sexuellen Akt frönen?
 
Hast du mich denn nicht richtig verstehen können. Man darf auch in Deutschland nicht mit jemanden der unter dem Schutzalter liegt sexuellen Kontakt haben.
Auf gut deutsch: Ein 13jähriger darf auch nicht mit einer 13jährigen schlafen.

EDIT

Mal aus Wilipedia:

Als Schutzalter bezeichnet man das Alter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird. Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt.

Speziell im Abschnitt über unter14 Jährige:

Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.
Insofern muss ich meine obige Aussage etwas ergänzen: Der 13jährige darf immer noch nicht die 13jährige völgeln, da sollte man sich ob der hier benutzten Wortwahl nicht täuschen lassen. Er wird nur nicht strafrechtlich belangt, weil unter 14jährige generell nicht strafrechtlich belangt werden können, also auch wenn der unter 14jährige was anderes verbrochen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
moment... wir gingen eben noch davon aus, wie es gewesen wäre, wäre sie tatsächlich 15 gewesen, und damit ist sie doch, zumindest nach deutschem recht, zu sexuellen handlungen befähigt....

jedenfalls habe ich dein posting weiter oben so interpretiert

verdammte edits ;-P
okay, wusste jetzt auch nicht wirklich, wie das mit zwei unter 14-jährigen ist... hat mich direkt überrascht, dass sich beide "theoretisch" strafbar machen würden, aber oke.....
aber mir gings halt eben wirklich um die kombi 17 und 15
 
Ich finde die Tasche immer wieder lustig, daß 90% aller Deutschen einem Kinderschänder, welcher hier in Deutschland sich an einem Kind vergreift, den Galgen wünschen( wo er m.E. auch hingehört)
Aber wehe einer dieser Kinderficker begeht diese Tat im Ausland.
An wird der "arme" Deutsche bedauert, der ja ach so unschuldig im Ausland im Knast sitzt.

Nehmen wir das Beispiel der kleinen Kassandra aus Velbert.
Die hat man halbtod in einen Gully geworfen.
Jetzt schreien alle nach Rache.
Hätte Marco dies in der Türkei mit Charlotte getan, hätten Leute wie Raidi ihn wohl auch noch verteidigt


moment... wir gingen eben noch davon aus, wie es gewesen wäre, wäre sie tatsächlich 15 gewesen, und damit ist sie doch, zumindest nach deutschem recht, zu sexuellen handlungen befähigt....

Ich wollte so etwas wie Dich eigendlich nie mit einer Antwort ehren, aber jetzt reicht es doch.
In diesem Land gilt es ab 16, nicht ab 15
 
Zuletzt bearbeitet:
Ouch... harte Worte...

ich "verteidige" ihn nicht, weil er im Ausland ein Kind vergewaltigt hat, sondern weil ich eben nicht von seiner Schuld überzeugt bin. Die beiden hatten ne Zeit was miteinander und plötzlich, kurz bevor der kontakt zu der kleinen abreißt, heißt es nun, er habe sie vergewaltigt.
Es ist nicht bewiesen, dass er schuldig ist, aber nur wegen der anschuldigung, glauben das einige.

Ich reagier auf soetwas ein wenig allergisch, da ich mit damit bzw ähnlichem schon öfters kontakt hatte. echter missbrauch wie erlogener.
ich steh garantiert nicht dahinter, wenn man einen anderen menschen zu etwas zwingt, ob nun kinder oder erwachsene, ob zu sexuellen handlungen oder sonstwas.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich "verteidige" ihn nicht, weil er im Ausland ein Kind vergewaltigt hat, sondern weil ich eben nicht von seiner Schuld überzeugt bin. Die beiden hatten ne Zeit was miteinander und plötzlich, kurz bevor der kontakt zu der kleinen abreißt, heißt es nun, er habe sie vergewaltigt.
E
.

Wieder einmal(wie so oft) beweißt Du, daß Du nur lallst ohne Ahnung zu haben, wovon Du eigendlich lallst.
Marco Weiss wurde nicht wegen Vergewaltigung verurteilt, sondern wegen
sexuellen Mißbrauchs
Mach Dich mal kundig über den Unterschied.Leute wie Du benutzen ja gerne Wikiblödia.
Ich denke selbst so etwas wie Du wirst(wenn Du auch erst nachffragen mußt) den Unterschied heute oder in 10 Wochen verstehen.

Ich bin eigendlich stolz darauf, daß ich mich verbessert habe, und seit dem 19.02.2008 hier keine Strafpunkte mehr bekommen zu haben.
Deshalb wanderst Du jetzt auf die Igno-Liste

Es ist nicht bewiesen, dass er schuldig ist, aber nur wegen der anschuldigung, glauben das einige.
.

So, dann wollen wir Dich mal an Deinem eigenen Gelall festnageln :

Hier beziehst Du Dich m.E. auf die Regel, daß kein Mensch Schuldigt ist, bevor ein Gericht seine Schuld festgestellt hat
Und lieber Laller, in diesem Fall hat ein Gericht die Schuld festgestellt.
 
Nehmen wir das Beispiel der kleinen Kassandra aus Velbert.
Die hat man halbtod in einen Gully geworfen.
Jetzt schreien alle nach Rache.
Hätte Marco dies in der Türkei mit Charlotte getan, hätten Leute wie Raidi ihn wohl auch noch verteidigt

habe mich hierauf bezogen... und finde es immer wieder schön, wie ein kleiner aussetzer bei der verwendung der korrekten grammatik im internet immer wieder aufs schärfste verurteilt wird... außerdem ging es doch gerade wohl ums prinzip, und da macht es doch keinen unterschied, ob es ne vergewaltung oder NUR ein missbrauch ist (ich bereue jetzt schon diese formulierung -.-")

desweiteren ist eine solche wortwahl nicht von nöten. ich weiß nicht, was ich dir getan habe, um deine beleidigungen zu verdienen und finde es traurig, dass ein einfacher meinungsaustausch nicht auch niveauvoll ablaufen kann.
 
@Raidi
Sexueller Missbrauch bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Vergewaltigung vorliegt. Wenn man Marco einwandfrei eine Vergewaltigung hätte nachweisen können, dann wäre die Strafe (trotz Strafmilderung da er noch keine 18 war) ungleich höher gewesen. Und ganz dunkel meine ich mal einen Bericht gelesen zu haben, nach welchem Marco in Deutschland sogar härter bestraft worden wäre (Reine Hypothese, da das Verfahren hier ist ja mangels hiesiger Beweisführung rasch eingestellt worden ist).

Ich habe hier auch noch einen interessanten Text zu dem Fall gefunden.

Ein Auszug daraus:
Die Fakten sind unklar, die Aussagen von Täter und Opfer widersprechen sich. Nach derzeitigem Erkenntnisstand (Stand Ende September 2007) könnte der Hergang so ausgesehen haben:
Das Opfer ist dreizehn Jahre alt, was aber der Täter nicht weiß; er hält das Opfer für fünfzehn oder sechzehn. Diese Annahme hat das Opfer selbst bei ihm provoziert.
Das Opfer hat geschlafen, als der Täter zärtlich geworden ist.
Der Täter ist „zu weit“ gegangen. Spuren finden sich nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Innenbereich des Geschlechtsorgans des Opfers. Das Mädchen ist einem Gutachten zufolge aber noch Jungfrau.
Ich mag zwar jetzt sicher nicht das türkische Recht kennen, aber ausgehend davon dass das Gericht diesen Hergang für glaubwürdig hällt, so wäre Marco auch nach deutschem Recht zu verurteilen.
Denn wenn das Mädchen geschlafen hat, während die sexuellen Handlungen vollzogen wurden, dann wäre dies - auch wenn das Mädchens 15 oder meinetwegen auch 17 Jahre alt gewesen wäre - strafbar.
Der Schlaf würde unter "tiefgreifende Bewußtseinsstörung" nach § 179 Abs 1 fallen.
Wohl gemerkt, hier habe ich mich nach deutschem Recht orientiert. Aber ich vermute mal, dass hier nicht vorausgesetzt wird, dass das Gesetz in der Türkei lascher ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Raidi
Sexueller Missbrauch bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Vergewaltigung vorliegt.

Ich glaube, ich habe mich weiter oben erklärt... oO


Und ich glaube mich zu erinnern, dass sie damals noch behauptet hätte, sie wäre aufgrund eines stechenden schmerzes im unterleib aufgewacht und hätte ihn dann auf sich vorgefunden. Wenn aber wirklich stimmen sollte, dass sie noch jungfrau ist (war), wird er ja wohl kaum in sein eingedrungen sein, weswegen ich halt einfach an ihrer glaubhaftigkeit zweifle (besonders weil ich schon öfters mitbekommen habe, wie mädels (vermutlich/hoffentlich im spaß) darüber geredet hätten, jemandem einen Missbrauch/ eine Vergewaltigung/ etc vorzuwerfen, wenn er dies und jenes nicht tue o_O)

sollte er wirklich etwas gegen ihren willen getan haben, so ist es mir sowas von egal, wie alt sie war, dann hat der kerl seine strafe (bzw eine härtere) verdient, ich zweifle aber einfach an seiner schuld (auch wenn die türlische justiz etwas anderes behauptet)
 
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